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   OLG Hamburg, 09.09.2004 - 3 U 17/04   

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https://dejure.org/2004,15111
OLG Hamburg, 09.09.2004 - 3 U 17/04 (https://dejure.org/2004,15111)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.2004 - 3 U 17/04 (https://dejure.org/2004,15111)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. September 2004 - 3 U 17/04 (https://dejure.org/2004,15111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 1, 2 § 5
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Angebots von Schüler-Kurzabonnements für mehrere Ausgaben einer wöchentlich erscheinenden Zeitschrift

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schülerabonnements

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 408
  • GRUR-RR 2005, 224
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1984 - I ZR 9/82

    Werbung in Schulen

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2004 - 3 U 17/04
    Selbst dann, wenn eine Duldung der Werbung in der Schule geeignet ist, den Absatz einer beworbenen Zeitschrift zu fördern, weil der Eindruck entstehen kann, dass die Schule hinter dieser Werbung steht, und weil die Schule für die Eltern jedenfalls in der Frage der Beurteilung der pädagogischen Qualität von solchen Zeitschriften als sachverständig und damit als - wenn auch vielleicht nicht alleinige - Autorität gilt, folgt daraus nicht ohne weiteres eine Sittenwidrigkeit der Werbung (BGH, GRUR 1984, 665, 666 - Werbung in Schulen).

    Es gibt keinen Grundsatz, dass es mit den guten kaufmännischen Sitten ganz allgemein nicht vereinbar ist, wenn ein Kaufmann bei der Kundenwerbung oder dem Absatz seiner Waren eine fremde Autorität einsetzt, die auf die Entschlüsse der Umworbenen Einfluss nehmen kann (BGH, GRUR 1984, 665, 666 -Werbung in Schulen; OLG Frankfurt, NJOZ 2002, 1577, 1579 - Schulprogramm als Werbeträger).

    Wenn Lehrer sich im Rahmen des Erziehungsauftrags der Schule, wie er sich aus dem Schulrecht ergibt, entschließen, bestimmte Zeitschriften zu fördern, die den pädagogischen Gesichtspunkten besonders entgegenkommen, dann handeln Eltern nicht sachwidrig, wenn sie deren Sachkenntnis beachten und deren Empfehlungen in ihre Kaufüberlegungen einbeziehen (BGH, GRUR 1984, 665, 666 f. - Werbung in Schulen).

    Anders kann es jedoch dann liegen, wenn besondere Umstände hinzutreten, wie etwa eine ungehörige Einflussnahme auf die Lehrer z.B. durch Versprechen besonderer Vorteile für die Gestattung der Werbung, was den sachlichen Wert der Empfehlung in Frage stellen und die Gleichbehandlung der Mitbewerber beeinträchtigen könnte (BGH, GRUR 1984, 665, 667 - Werbung in Schulen).

    Zwar hat der BGH ausgeführt, die Schule dürfe nicht zu einem "Kampfplatz der Wirtschaftswerbung" werden (BGH, GRUR 1984, 665, 667 - Werbung in Schulen).

    Wenn insoweit Ausnahmen gestattet sind, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Wettbewerbsrechts, dem aus allgemeinen Grundsätzen entgegenzutreten, solange nicht im Einzelfall Missbräuche hervortreten (BGH, GRUR 1984, 665, 667 - Werbung in Schulen).

  • BGH, 03.11.1978 - I ZR 90/77

    Kindergarten-Malwettbewerb

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2004 - 3 U 17/04
    Zu Unrecht beruft sich der Antragsteller auf die Rechtsprechung des BGH, wonach es gegen die guten Sitten i.S. von § 1 UWG a.F verstößt, wenn ein Spielwarenhersteller zur Förderung seines Absatzes einen Kindergarten-Malwettbewerb ausschreibt, der so ausgestaltet ist, dass die Eltern sich moralischem Druck ausgesetzt fühlen, ihre Kinder teilnehmen zu lassen (BGH, GRUR 1979, 157 - Kindergarten-Malwettbewerb; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, § 1 Rdn. 48).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2000 - 6 U 38/00

    Klagebefugnis eines Idelavereins - Werbung für Zahnhygieneprodukte in Schulen

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2004 - 3 U 17/04
    Es gibt keinen Grundsatz, dass es mit den guten kaufmännischen Sitten ganz allgemein nicht vereinbar ist, wenn ein Kaufmann bei der Kundenwerbung oder dem Absatz seiner Waren eine fremde Autorität einsetzt, die auf die Entschlüsse der Umworbenen Einfluss nehmen kann (BGH, GRUR 1984, 665, 666 -Werbung in Schulen; OLG Frankfurt, NJOZ 2002, 1577, 1579 - Schulprogramm als Werbeträger).
  • OLG Celle, 21.07.2005 - 13 U 13/05

    Zulässigkeit einer Werbung mit einer Draufgabe; Vorliegen eines unzulässigen

    a) In dem vom OLG Hamburg (NJW-RR 2005, 408) entschiedenen Fall bewarb der Verlag der Zeitschrift "S." gegenüber Schulen ein "besonders günstiges S.Kurzabonnement" für 13 Ausgaben, davon fünf mit dem Serienthema "Fit für Finanzen", zur Verwendung im Unterricht.
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