Weitere Entscheidung unten: KG, 13.02.1981

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.05.1981 - 1 Ws 237/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1712
OLG Düsseldorf, 22.05.1981 - 1 Ws 237/81 (https://dejure.org/1981,1712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.05.1981 - 1 Ws 237/81 (https://dejure.org/1981,1712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Mai 1981 - 1 Ws 237/81 (https://dejure.org/1981,1712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 777
  • NStZ 1981, 366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02

    Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Verurteilter; Dauer des

    Mit seinem Rechtsmittel wendet sich der Verurteilte nicht gegen eine Einzelmaßnahme auf dem Gebiet des Justizvollzuges, sondern gegen die angewandete Vollzugsart im allgemeinen, so dass die sofortige Beschwerde nach §§ 463 Abs. 1, 462 Abs. 1 und 3, 458 Abs. 1 StPO statthaft ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1981, 366).

    Damit hat das Verfassungsgericht die Organisationshaft zwar als "regelwidrig", aber eben doch als existent anerkannt und damit die gängige Praxis der Rechtssprechung, den Vollstreckungsbehörden eine "Organisationsfrist" für die Beschaffung eines Unterbringungsplatzes von bis zu drei Monaten einzuräumen, jedenfalls indirekt bestätigt (OLG Hamm MDR 1980, 952; vgl. OLG Celle NJW 1997, 2964 und StV 1997, 477; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 366; OLG Hamm NStZ 1989, 549).

  • KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11

    Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils

    Mit Eintritt der Rechtskraft geht die Untersuchungshaft unmittelbar - ohne dass es noch der förmlichen Einleitung der Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft bedürfte - in Strafhaft über (vgl. BGHSt 38, 63; BGH bei Kusch NStZ 1993, 31; OLG Hamm StV 2002, 209; KG, Beschluss vom 13. August 2008 - 4 Ws 72/08 - Senat StraFo 2011, 108 [zu § 116b Satz 2 StPO] und Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 5 Ws 640/97 - juris; Beschlüsse vom 12. Juni 1980 - 2 Ws 161/80 - und 21. April 1975 - 2 Ws 95/75 (dort jeweils offen gelassen, ob Straf- oder "Vollstreckungshaft"); Meyer-Goßner, § 120 StPO Rdn. 15; Wankel in KMR-StPO, § 120 Rdn. 10; differenzierend OLG Düsseldorf StV 1988, 110 und NStZ 1981, 366: bis zur Einleitung der Strafvollstreckung zunächst Vollstreckungshaft; ähnlich OLG Celle NJW 1985, 188 und NJW 1963, 2240, das aber noch eine Ausstrahlungswirkung des Haftbefehls annimmt; a.A. [Fortgeltung des Haftbefehls und Fortdauer der Untersuchungshaft bis zur förmlichen Einleitung der Strafvollstreckung] OLG Braunschweig NJW 1966, 116 und MDR 1950, 755; Schweckendieck NStZ 2011, 10, 13; Linke JR 2001, 358, 362; Wankel, Zuständigkeitsfragen im Haftrecht, S. 95 f.; a.A. [Zwischenhaft generell rechtswidrig] Seebode StV 1988, 119; Paeffgen in SK-StPO, 4. Aufl., § 120 Rdn. 14 ff.) und beginnt die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nach § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1993, 31; BGHSt 38, 63; Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 1980 - 2 Ws 161/80 - und 21. April 1975 - 2 Ws 95/75; Wankel in KMR-StPO, § 120 Rdn. 11; a.A. [Fortbestehen der Zuständigkeit des Prozessgerichts bis zur förmlichen Einleitung der Strafvollstreckung] OLG Braunschweig MDR 1950, 755; Schweckendieck NStZ 2011, 10, 13; Linke JR 2001, 358, 362; Wankel, a.a.O., S. 95 f.).
  • OLG Naumburg, 25.09.2023 - 1 Ws 309/23

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckung, schwierige Gesamtstrafenbildung

    Beanstandet der Verurteilte, dass die Freiheitsstrafe - entgegen § 67 Abs. 1 StGB - vor der Maßregel vollzogen wird, so wendet er sich gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 1981 - 1 Ws 237/81 -, juris).
  • KG, 16.07.2001 - 5 Ws 199/01

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Vermeidung von Organisationshaft

    Mit der Rechtskraft ist das Erkenntnisverfahren abgeschlossen und das Prozeßgericht zur Entscheidung über die Fortdauer der Haft nicht mehr befugt (vgl. OLG Düsseldorf StV 1988, 110, 111 und NStZ 1981, 366 ; KG, Beschlüsse vom 14. Mai 2001 - 5 Ws 36/01 - und vom 28. Januar 1993 - 4 Ws 5/93 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 13.02.1981 - 2 Ws 325/80 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3059
KG, 13.02.1981 - 2 Ws 325/80 Vollz (https://dejure.org/1981,3059)
KG, Entscheidung vom 13.02.1981 - 2 Ws 325/80 Vollz (https://dejure.org/1981,3059)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 1981 - 2 Ws 325/80 Vollz (https://dejure.org/1981,3059)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,3059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Traunstein, 11.06.1987 - StVK 277/86
    ist die Vollzugsbehörde aber insoweit schon nicht gebunden, können auch den Gefangenen im Rahmen dieser Regelung aus § 160 StVollzG keine unmittelbaren selbständigen Rechte erwachsen, deren Verletzung ihnen die Möglichkeit eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG eröffnen würde (ebenso OLG Frankfurt/M., Beschluß vom 15.08.1980 - 3 Ws 279/80 StVollz, 3 Ws 441/86 StVollz, 3 Ws 442/80 StVollz, 3 Ws 443/80 StVollz -, Schwind/Böhm 1983, Rdn. 29 zu § 109 StVollzG , OLG Hamm vom 27.12.1977 - 1 Vollz (Ws) 42/77; KG vom 13.02.1981 - 2 Ws 325/80 Vollz -).
  • KG, 14.04.1988 - 5 Ws 50/88
    Daraus folgt, daß die Vollzugsanstalt keine von ihr unabhängige Institution schaffen und mit der Mitverantwortung für Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse betrauen kann (vgl. Kammergericht, Beschluß vom 13. Februar 1981 - 2 Ws 325/80 Vollz - BayObLG ZfStrVo 1982, 58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht