Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 16 U 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4911
OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 16 U 15/09 (https://dejure.org/2009,4911)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2009 - 16 U 15/09 (https://dejure.org/2009,4911)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 16 U 15/09 (https://dejure.org/2009,4911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 2 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Schmerzensgeld: Beleidigende Äußerungen im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits

  • kanzlei.biz

    Nachbarschaftsstreit: 700 Euro du "blöde Kuh, asoziales Pack, Hexe"

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • kanzlei.biz

    Nachbarschaftsstreit: 700 Euro du "blöde Kuh, asoziales Pack, Hexe"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Höhe der Geldentschädigung bei ehrverletzenden Äußerungen im Rahmen eines Nachbarschaftsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teurer Nachbarschaftskrach

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe der Geldentschädigung bei ehrverletzenden Äußerungen i.R. eines Nachbarschaftsverhältnisses

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    "Blöde Kuh" kostet Nachbarin 700 Euro

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    700 Euro Schmerzensgeld für wiederholte Beleidigungen eines Nachbarn - Schmerzensgeldanspruch für wiederholte Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Nachbarschaftsstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 403
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 16 U 15/09
    Das hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. nur BGHZ 160, 298).
  • LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14

    Fahrlässiges Gutachten an Uniklinik Mainz: Schmerzensgeld wegen Kindesentzug

    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens, ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. etwa OLG Köln, Beschl. v. 16.10.2014 - 19 U 45/14 - BeckRS 2015, 03087, Rn. 21; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2010, 403 f., 404; LG Bonn, Besch. v. 19.09.2006 - 10 O 77/06 - BeckRS 2007, 02427).
  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 4 O 521/05

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Menschenwürde durch Androhung von

    Damit kommt die Zuerkennung einer Geldentschädigung nach § 839 BGB, Art. 34 S. 1 GG i.V.m. Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG in Betracht, auch wenn der Kläger nicht ausdrücklich von Anfang an auf diese Normen Bezug genommen hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2010, 403 (403)).
  • OLG Köln, 16.10.2014 - 19 U 45/14

    Haftung des Umgangs- und Ergänzungspflegers

    Wenn auch grundsätzlich in Betracht kommen mag, dass mit der Verletzung des Umgangsrechts auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verbunden ist und jene gem. § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 GG einen Anspruch auf immateriellen Schaden zu begründen vermag (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 403; LG Bonn, Beschl. v. 19.09.2006 - 10 O 77/06, BeckRS 2007, 02427), so fehlen hier die tatbestandlichen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs.

    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. BGH NJW 2005, 215; OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 403; OLG Celle NJW 2012, 1227, 1228).

  • LG Duisburg, 30.07.2015 - 12 S 146/14

    Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen primitiver Beleidigungen ohne Tatsachenkern

    Auch dem Umstand, dass es sich ausnahmslos um schlichte und primitive Beleidigungen ohne Tatsachenkern handelte, war im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung zu berücksichtigen ( vgl. auch LG Oldenburg, NJW-RR 2013, 927ff.; AG Coburg, BeckRS 2009, 08247; a. A. OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2010, 403f.; LG Berlin, WE 2010, 113f. ).
  • AG Wesel, 01.12.2014 - 30 C 9/14

    Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs wegen Verletzung des allgemeinen

    Das Gericht verkennt hier aber nicht, dass die Rechtsprechung in Ausnahmefällen unter Anwendung der Rechtsgedanken dieser Vorschriften einen Schmerzensgeldanspruch zuerkannt hat, selbst wenn die Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 BGB nicht vorlagen (insb. BGH NJW 1995, 861, OLG Frankfurt, Urteil vom 7.7.09 - Az.: 16 U 15/09 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14

    Haftung des Umgangs- und Ergänzungspflegers

    Wenn auch grundsätzlich in Betracht kommen mag, dass mit der Verletzung des Umgangsrechts auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verbunden ist und jene gem. § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 GG einen Anspruch auf immateriellen Schaden zu begründen vermag (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 403; LG Bonn, Beschl. v. 19.09.2006 - 10 O 77/06, BeckRS 2007, 02427), so fehlen hier die tatbestandlichen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs.

    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. BGH NJW 2005, 215; OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 403; OLG Celle NJW 2012, 1227, 1228).

  • OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12

    Anspruch von Eltern gegen einen Arzt auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen

    Es kommt auf die Bedeutung und die Tragweite des Eingriffs, den Anlass und den Beweggrund des Handelnden und den Grad seines Verschuldens an (BGH NJW 2005, 215, 216; 2010, 1454, 1456; OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 403).
  • LG Berlin, 06.10.2009 - 65 S 121/09

    Beleidigung durch Hausverwalter - Schmerzensgeldanspruch

    Ob eine hinreichend schwer wiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs ab, insbesondere vom Anlass und Beweggrund sowie dem Grad des Verschuldens des Handelnden (vgl. Staudinger/Schiemann, BGB, 2005, § 253 Rn. 58; OLG Frankfurt Urteil v. 07.07.2009 - 16 U 15/09 Rn. 24, m.w.N., zit. nach juris).
  • LG Wiesbaden, 10.05.2012 - 9 O 395/11

    Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch Äußerungen des Pressesprechers eines

    2 Abs. 1 GG die Anspruchsgrundlage (Palandt, BGB, 71. Auflage, § 253 Rdnr. 10 m.w.N.; OLG Frankfurt NJW-RR 2010 403).
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