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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81   

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https://dejure.org/1981,709
BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81 (https://dejure.org/1981,709)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1981 - 3 StR 210/81 (https://dejure.org/1981,709)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1981 - 3 StR 210/81 (https://dejure.org/1981,709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Milderung eines Strafrahmens auf Grund verminderter Schuldfähigkeit und wegen Versuchs bei Taten die in gerechtem Zorn begangen wurde - Unterschreitung der Mindesstrafe des milderen, aber auf Grund Spezialität verdrängten Gesetzes, im Rahmen der Strafzumessung - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur doppelten Milderung bei Totschlagsversuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 166
  • NJW 1981, 2367
  • MDR 1981, 947
  • NStZ 1981, 479 (Ls.)
  • StV 1981, 546
  • StV 1981, 623
  • JR 1982, 186
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81
    Das Landgericht beruft sich für seine abweichende Meinung zu Unrecht auf BGHSt 1, 152 (155 f) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51].

    Eine sinngemäß strenge Bindung, wie sie in BGHSt 1, 152 ausgesprochen ist, gibt es im Hinblick auf die Höchststrafe eines verdrängten oder außer Betracht gebliebenen Gesetzes aber nicht.

  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 329/80

    Handeln ohne eigenes Verschulden unter dem Eindruck der durch die Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81
    Das Landgericht ist mit ihnen von der Rechtsauffassung abgewichen, die der ersten Revisionsentscheidungvom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 - zugrunde liegt (§ 358 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der

    Ist ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG nicht gegeben, so entfaltet nach einhelliger Auffassung - wie bei Tateinheit (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB) - die Mindeststrafe des zurückgetretenen § 29a Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung für die Strafuntergrenze auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 30a Abs. 3 BtMG erfüllt sind (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214; Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 155 f.; Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167).

    Entgegen der bisherigen Rechtsprechung kann für die sich aus § 29a Abs. 1 BtMG ergebende Strafobergrenze nichts anderes gelten (a.A. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167; vgl. aber Urteil vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 189), da sonst die Erfüllung des weiteren Qualifikationstatbestandes des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung des Täters hinsichtlich des anzuwendenden Strafrahmens führt.

    Dem steht nicht die Erwägung entgegen, dass der Täter durch eine Bindung an die Höchststrafe des nach Spezialitätsgrundsätzen verdrängten Gesetzes nicht mit einer Strafe belegt werden darf, die den Strafrahmen des nach dem Schuldspruch angewendeten Strafgesetzes übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167 f.).

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

    Demgegenüber gibt es keine Bindung im Hinblick auf die Höchststrafe des verdrängten Gesetzes (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167 f.).
  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    b) Diese Auffassung entspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 1679, 1680; vgl. auch BGHSt 30, 166, 167 f.).
  • KG, 25.07.2022 - 161 Ss 93/21

    Jacke als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

    Das Tatgericht hat, wenn der Täter mehrere Tatbestandsvarianten erfüllt hat (vgl. BGHSt 1, 152; 30, 166; 44, 361; Grünewald in Leipziger Kommentar zum StGB 12. Aufl., § 224 Rdn. 44 m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 46 Rdn. 45 m.w.N. und 224 Rdn. 12), dies zu berücksichtigen.
  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

    Der Senat hat in dem Beschluß BGHSt 30, 166 , der das Verhältnis der vollendeten gefährlichen Körperverletzung zum minder schweren Fall des versuchten Totschlags betrifft, allerdings die Auffassung vertreten, daß es - anders als im Hinblick auf die erhöhte Mindeststrafe eines wegen Gesetzeskonkurrenz weichenden Strafgesetzes - eine Bindung des Richters an die Höchststrafe eines verdrängten Tatbestandes nicht gebe (aaO. S. 167 f.).
  • KG, 25.07.2022 - 3 Ss 34/22

