Weitere Entscheidungen unten: BGH, 03.06.1981 | BGH, 10.06.1981

Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,907
BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81 (https://dejure.org/1981,907)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1981 - 4 StR 137/81 (https://dejure.org/1981,907)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1981 - 4 StR 137/81 (https://dejure.org/1981,907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung sowie Untreue - Strafschärfende Berücksichtigung einer Handlung ohne wirtschaftliche Not - Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2, 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 343
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 104/81

    Mitberücksichtigung des Gesichtspunkts der Abschreckung bei der Bemessung einer

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
    Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß es zwar einen Strafmilderungsgrund darstellen kann, wenn sich der Täter, der sich zu bereichern sucht, in wirtschaftlicher Not befindet, daß aber das bloße Fehlen eines solchen Umstandes nicht umgekehrt einen Strafschärfungsgrund bildet (vgl. BGH DRiZ 1980, 352; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - 4 StR 21/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81 - vgl. ferner Mösl DRiZ 1979, 165, 168 mit zahlreichen w.Nachw.).
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80

    Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
    Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß es zwar einen Strafmilderungsgrund darstellen kann, wenn sich der Täter, der sich zu bereichern sucht, in wirtschaftlicher Not befindet, daß aber das bloße Fehlen eines solchen Umstandes nicht umgekehrt einen Strafschärfungsgrund bildet (vgl. BGH DRiZ 1980, 352; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - 4 StR 21/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81 - vgl. ferner Mösl DRiZ 1979, 165, 168 mit zahlreichen w.Nachw.).
  • BGH, 05.11.1980 - 2 StR 488/80
    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
    Berücksichtigt werden darf allerdings, daß ein in besonders guten finanziellen Verhältnissen lebender Angeklagter nicht den geringsten Anlaß zu einer auf Bereicherung an fremdem Gut gerichteten Tat hatte, und dies deshalb unter den gegebenen Umständen besonders verwerflich war (BGH, Urteile vom 5. November 1980 - 2 StR 488/80 - und vom 18. Dezember 1980 - 4 StR 275/80).
  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 21/80

    Mögliches Vorliegen eines Strafmilderungsgrundes wegen finanzieller, persönlicher

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
    Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß es zwar einen Strafmilderungsgrund darstellen kann, wenn sich der Täter, der sich zu bereichern sucht, in wirtschaftlicher Not befindet, daß aber das bloße Fehlen eines solchen Umstandes nicht umgekehrt einen Strafschärfungsgrund bildet (vgl. BGH DRiZ 1980, 352; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - 4 StR 21/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81 - vgl. ferner Mösl DRiZ 1979, 165, 168 mit zahlreichen w.Nachw.).
  • BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51

    Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung"

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
    In diese kann die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Darmstadt nicht mehr einbezogen werden, da insoweit zwischenzeitlich Straferlaß (§ 56 g Abs. 1 StGB) eingetreten ist (vgl. Bd. IX Bl. 182 d.A.) und deshalb die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 StGB nicht mehr vorliegen (vgl. BGHSt 2, 230; Vogler in LK, 10. Aufl., § 55 Rdn. 17).
  • BGH, 30.04.1981 - 4 StR 213/81

    Vorliegen eines Milderungsgrunds wegen Tatbegehung zur Beseitigung einer

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
    Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß es zwar einen Strafmilderungsgrund darstellen kann, wenn sich der Täter, der sich zu bereichern sucht, in wirtschaftlicher Not befindet, daß aber das bloße Fehlen eines solchen Umstandes nicht umgekehrt einen Strafschärfungsgrund bildet (vgl. BGH DRiZ 1980, 352; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - 4 StR 21/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81 - vgl. ferner Mösl DRiZ 1979, 165, 168 mit zahlreichen w.Nachw.).
  • BGH, 09.12.1980 - 5 StR 610/80

    Anforderungen an die Begutachtung durch einen weiteren Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
    Von einem leugnenden Angeklagten kann nicht erwartet werden, daß er sich zu Schadensersatzleistungen bereit erklärt; hierdurch würde er seine Verteidigungsposition gefährden (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 5 StR 610/80 -, Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 187/80).
  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 441/80

    Handeln ohne wirtschaftliche Not als Strafschärfungsgrund

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
    Derartige Feststellungen sind aus dem Urteil jedoch nicht ersichtlich, so daß der Senat nicht ausschließen kann, daß die Strafkammer das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes in rechtlich fehlerhafter Weise strafschärfend gewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 1980 - 4 StR 441/80).
  • BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80

    Verurteilung wegen einer Tat die nicht Gegenstand der Anklageschrift war - Umfang

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
    Berücksichtigt werden darf allerdings, daß ein in besonders guten finanziellen Verhältnissen lebender Angeklagter nicht den geringsten Anlaß zu einer auf Bereicherung an fremdem Gut gerichteten Tat hatte, und dies deshalb unter den gegebenen Umständen besonders verwerflich war (BGH, Urteile vom 5. November 1980 - 2 StR 488/80 - und vom 18. Dezember 1980 - 4 StR 275/80).
  • BGH, 27.08.1980 - 2 StR 187/80

    Bewertung der Weigerung Schadensersatz zu leisten bei die Tat bestreitendem

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
    Von einem leugnenden Angeklagten kann nicht erwartet werden, daß er sich zu Schadensersatzleistungen bereit erklärt; hierdurch würde er seine Verteidigungsposition gefährden (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 5 StR 610/80 -, Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 187/80).
  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

