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BGH, 02.06.1981 - 1 StR 220/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Heilbehandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes durch Feststellung der Krankheit und der Krankheitsgeschichte - Vorliegen einer Gefahr im Sinne des Heilpraktikergesetzes bei Verzögerung der gebotenen ordentlichen Behandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HeilpraktG § 5, § 1 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 443
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.09.1977 - 1 StR 389/77
Vergehen gegen das Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Strafbarkeit eines …
Auszug aus BGH, 02.06.1981 - 1 StR 220/81
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das Heilpraktikergesetz auch solche Gefahren erfaßt, die durch die erfolgte "Behandlung" mittelbar, nämlich durch die Verzögerung der gebotenen ordentlichen Behandlung, eintreten können (BGH NJW 1978, 599). - BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79
Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von …
Auszug aus BGH, 02.06.1981 - 1 StR 220/81
Das genügt den Anforderungen nicht (vgl. BGHSt 29, 43 und 203).
- BGH, 22.06.2011 - 2 StR 580/10
Zur unerlaubten Ausübung der Heilkunde bei Synergetik-Therapie
Die einschränkende Auslegung des von der primären öffentlichrechtlichen Verhaltensnorm in § 1 HeilprG verwendeten Begriffs "Ausübung der Heilkunde" ist auch für die akzessorische strafrechtliche Beurteilung von Heilbehandlungsfällen nach § 5 HeilprG maßgeblich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 BvR 1802/02, aaO) und wird seit längerem auch in der Rechtsprechung der Strafgerichte vertreten (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1981 - 1 StR 220/81, NStZ 1981, 443; BayObLG, NStZ 1982, 474; NStZ-RR 2000, 381; OLG Koblenz, NStZ 1987, 468; noch offen gelassen von BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 389/77, NJW 1978, 599). - OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91
Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte …
Sol ehe Ansprüche - für die hier allerdings unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen nichts ersichtlich ist - sind gegenüber der Landes Justizverwaltung geltend zu machen und müssen ggf. vor den ordentlichen Gerichten eingeklagt werden (…vgl. Kleinknecht a.a.O., Art. 5 MRK Rn. 14 mit weiteren Nachweisen; Schätzler NStZ 1981, 443, OLG Düsseldorf NJW 1992, 646. - BayObLG, 09.10.1996 - 9St RR 163/96 Solche Ansprüche - für die hier allerdings unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen nichts ersichtlich ist - sind gegenüber der Landesjustizverwaltung geltend zu machen und müssen ggf. vor den ordentlichen Gerichten eingeklagt werden (…vgl. Kleinknecht, a.a.O., Art. 5 MRK Rn. 14 mit weiteren Nachweisen; Schätzler NStZ 1981, 443 , OLG Düsseldorf NJW 1992, 646).