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   BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79   

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BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79 (https://dejure.org/1979,1045)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1979 - 4 StR 517/79 (https://dejure.org/1979,1045)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 (https://dejure.org/1979,1045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Prozessverschleppung - Unterlassene Bekanntmachung der Schlussanträge durch einen Dolmetscher - Strafschärfende Wertung des Fehlens eines sexuellen Notstandes - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 240
  • NStZ 1981, 295
  • JR 1980, 335
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Ohne diese Überzeugung darf das Gericht einen Beweisantrag jedoch nicht wegen Verschleppungsabsicht ablehnen (BGHSt 21, 118, 121; BGH, Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78).

    Schließlich erwecken die Urteilsgründe (UA 24) die Besorgnis, daß der Tatrichter seine Verpflichtung, Beweisanträge des Angeklagten bis zur Urteilsverkündung entgegennehmen zu müssen (BGHSt 21, 118, 123), verkannt hat.

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Das Prozeßverhalten eines Angeklagten darf nicht um seiner selbst willen als Strafzumessungsgrund berücksichtigt werden (BGHSt 1, 105).

    Das Leugnen für sich allein darf jedoch nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 105; 1, 342; BGH NJW 1961, 84; BGH VRS 24, 34, 38), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Dies war zulässig (vgl. BGHSt 26, 311).
  • BGH, 21.03.1979 - 4 StR 606/78

    Strafzumessungserwägungen bei einer fortgesetzten Tat - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Grundlagen der Strafbemessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage getretenen persönlichen Schuld (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]), nicht die sonstige Gesinnung und der allgemeine Charakter des Täters (BGHSt 5, 124, 132; BGH MDR 1954, 693; BGH VRS 40, 418; BGH, Beschluß vom 21. März 1979 - 4 StR 606/78).
  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 297/62

    Fahrzeuginsasse - Unfallursächliches Verhalten des Fahrers - Wartepflicht -

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Das Leugnen für sich allein darf jedoch nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 105; 1, 342; BGH NJW 1961, 84; BGH VRS 24, 34, 38), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).
  • BGH, 19.10.1978 - 4 StR 549/78

    Strafbemessung: Lebensführungsschuld

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Wo sie aber in der bezeichneten Richtung nichts auszusagen vermögen, verstößt ihre straferschwerende Verwertung gegen die Grundsätze schuldangemessenen, rechtsstaatlichen Strafens (BGH MDR 1954, 693; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78 - Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 565 ff).
  • BGH, 22.08.1978 - 1 StR 385/78

    Zulässigkeit der Ablehnung eines im Schlusswort gestellten Beweisantrages wegen

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Ohne diese Überzeugung darf das Gericht einen Beweisantrag jedoch nicht wegen Verschleppungsabsicht ablehnen (BGHSt 21, 118, 121; BGH, Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78).
  • BGH, 07.10.1960 - 4 StR 342/60
    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Das Leugnen für sich allein darf jedoch nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 105; 1, 342; BGH NJW 1961, 84; BGH VRS 24, 34, 38), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).
  • BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß ein vom Angeklagten oder seinem Verteidiger im Rahmen der Schlußausführungen gestellter Hilfsbeweisantrag wegen Verschleppungsabsicht nicht erst in den Urteilsgründen abgelehnt werden darf, dies vielmehr in der Hauptverhandlung durch Beschluß geschehen muß, um dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, den Vorwurf, in Verschleppungsabsicht gehandelt zu haben, zu entkräften (BGHSt 22, 124).
  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 602/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
    Das Leugnen für sich allein darf jedoch nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 105; 1, 342; BGH NJW 1961, 84; BGH VRS 24, 34, 38), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).
  • BGH, 30.08.1951 - 3 StR 494/51

