Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.05.1980

Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80   

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https://dejure.org/1981,829
BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80 (https://dejure.org/1981,829)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1981 - 2 StR 742/80 (https://dejure.org/1981,829)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1981 - 2 StR 742/80 (https://dejure.org/1981,829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische Zwangswirkung - Psychische Kraftentfaltung

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 218
  • StV 1981, 230
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80
    In der vom Landgericht in diesem Zusammenhang unter anderem erwähnten Entscheidung BGHSt 23, 46 ff hat der Senat besonders hervorgehoben, daß es maßgeblich auf das Gewicht einer derartigen Zwangswirkung ankommt (a.a.O. S. 54).

    In dem bereits genannten Urteil des Senats (BGHSt 23, 46 ff) wird ausgeführt, der Annahme des Gewaltmerkmals stehe nicht entgegen, daß der psychisch determinierte Prozeß "nur mit geringem körperlichen Kraftaufwand" in Lauf gesetzt worden war (a.a.O. S. 54).

  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Auszug aus BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80
    Entsprechend heißt es in BGHSt 23, 126 [127], es genügen alle eine gewisse - nicht notwendige erhebliche - körperliche Kraftanwendung darstellenden Handlungen, die von der Person, gegen die sie gerichtet sind, als ein nicht nur seelischer, sondern auch körperlicher Zwang empfunden werden.
  • BGH, 04.06.1955 - StE 1/52

    Josef Angenfort - Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

    Auszug aus BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80
    Ob die Entscheidung BGHSt 8, 102 ff dahin zu verstehen ist, daß in ihr nicht mehr an der Voraussetzung irgendeiner körperlichen Kraftentlassung des Täters festgehalten wird, kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    Auszug aus BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80
    Das zeigt sich z.B. in der Entscheidung BGHSt 19, 263 [265], wo nicht auf das Erfordernis jeglicher Ausübung von Körperschaft, sondern nur auf den Einsatz erheblicher körperlicher Kraft verzichtet worden ist.
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    a) Darauf, ob Gewalt im Sinne des Staatsschutzstrafrechts die Überwindung eines Widerstands durch Entfaltung körperlicher Kraft voraussetzt (so z.B. Rudolphi in SK - Stand Mai 1983 - § 105 Rn. 5 f.; Schwalm in LK 9. Aufl. § 105 Rn. 10 f.; Geilen, Der Tatbestand der Parlamentsnötigung, 1956 S. 87 ff.; Keller, Strafrechtlicher Gewaltbegriff und Staatsgewalt, 1982 S. 277, 280) oder ob es ausreicht, daß die Mitglieder des zu nötigenden Verfassungsorgans die nachteiligen Folgen des Nötigungsmittels als einen einer körperlichen Kraftentfaltung vergleichbaren, auf sie persönlich ausgeübten Zwang empfinden (BGHSt 8, 102 [104 f.] für den Fall des Generalstreiks; offengelassen in BGH NStZ 1981, 218), kommt es hier nicht an.
  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

    Schließlich ist dem Urteil auch nicht zu entnehmen, daß von dem Verhalten des Angeklagten eine Wirkung auf die Psyche des Mädchens ausgegangen wäre, die von ihm als körperlich wirksame Beeinträchtigung empfunden worden sei (vgl. BGHSt 23, 126, 127; BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 742/80; zweifelhaft wäre darüber hinaus, ob das Vorgehen des Angeklagten die in den genannten Entscheidungen - vgl. auch BGHSt 23, 46, 54 - als notwendig bezeichnete Voraussetzung einer - wenn auch nicht unbedingt erheblichen - physischen Kraftentfaltung erfüllte).
  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94

    Nötigung - Gewalt - Gewaltanwendung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Gewalt eine zumindest gewisse - nicht notwendig erhebliche - körperliche Kraftentfaltung darstellende Handlung zu verstehen, die von der Person, gegen die sie gerichtet ist, nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden wird (BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71; BGHR StGB § 177 I Gewalt 3, 4, 7).
  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    Dafür reicht es aus, daß ein psychisch determinierter Prozeß mit nur geringem körperlichen Kraftaufwand in Lauf gesetzt wird (BGHSt 23, 126, 127; BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71 mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Hierfür ist maßgebend, daß der Täter eine körperliche - nicht nur seelische - Zwangswirkung auf das Opfer herbeiführt (BGH NStZ 1981, 218; BGHR StGB § 177 Abs. - 1 Gewalt 4).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 101/99

    Sexuelle Nötigung; Gewalt; Aufklärungspflicht; Sachverständige; Sachverstand

    Hinzu kommen muß eine zweckbedingte Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und dem Taterfolg dergestalt, daß die Gewaltanwendung nach dem Willen des Täters der Vornahme der sexuellen Handlung tatsächlich dient (BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 3, 4, 7, 8; BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 StR 553/90 - und Beschluß vom 18. November 1997 - 4 StR 546/97).
  • LG Dortmund, 03.04.2020 - 32 KLs 62/19
    Gewalt stellt dabei jede gewisse - nicht notwendig erhebliche - körperliche Kraftentfaltung dar , die von der Person, gegen die sie gerichtet ist, als ein nicht nur seelischer, sondern auch körperlicher Zwang empfunden wird (z.B. BGH NStZ 1981, 218 ; 1996, 31 ; 1999, 506; 2011, 457; NStZ-RR 2003, 42 ), wobei der körperlich wirkende Zwang maßgeblich ist (vgl. Schönke/Schröder/Eisele, a.a.O., Rn. 72 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1988 - 1 StR 179/88

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verletzung der Menschenwürde des

    Gewalt gegen eine Person im Sinne der §§ 177, 178 StGB setzt nur eine nicht ganz unerhebliche, gegen den Körper des Opfers gerichtete Einwirkung voraus, die von diesem nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden wird und die einen psychisch determinierten Prozeß in Gang setzt; ein besonderer Kraftaufwand ist nicht erforderlich (BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71; vgl. BGHSt 23, 126, 127).
  • BGH, 10.10.1984 - 3 StR 390/84

    Gewaltbegriff beim Tatbestand der Vergewaltigung - Verwirklichung des

    Dabei genügt es, daß ein psychisch determinierter Prozeß "nur mit geringem körperlichen Kraftaufwand" in Lauf gesetzt wird (BGH NStZ 1981, 218; BGHSt 23, 126, 127) [BGH 27.08.1969 - 4 StR 268/69] .
  • OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87

    Beteiligung an einer Sitzblockade; Begriff der Gewalt im Sinne von § 240

    Gewalt in diesem Sinne setzt nicht notwendig eine körperliche Einwirkung auf den Genötigten voraus; es kann auch der unwiderstehliche Zwang durch einen mit geringem körperlichen Kraftaufwand in Lauf gesetzten psychisch determinierten Prozeß ausreichen, sofern die Einwirkung von der Person, gegen die er gerichtet ist, als körperlicher Zwang empfunden wird (BGH NStZ 1981, 218 ; zur Entwicklung des Gewaltbegriffs: Krey, Strafrecht, Besonderer Teil, Bd. 1 Rdnrn. 330 ff.; Krey/Neidhardt, Was ist Gewalt? - Auseinandersetzungen mit dem Begriff -, Sonderband der BKA-Forschungsreihe, Wiesbaden 1986, Rdnrn. 31-58 m. zahlr. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
  • BayObLG, 16.01.1990 - RReg. 2 St 318/89

    Nötigung ; Gewalteinwirkung; Kraftfahrer; Überholspur; Autobahn; Lichthupe;

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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1107
BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80 (https://dejure.org/1980,1107)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1980 - 1 StR 177/80 (https://dejure.org/1980,1107)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1980 - 1 StR 177/80 (https://dejure.org/1980,1107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bauchfellentzündung

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 218
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.04.1966 - 2 StR 36/66

    Ursächlichkeit einer Pflichtwidrigkeit zum Zeitpunkt der Begehung bei

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80
    Diese auf das Gutachten der Sachverständigen gestützten Feststellungen genügen den Anforderungen, die an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und tatbestandsmäßigem Erfolg zu stellen sind (RGSt 51, 127; 63, 392, 393; 75, 49, 50; BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juni 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76).

    Es genügt, daß ihr Tod früher eintrat, als er ohne das pflichtwidrige Unterlassen eingetreten wäre (BGHSt 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76 - S. 5).

    Abgesehen davon, daß der Beschwerdeführer keinen einleuchtenden Grund dafür anzugeben vermag, warum - entgegen BGHSt 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76 - die Abkürzung fremden Lebens um einen Tag sich als unerheblich darstellen und deshalb dem Täter nicht zugerechnet werden soll, ist von der Feststellung des Tatrichters auszugehen, daß der Angeklagte spätestens am 10. Juni hätte handeln müssen (UA S. 66, 67, 77, 78).

  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 877/76

    Anforderungen an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80
    Diese auf das Gutachten der Sachverständigen gestützten Feststellungen genügen den Anforderungen, die an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und tatbestandsmäßigem Erfolg zu stellen sind (RGSt 51, 127; 63, 392, 393; 75, 49, 50; BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juni 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76).

    Es genügt, daß ihr Tod früher eintrat, als er ohne das pflichtwidrige Unterlassen eingetreten wäre (BGHSt 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76 - S. 5).

