Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 20.01.2009 | LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008

Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2009 - 4 StR 537/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4246
BGH, 15.01.2009 - 4 StR 537/08 (https://dejure.org/2009,4246)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - 4 StR 537/08 (https://dejure.org/2009,4246)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 4 StR 537/08 (https://dejure.org/2009,4246)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 51 StGB; § 46 StGB
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei mehrfacher Urteilsaufhebung wegen eines Verfahrensfehlers; Umsetzung des Kompensationsanspruches aus Art. 13 EMRK in dieser Fallgruppe); Recht auf Beschwerde

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 472
  • StV 2009, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - 4 StR 537/08
    Dies lässt zwar den Gesamtstrafenausspruch unberührt, führt aber zur Aufhebung des Urteils, soweit das Landgericht unterlassen hat, nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 (BGHSt 52, 124 = NJW 2008, 860; sog. Vollstreckungsmodell) eine Kompensation vorzunehmen.

    b) Die im angefochtenen Urteil unterbliebene, wegen des Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gebotene Kompensation für die der Justiz anzulastende Verfahrensverzögerung hat der neue Tatrichter im Wege des Vollstreckungsmodells (BGHSt - GS - 52, 124 = NJW 2008, 860) nachzuholen.

  • BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07

    Keine unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - 4 StR 537/08
    Der Senat stellte durch Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 StR 449/07 (BGHSt 52, 148 = NJW 2008, 1010 = StV 2008, 170) das Verfahren in drei der abgeurteilten Fälle ein (dadurch entfielen Einzelfreiheitsstrafen von zwei Jahren sechs Monaten und zweimal zwei Jahren), bestätigte die Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen in zwei Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in einem weiteren Fall sowie die zugehörigen Einzelfreiheitsstrafen von drei Jahren, zwei Jahren sechs Monaten und zwei Jahren und wies unter Verwerfung der weiter gehenden Revision die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Gesamtstrafe an das Landgericht Stralsund zurück.
  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung einer zum Erlass reifen, zur

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - 4 StR 537/08
    Bei der Bemessung sind vor allem das Gewicht der Verfahrensfehler, die zur wiederholten Aufhebung der Urteile in diesem Verfahren geführt haben, sowie die Auswirkungen der Verzögerungen auf den Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. BGHSt - GS - aaO 146 = NJW aaO S. 866; BGH, Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 450/08 - m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - 4 StR 537/08
    Auf seine Revision hob der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06 (NStZ 2007, 352 = StV 2007, 22) wegen Vorliegens des absoluten Revisionsgrundes des § 338 Nr. 5 StPO auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Stralsund zurück.
  • BGH, 14.05.2008 - 3 StR 75/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung)

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - 4 StR 537/08
    Dagegen bleiben die mit der Verfahrensdauer als solcher verbundenen Belastungen bei der Kompensation außer Ansatz, da sie vom Landgericht in dem angefochtenen Urteil zu Recht bei der Gesamtstrafbemessung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt worden sind (BGH - GS - aaO 147; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 3 StR 75/08).
  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    Die dadurch eingetretene Verzögerung des Verfahrens, die sich über das neuerliche Verfassungsbeschwerdeverfahren und das nach Aufhebung und Zurückverweisung erforderliche weitere Revisionsverfahren vor dem Senat erstreckt, begründet daher einen Kompensationsanspruch aus Art. 13 MRK (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 4 StR 537/08, StV 2009, 241, zur überlangen Verfahrensdauer bei zweimaliger Aufhebung des landgerichtlichen Urteils durch den Bundesgerichtshof).
  • BGH, 22.09.2009 - 4 StR 292/09

    Hinreichende Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrenverzögerung nur bei

    Der Senat hob auch das Urteil des Landgerichts vom 7. Juli 2008 auf, soweit darin eine Entscheidung über die Kompensation wegen einer der Justiz anzulastenden Verfahrensverzögerung unterblieben war (Senatsbeschluss vom 15. Januar 2009 - 4 StR 537/08, NStZ 2009, 472).

