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   BGH, 07.06.2006 - XII ZB 245/04   

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https://dejure.org/2006,2241
BGH, 07.06.2006 - XII ZB 245/04 (https://dejure.org/2006,2241)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2006 - XII ZB 245/04 (https://dejure.org/2006,2241)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - XII ZB 245/04 (https://dejure.org/2006,2241)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts im Berufungsverfahren vor Inkrafttreten des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes; Große Entfernung vom Ort des Prozesses als Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts; Erstattungsfähigkeit ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten im Verfahren vor den Oberlandesgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufung: Verkehrsanwaltskosten grds. nicht ersttungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1563
  • MDR 2006, 1434
  • FamRZ 2006, 1186 (Ls.)
  • BB 2006, 1656
  • Rpfleger 2006, 570
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04

    Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - XII ZB 245/04
    Die Ansicht, dass die Einschaltung eines Verkehrsanwalts in der Regel, insbesondere im Berufungsverfahren, nicht erforderlich ist, hat auch der Bundesgerichtshof gebilligt und in letzter Zeit bestätigt (vgl. BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04 - NJW 2006, 301 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2000 - 13 W 78/99

    Selbständiges Beweisverfahren: Bemessung des Gegenstandswerts bei der

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - XII ZB 245/04
    Vor der Erweiterung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte war es in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Literatur weitgehend einheitliche Ansicht, dass die Einschaltung eines Verkehrsanwalts, insbesondere im Berufungsverfahren, grundsätzlich nicht notwendig ist und im Allgemeinen nur die Kosten einer oder ggf. mehrerer Informationsreisen der auswärtigen Partei zu ihrem Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sind (vgl. OLG Hamm Juristisches Büro 1987, 270 f.; OLG Frankfurt Rechtspfleger 1999, 463 f.; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 41 f.; OLG Hamburg MDR 2002, 542; Hartmann Kostengesetze 35. Aufl. RVG VV 3400 Rdn. 48 ff., 70 ff.; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 91 Rdn. 98 ff., 117 ff.; Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 91 Rdn. 13 "Verkehrsanwalt"; Musielak/Wolst ZPO 4. Aufl. § 91 Rdn. 27 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 02.01.2002 - 8 W 326/01

    Rechtsanwaltsvergütung: Kosten des Verkehrsanwalts in zweiter Instanz

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - XII ZB 245/04
    Vor der Erweiterung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte war es in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Literatur weitgehend einheitliche Ansicht, dass die Einschaltung eines Verkehrsanwalts, insbesondere im Berufungsverfahren, grundsätzlich nicht notwendig ist und im Allgemeinen nur die Kosten einer oder ggf. mehrerer Informationsreisen der auswärtigen Partei zu ihrem Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sind (vgl. OLG Hamm Juristisches Büro 1987, 270 f.; OLG Frankfurt Rechtspfleger 1999, 463 f.; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 41 f.; OLG Hamburg MDR 2002, 542; Hartmann Kostengesetze 35. Aufl. RVG VV 3400 Rdn. 48 ff., 70 ff.; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 91 Rdn. 98 ff., 117 ff.; Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 91 Rdn. 13 "Verkehrsanwalt"; Musielak/Wolst ZPO 4. Aufl. § 91 Rdn. 27 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - XII ZB 245/04
    Dies wird regelmäßig der Fall sein, da das grundsätzlich schützenswerte Interesse der Partei anzuerkennen ist, ihren Prozessbevollmächtigten persönlich kennen zu lernen (BGH Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 900).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 499/11

    Kostenfestsetzung: Berechnung erstattungsfähiger Kosten für den

    Die Einschaltung eines Verkehrsanwalts ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig schon nicht erforderlich (Senatsbeschluss vom 7. Juni 2006 - XII ZB 245/04 - NJW-RR 2006, 1563 Rn. 6 und BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04 - NJW 2006, 301, 302 mwN).
  • BGH, 13.11.2014 - VII ZB 46/12

    Erstattungsfähige Kosten im Revisionsverfahren: Kosten eines Verkehrsanwalts;

    aa) Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass im Berufungsverfahren Verkehrsanwaltskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2006 - XII ZB 245/04, NJW-RR 2006, 1563 Rn. 6 f.; vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04, NJW 2006, 301, 302; Urteil vom 21. März 1991 - IX ZR 186/90, NJW 1991, 2084, 2085 f.).

    Der Verkehrsanwalt hat nach VV RVG 3400 einen beschränkten Pflichtenkreis; er führt lediglich den Verkehr der Partei mit dem Prozessbevollmächtigten, während die Prozessführung und die damit verbundene Beratung von dem Prozessbevollmächtigten in eigener Verantwortung wahrzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2006 - XII ZB 245/04, aaO Rn. 7; Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04, aaO, 302; Mock/N. Schneider, aaO Rn. 98).

  • OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08

    Zulässigkeit der Berechnung von Rechtsanwaltskosten anhand der jeweils

    Im Berufungsverfahren konnte die Beteiligung eines Verkehrsanwalts überhaupt nur notwendig werden, wenn ein neuer tatsächlich oder rechtlich besonders schwieriger Prozessstoff in das Verfahren eingeführt wird (vgl. BGH a. a. O.. NJW-RR 2006, 1563).

    Im Übrigen kam die Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 ZPO nicht in Betracht, weil sich die Entscheidung des Senats über die bereits dem Grunde nach zu verneinende Erstattungsfähigkeit der im Berufungsrechtszug entstandenen Verkehrsanwaltskosten an der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1563. NJW 2006, 301) orientiert und zur Begründung darauf abstellt, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die nur ausnahmsweise zu bejahende Erstattungsfähigkeit im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.

  • LAG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ta 447/17

    Beiordnung eines Verkehrsanwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Soweit das Arbeitsgericht sich für die von ihm bejahte Zumutbarkeit einer Anfahrt auf die Entscheidung des BGH vom 07.06.2006 (XII ZB 245/04, juris) berufen hat, übersieht es, dass sich diese zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts im Berufungsverfahren vor Inkrafttreten der neuen anwaltlichen Vertretungsregelung durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetzes am 1. August 2002 bezieht.
  • OLG München, 28.02.2007 - 11 W 2796/06
    Nach dieser Rechtsprechung besteht in aller Regel in I. Instanz nur ein Anspruch auf Erstattung fiktiver Informationsreisekosten (BGH MDR 06, 1434; NJW 2006, 301).
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