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   OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03   

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https://dejure.org/2004,4142
OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03 (https://dejure.org/2004,4142)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.07.2004 - 5 U 2383/03 (https://dejure.org/2004,4142)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - 5 U 2383/03 (https://dejure.org/2004,4142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ärztliche Aufklärungspflicht: Schadensersatz und Honoraranspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflichten eines Arztes vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese; Sinn und Zweck der Aufklärung von Patienten über Risiken durch den Arzt; Folgen des Herunterspielens und verharmlosen von Risiken durch einen Arzt; Verminderung des ...

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; BGB § 611
    Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum Vergütungsanspruch des Arztes bei unzureichender Aufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Künstliches Hüftgelenk funktioniert - Nerven verletzt - Honorar für Arzt, wenn er den Patienten über dieses Operationsrisiko nicht aufgeklärt hat?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1543
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 25.11.1977 - I ZR 30/76

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Handelsvertretervertrags -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
    Der Beklagte kann für den Fall, daß es in Zukunft beim Eintritt nicht vorhersehbarer Schäden zu einer Schmerzensgeldnachforderung kommt, durchaus ein Interesse daran haben, schon jetzt in einem eingriffsnahen Zeitpunkt eine rechtskräftige Entscheidung über den Haftungsgrund herbeizuführen, um diesen für die Zukunft dem Streit der Parteien zu entziehen (BGH NJW 1978, 544).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
    Der Honoraranspruch entfällt aber auch bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht nur dann, wenn die Dienstleistung wegen unzureichender Bemühung um den Heilerfolg unbrauchbar war (OLG Köln NJW-RR 1999, 674; OLG Stuttgart VersR 2002, 1286; KGR 1996, 195; Laufs/Uhlenbruck/Kern a.a.O. Rdnr. 16 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
    Denn die Rückgängigmachung eines Vertrages nach c.i.e. - Grundsätzen oder aufgrund deliktsrechtlicher Normen verlangt auf der Tatbestandsseite anders als die Anfechtung, die die freie Selbstbestimmung auf rechtsgeschäftlichem Gebiet gegen unerlaubte Mittel der Willensbeeinflussung schützt, den Eintritt eines Schadens (BGH NJW 1979, 1983/1984).
  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84

    Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
    Dies mag zwar den Anforderungen an eine zulässige Berufungsbegründung im Streitfall gerade noch genügen, da das Erstgericht die Frage der Auswirkungen des Aufklärungsfehlers auf den Honoraranspruch aus seiner Sicht folgerichtig nicht behandelt hat (BGH WM 1985, 1361/1364; Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., § 520 Rdnr. 40), genügt aber nicht, um davon ausgehen zu können, daß der Beklagte sich wieder auf den Aufrechnungseinwand berufen wolle.
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Ersatzpflicht für immaterielle Zukunftsschaden auch dann gegeben sein, wenn der Schmerzensgeldanspruch dem Grunde nach bereits für gerechtfertigt erklärt worden ist (BGH VersR 2001, 876 m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.12.1998 - 5 U 147/97

    Volle Aufklärung des Patienten, Arzthaftung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
    Der Honoraranspruch entfällt aber auch bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht nur dann, wenn die Dienstleistung wegen unzureichender Bemühung um den Heilerfolg unbrauchbar war (OLG Köln NJW-RR 1999, 674; OLG Stuttgart VersR 2002, 1286; KGR 1996, 195; Laufs/Uhlenbruck/Kern a.a.O. Rdnr. 16 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
    Dieser Anspruch setzt aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, voraus, daß auf Seiten des nur fahrlässig zum Vertragsschluß Verleiteten ein Vermögensschaden entstanden ist (BGH NJW 1998, 302, 899).
  • OLG München, 04.08.1994 - 4 U 752/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
    b) Die Überlegungen zu den Auswirkungen eines Behandlungsfehlers auf den ärztlichen Honoraranspruch können allerdings nicht ohne weiteres auf einen Aufklärungsfehler, wie er hier vorliegt, übertragen werden (so aber: OLG München VersR 1996, 233).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
    Wichtig ist vor allem, dem Patienten einen zutreffenden Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen zu vermitteln, die für seine körperliche Integrität und Lebensführung auf ihn zukommen können (BGH VersR 2001, 592; NJW 1996, 777).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
    Ein allgemeines Bild von der Schwere und Richtung des Risikospektrums genügt, ist aber auch erforderlich (BGH NJW 1992, 2351; Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozeß, 24. Auflage, Kap. 14 Rdnr. 217).
  • BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93

    Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

  • BGH, 05.06.1975 - III ZR 47/73

    Unzulässige Zurückweisung einer Revision wegen Vorliegens einer Sachentscheidung

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler,

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

  • OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 22 U 153/08

    Rückforderung von (Zahn-)Arzthonorar

    Da es sich bei einem Vertrag zwischen (Zahn-)Arzt und Patient um einen Dienstvertrag handelt, erlangt der Arzt seinen Honoraranspruch nach § 611 Abs. 1 BGB nicht erst dann, wenn er erfolgreich tätig geworden ist, sondern er verdient - wie jeder Dienstverpflichtete - sein Honorar bereits durch sein Tätigwerden als solches (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Juli 2004 - 5 U 2383/03 - zitiert nach Juris Rn 50).

