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   KG, 11.11.1999 - 4 U 5624/98   

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https://dejure.org/1999,2334
KG, 11.11.1999 - 4 U 5624/98 (https://dejure.org/1999,2334)
KG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 4 U 5624/98 (https://dejure.org/1999,2334)
KG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 4 U 5624/98 (https://dejure.org/1999,2334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Anforderungen an die Überwachungspflicht des Architekten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überwachung von Dämmarbeiten durch einen Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wärmedämmarbeiten: Intensive Beaufsichtigung erforderlich?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie intensiv muss Architekt Wärmedämmarbeiten beaufsichtigen? (IBR 2000, 510)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 756
  • NZBau 2000, 347
  • BauR 2000, 1241 (Ls.)
  • BauR 2000, 1362
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 24.10.1989 - 24 U 27/89

    Welche Überwachungspflichten hat der Bauleiter bei Anbringung einer

    Auszug aus KG, 11.11.1999 - 4 U 5624/98
    Dies ist etwa bei Abdichtungs- und Isolierarbeiten der Fall (OLG Hamm BauR 1990, 638) wie auch bei Arbeiten an der Dachkonstruktion und deren Verankerung (BGH Schäfer/Finnern Z 3.01; OLG München Schäfer/Finnern Z 2.211 Bl. 3).
  • BGH, 21.04.1960 - VII ZR 97/59

    Verjährung der Ansprüche aus dem Architektenvertrag

    Auszug aus KG, 11.11.1999 - 4 U 5624/98
    Der Architekt übernimmt die Verpflichtung, das Bauwerk frei von Mängeln entstehen zu lassen, und dadurch das ihm Zumutbare beizutragen (BGH NJW 1960, 1198).
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten

    Auszug aus KG, 11.11.1999 - 4 U 5624/98
    Die Aufsicht durch den Architekten selbst oder zuverlässiger Mitarbeiter ist hingegen stets erforderlich, wenn es sich um wichtige Bauvorgänge handelt, weiche für die Erreichung der Bauaufgabe von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 68, 169, 173 ff.).
  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 176/85

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten

    Auszug aus KG, 11.11.1999 - 4 U 5624/98
    Vor einer Abnahme können jedoch bei Geltung der - hier wirksam einbezogenen - VOB/B Drittunternehmerkosten nur dann geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer vorher den Auftrag gemäß § 4 Nr. 7 VOB/B entzogen hat (BGH NJW-RR 1986, 1148).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus KG, 11.11.1999 - 4 U 5624/98
    Im Streitfall genügt es für einen hinreichenden Sachvortrag zur Aufsichtspflichtverletzung durch den Architekten, wenn der Auftraggeber schlüssig die sichtbaren Symptome der Mängel an den Gewerken beschreibt, die der Bauaufsicht des Architekten unterlagen (BGH BauR 1989, 361 ).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung hinsichtlich der

    Gleiches hat bei Arbeiten an der Wärmedämmung des Daches zu gelten (KG Berlin NJW-RR 2000, 756).

    Selbst wenn man der von Richter am Bundesgerichtshof i.R. Prof. Quack in IBR 2000, S. 510, vertretenen Auffassung folgen sollte, dass Dachdämmungsarbeiten nicht zu den schwierigen Gewerken gehören, ist dennoch vorliegend von einer gesteigerten Überwachungspflicht auszugehen.

  • OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99

    Architektenhaftung: Einverständnis des Bauherrn mit fehlerhafter Planung

    Gleiches hat bei Arbeiten an der Wärmedämmung des Daches zu gelten (KG Berlin NJW-RR 2000, 756).
  • OLG Celle, 18.10.2006 - 7 U 69/06

    Schadensersatzpflicht des mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragten

    Zu den wichtigen Bauvorgängen, die der verstärkten Bauüberwachung des Architekten bedürfen, gehören u.a. Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten sowie Dach und Dachdeckerarbeiten (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1468; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 191; KG, NJW-RR 2000, 756; 757; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rdnr. 1501).
  • OLG Koblenz, 19.05.2016 - 1 U 204/14

    Isolierungs- und Wärmedämmungsarbeiten sind intensiv zu überwachen!