    Jacke als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

    Das Tatgericht hat, wenn der Täter mehrere Tatbestandsvarianten erfüllt hat (vgl. BGHSt 1, 152; 30, 166; 44, 361; Grünewald in Leipziger Kommentar zum StGB 12. Aufl., § 224 Rdn. 44 m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 46 Rdn. 45 m.w.N. und 224 Rdn. 12), dies zu berücksichtigen.
  • OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss 252/04

    Anforderungen an die Bewertung der Sozialprognose eines Täters hinsichtlich einer

    Die Berücksichtigung von in dieser Weise ausgeschiedenen Taten setzt nämlich auch hier voraus, dass sie, wie auch andere für die Strafzumessung bedeutsame Umstände im Rahmen der Hauptverhandlung im Wege des Strengbeweises prozessordnungsgemäß festgestellt werden (vgl. BGHSt 30, 166; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; BGH NStZ 1983, 20; insb. BGH NStZ 1991, 182 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.08.2004 - 2 Ss OWi 497/04
    Eine Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung setzt dementsprechend voraus, dass das Amtsgericht wie auch andere für die Strafzumessung bedeutsame Umstände im Rahmen der erneuten Hauptverhandlung selbst im Wege im Strengbeweises prozessordnungsgemäß feststellt (vgl. BGHSt 30, 166; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; BGH NStZ 1983, 20; insbesondere BGH NStZ 1991, 182 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2302
BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81 (https://dejure.org/1981,2302)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1981 - 1 StR 366/81 (https://dejure.org/1981,2302)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1981 - 1 StR 366/81 (https://dejure.org/1981,2302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinsamen Parteiverrats - Rüge der Verletzung des materiellen Rechts - Anforderungen an einen rechtlich erheblichen Sachverhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 479
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59

    Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen

    Auszug aus BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81
    Eine Rechtssache ist ein rechtlich erheblicher Sachverhalt, ein Lebensverhältnis in seinem Tatsachen- und materiellen Rechtsgehalt (BGHSt 15, 332, 338; 18, 192; Hübner in LK 10. Aufl. § 356 Rdn. 124).

    Um dieselbe Rechtssache handelt es sich bei (Teil-)Identität der Tatsachen- und Interessengesamtheit des materiellen Rechtsverhältnisses in einer alten und einer neuen anvertrauten Angelegenheit, auch wenn diese Angelegenheiten Gegenstand verschiedener Verfahren sind (BGHSt 5, 301, 304; 9, 341, 345; 15, 332, 338; 18, 192; Hübner a.a.O. Rdn. 123, 124; Lackner, StGB 14. Aufl. § 356 Anm. 4).

    Pflichtwidrig dient ein Anwalt einer Partei, wenn er in derselben Rechtssache bereits eine andere Partei bei Verfolgung gegensätzlicher Interessen beraten oder vertreten hat (BGHSt 5, 284, 285; 7, 261, 263; 9, 341, 346; 15, 332, 334; 18, 192, 193; Hübner a.a.O. Rdn. 73, 77 und 80; Lackner a.a.O. Anm. 6).

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
    Auszug aus BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81
    Eine Rechtssache ist ein rechtlich erheblicher Sachverhalt, ein Lebensverhältnis in seinem Tatsachen- und materiellen Rechtsgehalt (BGHSt 15, 332, 338; 18, 192; Hübner in LK 10. Aufl. § 356 Rdn. 124).

    Um dieselbe Rechtssache handelt es sich bei (Teil-)Identität der Tatsachen- und Interessengesamtheit des materiellen Rechtsverhältnisses in einer alten und einer neuen anvertrauten Angelegenheit, auch wenn diese Angelegenheiten Gegenstand verschiedener Verfahren sind (BGHSt 5, 301, 304; 9, 341, 345; 15, 332, 338; 18, 192; Hübner a.a.O. Rdn. 123, 124; Lackner, StGB 14. Aufl. § 356 Anm. 4).

    Pflichtwidrig dient ein Anwalt einer Partei, wenn er in derselben Rechtssache bereits eine andere Partei bei Verfolgung gegensätzlicher Interessen beraten oder vertreten hat (BGHSt 5, 284, 285; 7, 261, 263; 9, 341, 346; 15, 332, 334; 18, 192, 193; Hübner a.a.O. Rdn. 73, 77 und 80; Lackner a.a.O. Anm. 6).

  • BGH, 21.08.1956 - 5 StR 153/56
    Auszug aus BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81
    Um dieselbe Rechtssache handelt es sich bei (Teil-)Identität der Tatsachen- und Interessengesamtheit des materiellen Rechtsverhältnisses in einer alten und einer neuen anvertrauten Angelegenheit, auch wenn diese Angelegenheiten Gegenstand verschiedener Verfahren sind (BGHSt 5, 301, 304; 9, 341, 345; 15, 332, 338; 18, 192; Hübner a.a.O. Rdn. 123, 124; Lackner, StGB 14. Aufl. § 356 Anm. 4).

    Pflichtwidrig dient ein Anwalt einer Partei, wenn er in derselben Rechtssache bereits eine andere Partei bei Verfolgung gegensätzlicher Interessen beraten oder vertreten hat (BGHSt 5, 284, 285; 7, 261, 263; 9, 341, 346; 15, 332, 334; 18, 192, 193; Hübner a.a.O. Rdn. 73, 77 und 80; Lackner a.a.O. Anm. 6).

  • BGH, 24.01.1957 - 4 StR 530/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81
    Ob die Gemeinsamkeit des Schädigungsbewußtseins schon vorliegt, wenn die "Gegenpartei" die auf Schädigung der "eigenen Partei" gerichteten Beistandsleistungen des Rechtsanwalts widerspruchslos annimmt (so BGH, Urt. vom 24. Januar 1957 - 4 StR 530/56 -, wiedergegeben bei Hübner a.a.O.), kann hier unerörtert bleiben.
  • BGH, 22.11.1957 - 2 StR 377/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81
    Eine Rechtssache umfaßt die Gesamtheit der rechtlich im Rahmen eines Sachverhalts in Betracht kommenden Interessen (BGH, Urt. vom 22. November 1957 - 2 StR 377/57; Hübner a.a.O. Rdn. 121).
  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
    Auszug aus BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81
    Um dieselbe Rechtssache handelt es sich bei (Teil-)Identität der Tatsachen- und Interessengesamtheit des materiellen Rechtsverhältnisses in einer alten und einer neuen anvertrauten Angelegenheit, auch wenn diese Angelegenheiten Gegenstand verschiedener Verfahren sind (BGHSt 5, 301, 304; 9, 341, 345; 15, 332, 338; 18, 192; Hübner a.a.O. Rdn. 123, 124; Lackner, StGB 14. Aufl. § 356 Anm. 4).
  • BGH, 02.02.1954 - 5 StR 590/53
    Auszug aus BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81
    Pflichtwidrig dient ein Anwalt einer Partei, wenn er in derselben Rechtssache bereits eine andere Partei bei Verfolgung gegensätzlicher Interessen beraten oder vertreten hat (BGHSt 5, 284, 285; 7, 261, 263; 9, 341, 346; 15, 332, 334; 18, 192, 193; Hübner a.a.O. Rdn. 73, 77 und 80; Lackner a.a.O. Anm. 6).
  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 381/54
    Auszug aus BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81
    Pflichtwidrig dient ein Anwalt einer Partei, wenn er in derselben Rechtssache bereits eine andere Partei bei Verfolgung gegensätzlicher Interessen beraten oder vertreten hat (BGHSt 5, 284, 285; 7, 261, 263; 9, 341, 346; 15, 332, 334; 18, 192, 193; Hübner a.a.O. Rdn. 73, 77 und 80; Lackner a.a.O. Anm. 6).
  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 15/18

    Parteiverrat (pflichtwidriges Dienen; Bestimmung der Interessenlage in

    Hierfür ist ein gemeinsames Schädigungsbewusstsein von Anwalt und Gegenpartei erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1981 - 1 StR 366/81, NStZ 1981, 479, 480; Urteil vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99, BGHSt 45, 148, 156).

