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   OLG Stuttgart, 13.07.1981 - 1 Ws 167/80   

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OLG Stuttgart, 13.07.1981 - 1 Ws 167/80 (https://dejure.org/1981,1614)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.07.1981 - 1 Ws 167/80 (https://dejure.org/1981,1614)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Juli 1981 - 1 Ws 167/80 (https://dejure.org/1981,1614)
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    StrEG § 5 Abs. 2 S. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 484
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Bei der gegebenen Sachlage liegt in der Tat selbst ein Verhalten, durch das der Angeklagte seine Festnahme und den Vollzug der Untersuchungshaft grob fahrlässig verursacht hat, weil zur Zeit der Anordnung und Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen - aus der damaligen Sicht beurteilt - der dringende Tatverdacht des Mordes in zumindest 15 Fällen gegeben war (vgl. BGH aaO.; OLG Stuttgart NStZ 1981, 484).
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Zwar trifft den Vorwurf der grob fahrlässigen Verursachung von Strafverfolgungsmaßnahmen einen Beschuldigten (bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses) schon wegen der Tatbegehung (BGHSt 29, 168-173; BGH NJW 1995, 12971301; OLG Stuttgart NStZ 1981, 484).
  • OLG Celle, 16.02.2011 - 1 Ws 78/11

    Entschädigung für eine einstweilige Unterbringung bei eingeschränkter

    In den Taten selbst kann ein Verhalten liegen, das den Ausschluss einer Entschädigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG begründet (vgl. BGHSt 29, 168, 172); dies setzt aber voraus, dass die Taten bindend festgestellt sind (vgl. BGHR StrEG § 5 Abs. 2 S. 1 Fahrlässigkeit, grobe 3; BGH NJW 1995, 1297, 1301, OLG Stuttgart NStZ 1981, 484; Kunz, StrEG 4. Aufl. § 5 Rn. 50).

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass für die Beantwortung der Frage, ob eine Verhaltensweise der Beschuldigten den Entschädigungsanspruch ausschließt, der Sachverhalt maßgebend ist, wie er sich zur Zeit der Anordnung der Verfolgungsmaßnahme darstellte, und es auf spätere Erkenntnisse nach durchgeführter Beweisaufnahme in einer Hauptverhandlung nicht ankommt (vgl. BGH NStZ 1981, 484; OLG Düsseldorf NZV 1994, 490, 491; Kunz, aaO Rn. 48).

  • OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94
    a) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Entschädigungsanspruch nach dieser Vorschrift ausgeschlossen ist, ist nicht auf den Ausgang des Verfahrens, sondern allein darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit darstellte, als die Maßnahme angeordnet und aufrechterhalten wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1984 in MDR 1984, 1048 und vom 10. Juli 1984 in JurBüro 1984, 1858; OLG Frankfurt MDR 1978, 514; OLG Stuttgart NStZ 1981, 484 ; Schätzler, StR 2. Aufl., Rdn. 37 zu § 5 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 10 zu § 5 StrEG ).
  • OLG Oldenburg, 18.07.1995 - 1 Ws 94/95

    Maßgeblicher Zeitpunkt einer Maßnahme bei der Entschädgung für

    Bei der Beurteilung, ob ein Entschädigungsanspruch nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist, ist nicht auf das Ergebnis der Hauptverhandlung, sondern darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit darstellte, als die Maßnahme angeordnet und aufrechterhalten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 78, 112, 115; OLG Stuttgart, NStZ 1981, 484 ; OLG Karlsruhe StV 1988, 447; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., Rn. 10 zu § 5 StrEG ; Dieter Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 3. Aufl., Rn. 40 zu § 5).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1994 - 1 Ws 1184/93
    Bei der Beurteilung, ob ein Entschädigungsanspruch nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist, ist nicht auf das Ergebnis des Strafverfahrens, sondern allein darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit darstellte, als die Maßnahme angeordnet und aufrechterhalten wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 Ws 452/91, 10. Juli 1984 in JurBüro 1984, 1858 und vom 14. Juni 1984 in MDR 1984, 1048; OLG Stuttgart NStZ 1981, 484 ; Frankfurt MDR 1978, 514; Schätzler, StrEG , 2. Aufl., Rdn. 37 zu § 5 sowie Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. Rdn. 10 zu § 5 StrEG ).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 1 Ws 1066/88
    An der Beurteilung, ob ein Entschädigungsanspruch nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist, ist nicht auf das Ergebnis der Hauptverhandlung, sondern allein darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu der Zeit darstellte, als die Maßnahme angeordnet und aufrechterhalten wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1984 in MDR 1984, 1048 und vom 10. Juli 1984 in JurBüro 1984, 1858; OLG Frankfurt MDR 1978, 514; OLG Stuttgart NStZ 1981, 484; Schätzler a.a.0.
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   OLG Koblenz, 29.06.1981 - 1 Ss 298/81   

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  • NStZ 1981, 484 (Ls.)
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