    Der Senat hatte deshalb - worauf die Revision zu Recht verweist - in seinem Beschluss vom 15. Januar 2009 (NStZ 2009, 472) auch ausdrücklich auf die erste in dieser Sache ergangene Revisionsentscheidung als dem maßgeblichen Bezugspunkt für die überlange Verfahrensdauer abgestellt.

  • OLG Köln, 21.04.2009 - 82 Ss 8/09

    Nichtberücksichtigung einer dem Angeklagten nicht anzulastenden

    Ein Kompensationsanspruch im Rahmen der Vollstreckungslösung kann auch dadurch begründet werden, dass im selben Verfahren mehrmals Urteile aufgehoben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15.01.2009 - 4 StR 537/08 - vgl. insbesondere auch Meyer-Goßner a.a.O. Art. 6 MRK Rn. 7 a, zur Rechtsprechung BVerfG/BGH; aber a. BGH NStZ 2009, 104).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5822
OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08 (https://dejure.org/2009,5822)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2009 - 3 Ss 561/08 (https://dejure.org/2009,5822)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 3 Ss 561/08 (https://dejure.org/2009,5822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl bei falscher Adressierung der Einspruchsschrift

  • Judicialis

    StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § 230; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 464 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 410 Abs. 1
    Wahrung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl bei falscher Adressierung der Einspruchsschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 14 Ns 17/08
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 472 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.1959 - 2 StR 357/59
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08
    Dass der Einspruch gegen den Strafbefehl bereits verspätet und damit unzulässig war, steht der Entscheidung des Berufungsgerichts ebenfalls nicht entgegen, da dieses in solchen Fällen (auch auf die Revision des Angeklagten) das fälschlich ergangene amtsgerichtliche Sachurteil aufzuheben und den Einspruch als unzulässig zu verwerfen hat (vgl.: Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 411 Rdnr. 12; BGHSt 13, 306; BGH NJW 1975, 44; OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.11.1984 - 5 Ss 349/84-312/84 I - juris; BayObLG Beschl. v. 30.08.1988 - RReg 2 St 183/88 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2007 - 4 U 631/06

    Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung - Einreichung einer falsch adressierten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08
    Von diesem in anderen Gerichtszweigen anerkanntem Grundsatz (vgl.: BAG NJW 2002, 845; BayOBLG Beschl. v. 24.08.2001 - 3Z BR 231/01- juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.04.2007 - 4 U 631/06 = BeckRS 2007, 08768) im Strafprozessrecht abzuweichen, sieht der Senat keinen Anlass.
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 231/01

    Fristwahrung durch Eingang der Beschwerdeschrift bei der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08
    Von diesem in anderen Gerichtszweigen anerkanntem Grundsatz (vgl.: BAG NJW 2002, 845; BayOBLG Beschl. v. 24.08.2001 - 3Z BR 231/01- juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.04.2007 - 4 U 631/06 = BeckRS 2007, 08768) im Strafprozessrecht abzuweichen, sieht der Senat keinen Anlass.
  • BayObLG, 30.08.1988 - RReg. 2 St 183/88

    Wirksame Zustellung des Strafbefehls an den Zustellungsbevollmächtigten und

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08
    Dass der Einspruch gegen den Strafbefehl bereits verspätet und damit unzulässig war, steht der Entscheidung des Berufungsgerichts ebenfalls nicht entgegen, da dieses in solchen Fällen (auch auf die Revision des Angeklagten) das fälschlich ergangene amtsgerichtliche Sachurteil aufzuheben und den Einspruch als unzulässig zu verwerfen hat (vgl.: Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 411 Rdnr. 12; BGHSt 13, 306; BGH NJW 1975, 44; OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.11.1984 - 5 Ss 349/84-312/84 I - juris; BayObLG Beschl. v. 30.08.1988 - RReg 2 St 183/88 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1984 - 5 Ss 349/84
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08
    Dass der Einspruch gegen den Strafbefehl bereits verspätet und damit unzulässig war, steht der Entscheidung des Berufungsgerichts ebenfalls nicht entgegen, da dieses in solchen Fällen (auch auf die Revision des Angeklagten) das fälschlich ergangene amtsgerichtliche Sachurteil aufzuheben und den Einspruch als unzulässig zu verwerfen hat (vgl.: Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 411 Rdnr. 12; BGHSt 13, 306; BGH NJW 1975, 44; OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.11.1984 - 5 Ss 349/84-312/84 I - juris; BayObLG Beschl. v. 30.08.1988 - RReg 2 St 183/88 - juris).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 388/00

