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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.01.1980 - 1 Ws 2/80   

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OLG Stuttgart, 07.01.1980 - 1 Ws 2/80 (https://dejure.org/1980,3092)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.01.1980 - 1 Ws 2/80 (https://dejure.org/1980,3092)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Januar 1980 - 1 Ws 2/80 (https://dejure.org/1980,3092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Betruges; Gesetzeswidrigkeit einer Bewährungsauflage; Anordnung einer Schadenswiedergutmachung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 56 b II Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1114
  • NStZ 1981, 101
  • VersR 1980, 1035
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.1980 - 1 Ws 2/80
    Allerdings billigt die Rechtsprechung einen Anspruch auf das positive Interesse zu, wenn ein der Form des § 313 BGB bedürftiger Vertrag durch Verschulden des Grundstücksverkäufers nicht formgültig abgeschlossen wird; der Käufer (der an die Wirksamkeit des mangelhaften Vertrags glaubte) ist jedoch lediglich in Geld zu entschädigen; ein Anspruch auf Vertragserfüllung besteht, da sonst die Formvorschrift des § 313 BGB leicht außer Kraft gesetzt werden würde, nicht (vgl. BGH NJW 1965, 812).

    Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf das Erfüllungsinteresse unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Preissteigerungen für vergleichbare Wohnungen (vgl. BGH NJW 1965, 812) liegen nicht vor.

  • BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58

    Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.1980 - 1 Ws 2/80
    Wenn die Rechtsprechung sonst wegen arglistigen Verhaltens eine Vereinbarung trotz Formmangel als gültig anerkennt (etwa BGH NJV 1959, 626; NJW 1961, 1769), so handelt es sich um wesentlich anders gelagerte Sachverhalte; sie sind nicht vergleichbar.
  • OLG Hamm, 09.09.1975 - 2 Ws 245/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.1980 - 1 Ws 2/80
    Allerdings steht die Einrede der Verjährung deliktischer oder vertraglicher Ansprüche der vom Strafrichter angeordneten Schadenswiedergutmachung nicht entgegen (OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Hamm NJW 1976, 527 [OLG Hamm 09.09.1975 - 2 Ws 245/75] ).
  • BGH, 21.03.1969 - V ZR 87/67
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.01.1980 - 1 Ws 2/80
    Auch in der vom Landgericht zur Begründung seiner Ansicht angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1969, 1167 mit Anmerkung Reinicke) wird gerade daran festgehalten, daß gesetzliche Formvorschriften im Interesse der Rechtssicherheit grundsätzlich zu beachten sind und es nicht angeht, auch wenn das Ergebnis hart ist, aus Billigkeitserwägungen sich über den mit der Formvorschrift verfolgten Gesetzeszweck hinwegzusetzen; anders soll es sein, wenn der Verkäufer arglistig handelt und die Arglist gerade darin besteht, daß der Käufer über die Formbedürftigkeit des Vertrags getäuscht wird; dann ist der Vertrag trotz des Formmangels gültig.
  • OLG Brandenburg, 09.12.1997 - 2 Ws 303/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Allerdings wird die Ansicht vertreten, daß der Strafrichter, wenn er dem Täter auferlegt, "nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen" (§ 56 b Abs. 2 Nr. 1 StGB ) die zivilrechtliche Lage beachten und insbesondere dem Verletzten keine Leistungen "zusprechen" darf, die dieser nach bürgerlichem Recht nicht oder nur in geringerer Höhe hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 1980, 1114 [OLG Stuttgart 07.01.1980 - 1 Ws 2/80]; OLG Hamburg MDR 1980, 246).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.10.1980 - 1 Ws 600/80   

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OLG Koblenz, 24.10.1980 - 1 Ws 600/80 (https://dejure.org/1980,2275)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.10.1980 - 1 Ws 600/80 (https://dejure.org/1980,2275)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Oktober 1980 - 1 Ws 600/80 (https://dejure.org/1980,2275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 101 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 30.08.2004 - 2 Ws 190/04

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit nach Verstoß gegen

    Trotz des funktionalen Unterschiedes kann auf den Verstoß gegen eine inzwischen erledigte Auflage mit einer Verlängerung der Bewährungszeit reagiert werden (im Ergebnis ebenso OLG Koblenz in NStZ 1981, 101 -Leitsatz-; a.A. Horn, a.a.O., § 56 f Rdn. 25):.
  • OLG Braunschweig, 20.09.2023 - 1 Ws 166/23

    Strafaussetzung, Absehen vom Wideruf, nachträgliche Erfüllung von Auflagen

    Allein die nachträgliche und vollständige Erfüllung der Zahlungsauflage steht einem Widerruf aufgrund des bereits eingetretenen Verstoßes gegen die Auflage nicht entgegen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 30. August 2004 2 Ws 190/04 , Rn. 17, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 24. Oktober 1980 1 Ws 600/80 , juris).

    Trotz des funktionalen Unterschiedes kann auf den Verstoß gegen eine inzwischen erledigte Auflage mit einer Verlängerung der Bewährungszeit reagiert werden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O.; im Erg. ebenso OLG Koblenz in NStZ 1981, 101 - Leitsatz ).

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   OLG Stuttgart, 07.01.1980 - Ws 2/80   

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OLG Stuttgart, 07.01.1980 - Ws 2/80 (https://dejure.org/1980,3045)
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Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 101 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - L 7 AS 2311/13

    Verurteilung wegen Sozialleistungsbetrug mit der Bewährungsauflage der

    Der Senat folgt diesbezüglich der zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart, 1980-01-07, Ws 2/80, NJW 1980, 1114), dass die Beseitigung eines zivilrechtlichen Schadens lediglich Nebenfolge und nicht Hauptzweck der Maßnahme sein und das Bestehen eines bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzanspruchs nicht allein auf die Verhängung der Auflage gestützt werden kann.
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