    Abgesehen davon, daß der Beschwerdeführer keinen einleuchtenden Grund dafür anzugeben vermag, warum - entgegen BGHSt 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76 - die Abkürzung fremden Lebens um einen Tag sich als unerheblich darstellen und deshalb dem Täter nicht zugerechnet werden soll, ist von der Feststellung des Tatrichters auszugehen, daß der Angeklagte spätestens am 10. Juni hätte handeln müssen (UA S. 66, 67, 77, 78).

  • BGH, 04.03.1954 - 3 StR 281/53
    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80
    Diese auf das Gutachten der Sachverständigen gestützten Feststellungen genügen den Anforderungen, die an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und tatbestandsmäßigem Erfolg zu stellen sind (RGSt 51, 127; 63, 392, 393; 75, 49, 50; BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juni 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76).
  • BGH, 07.12.1954 - 1 StR 663/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80
    Im Gegensatz zu § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO schreiben die §§ 53, 53 a StPO eine Belehrung von Angehörigen der in diesen Vorschriften genannten Berufsgruppen nicht vor (BGH GA 69, 92; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 663/54 -).
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80
    Nach dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe kann hier auch mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß durch die Berücksichtigung generalpräventiver Momente der Bereich der schuldangemessenen Strafe (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326) [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]nicht überschritten worden ist.
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80
    An dieser Rechtslage (st. Rspr; RGSt 5, 352, 353; 28, 394, 395; BGH, Urteil vom 13. Mai 1958 - 1 StR 139/58 - S. 7) hat sich nichts durch die Neufassung des § 273 Abs. 3 StPO geändert (BGH NJW 1966, 63 = MDR 1966, 164).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80
    Die Wahrnehmung, Würdigung und Wiedergabe von Vorgängen, die im Rahmen der Beweiserhebung stattfinden, ist allein Sache des Tatrichters (vgl. BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 28.07.1970 - 1 StR 175/70

    Dachgeschoß in Flammen - unterlassenes Hinabwerfen der Kinder - §§ 212, 13 StGB,

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80
    Diese auf das Gutachten der Sachverständigen gestützten Feststellungen genügen den Anforderungen, die an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und tatbestandsmäßigem Erfolg zu stellen sind (RGSt 51, 127; 63, 392, 393; 75, 49, 50; BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juni 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80
    Nach dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe kann hier auch mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß durch die Berücksichtigung generalpräventiver Momente der Bereich der schuldangemessenen Strafe (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326) [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]nicht überschritten worden ist.
  • RG, 20.01.1930 - II 230/29

    Muß die Unterlassung eine Rechtswidrigkeit gegenüber dem Verletzten enthalten, um

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80
    Diese auf das Gutachten der Sachverständigen gestützten Feststellungen genügen den Anforderungen, die an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und tatbestandsmäßigem Erfolg zu stellen sind (RGSt 51, 127; 63, 392, 393; 75, 49, 50; BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juni 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76).
  • RG, 02.06.1896 - 1113/96

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Betrug darin gefunden werden, daß der

  • RG, 07.06.1940 - 1 D 223/40

    Zum Wesen des ursächlichen Zusammenhanges.

  • RG, 17.12.1881 - 2945/81

    1. Haben die Prozeßbeteiligten ein Recht, die Protokollierung einer Zeugenaussage

  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Denn die Kammer hat jedenfalls nicht verkannt, daß der Angeklagte den Tod J.'s verursacht und mithin ein vollendetes Tötungsverbrechen begangen hätte, wenn durch sein Handeln der Eintritt des - womöglich ohnehin schon nahenden - Todes nur noch beschleunigt worden wäre (BGHSt 7, 287 f; 21, 59, 61; BGH NStZ 1981, 218 f; 1985, 26 f; BGH StV 1986, 59, 200; BGH StGB vor § 1/Kausalität, Angriffe, mehrere 1; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 212 Rdn. 3).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15

    Versuch (Eintritt eines nicht zurechenbaren Erfolgs; Anforderungen an die

    Ein Beruhen des Urteils auf diesem Erörterungsmangel kann nicht ausgeschlossen werden, da eine vollendete Tötung bereits dann vorliegt, wenn die Handlung des Täters auch nur zu einer Lebenszeitverkürzung führt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1980 - 1 StR 177/80, NStZ 1981, 218).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Maßgeblich ist die ursächliche Verbindung zwischen dem wirklichen Geschehensablauf und dem konkreten Erfolg; der Umstand, dass der sozialschädliche Erfolg später aufgrund anderer Ereignisse und in anderer Weise ebenfalls eingetreten wäre, beseitigt die Ursächlichkeit der realen Bewirkungshandlung nicht (vgl. BGH, NStZ 1981, 218).

    Es genügt dabei, dass die Handlung eine (mit-)ursächliche Bedingung für den konkreten Erfolg war oder dessen Eintritt beschleunigt hat (vgl. BGH, NStZ 1981, 218).