    Allerdings verwendet der 3. Strafsenat (NStZ 1985, 215) - wie dies auch in anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geschieht (vgl. etwa BGH NStZ 1981, 343 (Gewinnstreben bei Betrug und Untreue)) - den Begriff des "normalen Erscheinungsbildes" (gleichbedeutend: "Normalfall", "Regeltatbild", "regelmäßiges Erscheinungsbild"), zu dem bei § 177 StGB der Geschlechtsverkehr "mit einer empfängnisfähigen Frau auch bis zum Samenerguß" gehöre.
  • BGH, 05.03.2020 - 1 StR 42/20

    Einziehung (erforderliche Feststellung im Urteil)

    Gleiches gilt für den ebenfalls als strafschärfend gewerteten Umstand, der Angeklagte sei ?nicht in einer wirtschaftlichen Notlage? gewesen (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18 Rn. 8; vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10 Rn. 4 und vom 12. Februar 1987 - 4 StR 10/87 Rn. 4; Urteil vom 4. Juni 1981 - 4 StR 137/81 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 568/83

    Berücksichtigung der fehlenden finanziellen Notlage zulasten des Angeklagten -

    Eine finanzielle Notlage kann zwar ein Milderungsgrund sein; das bedeutet aber nicht, daß sich allein aus dem Fehlen eines solchen mildernden Umstandes ein Schärfungsgrund zum Nachteil des Angeklagten ergibt (ständige Rechtsprechung vgl. BGH NStZ 1981, 343 und die Beschlüsse des Senats vom 20. September 1983 - 4 StR 468/83 und 522/83).
  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83

    Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß der Umstand, daß der Angeklagte nicht aus Not gestohlen hat (UA S. 20), nicht strafschärfend herangezogen werden darf (BGH NJW 1980, 2821; BGH MDR 1980, 240; BGH NStZ 1981, 343; Mösl NStZ 1981, 131, 133).
  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 2 Ss 1525/98

    Aufhebung, minder schwerer Fall, Fehlen von Strafmilderungsgründen, keine

    Bei der letzteren Formulierung hat die Kammer unzulässigerweise das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes (materielle Not) straferschwerend verwendet (zu vgl. BGH bei Mösl in NStZ 1983, 163; BGH in NStZ 1981, 343).
  • BGH, 03.05.1983 - 1 StR 253/83

    Fehlen einer Notlagesituation zur Begründung einer verschärften Strafzumessung

    Eine Notlage hätte für den Angeklagten möglicherweise einen Strafmilderungsgrund darstellen können; das bloße Fehlen eines solchen Umstandes darf aber umgekehrt nicht als strafschärfender Gesichtspunkt herangezogen werden (BGH NJW 1980, 2821; BGH MDR 1980, 240; BGH NStZ 1981, 343; Mösl NStZ 1981, 131, 133).
  • BGH, 19.08.1981 - 2 StR 333/81

    Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit

    Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß es zwar einen Strafmilderungsgrund darstellen kann, wenn sich der Täter, der sich zu bereichern versucht, in wirtschaftlicher Not befindet, daß aber das bloße Fehlen eines solchen Umstandes nicht umgekehrt einen Strafschärfungsgrund bildet (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Urteil vom 4. Juni 1981 - 4 StR 137/81; Rechtsprechungsnachweise in DRiZ 1979, 165, 168; NStZ 1981, 131, 133).
  • BGH, 04.06.1982 - 3 StR 141/82

    Revision aufgrund unlösbarer Widersprüche der Urteilsgründe

    Im Hinblick auf die neue Hauptverhandlung sei bemerkt, daß die strafschärfende Verwertung einer Tatplanung "ohne wirtschaftliche Not" (UA S. 13, 14) rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. hierzu BGH in LM StGB 1975 § 46 Nr. 11 = NJW 1980, 2821 = MDR 1980, 858 = NStZ 1981, 60 m.Anm. Bruns; BGH NStZ 1981, 343 Nr. 5).
  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 3 Ss 793/98

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Dulden einer anderen Straftat, Meineid,

    Ein solches, seine Verteidigungsposition gefährdendes Verhalten konnte von dem Angeklagten aber nicht erwartet werden, so dass ein bloßes Unterlassen eines solchen Verhaltens nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH NStZ 1981, 343; OLG Hamm VRS Bd. 94, 104; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 46 Rdz. 29 a und 29 c).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1981 - 2 StR 213/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2048
BGH, 03.06.1981 - 2 StR 213/81 (https://dejure.org/1981,2048)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1981 - 2 StR 213/81 (https://dejure.org/1981,2048)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1981 - 2 StR 213/81 (https://dejure.org/1981,2048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 343
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1981 - 3 StR 169/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1588
BGH, 10.06.1981 - 3 StR 169/81 (https://dejure.org/1981,1588)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1981 - 3 StR 169/81 (https://dejure.org/1981,1588)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1981 - 3 StR 169/81 (https://dejure.org/1981,1588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beeinträchtigung der Verteidigung - Verhalten nach der Tat - Strafschärfung - Unterlassung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 46 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 343
  • StV 1981, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.05.1987 - 3 StR 121/87

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung ohne Schadenswiedergutmachung

    Ein solches Verhalten nach der Tat kann von ihm nicht mit der Folge erwartet werden, daß ihm schon dessen bloße Unterlassung zur Strafschärfung gereicht (BGH NStZ 1981, 343; Dreher/Tröndle StGB 43. Aufl. § 46 Rdn. 29 bis 29 a).
  • BGH, 27.11.1987 - 3 StR 519/87

    Möglichkeit der strafschärfenden Berücksichtigung des Verhaltens des Täters nach

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß damit nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe bei der konkreten Strafzumessung ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten gewertet worden ist (BGH NStZ 1981, 257; 1981, 343; 1985, 21; vgl. ferner Urteil des Senats vom 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht