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   OLG Hamm, 19.12.1980 - 1 VAs 59/80   

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https://dejure.org/1980,1368
OLG Hamm, 19.12.1980 - 1 VAs 59/80 (https://dejure.org/1980,1368)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.1980 - 1 VAs 59/80 (https://dejure.org/1980,1368)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 1980 - 1 VAs 59/80 (https://dejure.org/1980,1368)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGGVG § 23; StPO § 119 Abs. 3, 6; UVollzO Nr. 55

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 607
  • NStZ 1981, 156
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Braunschweig, 24.07.1990 - VAs 3/90

    Zuständigkeit des Haftrichters und Subsidiarität der gerichtlichen Entscheidung;

    Demgegenüber kommen Anträge nach §§ 23 ff EGGVG nur in Betracht, wenn Anordnungen angefochten werden, die allgemein der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt dienen und somit alle Untersuchungsgefangenen betreffen, BGHSt 29, 135, 137 [BGH 13.11.1979 - 5 ARs VS 18/79] ; KG GA 1978, 81, 82; OLG Hamm NStZ 1981, 156.

    Diese Auffassung hat bereits das OLG Hamm in NStZ 1981, 156 beiläufig vertreten.

  • OLG Stuttgart, 06.02.2003 - 4 VAs 3/03

    Untersuchungshaft: Sachliche Zuständigkeit für die Feststellung der

    Für die vorliegend in Frage stehende Unterbringung eines Untersuchungsgefangenen, die in § 119 Abs. 1 u. 2 StPO geregelt ist, war nach § 119 Abs. 6 Satz 1 StPO während der Dauer der Untersuchungshaft der Haftrichter zuständig (KK, StPO, 4. Aufl., § 119 Rdnrn. 6 u. 98; OLG Hamm NStZ 1981, 156).
  • OLG Frankfurt, 18.09.1996 - 3 VAs 21/96

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Haftrichters und des Oberlandesgerichts für

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  • KG, 16.03.1995 - 4 VAs 13/95
    Der Haftrichter darf in die Organisation der Vollzugsanstalt nicht eingreifen, wenn anderenfalls der unabdingbare Funktionsablauf in der Anstalt gestört würde (vgl. auch KG GA 1978 aaO; OLG Hamm NStZ 1981, 156 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl., § 119 Rdn. 46).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.11.1980 - 1 Ws 704/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1367
OLG Düsseldorf, 27.11.1980 - 1 Ws 704/80 (https://dejure.org/1980,1367)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.1980 - 1 Ws 704/80 (https://dejure.org/1980,1367)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 1980 - 1 Ws 704/80 (https://dejure.org/1980,1367)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1327 (Ls.)
  • MDR 1981, 426
  • NStZ 1981, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 172/99
    Die einmal begründete Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - hier die der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Duisburg - dauert fort, solange diese nicht abschließend über eine Frage befunden hat, mit der sie befaßt gewesen ist, bevor der Verurteilte in eine zu dem Bezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer gehörende Justizvollzugsanstalt aufgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse, a. a. O.; BGHSt 26, 165 und 278; 30, 189; ferner Senatsbeschlüsse vom 27. November 1980 in NStZ 1981, 156 = MDR 1981, 426 = NJW 1981, 1327 (LS); Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O., § 462 a Rdnr. 12 und 13 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 16.06.1986 - 1 Ws 252/86

    Örtliche Zuständigkeit; Strafvollstreckungskammer; Widerruf der Strafaussetzung;

    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Ansicht (MDR 1978, 594 [hier: IV (466) 170 c-d]) der Rechtspr. an, wonach die gem. § 462 a Abs. 1 Satz 2 StPO mit der Frage des Widerrufs einer Strafrestaussetzung zur Bewährung befaßte StrafvollstrKammer für die abschließende Entscheidung dieser Frage auch dann zuständig bleibt, wenn nach dem Zeitpunkt des Befaßtwerdens gegen den Verurteilten im Bezirk einer anderen StrafvollstrKammer eine neue Freiheitsstrafe vollstreckt wird (so BGH, NJW 1981, 2766 [hier: IV (466) 181 a]; ferner OLG Zweibrücken, MDR 1978, 954; OLG Hamm Ä 6. Strafsenat Ä, MDR 1979, 336; 1. Strafsenat des OLG Düsseldorf, NStZ 1981, 156 unter Hinweis u. a. auf den 5. Strafsenat desselben OLG, MDR 1980, 518 [hier: IV (466) 177 c]).
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