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   OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99   

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OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99 (https://dejure.org/2000,4642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2000 - 27 U 102/99 (https://dejure.org/2000,4642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2000 - 27 U 102/99 (https://dejure.org/2000,4642)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschlüsse die nicht eintragungsbedürftig aber ausführungsbedürftig sind, einstweilige Verfügung, Einstweiliger Rechtsschutz bei Zwangsausschluss eines Gesellschafters, Einstweiliger Rechtsschutz gegen drohenden Vollzug der Gesellschafterbeschlüsse, Einziehung, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 105
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 24.04.1986 - 6 U 87/86

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen für nichtig oder anfechtbar erachteten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99
    Dabei geht der Senat mit der herrschenden Meinung davon aus; daß einstweiliger Rechtsschutz auf der Vollzugsebene anfechtbarer Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Koblenz GmbHR 1986, 430, OLG Nürnberg GmbHR 1993, 588; Damm ZHR 154(1990), 437; Baumbach/Hueck/Zöllner, a.a.O. Anhang zu § 47 Rdn. 93 c).

    Die so bestätigte Regelungsverfügung zu Ziffer 1 wäre nur dann nicht zu erlassen gewesen, wenn eine erfolgreiche Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses nicht wirklich in Frage käme (vgl. dazu OLG Koblenz, GmbHR 1986, 430).

  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95

    Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99
    Ungeachtet der Frage der Schiedsfähigkeit von Beschlußmängelstreitigkeiten bei einer GmbH, die in der Rechtsprechung verneint wird, weil eine gesetzliche Regelung zur Rechtskraft von stattgebenden Entscheidungen wie sie sich in §§ 248 Abs. 1, 249 Abs. 1 AktG im Aktienrecht findet, im 10. Buch der ZPO über schiedsgerichtliches Verfahren fehlt (BGH NJW 1979, 2567; 1996, 1753; OLG Celle GmbHR 1999, 551), ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Zuständigkeit staatlicher Gerichte zumindest deshalb begründet, weil das bis zum 31. Dezember 1997 geltende Recht der ZPO zum Schiedsverfahren eine Befugnis der Schiedsgerichte zu Eilmaßnahmen nicht vorsah (vgl. Hartmann/Albers, ZPO. 56. Aufl., § 1034 Rdn. 8 m.w.N.) und weil nach neuem Recht gemäß § 1033 ZPO die staatliche Zuständigkeit im einstweiligen Rechtsschutz nicht ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 18/77

    Bindung einer Prozesspartei an einen vorangegangenen Schiedsvertrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99
    Ungeachtet der Frage der Schiedsfähigkeit von Beschlußmängelstreitigkeiten bei einer GmbH, die in der Rechtsprechung verneint wird, weil eine gesetzliche Regelung zur Rechtskraft von stattgebenden Entscheidungen wie sie sich in §§ 248 Abs. 1, 249 Abs. 1 AktG im Aktienrecht findet, im 10. Buch der ZPO über schiedsgerichtliches Verfahren fehlt (BGH NJW 1979, 2567; 1996, 1753; OLG Celle GmbHR 1999, 551), ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Zuständigkeit staatlicher Gerichte zumindest deshalb begründet, weil das bis zum 31. Dezember 1997 geltende Recht der ZPO zum Schiedsverfahren eine Befugnis der Schiedsgerichte zu Eilmaßnahmen nicht vorsah (vgl. Hartmann/Albers, ZPO. 56. Aufl., § 1034 Rdn. 8 m.w.N.) und weil nach neuem Recht gemäß § 1033 ZPO die staatliche Zuständigkeit im einstweiligen Rechtsschutz nicht ausgeschlossen werden kann.
  • OLG Koblenz, 27.02.1986 - 6 U 261/86
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99
    Allerdings hat mit Blick auf die unvermeidlich verbleibenden Erkenntnislücken des summarischen Verfahrens auch eine folgenorientierte Interessenabwägung stattzufinden, in der sich die Betroffenheit des Antragsgegners durch Erlaß und des Antragstellers bei Versagung der Eilmaßnahme gegenüberstehen (Damm a.a.O. Seite 422; OLG Stuttgart NJW 1987, 2449; OLG Koblenz NJW 1986, 1692).
  • OLG Stuttgart, 20.02.1987 - 2 U 202/86