    Anspruch auf Vernehmung erschienener Tatzeugen in der Hauptverhandlung auch für

  • BGH, 06.08.1971 - 4 StR 273/71

    Strafschärfende Berücksichtigung eines nach der Straftat liegenden Verhaltens

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52

    Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des

  • BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79

    Zulässigkeit der straferschwerenden Berücksichtigung des Fehlens eines

  • OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot

    Die Lebensführung als solche darf dem Angeklagten nicht angelastet werden, solange sich diese weder als strafbares Verhalten darstellt noch sonst in einer Beziehung zu den abgeurteilten Taten steht (Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.03.1979 - 4 StR 606/78 = NJW 1979, 1835; BGH, Urt. v. 07.09.1983 - 2 StR 412/83 = StV 1984, 21 = NStZ 1984, 259; 24.07.1985 - 3 StR 134/85 [bei juris]; 18.10.1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240 = JR 1980, 335 und 10.11.1953 - 1 StR 227/53 = BGHSt 5, 124).

    Denn die Lebensführung als solche darf dem Angekl. nicht angelastet werden, solange sich diese weder als strafbares Verhalten darstellt (BGH, Beschluss vom 21.03.1979 - 4 StR 606/78 = NJW 1979, 1835; BGH, Urt. v. 07.09.1983 - 2 StR 412/83 = StV 1984, 21 = NStZ 1984, 259; LK/Theune StGB 12. Aufl. § 46 Rn. 167) noch sonst in einer Beziehung zu den abgeurteilten Taten steht (BGH, Urt. v. 24.07.1985 - 3 StR 134/85 [bei juris] und 18.10.1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240 = JR 1980, 335; Beschluss vom 21.03.1979 - 4 StR 606/78 = NJW 1979, 1835; Urt. v. 10.11.1953 - 1 StR 227/53 = BGHSt 5, 124 und 07.09.1983 - 2 StR 412/83, a.a.O.).

  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23

    Grundsätze der Strafzumessung (rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische

    (3) Vielmehr steht die Wertung, der Angeklagte weise eine "komplexe Disposition" zum Normbruch auf, in einem durch das Landgericht nicht aufgelösten Widerspruch zu seinem bisher straffreien Vorleben (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79, JR 1980, 335).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Ein Angeklagter darf im Rahmen seiner Verteidigung einen Belastungszeugen als unglaubwürdig hinstellen, ohne für den Fall des Mißerfolgs schon deshalb eine schärfere Bestrafung befürchten zu müssen (vgl. BGH MDR 1980, 240, 241; Dreher/Tröndle a.a.O. § 46 Rdn. 29).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78   

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BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78 (https://dejure.org/1979,2029)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1979 - 5 StR 513/78 (https://dejure.org/1979,2029)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 (https://dejure.org/1979,2029)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in Kanzlei - Entlassung von Beweisstücken aus amtlichem Gewahrsam - Anspruch auf Aussetzung der Hauptverhandlung - Vorteile für Zeugen - Rüge von Mängeln des Vorverfahrens - Verurteilung wegen ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 295
  • NStZ 1981, 297
  • NStZ 1981, 298
  • NStZ 1981, 93
  • NStZ 1981, 94
  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 04.11.1952 - RReg. 2 St 457/52

    Verlesung von Gutachten öffentlicher Behörden über die Blutalkoholuntersuchung

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Das Gericht durfte sie schon aus diesem Grunde ablehnen, soweit die Vernehmung nicht durch die Pflicht zur Wahrheitserforschung geboten war (BayObLGSt 1952, 228=NJW 1953, 194).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Die Ansicht der Revision, die Vorschrift erlaube nur die Verlesung solcher Strafurteile, die sich gegen den (jetzigen) Angeklagten richten, ist abwegig (BGHSt 1, 337,341) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51].
  • BGH, 30.04.1952 - 3 StR 734/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Ob der Angeklagte diese Waren zunächst für sich oder sogleich für die A... ankaufte, ist unerheblich, weil sowohl nach der alten (vgl. dazu BGHSt 2, 355) als auch nach der neuen Fassung des § 259 StGB auch der für den Geschäftsherrn ankaufende Gewerbegehilfe Täter sein kann.
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Im übrigen können Mängel des Vorverfahrens grundsätzlich nicht mit der Revision gerügt werden (BGHSt 6, 326,328).
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    § 58 Abs. 1 StPO ist nur eine Ordnungsvorschrift (BGH NJW 1962, 260).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Das ist jedoch nicht ohne weiteres anzunehmen (BGHSt 22, 129,134).
  • BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74

    Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 24.08.1977 - 2 StR 349/77

    Strafbemessung: Berücksichtigung ausgeschiedener Tatteile

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Es durfte die Tatbeteiligung am Betrug allerdings ohne Wiedereinbeziehung nach § 154 a Abs. 3 StPO nicht strafschärfend verwerten (BGH Beschluß vom 24.August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz in MDR 1977, 982).
  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt nur dann in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 625, jeweils mit weiteren Nachw.;Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Darf das Gericht nach § 251 StPO Urkunds- statt Zeugenbeweis erheben und deckt das vernehmungsersetzende Schriftstück die behaupteten Beweistatsachen ab, so ist über die Anhörung des Zeugen nur noch nach dem Maßstab der Aufklärungspflicht zu befinden (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/79, bei Pfeiffer, NStZ 1981, 95 (für eine Behördenauskunft nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 StPO); LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 145; KK/Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 116; ferner BGH, Beschluss vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268, 273 (für die Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung nach § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO)).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der

    Im Kern kommt es also darauf an, ob eine solche Vernehmung Gebot der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) ist, die (auch sonst) von § 256 StPO unberührt bleibt (vgl. schon BGH, Urteil vom 4. April 1951 - 1 StR 54/51, BGHSt 1, 94, 96; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 829/92, BGHR, StPO § 256 Abs. 1 Aufklärungspflicht 1; BGH, Beschluss vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78, bei Pfeiffer NStZ 1981, 93, 95 ; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 256 Rn. 2 mit Hinweis auf Nr. 111 Abs. 3 Satz 2 RiStBV).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80

    Führerschein - §§ 331, 332 StGB, Vortäuschung einer zurückliegenden

    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 625, jeweils mit weiteren Nachweisen; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Eine erschöpfende Darstellung ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 -).
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Schließlich wäre die Verhandlung über die Frage der Vereidigung und die Entlassung des Sachverständigen sowie die Einnahme des Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten von § 247 StPO selbst dann nicht gedeckt gewesen, wenn die Entfernung des Angeklagten für die Dauer der Vernehmung des Sachverständigen auf § 247 Satz 3 StPO hätte gestützt werden können (vgl. zur entsprechenden Frage bei § 247 Satz 1 und 2 StPO: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 und § 247 Satz 2 Nachteil 1 - Verhandlung über Vereidigung und Entlassung eines Zeugen; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4 und 5, BGH NStZ 1981, 95 - Augenschein).
  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

    Bei beiden Taten handelte es sich allerdings um schwere Angriffe gegen Leib und Leben, Delikte, bei denen bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Ebert, Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege, 1991 S. 165, 175; BGH, Urt. vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).
  • BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85

    Zum Recht zum letzten Wort des Angeklagten - Anwendbarkeit des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann § 231 Abs. 2 StPO auch angewendet werden, wenn der Angeklagte sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat (BGHSt 2, 300, 304; BGH NJW 1981, 1052; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 95).
  • BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80

    Betrug und Untreue: Abführungen von Leistungen durch einen Hochschullehrer an das

    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt nur in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 626; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 280/92

    Prüfungsvoraussetzungen des § 20 StGB

    Bei der Tat handelte es sich allerdings um einen schweren Angriff gegen Leib und Leben, bei dem bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Festschrift für Hanack 1991 S. 165, 175; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; NStZ 1991, 126, 127; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83

    Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des

  • OLG Koblenz, 08.10.2007 - 2 Ss 162/07
  • KG, 02.02.1999 - 5 Ws 1/99

    Strafprozeßrecht: Haftgrund der Fluchtgefahr bei Auslandsbeziehung

  • OLG Frankfurt, 21.11.1997 - 1 Ss 243/97

    Strafprozeßrecht: Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines

  • BGH, 20.03.1996 - 3 StR 53/96

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 363/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im besonders schweren Fall -

  • BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84

    Verlesung eines von einem Justizangestellten aufgenommenen Vernehmungsprotokolls

  • BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83

    Bedeutung des Blutalkohols und des tatsächlichen Verhaltens eines Angeklagten für

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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78   

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https://dejure.org/1979,4088
BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78 (https://dejure.org/1979,4088)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1979 - 3 StR 347/78 (https://dejure.org/1979,4088)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 (https://dejure.org/1979,4088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Vermögens einer Abschreibungsgesellschaft durch Unterlassen der Eintragung mehrere Einleger in das Handelsregister als Komanditisten - Herbeiführung eines Vermögensschadens durch Erwerb von Autoscootern über eine Zwischenfirma bei Bestehen einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 295
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 497/64

    Abführung des Erlöses aus einem wettbewerbswidrigen Geschäft an den

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78
    Wäre die Gesellschaft Verkäufer , so würde die Treupflicht des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft nicht den Abschluß verbotener oder wettbewerbswidriger Geschäfte gebieten (BGHSt 20, 143, 145 f) [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64].

    Insofern kann hier von Bedeutung sein, ob der Hersteller der Autoscooter wettbewerbswidrig gehandelt hätte, wenn er die Fahrzeuge - unter Ausschaltung des Zwischenhandels und Einräumung des Zwischenhändlerrabatts - direkt an die KG als Endabnehmerin geliefert hätte (vgl. BGHSt 20, 143, 145 f [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; LM Rabatte Nr. 27 = MDR 1976, 907).

    Der Verlust einer nur mehr oder minder gesicherten Aussicht eines Geschäftsabschlusses kann noch nicht als Vermögensschaden beurteilt werden (BGHSt 20, 143, 145 f) [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64].

  • BGH, 14.03.1978 - 1 StR 13/78

    Verurteilung wegen Untreue - Treuhänderstellung in der Eigenschaft als

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78
    Ob ein Nachteil im Sinne des § 266 StGB eingetreten ist, ergibt sich aus einem Vergleich der Vermögenslage der Gesellschaft vor und nach dem Treubruch; dabei ist jeder vermögensmäßig meßbare Vorteil zu berücksichtigen, der durch die pflichtwidrige Handlung erzielt worden ist (BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 13/78).

    Unter diesen Umständen kann auch nicht davon die Rede sein, daß das von den Einlegern der Abschreibungsgesellschaft eingezahlte Vermögen ohne Gegenwert verschleudert worden sei (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 13/78).

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78
    Wenn es in einem solchen Fall nur zur Verurteilung wegen eines Einzelaktes kommt, die übrigen aber als unbewiesen ausscheiden, ist insoweit Freispruch geboten, um die Anklage zu erschöpfen (BGH NJW 1951, 411, 412; 1951, 726; Kleinknecht, StPO 33. Aufl. § 260 Rdn 14).
  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78
    Sollte die neue Hauptverhandlung wiederum zur Verurteilung führen, so wird das Landgericht darzulegen haben, auf welchem Wege der Angeklagte zur Unrechtseinsicht hätte kommen können (vgl. BGHSt 21, 18, 21; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 17 Rdn 7 und 9).
  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 614/68

    Verurteilung wegen Untreue und Betrug - Schuldhafte Verletzung von Treuepflichten