    Bei wichtigen oder kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß eine besondere Gefahrenquelle (hohes Mängelrisiko) aufweisen, ist der Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiv(er)en Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet (st. Rspr., vgl. BGH NJW-RR 2000, 1468 Tz. 15; Kniffka/Koeble a.a.O. Rn. 736); dies betrifft auch sämtliche Bereiche der Bauphysik, namentlich die Anforderungen an die Isolierung und Wärmedämmung (KG NJW-RR 2000, 756; OLG Hamm NJW-RR -, 591 Tz. 34; Senatsurteil vom 20. Dezember 2012 - 1 U 926/11 - Urteilsumdruck S. 12).
  • OLG Hamm, 06.03.2013 - 12 U 122/12

    Umfang der Bauüberwachungspflicht des Architekten; Überwachung der Beseitigung

    Damit musste die Beklagte auf diese Arbeiten ihr besonderes Augenmerk richten und mehr als eine stichprobenartige Kontrolle sicherstellen (vgl. etwa: KG BauR 2000, 1362, juris Tz. 6, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 21 U 159/12

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Dabei ist nicht ernsthaft zu bezweifeln, dass den Architekten im Bereich des Schallschutzes eine erhöhte Überwachungspflicht trifft, weil es sich hierbei um Leistungen handelt, die für das Bauwerk - hier speziell unmittelbar aneinander angrenzende Doppelhaushälften - wichtige Bedeutung haben (vgl. Kniffka/Koeble , Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 12. Teil, Rdnr. 425 mwN. sowie KG , NJW-RR 2000, 756 f. und OLG Hamm , NZBau 2013, 313 [314] mwN., jew. für Wärmedämmarbeiten).
  • OLG Dresden, 28.07.2016 - 10 U 1106/14

    Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten müssen besonders intensiv überwacht werden!

    Zutreffend - und auch von der Berufung nicht angegriffen - ist das Landgericht davon ausgegangen, dass es sich bei der Ausführung von Dach- und Dachdeckerarbeiten, insbesondere bei den damit in Zusammenhang stehenden Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten, um schwierige und gefahrenträchtige Arbeiten handelt, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen und die daher der erhöhten Aufmerksamkeit und intensiven Wahrnehmung der Bauaufsicht durch den bauüberwachenden Architekten bedürfen (BGH, Urteil vom 06.07.2000 - VII ZR 82/98 - BauR 2000, 1513; OLG Celle, Urteil vom 18.10.2006 - 7 U 69/06 - BauR 2007, 1602, juris Rn. 32; KG, Urteil vom 11.11.1999 - 4 U 5624/98 - BauR 2000, 347; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 2016 f.).
  • OLG Dresden, 25.06.2009 - 10 U 1559/07

    Architekten & Ingenieure: Verjährung und Arglisthaftung

    a) Wie das Landgericht zutreffend ausführt, gehören die hier in Frage stehenden Abdichtungsarbeiten im Dachgeschoss der Kindertagestätte zu solchen Baumaßnahmen, die einer zumindest stichprobenweisen Bauüberwachung bedürfen (vgl. dazu KG, Urteil vom 11. November 1999 - 4 U 5624/98, NZBau 2000, S. 347 ff.; Korbion, Mantscheff, Vygen, HOAI, 7. Aufl. 2009, § 15 HOAI Rn. 191, S. 817/18).
  • KG, 11.02.2005 - 7 U 252/03

    Bauträgervertrag: Zulässige Haftungsbegrenzung für Mangelfolgeschäden

    Zu solchen wichtigen Bauvorgängen gehören die Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten und Arbeiten an der Dachkonstruktion und deren Verankerung, aber auch die Wärmedämmung des Dachs (vergl. KG, BauR 2000, 1362).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2008 - 13 U 234/06
    Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 11.11.1999 (NJW-RR 2000, 756) ausdrücklich festgestellt, dass der bauüberwachende Architekt selbst oder durch einen zuverlässigen Mitarbeiter die Einbringung der Wärmedämmung zu überwachen habe.
  • KG, 22.02.2001 - 4 U 492/99

    Überwachungspflicht des Architekten

  • OLG Dresden, 12.06.2007 - 3 W 82/07

    Verhältnismäßigkeit einer Versorgungssperre

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