    Zwangseinziehung eines Geschäftsanteiles einer GmbH ; Betreibung der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99
    Allerdings hat mit Blick auf die unvermeidlich verbleibenden Erkenntnislücken des summarischen Verfahrens auch eine folgenorientierte Interessenabwägung stattzufinden, in der sich die Betroffenheit des Antragsgegners durch Erlaß und des Antragstellers bei Versagung der Eilmaßnahme gegenüberstehen (Damm a.a.O. Seite 422; OLG Stuttgart NJW 1987, 2449; OLG Koblenz NJW 1986, 1692).
  • OLG Nürnberg, 04.05.1993 - 3 U 136/93
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99
    Dabei geht der Senat mit der herrschenden Meinung davon aus; daß einstweiliger Rechtsschutz auf der Vollzugsebene anfechtbarer Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Koblenz GmbHR 1986, 430, OLG Nürnberg GmbHR 1993, 588; Damm ZHR 154(1990), 437; Baumbach/Hueck/Zöllner, a.a.O. Anhang zu § 47 Rdn. 93 c).
  • OLG Celle, 31.07.1998 - 9 U 1/98
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99
    Ungeachtet der Frage der Schiedsfähigkeit von Beschlußmängelstreitigkeiten bei einer GmbH, die in der Rechtsprechung verneint wird, weil eine gesetzliche Regelung zur Rechtskraft von stattgebenden Entscheidungen wie sie sich in §§ 248 Abs. 1, 249 Abs. 1 AktG im Aktienrecht findet, im 10. Buch der ZPO über schiedsgerichtliches Verfahren fehlt (BGH NJW 1979, 2567; 1996, 1753; OLG Celle GmbHR 1999, 551), ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Zuständigkeit staatlicher Gerichte zumindest deshalb begründet, weil das bis zum 31. Dezember 1997 geltende Recht der ZPO zum Schiedsverfahren eine Befugnis der Schiedsgerichte zu Eilmaßnahmen nicht vorsah (vgl. Hartmann/Albers, ZPO. 56. Aufl., § 1034 Rdn. 8 m.w.N.) und weil nach neuem Recht gemäß § 1033 ZPO die staatliche Zuständigkeit im einstweiligen Rechtsschutz nicht ausgeschlossen werden kann.
  • OLG München, 03.11.1993 - 7 U 2905/93
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99
    Er hätte während seiner urlaubsbedingten Abwesenheit den Zugang postalischer Sendungen sicherstellen müssen, zumal er angesichts der kritischen Phase der Auseinandersetzung der Gesellschafter der Antragsgegnerin mit Schriftverkehr hätte rechnen müssen (vgl. dazu OLG München, DB 1994, 320).
  • KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15

    Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH: Vorgehen im vorläufigen

    Eine solche ist nach gefestigter Rechtsprechung nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen zulässig, wie z.B. bei Existenzgefährdung oder bei Gefahr endgültigen Rechtsverlustes (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Urt. vom 16.01.2008 - VI-U (Kart) 25/07; OLG Hamm, Urt. vom 14.03.2000 - 27 U 102/99; KG, Beschluss vom 01.04.2010 - 2 W 36/10 sowie Senat, Beschluss vom 06.01.2014 - 23 U 231/13).
  • OLG Hamm, 19.06.2023 - 8 U 21/23

    Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

    Unabhängig von der maßgeblichen Rechtsgrundlage ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung unbestritten, dass einstweiliger Rechtsschutz auf der Vollzugsebene anfechtbarer oder nichtiger Ausschließungsbeschlüsse (Senat, Urteil vom 18.06.2012, 8 U 42/12, juris, Rn. 40; OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2000, 27 U 102/99, juris, Rn. 24) bzw. bei einem Streit über die Wirksamkeit eines Ausschlusses (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2018, 7 U 149/18, juris, Rn. 8) zulässig ist.
  • OLG Hamm, 18.06.2012 - 8 U 42/12

    Ausschluss eines Gesellschafters aus der Gesellschaft durch Beschluss der

    Einstweiliger Rechtsschutz auf der Vollzugsebene anfechtbarer oder (hier gegebenenfalls) nichtiger Gesellschafterbeschlüsse wird in diesem Zusammenhang im Allgemeinen als zulässig angesehen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.03.2000, 27 U 102/99, NJW-RR 2001, 105, zur Einziehung eines GmbH-Anteils), wobei dies ebenfalls für die Beschlussfassung einer Personengesellschaft gilt.

    Soweit in den Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Urt. v. 16.01.2008, VI U (Kart) 25/07 - auch zur Notwendigkeit der Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Hauptsachebegehrens und der Wechselbeziehungen der in Ansatz gebrachten Beurteilungskriterien) und des 27. Senats des OLG Hamm (Urt. v. 14.03.2000, 27 U 102/99, NJW-RR 2001, 105) der Fall einer Leistungsverfügung mit ihren strengen Voraussetzungen zugrunde gelegt worden ist, ist zu beachten, dass die dortigen Fälle, in denen es um anfechtbare GmbH-Beschlüsse ging, sachlich durchaus anders lagen.

