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   OLG Celle, 17.11.1980 - 2 Ss 239/80, 10 Js 6/79, 20 Ds 37/79   

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https://dejure.org/1980,1425
OLG Celle, 17.11.1980 - 2 Ss 239/80, 10 Js 6/79, 20 Ds 37/79 (https://dejure.org/1980,1425)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.11.1980 - 2 Ss 239/80, 10 Js 6/79, 20 Ds 37/79 (https://dejure.org/1980,1425)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. November 1980 - 2 Ss 239/80, 10 Js 6/79, 20 Ds 37/79 (https://dejure.org/1980,1425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Strafantragsbefugnis des Straßenmeisters durch den Leiter eines zuständigen Straßenbauamtes; Besprühen eines Omnibuswartehäuschens und der Rückseite des Ortsschildes sowie des Transformatorenhauses mit Ölfarbe oder Lackfarbe als Sachbeschädigung; Außenstellen der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafantragsbefugnis des Straßenmeisters durch den Leiter eines zuständigen Straßenbauamtes; Besprühen eines Omnibuswartehäuschens und der Rückseite des Ortsschildes sowie des Transformatorenhauses mit Ölfarbe oder Lackfarbe als Sachbeschädigung; Außenstellen der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 77, 303 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 223
  • StV 1981, 129
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 06.12.1979 - Ss 103/79
    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1980 - 2 Ss 239/80
    Zwar ist mit dem Bundesgerichtshof bei einer bloßen Veränderung der äußeren Erscheinungsform einer Fache in aller Regel davon auszugehen, daß noch nicht der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt ist, auch wenn diese Veränderung auffällig (belangreich) ist (BGH a.a.O.; OLG Celle Beschluß, vom 12. Februar 1980 - 1 Ss 103/79 -).
  • LG Münster, 24.08.1978 - 1 Ns 50/78
    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1980 - 2 Ss 239/80
    Ob auch bei dem Transformatorenhäuschen im Hinblick auf die bereits vorhandenen Parolen eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt oder ob der deshalb ohnehin erforderliche Beseitigungsaufwand nicht nur geringfügig größer wird, so daß von keiner erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann (vgl. dazu OLG Frankfurt, MDR 1979, 693), kann nach den bisherigen Feststellungen des Amtsgerichts nicht abschließend beurteilt werden.
  • RG, 11.04.1932 - II 297/32

    Unter welchen Voraussetzungen können Anschlagsäulen im Sinne des § 304 StGB. als

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1980 - 2 Ss 239/80
    Dabei ordnet der Bundesgerichtshof die Fälle, in denen das Reichsgericht von einer erheblichen Veränderung der äußeren Erscheinung und Form gesprochen hat (RGSt 66, 203, 205: Übergießen einer Litfaßsäule mit Petroleum; HHR 1933 Nr. 350: Beschmieren einer Wand mit Teer), denen einer Substanzverletzung zu.
  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.1980 - 2 Ss 239/80
    Das Amtsgericht hat die Angeklagten vom Vorwurf der Sachbeschädigung nach § 303 StGB unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 13. November 1979 - 5 StR 166/79 - (NJW 1980, 350 f. ) freigesprochen; weder die Substanz noch die Brachbarkeit des Wartehäuschens, des Ortsschildes und des Transformatorenhauses seien beeinträchtigt worden; beim Transformatorenhaus liege darüber hinaus auch deshalb keine Sachbeschädigung vor, weil auf den Wänden bereits großbuchstabige Parolen vorhanden gewesen seien.
  • BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21

    Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von

    Abweichend von den in der Rechtsprechung bisher entschiedenen Konstellationen unzulässiger pauschaler und lediglich formelhafter Verweisungen, bei denen in der Regel lediglich der Wortlaut von § 264 Abs. 9 StGB oder § 2 SubvG wiederholt (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 238; OLG Jena, Beschluss vom 1. November 2006 - 1 Ws 290/06; LG Magdeburg, wistra 2005, 155, 156 f.; LG Düsseldorf, NStZ 1981, 223) oder auf den Antrag nebst umfangreichen Anlagen, Gesprächsprotokolle, Finanzierungspläne und Bewilligungsbescheide Bezug genommen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 449/17 Rn. 47, NStZ-RR 2019, 147, 149), bleibt es hier nicht dem Antragsteller bzw. Subventionsnehmer überlassen, sich Klarheit über die maßgebenden Tatsachen und Angaben zu verschaffen.
  • OLG Köln, 13.07.1982 - 1 Ss 304/82

    Strafbarkeit einer "Hausbesetzung"; Räume eines leer stehenden und zum Abbruch

    Die Zulässigkeit einer Ausübung des Strafantragsrechts durch Bedienstete folgt verwaltungsrechtlich aus dem in § 53 Abs. 1 Satz 1 GemO NW verankerten Organisationsrecht des Oberstadtdirektors und ist auch strafrechtlich stets zugelassen worden (RGSt 41, 195; 67, 47, 49; RG GA 65, 116; OLG Karlsruhe OLGSt 1 zu § 303 StGB , S. 11; OLG Celle NStZ 1981, 223; OLG Karlsruhe OLGSt § 303 StGB , Bl. 4).
  • OLG Hamburg, 31.03.1999 - II a 28/99

    Graffiti - Sachbeschädigung bei einem Eisenbahnwaggon

    Dabei liegt eine solche Substanzverletzung nicht nur vor, wenn die Einwirkung des Täters die Sachsubstanz unmittelbar beschädigt, sondern auch, falls die Beseitigung der vorgenommenen Veränderung der Sache - hier die Entfernung der aufgesprühten Farbe - notwendigerweise zu einer Substanzverletzung führt (vgl. OLG Köln, StV 1995, 592; OLG Frankfurt a. M., NStZ 1988, 411; OLG Celle, NStZ 1981, 223; OLG Düsseldorf, StV 1993, 366 [367]; BGH, NStZ 1982, 508 [509]; BayObLG, StV 1997, 80 [81]).
  • OLG Köln, 16.02.1982 - 1 Ss 738/81

    Wirksamkeit des Strafantrages einer juristischen Person im Rahmen einer

    Die Zulässigkeit einer Ausübung des Strafantragsrechts durch Bedienstete folgt verwaltungsrechtlich aus dem in § 53 Abs. 1 Satz 1 GemO NW verankerten Organisationsrecht des Oberstadtdirektors und ist auch strafrechtlich stets zugelassen worden (RGSt 41, 195; 67, 47 49; RG GA 65, 116; OLG Karlsruhe OLGSt 1 zu § 303 StGB, S. 11; OLG Celle NStZ 1981, 223;OLG Karlsruhe OLGSt § 303 StGB, Bl. 4).
  • LG Magdeburg, 14.10.2004 - 24 KLs 4/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen

    Die Bestimmung von Tatsachen als subventionserheblich nach dieser Alternative erfordert klare und unmissverständliche, auf den konkreten Fall bezogene Angaben durch den Subventionsgeber (BGHSt 44, 233 (238) m. w. N.; LG Düsseldorf NStZ 1981, 223 m. w. N.; Ranft, NJW 1986, 3163 (3165); Lührs, wistra 1999, 89 (93)).
  • OLG Köln, 10.06.1981 - 1 Ss 75/31

    Wirksamkeit des Strafantrages einer juristischen Person im Rahmen einer

    Die Zulässigkeit einer Ausübung des Strafantragsrechts durch Bedienstete folgt verwaltungsrechtlich aus dem in § 53 Abs. 1 Satz 1 GemO NW verankerten Organisationsrecht des Oberstadtdirektors und ist auch strafrechtlich stets zugelassen worden (RGSt 41, 195; 67, 47 49; RG GA 65, 116; OLG Karlsruhe OLGSt 1 zu § 303 StGB, S. 11; OLG Celle NStZ 1981, 223;OLG Karlsruhe OLGSt § 303 StGB, Bl. 4).
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