Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beauftragung eines Rechtsanwalts vor Zugang der Berufungsbegründung; Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zugang der Berufungsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beauftragung eines Rechtsanwalts vor Zugang der Berufungsbegründung; Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zugang der Berufungsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarburg, 17.12.1998 - 3 F 240/97
- OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1735
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 07.03.1996 - 23 W 79/96
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Dies ist - soweit ersichtlich - allgemeine Meinung in Literatur und Rechtsprechung (…vgl. Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO , 7. Aufl., § 32 Rn. 20;… Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., BRAGO § 31 Rn. 18;… Zöller-Herget, ZPO , 21. Aufl., § 91 Rn. 13 Stichwort "Berufung", jeweils m.w.N.; Kammergericht MDR 1990, 732 ; Hanseatisches OLG Hamburg JurBüro 1997, 141; OLG Koblenz JurBüro 1981, 387).Eine Prozessförderung war nämlich durch den Antrag auf Zurückweisung der Berufung in diesem Prozessstadium nicht zu erreichen (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg JurBüro 1997, 141).
- OLG Karlsruhe, 24.02.1987 - 16 UF 304/86
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Anderes gilt nur dann, wenn die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt ist oder der Berufungsführer den Gegner bittet, vorerst von der Bestellung eines OLG-Anwalts abzusehen (vgl. OLG Koblenz MDR 1996, 210 ), sich der Anwalt für den Berufungsgegner erst nach Berufungsrücknahme bestellt, um einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss zu erwirken (OLG Koblenz JurBüro 1993, 486) oder wenn der Berufungsgegner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung begehrt, bevor die Berufungsbegründung vorliegt (BGH FamRZ 1988, 942 für die Revision; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 844; Senat, Beschluss vom 6. August 1998, 15 UF 453/98). - BGH, 10.02.1988 - IVb ZR 67/87
Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei vorzeitiger Rücknahme des Rechtsmittelgesuchs …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Anderes gilt nur dann, wenn die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt ist oder der Berufungsführer den Gegner bittet, vorerst von der Bestellung eines OLG-Anwalts abzusehen (vgl. OLG Koblenz MDR 1996, 210 ), sich der Anwalt für den Berufungsgegner erst nach Berufungsrücknahme bestellt, um einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss zu erwirken (OLG Koblenz JurBüro 1993, 486) oder wenn der Berufungsgegner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung begehrt, bevor die Berufungsbegründung vorliegt (BGH FamRZ 1988, 942 für die Revision; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 844; Senat, Beschluss vom 6. August 1998, 15 UF 453/98). - OLG Koblenz, 21.08.1992 - 14 W 468/92
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Anderes gilt nur dann, wenn die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt ist oder der Berufungsführer den Gegner bittet, vorerst von der Bestellung eines OLG-Anwalts abzusehen (vgl. OLG Koblenz MDR 1996, 210 ), sich der Anwalt für den Berufungsgegner erst nach Berufungsrücknahme bestellt, um einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss zu erwirken (OLG Koblenz JurBüro 1993, 486) oder wenn der Berufungsgegner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung begehrt, bevor die Berufungsbegründung vorliegt (BGH FamRZ 1988, 942 für die Revision; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 844; Senat, Beschluss vom 6. August 1998, 15 UF 453/98). - OLG Koblenz, 16.02.1995 - 14 W 87/95
Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.1999 - 15 WF 138/99
Anderes gilt nur dann, wenn die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt ist oder der Berufungsführer den Gegner bittet, vorerst von der Bestellung eines OLG-Anwalts abzusehen (vgl. OLG Koblenz MDR 1996, 210 ), sich der Anwalt für den Berufungsgegner erst nach Berufungsrücknahme bestellt, um einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss zu erwirken (OLG Koblenz JurBüro 1993, 486) oder wenn der Berufungsgegner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung begehrt, bevor die Berufungsbegründung vorliegt (BGH FamRZ 1988, 942 für die Revision; OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 844; Senat, Beschluss vom 6. August 1998, 15 UF 453/98).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 07.07.1999 - 13 U 61/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1735
Wird zitiert von ... (5)
- AGH Nordrhein-Westfalen, 14.08.2015 - 2 AGH 20/14
500 Euro Geldbuße nach strafrechtlicher Verurteilung wegen versuchten …
OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1735; Vollkommer in Zöller, § 322 ZPO Rn. 1a. - OLG Hamm, 12.12.2006 - 15 W 189/06
Negativer Kompetenzkonflikt zwischen der Register- und der Insolvenzabteilung des …
Letztere erstreckt sich jedoch nur auf den jeweils behandelten verfahrensrechtlichen Punkt und nicht auf den materiell-rechtlichen Streitgegenstand (vgl. BGH NJW 1991, 1116; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1735). - LAG Düsseldorf, 02.05.2013 - 13 Sa 1405/12
Zu den Rechtsfolgen der Eingruppierung auf der Grundlage einer originären …
Auch Prozessurteile sind nämlich der Rechtskraft fähig, und zwar bezogen auf den konkret angenommenen prozessualen Mangel (OLG Brandenburg 07.07.1999 - 13 U 61/99 - NJW-RR 2000, 1735). - OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07
Materielle Rechtskraft des Wegfalls des Versorgungsausgleichs aufgrund einer …
Die materielle Rechtskraft des Prozessurteils bewirkt eine Sperre für die Wiederholung einer Klage, die auf denselben Streitgegenstand gerichtet ist und denselben prozessualen Mangel aufweist, der zur Klagabweisung geführt hat (Musielak in: Musielak, ZPO, 6. Aufl., Rn. 44 zu § 322 ZPO. MünchKommZPO/Gottwald, 2. Aufl., Rn. 161 zu § 322 ZPO. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1735, 1736). - OLG Hamm, 16.01.2013 - 12 U 139/12
Zustandekommen eines Vertrages über den Live-Auftritt einer Band
Insoweit ist die Rechtskraftwirkung unter Heranziehung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe zu bestimmen (vgl. BGH NJW 1985, 2535; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1735 f.).