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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81   

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https://dejure.org/1981,1208
BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81 (https://dejure.org/1981,1208)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1981 - 5 StR 234/81 (https://dejure.org/1981,1208)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81 (https://dejure.org/1981,1208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 401
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81
    Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77, mitgeteilt bei Spiegel in DAR 1978, 155).
  • BGH, 13.12.1977 - 5 StR 725/77

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81
    Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77, mitgeteilt bei Spiegel in DAR 1978, 155).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81
    Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77, mitgeteilt bei Spiegel in DAR 1978, 155).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Eine nähere Begründung ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn die Bedeutungslosigkeit auf der Hand liegt (vgl. BGH StV 1981, 41 NStZ 1981, 401; 1982, 170; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 401; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82

    Strafbarkeit einer Beihilfehandlung nach deutschem Strafrecht - Unzulässige

    Denn dann hätte das Landgericht es entgegen der Regel (BGHSt 2, 284, 286 f.; BGH bei Dallinger MDR 1970, 560; BGH, Urteil vom 20. Januar 1981 - 1 StR 672/80 = NStZ 1981, 309; Beschluß vom 5. Mai 1981 - 5 StR 233/81 = NStZ 1981, 309; Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81 = NStZ 1981, 401; Urteil vom 9. Februar 1982 - 1 StR 849/81 = NStZ 1982, 213) unterlassen anzugeben, aus welchen Erwägungen es die Beweisbehauptung für tatsächlich bedeutungslos gehalten hat.

    Die Angabe der Ablehnungsgründe wäre nach Lage des Falles nicht etwa deshalb ausnahmsweise entbehrlich gewesen, weil sie für alle Prozeßbeteiligten auf der Hand gelegen hätten (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 3 StR 299/79 (L) - bei Pfeiffer NStZ 1981, 96; Urteil vom 20. Januar 1981 - 1 StR 672/80 = NStZ 1981, 309, 310; Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81 = NStZ 1981, 401).

  • BGH, 19.10.2006 - 4 StR 251/06

    Rechtsfehlerhaft floskelhafte Ablehnung eines Beweisantrages

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGHSt 2, 184, 186; BGH NStZ 1981, 401; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15 m. w. N.).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

    Das ist erforderlich, damit der Antragsteller sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten kann und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGH NStZ 1981, 401 m.w.N; BGHR § 244 Abs. 3 Satz 2 - Bedeutungslosigkeit 1, 7, 9, 11 und 15).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Denn die tatsächliche Bedeutungslosigkeit, die grundsätzlich der Begründung bedarf (BGH NStZ 1981, 401; BGH StV 1984, 451 jeweils m.N.), liegt hier auf der Hand.
  • OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18

    Gültigkeit einer nach der erstmaligen Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis

    Bei einer solchen rechtsfehlerhaften Begründung beruht das Urteil lediglich dann nicht auf dem fehlerhaften Ablehnungsbeschluss, wenn die Bedeutungslosigkeit der Tatsache auf der Hand liegt und allen Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist (Becker in: Löwe-Rosenberg, aaO, § 244, Rn. 226; BGH, NStZ 1981, 401; NStZ 2007, 352).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

    Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGH NStZ 1981, 401 m.w.N.; BGHR § 244 Abs. 3 Satz 1 Bedeutungslosigkeit 1, 9 und 11).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 102/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur sog.

    Dieser Umstand ist für die Erfolgsaussicht der Rüge jedenfalls insoweit von Bedeutung, als sich daraus ergeben kann, dass die Nichtangabe von über den Gesetzeswortlaut hinausreichenden Erwägungen (vgl. zu den Begründungsanforderungen bei der Zurückweisung von Anträgen auf Vernehmung von Auslandszeugen gemäß § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, StraFo 2010, 155; Senat, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, StraFo 2016, 289) ausnahmsweise unschädlich war, weil diese für alle Verfahrensbeteiligten auf der Hand lagen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81, NStZ 1981, 401).
  • BGH, 16.08.1989 - 2 StR 187/89

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Einziehung von Erlösen

    Wird ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt, so müssen seine Gründe ergeben, ob diese Annahme auf rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen beruht; im letzteren Fall sind die Umstände darzulegen, aus denen das Gericht den behaupteten Tatsachen keinen Einfluß auf die Entscheidung bemißt, damit der Angeklagte seine Verteidigung darauf einrichten kann (vgl. BGH StV 1984, 451; BGH NStZ 1981, 309; 1981, 401; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 73; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 244 Rdn. 41 bis 43 - jeweils m.N.).
  • OLG Stuttgart, 20.04.1998 - 2 Ss 120/98

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit;

  • BGH, 09.01.1990 - 1 StR 679/89

    Rüge einer fehlerhaften Zurückweisung eines Beweisantrags - Anforderungen an die

  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 552/86

    Fehlende Angabe der rechtlichen und tatsächlichen Gründe bei der Ablehnung eines

  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 567/81

    Begründungserfordernis bei der Annahme der Bedeutungslosigkeit einer

  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 426/81

    Kein Strafklageverbrauch bei fortgesetztem Betrug nach Neugründung der für die

  • KG, 02.02.2004 - 1 Ss 407/03

    Anforderungen an einen Beweisantrag und seine Ablehnung

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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1981 - 1 StR 385/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2336
BGH, 14.07.1981 - 1 StR 385/81 (https://dejure.org/1981,2336)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1981 - 1 StR 385/81 (https://dejure.org/1981,2336)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81 (https://dejure.org/1981,2336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung eines ohne Vorladung vom Angeklagten "gestellten" Sachverständigen - Beweisfrage der Möglichkeit weiterer Untersuchungen mit "überlegenen Forschungsmitteln"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 401
  • StV 1981, 507
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.1952 - 2 StR 567/51
    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 385/81
    Die Vernehmung eines ohne Vorladung nach § 38 StPO vom Angeklagten "gestellten" Sachverständigen richtet sich nicht nach § 245 Abs. 2 StPO, sondern nach § 244 Abs. 2 bis 4 StPO (RGSt 68, 403, 404; BGH NJW 1952, 836; weitere Nachweise: Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag 4. Aufl. S. 492 Anm. 13).
  • BGH, 28.11.1960 - 3 ARs 92/60
    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 385/81
    Der Senat verweist auf RGSt 32, 137, 139 ; 66, 346; BGHSt 15, 230, 233 [BGH 28.11.1960 - 3 ARs 92/60]; 22, 206, 208; 27, 66, 67 .
  • RG, 28.04.1899 - 1158/99

    Aus welchen Gesichtspunkten ist die Frage zu entscheiden, ob verschiedene

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 385/81
    Der Senat verweist auf RGSt 32, 137, 139 ; 66, 346; BGHSt 15, 230, 233 [BGH 28.11.1960 - 3 ARs 92/60]; 22, 206, 208; 27, 66, 67 .
  • RG, 02.11.1934 - 1 D 1047/34

    Gilt nach § 245 StPO. die Unterscheidung zwischen "geladenen" und "in die Sitzung

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 385/81
    Die Vernehmung eines ohne Vorladung nach § 38 StPO vom Angeklagten "gestellten" Sachverständigen richtet sich nicht nach § 245 Abs. 2 StPO, sondern nach § 244 Abs. 2 bis 4 StPO (RGSt 68, 403, 404; BGH NJW 1952, 836; weitere Nachweise: Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag 4. Aufl. S. 492 Anm. 13).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von

    Ein Angeklagter kann die Vorladung von Beweispersonen im Sinne dieser Vorschrift gemäß §§ 220, 38 StPO nur mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers bewirken (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81, NStZ 1981, 401; ebenso bereits BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51, NJW 1952, 836 zu § 245 StPO a.F.); er hat die förmliche Ladung nachzuweisen, wenn diese nicht aktenkundig ist (MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl., § 245 Rn. 16 a.E.).
  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts

    Ein Angeklagter oder sein Verteidiger können die Vorladung von Beweispersonen im Sinne dieser Vorschrift nur mithilfe eines Gerichtsvollziehers nach § 38 StPO bewirken (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51; Beschlüsse vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81; vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).
  • OLG Celle, 21.09.2021 - 3 Ss OWi 220/21

    Vernehmung eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Zeugen; Pflicht zur

