Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1981 - 5 AR (Vs) 43/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,460
BGH, 17.02.1981 - 5 AR (Vs) 43/80 (https://dejure.org/1981,460)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1981 - 5 AR (Vs) 43/80 (https://dejure.org/1981,460)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1981 - 5 AR (Vs) 43/80 (https://dejure.org/1981,460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung des § 29 Absatz 1 Satz 2 und 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) auf Strafgefangene; Benutzung eines Raumes mit Trennscheibe bei Verteidigerbesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 38
  • NJW 1981, 1222
  • MDR 1981, 513
  • NStZ 1981, 236
  • StV 1981, 241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03

    Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch (Recht auf

    Die Vollzugsbehörde darf die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG stützen, um der konkreten, anderweitig nicht ausschließbaren Gefahr zu begegnen, dass ein Strafgefangener seinen Verteidiger zur Freipressung als Geisel nimmt (Abgrenzung zu BGHSt 30, 38).

    Die Vollzugsbehörde darf die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG stützen, um der konkreten, anderweitig nicht ausschließbaren Gefahr zu begegnen, daß ein Strafgefangener seinen Verteidiger zur Freipressung als Geisel nimmt (Abgrenzung zu BGHSt 30, 38).

    An der Verwerfung der Rechtsbeschwerde sieht sich das Oberlandesgericht durch den Beschluß des Senats vom 17. Februar 1981 (BGHSt 30, 38 ff.) und den Beschluß des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20. Juni 2000 (StV 2001, 39 f.) gehindert.

    Zwar liegen den Beschlüssen des Senats vom 17. Februar 1981 (BGHSt 30, 38) und des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20. Juni 2000 (StV 2001, 39) Sachverhalte zugrunde, die einen Mißbrauch des Grundsatzes des freien Verkehrs zwischen Verteidiger und Strafgefangenem auch oder ausschließlich durch den Verteidiger belegen.

    Die Rechtsordnung nehme in solchen Fällen durch Kontrollen vor den Besprechungen (vgl. Laufhütte aaO) nicht zu beseitigende Rechtsmißbräuche des Gefangenen und des Verteidigers so lange hin, bis der Verteidiger nach §§ 138a ff. StPO ausgeschlossen oder ihm die Berechtigung, als Verteidiger tätig zu werden, nach §§ 113, 114 BRAO entzogen sei (vgl. BGHSt 30, 38, 43; Laufhütte aaO § 138a Rdn. 4; Calliess/Müller-Dietz aaO).

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    In der Stellungnahme des für Fragen des Strafvollzugsrechts zuständigen Fünften Strafsenats des Bundesgerichtshofs wird im wesentlichen auf eine Entscheidung (BGHSt 30, 38 ff.) hingewiesen.
  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

    Hiervon ausgehend hätte sich das Kammergericht damit auseinandersetzen müssen, dass in das Recht auf freien mündlichen und schriftlichen Verkehr mit dem Verteidiger bzw. Beistand im Auslieferungsverfahren nur unter den in § 148 Abs. 2 StPO i. d. F. vom 22. August 2002 (BGBl. I 3390), nunmehr ebenfalls geändert durch das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2274 ), und den in §§ 31 ff. des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz genannten Voraussetzungen eingegriffen werden durfte (vgl. zu § 148 Abs. 2 StPO a. F.: BGHSt 30, 38 ; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 148 Rn. 17; Julius, a. a. O., Rn. 4; sowie zu § 148 Abs. 2 StPO n. F.: Wessing, a. a. O., Rn. 15; Reinhart, a. a. O., Rn. 15; Meyer-Goßner, 54. Aufl., a. a. O., Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2003 - 3 Ws 251/03

    Strafvollzug: Speicherung der Verbindungsdaten von Telefongesprächen des

    Auch § 4 II 2 StVollzG gestattet der Vollzugsbehörde keine Ausweitung der Eingriffstatbestände (vgl. KG, NStZ 1981, 77; Feest/Lesting, in: AK-StVollzG, § 4 Rn 19), weil die Überwachung von Telefongesprächen in § 32 StVollzG und -allenfalls , was der Senat ausdrücklich offen lässt- in §§ 179 ff StVollzG abschließend geregelt ist (vgl. BGHSt 30, 37 = NStZ 1981, 236-für Verteidigerbesuche).
  • OLG Stuttgart, 09.04.1991 - 4 Ws 17/91