    In Fällen von für die Gegenpartei mit Wirkung nach außen entfalteten anwaltlichen Tätigkeiten hat der Bundesgerichtshof zwar entschieden, dass bei einer widerspruchslosen Annahme der auf Schädigung der anderen Partei gerichteten Beistandsleistung regelmäßig von einem Einverständnis der Gegenpartei auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1957 - 4 StR 530/56, S. 9 f.; Urteil vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99, BGHSt 45, 148, 157; LK-StGB/ Gillmeister, 12. Aufl., § 356 Rn. 101; MüKo-StGB/Dahs, 2. Aufl., § 356 Rn. 70; offen lassend BGH, Urteil vom 11. August 1981 - 1 StR 366/81, NStZ 1981, 479, 480).

  • BGH, 23.10.1984 - 5 StR 430/84

    (Beihilfe zum) Parteiverrat - Rechtsberatung beider Ehegatten in einem

    Ein Anwalt dient einer Partei pflichtwidrig, wenn er in derselben Rechtssache eine andere Partei bei der Verfolgung gegensätzlicher Interessen vertritt (BGHSt 5, 284, 287 [BGH 02.02.1954 - 5 StR 590/53]; 7, 17, 20 [BGH 02.12.1954 - 4 StR 500/54]; 9, 341, 346 [BGH 21.08.1956 - 5 StR 153/56]; 15, 332, 334 [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59]; 18, 192, 193 [BGH 16.11.1962 - 4 StR 344/62]; BGH NStZ 1981, 479).
  • BGH, 14.08.1989 - NotZ 3/89

    Erneute Bestellung - Bestellung zum Notar - Entfernung aus dem Amt - Anwaltsnotar

    Damit scheidet zugleich der Tatbestand des qualifizierten Parteiverrats (§ 356 Abs. 2 StGB) aus, bei dem der Täter im Einverständnis mit der Gegenpartei, das bedeutet: in gemeinsamem Schädigungsbewußtsein (BGH NStZ 1981, 479, 480), zum Nachteil der eigenen Partei handelt.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1809
BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81 (https://dejure.org/1981,1809)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1981 - 3 StR 254/81 (https://dejure.org/1981,1809)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81 (https://dejure.org/1981,1809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Handeln des Täters "nicht ohne eigene Schuld" - Voraussetzungen einer strafmildernden Provokation durch das Opfer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 479 (Ls.)
  • StV 1981, 546
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1981 - 3 StR 42/81

    Voraussetzungen des § 213 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81
    Außerdem schließt eigene Schuld des Täters die Annahme einer strafmildernden Provokation nur aus, wenn sie sich gerade auf die ihm von dem Opfer zugefügte tatauslösende Kränkung bezieht (BGH bei Dallinger MDR 1974, 723; bei Holtz MDR 1979, 456; BGH NStZ 1981, 140; BGH, Urteil vom 13. Mai 1981 - 3 StR 42/81).
  • BGH, 26.09.1961 - 1 StR 354/61

    Hingerissensein zur Tötung der Ehefrau durch deren Beleidigungen und

    Auszug aus BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81
    Das ist dann der Fall, wenn das Verhalten des Opfers eine verständliche Reaktion auf vorangegangenes schuldhaftes Tun des Täters darstellt (BGH MDR 1961, 1027).
  • BGH, 22.01.2019 - 1 StR 585/18

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Reizung zur Tat ohne eigene Schuld:

    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18, juris Rn. 7; vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367 und vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18

    Minder schwerer Fall des Totschlags (eigene Schuld: Maßstab, Proportionalität)