  • OLG Hamm, 18.09.2019 - 8 U 35/19

    Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH

    - vor diesem Hintergrund bei Abwägung der gegenseitigen Interessen der Erlass einer einstweiligen Verfügung gerechtfertigt ist (zum Vorstehenden insgesamt BGH, Urteil vom 11.02.2008, II ZR 67/06; OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2000, 27 U 102/99, juris, Rn. 14; OLG Braunschweig, GmbH-Rundschau 2009, S. 1276, 1277; OLG München, Urteil vom 10.12.2012, 23 U 4354/12; Kammergericht Berlin, GmbH-Rundschau 2011, S. 1272, 1273).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 7 W 117/23

    Einstweiliger Rechtsschutz nach Erwerb eines GmbH-Geschäftsanteils

    Befürchtet der Antragsteller ihm ungünstige Gesellschafterbeschlüsse, die er bei Beachtung der von ihm geltend gemachten Gesellschafterrechte verhindern oder aufhalten könnte, so hätte er darzulegen, weshalb eine Anfechtung solcher Beschlüsse (vgl. KG, a.a.O., S. 2051 f.; Scholz- Seibt, GmbHG, 13. Aufl. 2022, § 16 Rdnr. 40, - Schmidt/Bochmann, § 45 Rdnr. 183) und eine einstweilige Untersagung ihres Vollzuges (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 105, 106 f.; Lutter/Hommelhoff- Bayer, Anh. zu § 47 Rdnr. 91; Scholz- Schmidt/Bochmann, § 45 Rdnr. 183) zur Wahrung seiner Rechte nicht ausreicht.
  • OLG Oldenburg, 11.07.2002 - 5 W 99/02

    Duldungspflicht durch verkehrswirtschaftliche Genehmigung eines Linienverkehrs

    Allerdings hat mit Blick auf die unvermeidlich verbleibenden Erkenntnislücken des summarischen Erkenntnisverfahrens auch eine folgenorientierte Interessenabwägung stattzufinden, in der sich die Betroffenheit der Antragsgegnerin durch den Erlaß und der Antragsteller bei Versagung der Eilmaßnahme gegenüberstehen (OLG Hamm NJW-RR 2001, 105, 106).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2021 - 2 U 136/21

    KISSYO, Stieleis Flecki - Einstweiliger Rechtsschutz: Wirksamkeit und Auslegung

    Dies erfordert eine Interessenabwägung (OLG Hamm, Urteil vom 14. März 2000 - 27 U 102/99, juris Rn. 24; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Februar 1987 - 2 U 202/86, juris Rn. 21).
  • OLG Hamburg, 25.01.2010 - 5 W 7/10

    Sprachlich verunglückte Unterwerfungserklärung - Einstweilige Verfügung im

    Hierzu hat eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (OLG Hamm NJW-RR 2001, 105, 107; Drescher in MüKo-ZPO, 3. Aufl., § 940 Rz. 11; Grunsky in Stein/Jonas ZPO, 22. Aufl., § 940 Rz. 12; Musielak/Huber, ZPO, 7. Aufl., § 940 Rz. 40; Kefferpütz in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., vor §§ 97 ff. Rz. 89).
  • AG Brandenburg, 05.07.2013 - 35 C 16/13

    Totenfürsorgerecht - Recht eines Kindes zur Bestimmung der Modalitäten zu

    Hieraus folgt aber, dass der in der Vorschrift genannte Verfügungsgrund - wesentliche Nachteile, drohende Gewalt oder "andere Gründe" - auch tatsächlich vorliegen muss ( OLG Naumburg , WRP 2012, Seite 122; OLG Hamm , NJW-RR 2001, Seite 105; OLG München , BeckRS 2012, Nr. 20300; OLG München , OLG-Report 1999, Seite 245 ).
  • LG Magdeburg, 14.07.2020 - 31 O 42/20

    Coronabedingte Änderung im GmbH-Recht: Gesellschafterbeschlüsse in Textform wohl

    Im einstweiligen Verfügungsverfahren haben eine summarische Prüfung und eine Interessenabwägung darüber stattzufinden, wie sich die Betroffenheit der Verfügungsbeklagten durch den Erlass der begehrten Eilmaßnahme und die des Verfügungsklägers bei Versagung gegenüberstehen (OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2000, 27 U 102/99, zitiert in Juris).
  • OLG Oldenburg, 11.07.2002 - 5 W 99/01
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