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78
    Eine Treupflichtverletzung mag zwar naheliegen, wenn der Geschäftsführer, ohne sich von wirtschaftlichen Erwägungen im Interesse der Gesellschaft leiten zu lassen, den Vertrag zu einem höheren Preis nur abschließt, um die Kaufpreisdifferenz zu der günstigeren Einkaufsmöglichkeit einem Angehörigen oder sich selbst zukommenzulassen (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 614/68 - bei Dallinger MDR 1969, 534 zur Vereinbarung eines zusätzlichen Entgelts, das sich der Architekt zu Lasten des Bauherrn vom Hersteller zahlen läßt; BGH GA 1971, 209, 210 zur Mehrerlösvereinbarung, die der Vertrauensmakler bei der Vermittlung eines Grundstückskaufs zu Lasten seiner Auftraggeber mit dem Verkäufer trifft).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Dadurch, daß B. diese konkreten, sicheren Möglichkeiten eines günstigeren Erwerbs nicht wahrgenommen hat, hat er den einzelnen Stiftungen pflichtwidrig Nachteile zugefügt (vgl. BGH, Urt. v. 1. April 1969 - 1 StR 614/68 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1969, 534, 535; BGH GA 1971, 210; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 456; Samson in SK § 266 Rdn. 38; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 266 Rdn. 46).

    Auszugehen ist davon, daß der Verlust einer nur mehr oder minder gesicherten Aussicht eines Geschäftsabschlusses noch nicht als Vermögensschaden im Sinne des § 266 StGB angesehen werden kann (BGH, Beschl. v. 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 - bei Holtz MDR 1979, 456: vgl. ferner BGH, Urt. v. 1. April 1969 - 1 StR 614/68 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1969, 534, 535: BGH GA 1971, 210).

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Denn selbst wenn trotzdem ein Anspruch der S.-Bank AG auf Herausgabe dieser "bemakelten" Gewinne bestand, könnte die Nichtgeltendmachung des Anspruchs nur dann zu einem Vermögensnachteil im Sinne des Untreuetatbestandes führen, wenn zu Lasten der Angeklagten feststände, daß nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise bei Erfüllung des Anspruchs die Vermögenslage der Bank insgesamt günstiger gewesen wäre (vgl. BGHSt 31, 232, 234 f.; 15, 342, 343; BGH NJW 1975, 1234 f.; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78, vom 28. April 1981 - 5 StR 131/81 - und vom 1. März 1983 - 5 StR 784/82).
  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

    Bei einer derartigen Sachlage würde eine unterbliebene Vermögensvermehrung keinen Schaden im Rechtssinne darstellen (BGHSt 20, 143, 146 [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 - und vom 28. April 1981 - 5 StR 131/81).
  • BGH, 09.05.1980 - 2 StR 173/80

    Reine Gewinnsucht als Strafschärfungsgrund

    Schließlich hätte es, um die Anklage und den Eröffnungsbeschluß zu erschöpfen, eines ausdrücklichen Freispruchs bedurft, soweit die Strafkammer den Angeklagten für nicht überführt erachtet hat (BGH NJW 1951, 726; BGH, Urteil vom 21. April 1977 - 4 StR 654/76 - und BGH, Beschluß vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 -).
  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 131/81

    Nachvollziehbarkeit der Entstehung eines Vermögensnachteil bei der Straftat der

    Der Verlust einer mehr oder minder unsicheren Aussicht eines Geschäftsabschlusses ist im übrigen noch kein Vermögensschaden (BGHSt 20, 143, 145) [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß eine unterlassene Vermögensvermehrung kein Schaden im Rechtssinne ist, wenn sie sich lediglich über ein verbotenes oder wettbewerbswidriges Geschäft erreichen ließ (BGHSt 20, 143, 146 [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1979 - 3 StR 57/79   

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https://dejure.org/1979,8015
BGH, 25.04.1979 - 3 StR 57/79 (https://dejure.org/1979,8015)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1979 - 3 StR 57/79 (https://dejure.org/1979,8015)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1979 - 3 StR 57/79 (https://dejure.org/1979,8015)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichterteilung des letzten Wortes an den Angeklagten - Beruhen des Urteils auf einem Verfahrensverstoß - Anwendung des Strafrechts auf einen Heranwachsenden

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 295
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 25.04.1979 - 3 StR 57/79
    Nur in besonderen Ausnahmefällen kann das Revisionsgericht das Beruhen des Urteils auf dem Fehler ausschließen (BGHSt 22, 278, 281).
  • BGH, 25.06.1984 - AnwSt (R) 17/83

    Tatrichter - Wiedereintritt - Rechtsverletzung - Revision

    Es kann daher ausgeschlossen werden, daß er bei nochmaliger Erteilung des letzten Wortes zu Ausführungen veranlaßt worden wäre, die zur Verhängung einer milderen Maßnahme führen konnten (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1979 - 3 StR 57/79; Hürxthal in KK § 258 Rdn. 37).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1979 - 5 StR 631/79   

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https://dejure.org/1979,8458
BGH, 23.10.1979 - 5 StR 631/79 (https://dejure.org/1979,8458)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1979 - 5 StR 631/79 (https://dejure.org/1979,8458)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1979 - 5 StR 631/79 (https://dejure.org/1979,8458)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Urteilsergänzung durch Hinzufügen der Gesamtfreiheitsstrafe durch die Revisionsinstanz

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 295
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.1965 - 2 StR 44/65

    Grundlagen einer Gesamtstrafenbildung - Milderung einer Jugendstrafe im Fall des

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - 5 StR 631/79
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß neben verhängter lebenslanger Strafe die Urteilsgründe die Höhe daneben verwirkter zeitiger Freiheitsstrafe ausweisen müssen (UA S. 49); es hat jedoch übersehen, daß aus mehreren solcher Strafen eine Gesamtstrafe zu bilden ist (BGH, Urt.v. 10. März 1965 - 2 StR 44/65 bei Vogler in LK, 10. Aufl., § 53 Rdnr. 12).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1979 - 5 StR 496/79   

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https://dejure.org/1979,4546
BGH, 27.11.1979 - 5 StR 496/79 (https://dejure.org/1979,4546)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1979 - 5 StR 496/79 (https://dejure.org/1979,4546)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1979 - 5 StR 496/79 (https://dejure.org/1979,4546)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Rechts des Angeklagten zur Wahl eines neuen Verteidigers - Konsequenzen der Bestellung des ursprünglichen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger unter Widerspruch des Angeklagten - Rechtsfolgen der Weigerung des Pflichtverteidigers zum Halten des ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 295
  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1978 - 1 StR 468/78

    Widerruf einer Verteidigerbestellung - Verpflichtung des Gerichts zur Bestellung

    Auszug aus BGH, 27.11.1979 - 5 StR 496/79
    Nachdem dieser das Mandat niedergelegt hatte, weil zwischen ihm und dem Angeklagten Meinungsverschiedenheiten über die weitere Verteidigung entstanden waren, durfte der Vorsitzende Rechtsanwalt H. auch gegen den Widerspruch des Angeklagten zum Verteidiger bestellen, um einen ordnungsmäßigen Verfahrensablauf zu gewährleisten (BGH Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 468/78 - bei Holtz in MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]), Diese Bestellung war - entgegen dem Vorbringen der Revision - nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen Prof. Dr. Mi. beschränkt.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1979 - 5 StR 691/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,7947
BGH, 20.11.1979 - 5 StR 691/79 (https://dejure.org/1979,7947)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1979 - 5 StR 691/79 (https://dejure.org/1979,7947)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1979 - 5 StR 691/79 (https://dejure.org/1979,7947)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Anklageschrift in einem Urteil

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 295
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 20.11.1979 - 5 StR 691/79
    Sonst kann das Revisionsgericht nicht nachprüfen, ob der Tatrichter bei seiner Entscheidung von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BGHSt 9, 88, 89; Gollwitzer bei Löwe-Rosenberg StPO 23. Aufl. § 260 Rn. 86).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 175/80

    Zulässigkeit der Bezugnahme eines Urteils auf die Anklageschrift - Aufzählung der

    Sonst kann das Revisionsgericht nicht nachprüfen, ob der Tatrichter bei seiner Entscheidung von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BGHSt 9, 88, 89; BGH Beschluß vom 20. November 1979 - 5 StR 691/79 -).
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