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   BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04   

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https://dejure.org/2006,2211
BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04 (https://dejure.org/2006,2211)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04 (https://dejure.org/2006,2211)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 (https://dejure.org/2006,2211)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • MIR - Medien Internet und Recht

    Die im Wettbewerbsrecht entwickelte "Kerntheorie" und die Wettbewerbsrechtsprechung zum sog. Organisationsverschulden des Unterlassungschuldners für Verstöße Dritter gegen einUnterlassungsgebot sind verfassungsrechtlich unbedenklich.

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die allgemeinen Handlungsfreiheit des Unterlassungsschuldners - zulässige Bejahung von Organisationsverschulden als eigenem Verschulden iSd § 31 BGB

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Ordnungsmitteln bei juristischen Personen; Bestimmtheitsgebot für strafrechtliche Normen

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31; ZPO § 890
    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im Vollstreckungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung von Wettbewerbsverstößen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung von Wettbewerbsverstößen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 860
  • GRUR 2007, 618
  • MIR 2007, Dok. 252
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Ordnungsgeldfestsetzung nach § 890 ZPO Stellung genommen (BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).

    Die Vorschrift des § 890 ZPO enthält strafrechtliche Elemente, da die verhängte Strafe nicht nur Zwangsmittel, sondern auch Sühne für eine begangene Zuwiderhandlung ist (vgl. BVerfGE 20, 323 ).

    Daher setzt die Festsetzung von Ordnungsmitteln ein Verschulden voraus (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).

    Das Verschulden Dritter muss sich die juristische Person, die die Unterlassungspflicht trifft, grundsätzlich nicht zurechnen lassen (vgl. BVerfGE 20, 323 ).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Ordnungsgeldfestsetzung nach § 890 ZPO Stellung genommen (BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).

    Daher setzt die Festsetzung von Ordnungsmitteln ein Verschulden voraus (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 1 BvR 730/97

    Kammerentscheidung betreffend öffentliche Äußerungen über "Reemtsma-Entführung"

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
    Eine gegen die Vollstreckung gerichtete Verfassungsbeschwerde kann nur zur Überprüfung von Grundrechtsverletzungen dienen, die sich auf die Zwangsvollstreckung selbst beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97 -, JURIS).

    Die hier angewandte, im Wettbewerbsrecht entwickelte "Kerntheorie", wonach der Schutzumfang eines Unterlassungsgebots nicht nur die Verletzungsfälle, die mit der verbotenen Form identisch sind, sondern auch solche gleichwertigen Äußerungen umfasst, die ungeachtet etwaiger Abweichungen im Einzelnen den Äußerungskern unberührt lassen, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97 -, JURIS).

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Ordnungsgeldfestsetzung nach § 890 ZPO Stellung genommen (BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).

    Daher setzt die Festsetzung von Ordnungsmitteln ein Verschulden voraus (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
    In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist lediglich zu fragen, ob die Entscheidungen der Gerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 67, 213 ; 68, 361 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
    In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist lediglich zu fragen, ob die Entscheidungen der Gerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 67, 213 ; 68, 361 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
    (1) Das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG verlangt für strafrechtliche Normen, dass sie das Erlaubte klar vom Verbotenen abgrenzen; Tragweite und Anwendungsbereich des Straftatbestandes müssen für den Betroffenen erkennbar sein, sich zumindest durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 , stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
    In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist lediglich zu fragen, ob die Entscheidungen der Gerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 67, 213 ; 68, 361 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
    In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist lediglich zu fragen, ob die Entscheidungen der Gerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 67, 213 ; 68, 361 ; stRspr).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Die Bestimmbarkeit der Reichweite des Titels auch im Wege der Auslegung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein spezifisch vollstreckungsrechtliches Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04, GRUR 2007, 618, 619).

    Danach kann ein Ordnungsmittel nur verhängt werden, wenn den Schuldner ein eigenes Verschulden am Verstoß trifft (vgl. BVerfG, GRUR 2007, 618, 619; Degenhart in Sachs aaO Art. 103 Rn. 60).

  • BGH, 04.11.2021 - I ZB 54/20

    Verbandsrechtliche Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger

    Nur eigenes Verschulden kann die Verhängung strafrechtsähnlicher Sanktionen begründen; eine Zurechnung des Verschuldens Dritter kommt nicht in Betracht (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 860, 861 [juris Rn. 11]; Thönissen, AcP 2019, 855, 879; Adam/Schmidt/Schumacher, NStZ 2017, 7, 12).
  • BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17

    Gewaltschutz: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Verstoßes gegen ein

    Ordnungsmittel nach § 890 ZPO haben neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG NJW-RR 2007, 860; BVerfGE 84, 82 = NJW 1991, 3139; BVerfGE 20, 323 = NJW 1967, 195; BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZR 45/02 - NJW 2004, 506, 509; BGH Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91 - NJW 1994, 45, 46).
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