    - 1 StR 385/81, NStZ 1981, 401; Becker in: Löwe-Rosenberg StPO 27. Aufl. § 245 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1981 - 3 StR 141/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3083
BGH, 27.05.1981 - 3 StR 141/81 (https://dejure.org/1981,3083)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1981 - 3 StR 141/81 (https://dejure.org/1981,3083)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 3 StR 141/81 (https://dejure.org/1981,3083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Maß der Würdigung des Sachverhalts im Urteil - Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme - Verhältnis von Totschlag durch Unterlassen zum Mord - Anforderungen an Handeln aus krasser Eigensucht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 401
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Auszug aus BGH, 27.05.1981 - 3 StR 141/81
    Damit genügt das angefochtene Urteil bei dem vom Tatrichter hier festgestellten äußeren Geschehensablauf nicht den Anforderungen an das Maß der Würdigung des Sachverhalts, die an das Urteil zu stellen sind, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung auf etwaige rechtliche Fehler ermöglicht wird (vgl. BGH in GA 1974, 61; BGH in NJW 1980, 2423; BGH bei Holtz in MDR 1980, 806 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 27.05.1981 - 3 StR 141/81
    Damit genügt das angefochtene Urteil bei dem vom Tatrichter hier festgestellten äußeren Geschehensablauf nicht den Anforderungen an das Maß der Würdigung des Sachverhalts, die an das Urteil zu stellen sind, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung auf etwaige rechtliche Fehler ermöglicht wird (vgl. BGH in GA 1974, 61; BGH in NJW 1980, 2423; BGH bei Holtz in MDR 1980, 806 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 27.05.1981 - 3 StR 141/81
    Damit genügt das angefochtene Urteil bei dem vom Tatrichter hier festgestellten äußeren Geschehensablauf nicht den Anforderungen an das Maß der Würdigung des Sachverhalts, die an das Urteil zu stellen sind, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung auf etwaige rechtliche Fehler ermöglicht wird (vgl. BGH in GA 1974, 61; BGH in NJW 1980, 2423; BGH bei Holtz in MDR 1980, 806 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 27.05.1981 - 3 StR 141/81
    Maßgebend ist danach, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 419/80; Beschlüsse vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80 - und vom 30. Dezember 1980 - 4 StR 683/80, in Strafverteidiger 1981, 69, 120 bis 122).
  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 419/80

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 27.05.1981 - 3 StR 141/81
    Maßgebend ist danach, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 419/80; Beschlüsse vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80 - und vom 30. Dezember 1980 - 4 StR 683/80, in Strafverteidiger 1981, 69, 120 bis 122).
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 660/80

    Strafaussetzung zur Bewährung: Gesamtschau der zu Gunsten wirkenden Umstände

    Auszug aus BGH, 27.05.1981 - 3 StR 141/81
    Maßgebend ist danach, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 419/80; Beschlüsse vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80 - und vom 30. Dezember 1980 - 4 StR 683/80, in Strafverteidiger 1981, 69, 120 bis 122).
  • BGH, 30.12.1980 - 4 StR 683/80

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren

    Auszug aus BGH, 27.05.1981 - 3 StR 141/81
    Maßgebend ist danach, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 419/80; Beschlüsse vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80 - und vom 30. Dezember 1980 - 4 StR 683/80, in Strafverteidiger 1981, 69, 120 bis 122).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2023 - 1 ORbs 2 SsBs 29/23

    Tatmehrheit bei Verkehrsverstößen gegen Verkehrsvorschriften während einer Fahrt

    Zur Abgrenzung gegenüber möglicherweise "nur gleichzeitigen", "nur gelegentlich" einer Dauertat begangenen Verstößen, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung gefordert, dass Identität in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil vorliegen muss, dass das Dauerdelikt selbst einen tatbestandserheblichen Tatbeitrag zu dem jeweiligen anderen Verstoß bildet (vgl. (vgl. OLG Rostock a.a.O. Rn. 8 unter Verweis auf BGH VRS 52, 129 = BGHSt 27, 66 = NJW 1977, 442; BGH NStZ 1981, 401 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82

    Geringere Einschränkung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung nach

    Die Begründung, daß keine Umstände vorlägen, die der Tat Ausnahmecharakter verleihen und dem Fall zugunsten des Angeklagten den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (UA 20), entspricht zwar der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; an ihr hat er jedoch nicht mehr festgehalten, vielmehr die Möglichkeit der Strafaussetzung weniger eingeschränkt (BGH, Urteil vom 27. Mai 1981 - 3 StR 141/81).
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