Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79 (S)   

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BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79 (S) (https://dejure.org/1979,70)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1979 - 3 StR 264/79 (S) (https://dejure.org/1979,70)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1979 - 3 StR 264/79 (S) (https://dejure.org/1979,70)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Zulässiges Verteidigerhandeln

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der rechtswidrigen Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - Zusenden von Vernehmungsprotokollen als zulässige Verteidigertätigkeit, welche durch den Verteidigungszweck gedeckt ist, sofern keine Strafvereitelungsabsicht vorliegt - ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel wegen widersprüchlicher Feststellungen des Gerichts - Anforderungen an Beistandleisten im Sinne des § 257 StGB - Anforderungen an Handlungen der persönlichen Begünstigung - Anforderungen an das Unterstützen einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - ...

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 99
  • NJW 1980, 298 (Ls.)
  • NJW 1980, 64
  • MDR 1980, 67
  • NStZ 1981, 95
  • JR 1981, 73
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Die Unterstützung muß mindestens versucht worden sein; ihre bloße Vorbereitung genügt nicht (RGSt 50, 364, 365 f; 63, 240, 241; 66, 316, 324; 76, 122 f; BGHSt 2, 375 f; 4, 221, 224).

    Doch darf er dies nur mit prozessual zulässigen Mitteln tun (BGHSt 2, 375, 377 f; BGH, Urteil vom 8. Januar 1057 - 5 StR 360/56 - bei Dallinger MDR 1957, 267).

  • RG, 01.07.1932 - I 1520/31

    1. Sind unter den "beiden Parteien" im Sinne des § 356 StGB. nur Personen zu

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Die Unterstützung muß mindestens versucht worden sein; ihre bloße Vorbereitung genügt nicht (RGSt 50, 364, 365 f; 63, 240, 241; 66, 316, 324; 76, 122 f; BGHSt 2, 375 f; 4, 221, 224).

    So entzieht er einen Angeklagten rechtswidrig der Bestrafung, wenn er den Sachverhalt durch Angriffe auf die Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen bewußt verdunkelt, indem er zur Entlastung wissentlich falsche Tatsachen behauptet und hierfür Zeugen benennt (RGSt 66, 316, 323 ff, 325).

  • BGH, 08.01.1957 - 5 StR 360/56

    Annahme einer Begünstigung durch den Strafverteidiger - Vereidigungsverbot wegen

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Doch darf er dies nur mit prozessual zulässigen Mitteln tun (BGHSt 2, 375, 377 f; BGH, Urteil vom 8. Januar 1057 - 5 StR 360/56 - bei Dallinger MDR 1957, 267).
  • BGH, 12.02.1975 - 3 StR 7/74

    Verurteilung aller Teilnehmer wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Vielmehr genügt es, wenn die Hilfe den Bestrebungen der Vereinigung oder ihrer Tätigkeit irgendwie vorteilhaft ist oder wenn sie die Mitglieder in dem Entschluß bestärkt, die geplanten Taten zu begehen (BGHSt 20, 89, 90; BGH NJW 1975, 985, 986; von Bubnoff in LK, 10. Aufl. § 129 StGB Rdn. 18; vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 129 Rdn. 15 und 15 a).
  • BGH, 18.10.1957 - 5 StR 383/57

    Qualifizierung einer Empfehlung der Wahrnehmung eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Auch macht er sich strafbar, wenn er den Freispruch dadurch erreicht, daß er einen Zeugen absichtlich in einer vorsätzlichen Falschaussage bestärkt (RGSt 70, 390 ff) oder durch eine bewußte Täuschung dazu bestimmt, von einem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen (BGHSt 10, 393, 395 f).
  • BGH, 26.04.1968 - 4 StR 34/68

    Verurteilung wegen Raubes und Diebstahls - Beschränkung einer Verteidigung -

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Im gleichen Umfang, wie er ihm den Akteninhalt mitteilen darf, ist er prozessual auch berechtigt, dem Beschuldigten Aktenauszüge und Abschriften aus den Akten auszuhändigen (BGH, Urteil vom 24. April 1968 - 4 StR 34/68 - bei Dallinger MDR 1968, 728; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 147 Anm. 4; 23. Aufl. § 147 Rdn. 17; Eb. Schmidt, Lehrkommentar StPO § 147 Rdn. 17 und 18; Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 147 Rdn. 15; Lüttger aaO. S. 747; einschränkend - "in geeigneten Fällen" - Dahs/Dahs aaO. Rdn. 210).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    a) Das Landgericht hat zu Recht angenommen, daß als Vortat der persönlichen Begünstigung (Strafvereitelung) im Sinne des zur Tatzeit geltenden § 257 Abs. 1 StGB a.F. hier nur die Urkundenfälschung in Betracht kommt, deren sich R durch die Verwendung der falschen Kennzeichen am Pkw schuldig gemacht haben kann (vgl. BGHSt 18, 66, 70).
  • BGH, 29.05.1963 - StB 5/63
    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen - abgesehen vom Sonderfall der Verschlußsachen (vgl. BGHSt 18, 369, 371 ff) - nur in Betracht, wenn die Aushändigung den Untersuchungszweck gefährden würde oder zu befürchten ist, daß die Auszüge oder Abschriften zu verfahrensfremden Zwecken (z.B. für eine private Veröffentlichung) mißbraucht werden (BGH aaO.).
  • RG, 23.04.1917 - III 61/17

    1. Ist in einem Falle des § 222 StPO. die Verlesung des Protokolles auf Grund

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Die Unterstützung muß mindestens versucht worden sein; ihre bloße Vorbereitung genügt nicht (RGSt 50, 364, 365 f; 63, 240, 241; 66, 316, 324; 76, 122 f; BGHSt 2, 375 f; 4, 221, 224).
  • RG, 14.12.1936 - 5 D 846/36

    1. Im Verfahren gegen den Anstifter ist der Angestiftete als Zeuge uneidlich zu

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Auch macht er sich strafbar, wenn er den Freispruch dadurch erreicht, daß er einen Zeugen absichtlich in einer vorsätzlichen Falschaussage bestärkt (RGSt 70, 390 ff) oder durch eine bewußte Täuschung dazu bestimmt, von einem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen (BGHSt 10, 393, 395 f).
  • RG, 01.07.1929 - II 447/29

    1. Wann ist die persönliche Begünstigung vollendet? 2. Ist eine Begünstigung

  • RG, 28.04.1942 - 1 D 104/42

    Zum Tatbestande des § 257 StGB. gehört, daß die Beistandleistung geeignet ist,

  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52

    Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat

  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn er den Zeugen zu einer Falschaussage veranlasst (vgl. BGH NStZ 1983, 503), wenn er ihn in seinem Entschluss bestärkt (BGHSt 29, 99, 107; BGH JR 1984, 299; RGSt 70, 390 ff.), wenn er einen zur Falschaussage entschlossenen Zeugen als Beweismittel benennt (BGH JR 1984, 299) oder wenn er den Inhalt der Falschaussage mit ihm abstimmt.

    Es hat seine Bemerkung "das passt gut!" lediglich unter dem Blickwinkel der (versuchten) Strafvereitelung, nicht aber dahingehend rechtlich geprüft, ob der Angeklagte den Zeugen P. damit in seinem Entschluss zur Falschaussage bestärkt und ihm insoweit eine - psychische - Beihilfe zu dessen uneidlicher Falschaussage vorzuwerfen ist (vgl. BGHSt 29, 99, 107; BGH JR 1984, 299).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Es ist daher nicht zu besorgen, daß Landgericht und Bundesgerichtshof verkannt hätten, daß Persönlichkeitsrechte Dritter gegenüber der gebotenen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren regelmäßig nachrangig sind (vgl. BGHSt 29, 99 (104)).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozeß und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen Organ- und Beistandsfunktion erfordert schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten (vgl. nur BGHSt 38, 345, 347; siehe grundlegend auch Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers 1989, passim; siehe weiter zum Tatbestand der Strafvereitelung: BGH NStZ 1983, 503; zum Tatbestand der Beleidigung im Zusammenhang mit dem Massenmord an der jüdischen Bevölkerung zur Zeit des Nationalsozialismus: BGH NStZ 1987, 554; zur Unterstützung einer oder zum Werben für eine terroristische Vereinigung siehe BGHSt 29, 99; 31, 16; 32, 243; BGH NStZ 1990, 183; zum Gebrauchmachen von einer gefälschten Urkunde: BGHSt 38, 345; vgl. zur Beschaffung einer Schußwaffe: BGHSt 38, 7).