    Das Vorverhalten muss dem Täter vorwerfbar und in qualitativer Hinsicht geeignet sein, die darauf fußende Provokation des Opfers als verständliche Reaktion erscheinen zu lassen (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1981 - 3 StR 254/81, NStZ 1981, 479 (Ls); vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR § 213 Alt. 1 Verschulden 1).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung bei Handeln nicht ohne

    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung -

    Nicht zu besorgen ist, daß das Landgericht den früheren Vorfällen zuviel Gewicht (vgl. BGHR StGB § 213 1. Alternative Verschulden 2) beigemessen oder übersehen hat, daß auch die Angemessenheit der Reaktion des Opfers in Betracht zu ziehen ist (BGH StV 1981, 546; 1985, 367; BGHR StGB § 213 1. Alternative Mißhandlung 1; Verschulden 1).
  • BGH, 11.01.1984 - 3 StR 443/83

    Schuldunfähigkeit auf Grund zu hohen Alkoholgenusses - Strafmilderungsgrund der

    Ohne eigene Schuld handelt also der Täter, der die beleidigende Äußerung des Opfers im gegebenen Augenblick entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht vorwerfbar veranlaßt hat (BGH NStZ 1981, 300 f.; StV 1981, 546 f 1983, 459).
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83

    Voraussetzungen für die Annahme eigener Schuld des Täters an der Enstehung des

    Eine solche Betrachtung kann bei lange aufgestauten oder allmählich angewachsenen Spannungen ergeben, daß ein an sich geringfügiger Anlaß ausreicht, um die Reaktion des Partners als verständlich und angemessen (vgl. auch BGH NStZ 1981, 479) erscheinen zu lassen.
  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 605/84

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt eigene Schuld des Täters die Annahme einer strafmildernden Provokation im Sinne von § 213 StPO nur aus, wenn sie sich gerade auf die ihm von dem Opfer zugefügte tatauslösende Kränkung bezieht (BGH, Beschluß vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81 - Leitsatz NStZ 1981, 479; Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80; Leitsatz NStZ 1981, 140).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1981 - 4 StR 417/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2260
BGH, 15.09.1981 - 4 StR 417/81 (https://dejure.org/1981,2260)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1981 - 4 StR 417/81 (https://dejure.org/1981,2260)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1981 - 4 StR 417/81 (https://dejure.org/1981,2260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entführung - Gesetzlicher Vertreter - Alter der Geschädigten - Strafantrag - Vorliegen eines wirksamen Strafantrags bei Erkennbarkeit des Willens der minderjährigen Geschädigten zur Strafverfolgung in ihrer Aussage vor der Polizei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 479
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.1978 - 5 StR 127/78

    Fehlen des Strafantrags bei Vorliegen einer Entführung - Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 15.09.1981 - 4 StR 417/81
    Die am 15. August 1965 geborene Geschädigte war - und ist - noch nicht 18 Jahre alt, so daß gemäß § 77 Abs. 3 StGB nicht sie, sondern allein die gesetzlichen Vertreter einen Strafantrag stellen konnten (BGH, Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl., § 77 Rdn. 10; Lackner, StGB 14. Aufl., § 77 Anm. 4; Rudolphi in SK, 2. Aufl., § 77 Rdn 8, 9; Stree in Schönke/Schröder, 20. Aufl., § 77 Rdn. 15, 23).
  • BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93

    Strafantrag des Minderjährigen - Wirksamkeit - Volljährigkeit innerhalb der

    § 77 Abs. 3 StGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht dahin auszulegen, daß neben dem Minderjährigen auch dessen gesetzlicher Vertreter ein Strafantragsrecht hätte, also auch ein Strafantrag des Minderjährigen wirksam sein könnte, sondern dahin, daß bei einer zum Nachteil eines Minderjährigen begangenen Straftat nur der gesetzliche Vertreter einen wirksamen Strafantrag stellen kann (BGH NStZ 1981, 479 m.w.Nachw.).
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