    Rechtmäßigkeit des Anhaltens von als Verteidigerpost gekennzeichneten ausgehenden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

    Eine einheitliche Tat ist bei Absatzdelikten dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz (vom Erwerb bis zum Absatz) Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 38; BGH NStZ 1995, 37; 1996, 93; Zschockelt NStZ 1995, 323, 324; 1996, 222 jeweils mit Fällen aus der Rechtsprechung).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02

    Eilrechtsschutz nach § 114 Abs 2 StVollzG gegen Trennscheibenanordnung bei

    Im Hauptsacheverfahren wird zu klären sein, ob der in der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, dass angesichts der in §§ 27 Abs. 3, 4 Satz 3, 29 Abs. 1 StVollzG, 148 Abs. 2 Satz 3 StPO getroffenen Spezialregelung die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei Verteidigerbesuchen nicht auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG gestützt werden kann (vgl. BGHSt 30, 38; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Juni 2000, StV 1/2001, S. 39), auch die Fallgestaltung betrifft, dass die Trennscheibe zum Schutz des Verteidigers vor einer Geiselnahme durch den Gefangenen eingesetzt wird.
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 1 Vollz (Ws) 184/05

    Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Vollzugsbehörde; Besuche seines Verteidigers im

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 3. Februar 2004, NJW 2004, 1398, in Abgrenzung zu der Entscheidung in BGHSt 30, 38 entschieden, die Vollzugsbehörde dürfe die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch auf § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG stützen, um der konkreten, anderweitig nicht ausschließbaren Gefahr zu begegnen, dass ein Strafgefangener seinen Verteidiger zur Freipressung als Geisel nimmt.
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 1 Vollz (Ws) 185/05

    Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Vollzugsbehörde; Besuche seines Verteidigers im

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 3. Februar 2004, NJW 2004, 1398, in Abgrenzung zu der Entscheidung in BGHSt 30, 38 entschieden, die Vollzugsbehörde dürfe die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch auf § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG stützen, um der konkreten, anderweitig nicht ausschließbaren Gefahr zu begegnen, dass ein Strafgefangener seinen Verteidiger zur Freipressung als Geisel nimmt.
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2003 - 1 Ws 14/03

    Strafvollzug: Zulässigkeit des Trennscheibeneinsatzes bei Verteidigerbesuchen

    Der Senat sieht sich jedoch an der Verwerfung der Rechtsbeschwerde durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17.02.1981 (BGHSt 30, 38 = NJW 1981, 1222 = NStZ 1981, 236) und des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20.06.2000 (StV 2001, 39) gehindert, weil in beiden Entscheidungen die Rechtsauffassung vertreten wird, dass die Vollzugsbehörde nur bei einem Strafgefangenen, der eine Strafe wegen einer Straftat nach § 129a StGB verbüßt oder bei dem im Anschluss an die vollzogene Strafe eine Freiheitsstrafe wegen einer solchen Straftat vollstreckt werden soll, anordnen darf, dass bei dem Besuch des Verteidigers eine Vorrichtung benutzt werden muss, welche die Übergabe von Schriftstücken und anderen Gegenständen ausschließt.
  • KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16

    Strafverteidigung: Verteidigerbesuch in der Justizvollzugsanstalt außerhalb der

  • BGH, Ermittlungsrichter, 23.05.1989 - 1 BGs 151/89

    Verteidigung - Beschränkung des Verkehrs mit dem Verteidiger -

  • OLG Saarbrücken, 08.02.1981 - 1 Ws 69/81
  • OLG Koblenz, 09.06.1987 - 2 Vollz (Ws) 27/87

    Überwachung; Optische; Akustische; Gefangener; Besuch

  • KG, 19.08.1983 - 5 Ws 261/83

    Strafgefangener; Besuch; Besuchsrecht; Trennscheibe; Dealer

  • LG Augsburg, 15.07.1985 - AuStVK 364/84
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht