Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.09.1981

Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1981 - 1 StR 90/81   

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https://dejure.org/1981,2842
BGH, 19.05.1981 - 1 StR 90/81 (https://dejure.org/1981,2842)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1981 - 1 StR 90/81 (https://dejure.org/1981,2842)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1981 - 1 StR 90/81 (https://dejure.org/1981,2842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Körperverletzung durch Lymphknotenprobeentnahme trotz erhöhter Blutsenkungswerte - Fahrlässige Tötung durch Lymphknotenprobeentnahme trotz erhöhter Blutsenkungswerte - Übertragung der vollen Verantwortung für ein Menschenleben auf einen unerfahrenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 488
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 19.05.1981 - 1 StR 90/81
    Er ist aber nach anerkannten Rechtsgrundsätzen gehalten, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten nahelegt, im Urteil erschöpfend zu würdigen (BGH NJW 1959, 780 Nr. 16; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 -).

    Er ist gehalten, die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen, an die die Schlußfolgerungen eines Gutachtens anknüpfen, und die Schlußfolgerungen selbst wenigstens insoweit im Urteil mitzuteilen, als dies zum Verständnis der Gutachten und zur Beurteilung ihrer gedanklichen Schlüssigkeit im Revisionsrechtszuge erforderlich ist (BGHSt 8, 113, 118; 12, 311, 314, 315).

  • BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75

    Pflicht des Tatrichters zur erschöpfenden Würdigung aller Umstände zulasten und

    Auszug aus BGH, 19.05.1981 - 1 StR 90/81
    Er ist aber nach anerkannten Rechtsgrundsätzen gehalten, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten nahelegt, im Urteil erschöpfend zu würdigen (BGH NJW 1959, 780 Nr. 16; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 -).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 19.05.1981 - 1 StR 90/81
    Er ist gehalten, die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen, an die die Schlußfolgerungen eines Gutachtens anknüpfen, und die Schlußfolgerungen selbst wenigstens insoweit im Urteil mitzuteilen, als dies zum Verständnis der Gutachten und zur Beurteilung ihrer gedanklichen Schlüssigkeit im Revisionsrechtszuge erforderlich ist (BGHSt 8, 113, 118; 12, 311, 314, 315).
  • BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der

    Die selbständige Leitung einer solchen Geburt, die somit gerade keinen Problemfall darstellte und sich bis zur fehlerhaften Injektion von "Methergin" auch nicht zu einem solchen entwickelte (vgl. BGH NStZ 1981, 488), durfte er dem Stationsarzt W. überlassen, den er für einen "sehr zuverlässigen Assistenzarzt" hielt (UA 5) und der bereits "130 normale Geburten selbständig betreut und beendet (hatte), ohne daß es zu Komplikationen gekommen wäre" (UA 15), der somit kein reiner Berufsanfänger, der eine besonders dichte Beaufsichtigung benötigt hätte (vgl. BGH NJW 1987, 1479, 1480 [BGH 10.02.1987 - VI ZR 68/86] m. Anm. Deutsch), mehr war.
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 467/82

    Beurteilung von Sachverständigengutachten - Gerichtliche Aufklärungspflicht

    Solche Ausführungen wären jedoch zum Verständnis der Gutachten wie zur Beurteilung ihrer gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich gewesen (BGH Urteil vom 19. Mai 1981 - 1 StR 90/81).
  • BGH, 06.06.1984 - 2 StR 12/84

    Anforderung an die Mitteilung der wesentlichen tatsächlichen Grundlagen der

    Die Strafkammer wäre aber verpflichtet gewesen, die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen der Gutachten und die Schlußfolgerungen der Sachverständigen wenigstens insoweit im Urteil mitzuteilen, als das zum Verständnis der Gutachten und der Beurteilung ihrer gedanklichen Schlüssigkeit durch den Senat erforderlich war (vgl. BGH, NStZ 1981, 488).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1981 - 3 StR 314/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2891
BGH, 02.09.1981 - 3 StR 314/81 (https://dejure.org/1981,2891)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1981 - 3 StR 314/81 (https://dejure.org/1981,2891)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1981 - 3 StR 314/81 (https://dejure.org/1981,2891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Tötung zwecks Vertuschung einer anderen Straftat - Zulässigkeit des Vorziehens früherer Aussagen des Täters aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze - Vorliegen eines frühkindlichen hirnorganischen Schadens - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 488
  • StV 1981, 605
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 314/81
    Will sich das Gericht dem Ergebnis eines Gutachtens ohne eigene Erwägungen anschließen, so müssen wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil wiedergegeben werden (BGHSt 12, 311).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 314/81
    Sie erfordert die eingehende Darlegung und Abwägung aller die künftige Gefährlichkeit des Täters begründenden Umstände (BGHSt 27, 246, 248; vgl. Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 63 Rdn. 6).
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    Reagiert der Täter allerdings allein auf wuterregende Vorhaltungen des Opfers, so kann es bei einer dadurch ausgelösten Tötung an der Verdeckungsabsicht fehlen (vgl. Eser NStZ 1983, 440 mit Hinweis auf BGH, Beschluss vom 2. September 1981 - 3 StR 314/81).
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 256/97

    Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bezüglich der Beweiswürdigung des

    Insbesondere hat das Landgericht die Beweise erschöpfend gewürdigt und naheliegende Möglichkeiten nicht außer acht gelassen (BGH NStZ 1981, 488; 1984, 180).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 674/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Beanstandung

    Die Frage, ob von dem Täter infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist, ist auf Grund einer Gesamtwürdigung seiner Person und seiner Tat - der Symptomtat - zu beantworten (vgl. BGHSt 27, 246, 248 f. sowie BGH StV 1981, 605, 606; NJW 1983, 350).
  • BayObLG, 19.08.2002 - 1St RR 83/02

    Beweiswürdigung: Vorhalt abweichender früherer Aussagen des Zeugen -

    Bei der Bewertung voneinander abweichender Gutachten muss der Tatrichter aber die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen beider Sachverständiger wiedergeben und näher begründen, weshalb er nicht dem einen, sondern dem anderen Sachverständigen folgt (BGH NStZ 1981, 488 ; KK/Engelhardt aaO § 267 Rn. 16).
  • BGH, 29.06.1982 - 5 StR 357/82

    Unzulässigkeit einer lediglich formelhaften Begründung einer Maßregelanordnung -

    Ihre lediglich formelhafte Begründung und das Fehlen näherer Mitteilungen über die früheren Delikte des Angeklagten veranlassen zu dem Hinweis, daß die durch § 63 StGB gebotene Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine eingehende Darlegung und Abwägung aller seine künftige Gefährlichkeit begründenden Umstände erfordert (z.B. Urteile und Beschlüsse vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 366/76, bei Holtz MDR 1977, 106 -, 8. November 1977 - 5 StR 545/77 -, 28. Juli 1981 - 1 StR 482/81 -, 2. September 1981 - 3 StR 314/81).
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