    Gemeinsame Posteinlaufstelle und Fristwahrung bei falscher Adressierung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08
    Von diesem in anderen Gerichtszweigen anerkanntem Grundsatz (vgl.: BAG NJW 2002, 845; BayOBLG Beschl. v. 24.08.2001 - 3Z BR 231/01- juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.04.2007 - 4 U 631/06 = BeckRS 2007, 08768) im Strafprozessrecht abzuweichen, sieht der Senat keinen Anlass.
  • KG, 30.05.2017 - 4 Ws 71/17

    Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung: Weiterleitung der unrichtig adressierten

    Da bei einer fehlerhaften Adressierung die Verfügungsgewalt des zuständigen Gerichts begründet wird, sobald der mit der Postverteilung betraute Bedienstete die Fehladressierung bemerkt und die Schrift an dieses Gericht weiterleitet (vgl. OLG Saarbrücken aaO [Hervorhebung durch den Senat]; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 21), ist die Sache rechtzeitig beim Amtsgericht Tiergarten eingegangen.
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29627
LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08 (https://dejure.org/2008,29627)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 23.10.2008 - 2 Qs 54/08 (https://dejure.org/2008,29627)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 2 Qs 54/08 (https://dejure.org/2008,29627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Strafverfahren: Terminsverlegung wegen Verhinderung des Nebenklägervertreters

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Terminsverlegung wegen Verhinderung des Nebenklägervertreters; Ordnungsgemäße Ermessensentscheidung des Vorsitzenden über eine Terminsverlegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Terminsverlegung - Verhinderung des Nebenklägervertreters

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Terminsverlegung - Verhinderung des Nebenklägervertreters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 472 (Ls.)
  • StV 2009, 180
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 2 Qs 22/08

    Antrag auf gerichtliche Vernehmung: Ermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08
    Letztere darf nur unter der Voraussetzung verneint werden, dass bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Maßnahme nicht mehr verständlich ist oder willkürlich erscheint (vgl. bereits Kammerbeschluss vom 9.4.2008 zu § 162 Abs. 1 StPO LG Nürnberg-Fürth, NStZ-RR 2008, 313).
  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00

    Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08
    Der Vorsitzende hat aber über ein Terminverlegungsgesuch nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung sowie der Terminsplanung des Gerichts zu entscheiden (OLG Hamm NStZ-RR 2001, 107).
  • OLG Stuttgart, 21.08.2003 - 1 Ws 232/03

    Nebenklage: Verhinderung des Nebenklägervertreters kein Grund für

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08
    Der Vorsitzende handelt dann willkürlich und verletzt die Rechte der Verfahrensbeteiligten, wenn er sich von unsachlichen, sich von gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen leiten lässt (in diesem Sinne OLG Stuttgart Justiz 2004, 127).
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97

    Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 2 Qs 54/08
    In der Rechtsprechung ist darüber hinaus anerkannt, dass der Vorsitzende außer der Belastung des Gerichts und der Reihenfolge des Eintritts der Rechtshängigkeit auch berechtigte Wünsche der Prozessbeteiligten berücksichtigen muss (BGH NStZ 1998, 311).
  • LG Berlin, 08.12.2016 - 531 Qs 15/16

    Ablehnung eines Terminsaufhebungsantrags

    Grundsätzlich ist die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Terminsverlegung nach § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen, weil es sich um eine Entscheidung des erkennenden Gerichts handelt, die der Urteilsfällung vorausgeht und keine der Ausnahmen des § 305 Satz 2 StPO gegeben ist (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 2 Qs 54/08 -, juris Rn. 14; vgl. KG, Beschluss vom 06. Oktober 2008 - 3 Ws 341/08 -, juris Rn. 2; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. August 2009 - 2 Ws 216/09 -, juris Rn. 8 ff.; Krumm, StV 2012, 177, 178 m.w.N.).
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