    Der Umstand, dass der sozialschädliche Erfolg später aufgrund anderer Ereignisse und in anderer Weise ebenfalls eingetreten wäre, beseitigt die Ursächlichkeit der realen Bewirkungshandlung nicht (vgl. BGH NStZ 1981, 218; NStZ 2004, 151).

    Insoweit wird jedoch gerade nicht - wie erforderlich (vgl. BGH, NStZ 1981, 218; OLG Düsseldorf, 3 Ws 649/02, OLGSt § 222 Nr. 10) - die für eine Kausalität bzw. Realisierung der Pflichtverletzungen im konkreten Taterfolg notwendige ursächliche Verbindung zwischen dem wirklichen Geschehensablauf und dem konkreten Erfolg hergestellt.".

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Maßgeblich ist die ursächliche Verbindung zwischen dem wirklichen Geschehensablauf und dem konkreten Erfolg; der Umstand, dass der sozialschädliche Erfolg später aufgrund anderer Ereignisse und in anderer Weise ebenfalls eingetreten wäre, beseitigt die Ursächlichkeit der realen Bewirkungshandlung nicht (vgl. BGH, NStZ 1981, 218).

    Es genügt dabei, dass die Handlung eine (mit-)ursächliche Bedingung für den konkreten Erfolg war oder dessen Eintritt beschleunigt hat (vgl. BGH, NStZ 1981, 218).

    Insoweit wird jedoch gerade nicht - wie erforderlich (vgl. BGH, NStZ 1981, 218; OLG Düsseldorf, 3 Ws 649/02, OLGSt § 222 Nr. 10) - die für eine Kausalität bzw. Realisierung der Pflichtverletzungen im konkreten Taterfolg notwendige ursächliche Verbindung zwischen dem wirklichen Geschehensablauf und dem konkreten Erfolg hergestellt.

  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 129/95

    Kindesmißhandlung - §§ 223, 13 StGB, Körperverletzung durch Unterlassen, § 226

    Daran ändert insbesondere nichts, daß bei Hinzuziehung eines Arztes das Kind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt hätte; denn daß ärztliche Hilfe den Eintritt des Todes verhindert oder jedenfalls - was immer in Betracht zu ziehen ist - nicht unerheblich hinausgezögert hätte, ist schon Voraussetzung für die Zurechnung des tödlichen Erfolges nach § 222 StGB (vgl. BGHSt 21, 59, 61; BGH NStZ 1981, 218 mit Anm. Wolfslast; BGHR StGB vor § 1/Kausalität Pflichtwidrigkeit 1 und Zurechenbarkeit 1).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Dieses hypothetische Urteil erfordert ohnedies zur Frage der Kausalität die Feststellung einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit der Erfolgsverhinderung (BGHSt 6, 1, 2; NJW 1979, 1258; NStZ 1981, 218; St 43, 381, 397).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Er bedarf hierzu keines Beweismittlers (BGH, Urteil vom 20. Mai 1980 -1 StR 177/80).

    Ob das der Fall ist, hat allein der Tatrichter zu beurteilen (BGH NJW 1966, 63; BGH, Urteil vom 20. Mai 1980 - 1 StR 177/80 - vgl. ferner die zutreffenden Ausführungen von Sieß in NJW 1982, 1625 ff).

  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 15.00

    Verbale sexuelle Belästigung von Auszubildenden am Arbeitsplatz durch

    Der Vernommene hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine wörtliche Protokollierung seiner Angaben (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 20. Mai 1980 - 1 StR 177.80 - NStZ 1981, 218).
  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 300/85

    Ursächlichkeit eines Schlags (zweite Handlung) für den Todeseintritt - Kausalität

    Für die Annahme eines strafrechtlich relevanten Kausalzusammenhangs reicht allerdings die Feststellung aus, daß das Handeln mit Tötungsvorsatz den Eintritt des Todes beschleunigt hat (BGH NStZ 1981, 218; 1985, 26; Rudolphi in SK - Lieferung April 1981 - vor § 1 Rdn. 46).
  • VG Berlin, 03.05.2006 - 1 A 173.05

    Gregor Gysi ./. Bundesbeauftragte für die Unterlagen des

    Im Rah­men des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts geht die ganz herrschende Meinung da­von aus, dass nach dem Tod des Berechtigten der Zeuge allein zu entscheiden hat, ob er aussa­gen will oder nicht (BGH in Strafsachen, Urteil vom 25. Mai 1980-1 StR 177/80 - MDR 1980, 815).
  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93

    Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme -

  • LSG Bayern, 19.04.2001 - L 4 KR 63/99

    Kostenerstattung für eine stationäre Behandlung

  • BGH, 31.07.1984 - 1 StR 9/84
  • BGH, 26.06.1984 - 5 StR 93/84

    Fahrlässige Körperverletzung - Behandlungsfehler eines Arztes - Sachverständiger

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