    Ob besonders grobe vorsätzliche und strafbare Pflichtverletzungen wie bei einem Rechtsanwalt (BGH NJW 1981, 1211, 1212) oder Sachverständigen (BGH NJW 1976, 1154) auch bei einem Arzt ( Laufs/Uhlenbruck , Handbuch des Arztrechts, 3. Auflage, § 82 Rn 15; OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Juli 2004 - 5 U 2383/03 - zitiert nach Juris Rn 51) zu einem Honorarverlust durch Verwirkung (§ 242 BGB) führen, kann nur im Einzelfall beurteilt werden; solche Umstände liegen hier jedoch nicht vor.

  • OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Notwendige Risikoaufklärung über mögliche

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 16.07.2004 (NJW-RR 2004, 1543) zu Grunde gelegen hatte; im damals zu beurteilenden Fall hatte der Aufklärungsbogen lediglich eine Auflistung enthalten, die auch - ohne weitere Erläuterung - "Gefäß- und Nervenverletzung" angesprochen hatte.

    Der Senatsentscheidung vom 16.07.2004 (a.a.O.) kann insoweit nichts entnommen werden.

  • OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08

    Pflicht zur Aufklärung eines Patienten vor einer chiropraktischen Manipulation an

    Denn grundsätzlich hat der Arzt den Patienten auch über seltene, sogar äußerst seltene Risiken aufzuklären, wenn deren Realisierung die Lebensführung des Patienten schwer belasten würde und die entsprechenden Risiken trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (BGH VersR 2006, 838, 839. OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1543. OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 398. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191, 192).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Dabei ist zu bedenken, dass der Patient als medizinischer Laie komplizierte medizinische Einzelheiten ohnehin nicht wird beurteilen können (OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1543 ff., juris Tz. 27 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 08.02.2008 - 5 U 1795/05

    Arztvertrag: Wegfall des Vergütungsanspruchs bei Behandlungs- oder

    Nur bei besonders groben, in der Regel vorsätzlichen und strafbaren Pflichtverletzungen kommt der Verlust des Honoraranspruchs in Betracht, weil in solchen Fällen die Geltendmachung des Honorars als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist (§ 242 BGB; Senat, NJW-RR 2004, 1543; Laufs/Uhlenbruck/Kern, Handbuch des Arztrechts, 3. Auflage, § 82 Rdnr. 15 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis

    Dabei ist zu bedenken, dass der Patient als medizinischer Laie komplizierte medizinische Einzelheiten ohnehin nicht wird beurteilen können (OLG Nürnberg,. NJW-RR 2004, 1543 ff., juris Tz. 27 m.w.N.) und eine exakte medizinische Beschreibung der in Betracht kommenden Risiken deshalb nicht erforderlich ist (BGH, NJW 2000, 1784, 1786 m.w.N., juris Tz. 19).
  • OLG Naumburg, 06.06.2013 - 1 U 108/12

    Zahnarzthaftung bei prothetischer Versorgung: Inhaltliche Anforderungen an die

    Die Klägerin ist durch die Vergütung geschädigt, weil der Eingriff für sie völlig wertlos ist (Senat, NJW-RR 2008, 1056, 1057; OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1543, 1544).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko von Nervenverletzungen bei

    Dabei ist zu bedenken, dass der Patient als medizinischer Laie komplizierte medizinische Einzelheiten ohnehin nicht wird beurteilen können (OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1543 ff., juris Tz. 27 m.w.N.).

    Er vermittelte kein hinreichendes Bild hinsichtlich der Risiken des Eingriffs und der Art der Belastungen, die auf den Kläger in Gestalt von Nervenläsionen und Lähmungserscheinungen zukommen konnten (vgl. Martis/Winkhart, a.a.O., A 2172/2177 m.w.N.; BGH, NJW 2006, 2108, 2109; OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1543, 1544), vgl. auch die Ausführungen des Sachverständigen (I 141d/e, I 304/305, I 366).

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11

    Regressprozess eines Bundeslandes aus Arzthaftung: Aufklärungspflicht

    Dabei ist zu bedenken, dass eine exakte medizinische Beschreibung der in Betracht kommenden Risiken nicht erforderlich ist (BGH, NJW 2000, 1784, 1786 m.w.N., juris Tz. 19), denn der Patient wird als medizinischer Laie komplizierte medizinische Einzelheiten ohnehin nicht beurteilen können (OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1543 ff., juris Tz. 27 m.w.N.).
  • LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12

    Honorarforderung aus zahnärztlichem Behandlungsvertrag, Paradontalbehandlung,

    Der Nachweis einer besonders groben, in der Regel vorsätzlichen und strafbaren Pflichtverletzung aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag - nur bei einer solchen kommt der Verlust des Honoraranspruchs unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) in Betracht (vgl. OLG O NJW-RR 2004, 1543) -, ist dem Beklagten nicht gelungen.
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Einsetzen

  • OLG Bamberg, 25.08.2008 - 4 U 33/08

    Arzthaftung: Grober Behandlungsfehlers durch Nichterhebung von Befunden

  • OLG Nürnberg, 25.07.2008 - 5 U 124/08

    Arzthaftung: Täuschung über die Qualifikation des Operateurs einer

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 7 U 143/12

    Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht über dauerhaften Ausfall der

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 8 U 123/06
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