    Da Strafverteidigung ihrer Natur nach auf den Schutz des Beschuldigten vor Anklage, Verhaftung und Verurteilung ausgerichtet ist, wirkt sie sich beispielsweise auf dem Felde der Organisationsdelikte (§§ 129, 129 a StGB) mitunter notwendigerweise günstig auf den Fortbestand einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung aus (BGHSt 29, 99, 102).

    Für diese Fallgestaltung hat der Bundesgerichtshof hervorgehoben, daß in einem solchen Konfliktfall zwischen prozessual zulässigem Verteidigerhandeln und der Erfüllung des materiellen Straftatbestandes - dort dem Unterstützungsverbot der §§ 129, 129 a StGB - ein rechtswidriges Handeln nicht angenommen werden könne, es sei denn, es gebe sich lediglich den Anschein zulässiger Verteidigung, verfolge in Wirklichkeit indessen ausschließlich verteidigungsfremde Zwecke (BGHSt 29, 99, 105; siehe auch BGH NStZ 1987, 554; 1990, 183, 184).

    Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich daraus, daß die Möglichkeit zu wirksamer Verteidigung auf der Grundlage des Verfahrensrechts notwendiger Bestandteil eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens ist; ihr kommt hierfür grundlegende Bedeutung zu (so u. a. BGHSt 38, 7, 10/11; siehe auch BGHSt 29, 99, 106; vgl. weiter BVerfGE 63, 380, 390; 65, 171, 174/175).

    Die Erfüllung dieses Gebots wäre ernsthaft gefährdet, wenn der Verteidiger wegen einer üblichen und prozessual zulässigen Verteidigungstätigkeit selbst strafrechtlich verfolgt würde (so schon BGHSt 29, 99, 106; siehe auch BGH NStZ 1987, 554).

    Die Gewährleistung einer effektiven Strafverteidigung steht dann nicht in Frage und der Grundsatz der freien Advokatur hat zurückzustehen, wenn die zu beurteilende Prozeßerklärung des Verteidigers ohne jeden Bezug zur Verteidigung ist oder sich als verteidigungsfremdes Verhalten erweist, das sich nur den äußeren Anschein der Verteidigung gibt, tatsächlich aber nach den Maßstäben des Strafverfahrensrechts und des materiellen Strafrechts nichts zu solcher beizutragen vermag (vgl. dazu BGHSt 29, 99, 105; 38, 7, 10; BGH NStZ 1987, 554; 1990, 183, 184).

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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1979 - 2 ARs 88/79   

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https://dejure.org/1979,3405
BGH, 04.05.1979 - 2 ARs 88/79 (https://dejure.org/1979,3405)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1979 - 2 ARs 88/79 (https://dejure.org/1979,3405)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1979 - 2 ARs 88/79 (https://dejure.org/1979,3405)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit in einem außerhalb der Hauptverhandlung durchgeführten Ausschlussverfahren bezüglich eines Verteidigers - Anwendbarkeit der Regeln des Freibeweises in einem außerhalb der Hauptverhandlung durchgeführten Ausschlussverfahren

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 04.06.1975 - 3 Ss 261/75
    Auszug aus BGH, 04.05.1979 - 2 ARs 88/79
    Es genügt auch der Versuch einer solchen Tat (vgl. zu der entsprechenden Problematik bei § 60 Nr. 2 StPO OLG Stuttgart MDR 1975, 950 [OLG Stuttgart 04.06.1975 - 3 Ss 261/75]).
  • BGH, 24.08.1978 - 2 ARs 245/78

    Ausschluss eines Verteidigers aufgrund des Verdachts der terroristischen

    Auszug aus BGH, 04.05.1979 - 2 ARs 88/79
    Das Gericht ist deshalb befugt, auf eine erneute Vernehmung nichtanwesender Zeugen zu verzichten und statt dessen die Niederschriften über ihre früheren Vernehmungen zu verlesen, auch wenn ein Fall des § 251 StPO nicht gegeben ist (BGHSt 28, 116, 117).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Denn das Vermögen juristischer Personen ist Fremdvermögen für ihre Anteilseigner, auch wenn alle Anteile in einer Hand vereinigt sind (BGHSt 3, 32, 39 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52]/40; BGH bei Holtz MDR 1979, 806; BGH, NStZ 1987, 279; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 22 a.E. m.w.N.; vgl. BGH wistra 1984, 71).

    Der Bundesgerichtshof hat sogar das eigennützige Bezahlen eines überhöhten Kaufpreises (BGH bei Holtz MDR 1979, 806) oder das eigennützige Gewähren einer nicht veranlaßten Kaution (BGH wistra 1982, 148, 149) als Untreue gewürdigt (weitere Beispiele aus der Rechtsprechung vgl. Fuhrmann in Rowedder GmbHG Rdn. 5 vor §§ 82-85).

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    Betrug ist daher auch möglich beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1979, 806; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 29).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02

    Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen

    Betrug ist daher auch beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln möglich (vgl. BGH NStZ 2002, 33; BGH bei Holtz, MDR 1979, 806; BGH, Urt. vom 29. April 1980 - 1 StR 132/80; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 29).
  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08

    Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie);

    Das Einverständnis der Angeklagten mit der Rechnungsstellung und ihrer Begleichung war nicht ausreichend (vgl. BGHSt 30, 127, 128 f.; BGH bei Holtz MDR 1979, 806; BGH NStZ 1984, 118, 119; JR 1988, 254, 255 f.; vgl. die Nachweise bei Labsch wistra 1985, 1, 7); die Zustimmung der Gesellschafter einer juristischen Person löst - anders als bei einer Kommanditgesellschaft (vgl. BGHSt 34, 221, 223 f.) - den Interessenwiderstreit zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft nicht auf.
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Nach den bisher getroffenen Feststellungen hat das Landgericht den Sachverhalt im zweiten Tatkomplex im Ergebnis zu Recht unter dem Gesichtspunkt des § 266 StGB geprüft; aus dem Urteil sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die Übernahme der Bürgschaft und die Ausstellung des Überweisungsträgers auch im Interesse der GmbH gelegen hätten (vgl. BGHSt 30, 127, 128 f.; BGH bei Holtz MDR 1979, 806; BGH NStZ 1984, 119; 1987, 279, 280; vgl. ferner BGH NJW 1969, 1494; BGHSt 34, 221, 223 f.).
  • BGH, 25.06.1987 - 1 StR 258/87

    Fortsetzungszusammenhang zwischen einem Vergehen nach § 283 Abs. 1 Nr. 5

    Nach ständiger Rechtsprechung können Vergehen gegen § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB und gegen Nr. 7 a derselben Vorschrift (ebenso wie Vergehen gegen die insoweit gleichlautenden Vorschriften des § 283 b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 a StGB) in Fortsetzungszusammenhang stehen, weil sie sich gegen dasselbe Rechtsgut richten, dasselbe Rechtsgebot verletzen - die Verpflichtung, im Interesse der Gläubiger die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu machen - und im wesentlichen gleichartige Begehungsformen aufweisen (BGH, Beschl. vom 14. Februar 1980 - 2 StR 864/79; ebenso BGH wistra 1984, 144; BGH bei Holtz MDR 1981, 100 und 1979, 806; BGH Beschlüsse vom 11. November 1986 - 1 StR 564/86, vom 16. Juni 1977 - 2 StR 137/77; vom 29. Juli 1975 - 1 StR 348/75).

    In der Rechtsprechung findet sich hierzu häufig die Erwägung, der Angeklagte habe "schon von vornherein erkannt ..., daß die mangelhafte Buchführung ihn außerstande setzen würde, seiner Bilanzierungspflicht zu genügen" (BGH bei Holtz MDR 1979, 806; ebenso BGH wistra 1984, 144).

  • BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79

    Strafbarkeit wegen Bankrotts - Anforderungen an das Vorliegen einer

    Handelt der Täter dagegen zum Nachteil der Gesellschaft, indem er ihre Vermögenswerte ausschließlich im eigenen Interesse oder im Interesse eines Dritten beiseite schafft, so sind die sonstigen Strafvorschriften, zumal § 266 StGB, anzuwenden (BGHSt 6, 314, 316; BGH NJW 1969, 1494; BGH GA 1979, 311; BGH bei Holtz MDR 1979, 806 und 1980, 107).

    Er kann jedoch unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falls ausschließen, daß sich die Angeklagten gegen den Vorwurf der Untreue anders verteidigt hätten als gegen den Vorwurf des Bankrotts (vgl. auch die bei Holtz MDR 1979, 806 und 1980, 107 mitgeteilten Beschlüsse des BGH vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 und vom 10. Juli 1979 - 4 StR 270/79 -).

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 564/86

    Fortsetzungszusammenhang von Verstößen gegen die Buchführungs- und die

    Bei einer solchen Sachlage stehen aber die Verstöße gegen die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht in Fortsetzungszusammenhang, so daß nur wegen einer Tat zu verurteilen ist (BGH bei Holtz MDR 1979, 806; 1981, 100; BGH wistra 1984, 144).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83

    Missbrauch einer Befugnis, an eine Bank abgetretene Forderungen im eigenen Namen

    Dem würde nicht entgegenstehen, daß die Gesellschafter der GmbH mit dem Vorgehen des Angeklagten einverstanden waren (BGHSt 3, 32, 39; BGH, Beschluß vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 - bei Holtz MDR 1979, 806).
  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86

    Konkurs der GmbH - Beiseiteschaffen von Bestandteilen des GmbH-Vermögens -

    Dabei spielt es keine Rolle, daß die Gesellschafter der GmbH mit dem Vorgehen des Angeklagten einverstanden waren (BGHSt 3, 32; BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 bei Holtz MDR 1979, 806 - und vom 17. November 1983 - 4 StR 662/83).
  • BGH, 23.11.1994 - 3 StR 311/94

    Urteilsbegründung - Strafzumessungserwägungen - Körperverletzung - Strafmilderung

  • LG Regensburg, 26.04.2005 - 3 Ns 112 Js 14307/01
  • BGH, 11.03.1980 - 5 StR 56/80

    Strafbarkeit wegen einer fortgesetzten Untreue - Anforderungen an das Vorliegen

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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2029
BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78 (https://dejure.org/1979,2029)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1979 - 5 StR 513/78 (https://dejure.org/1979,2029)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 (https://dejure.org/1979,2029)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in Kanzlei - Entlassung von Beweisstücken aus amtlichem Gewahrsam - Anspruch auf Aussetzung der Hauptverhandlung - Vorteile für Zeugen - Rüge von Mängeln des Vorverfahrens - Verurteilung wegen ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 295
  • NStZ 1981, 297
  • NStZ 1981, 298
  • NStZ 1981, 93
  • NStZ 1981, 94
  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 04.11.1952 - RReg. 2 St 457/52

    Verlesung von Gutachten öffentlicher Behörden über die Blutalkoholuntersuchung

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Das Gericht durfte sie schon aus diesem Grunde ablehnen, soweit die Vernehmung nicht durch die Pflicht zur Wahrheitserforschung geboten war (BayObLGSt 1952, 228=NJW 1953, 194).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Die Ansicht der Revision, die Vorschrift erlaube nur die Verlesung solcher Strafurteile, die sich gegen den (jetzigen) Angeklagten richten, ist abwegig (BGHSt 1, 337,341) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51].
  • BGH, 30.04.1952 - 3 StR 734/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Ob der Angeklagte diese Waren zunächst für sich oder sogleich für die A... ankaufte, ist unerheblich, weil sowohl nach der alten (vgl. dazu BGHSt 2, 355) als auch nach der neuen Fassung des § 259 StGB auch der für den Geschäftsherrn ankaufende Gewerbegehilfe Täter sein kann.
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Im übrigen können Mängel des Vorverfahrens grundsätzlich nicht mit der Revision gerügt werden (BGHSt 6, 326,328).
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    § 58 Abs. 1 StPO ist nur eine Ordnungsvorschrift (BGH NJW 1962, 260).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Das ist jedoch nicht ohne weiteres anzunehmen (BGHSt 22, 129,134).
  • BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74

    Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 24.08.1977 - 2 StR 349/77

    Strafbemessung: Berücksichtigung ausgeschiedener Tatteile

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Es durfte die Tatbeteiligung am Betrug allerdings ohne Wiedereinbeziehung nach § 154 a Abs. 3 StPO nicht strafschärfend verwerten (BGH Beschluß vom 24.August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz in MDR 1977, 982).
  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

    Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
    Er hatte vielmehr darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteile vom 23.April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 und vom 21.März 1978 - 1 StR 499/77 - bei Holtz in MDR 1978, 626).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt nur dann in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 625, jeweils mit weiteren Nachw.;Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Darf das Gericht nach § 251 StPO Urkunds- statt Zeugenbeweis erheben und deckt das vernehmungsersetzende Schriftstück die behaupteten Beweistatsachen ab, so ist über die Anhörung des Zeugen nur noch nach dem Maßstab der Aufklärungspflicht zu befinden (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/79, bei Pfeiffer, NStZ 1981, 95 (für eine Behördenauskunft nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 StPO); LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 145; KK/Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 116; ferner BGH, Beschluss vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268, 273 (für die Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung nach § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO)).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der

    Im Kern kommt es also darauf an, ob eine solche Vernehmung Gebot der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) ist, die (auch sonst) von § 256 StPO unberührt bleibt (vgl. schon BGH, Urteil vom 4. April 1951 - 1 StR 54/51, BGHSt 1, 94, 96; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 829/92, BGHR, StPO § 256 Abs. 1 Aufklärungspflicht 1; BGH, Beschluss vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78, bei Pfeiffer NStZ 1981, 93, 95 ; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 256 Rn. 2 mit Hinweis auf Nr. 111 Abs. 3 Satz 2 RiStBV).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80

    Führerschein - §§ 331, 332 StGB, Vortäuschung einer zurückliegenden

    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 625, jeweils mit weiteren Nachweisen; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Eine erschöpfende Darstellung ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 -).
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Schließlich wäre die Verhandlung über die Frage der Vereidigung und die Entlassung des Sachverständigen sowie die Einnahme des Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten von § 247 StPO selbst dann nicht gedeckt gewesen, wenn die Entfernung des Angeklagten für die Dauer der Vernehmung des Sachverständigen auf § 247 Satz 3 StPO hätte gestützt werden können (vgl. zur entsprechenden Frage bei § 247 Satz 1 und 2 StPO: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 und § 247 Satz 2 Nachteil 1 - Verhandlung über Vereidigung und Entlassung eines Zeugen; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4 und 5, BGH NStZ 1981, 95 - Augenschein).
  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

    Bei beiden Taten handelte es sich allerdings um schwere Angriffe gegen Leib und Leben, Delikte, bei denen bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Ebert, Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege, 1991 S. 165, 175; BGH, Urt. vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).
  • BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85

    Zum Recht zum letzten Wort des Angeklagten - Anwendbarkeit des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann § 231 Abs. 2 StPO auch angewendet werden, wenn der Angeklagte sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat (BGHSt 2, 300, 304; BGH NJW 1981, 1052; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 95).
  • BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80

    Betrug und Untreue: Abführungen von Leistungen durch einen Hochschullehrer an das

    Eine zweite Vernehmung eines Zeugen zu Beweisfragen, zu denen er bereits vernommen worden ist, kommt nur in Betracht, wenn die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) dies gebietet (BGH bei Dallinger MDR 1974, 725; bei Holtz MDR 1978, 626; Urteile vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 - und vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 280/92

    Prüfungsvoraussetzungen des § 20 StGB

    Bei der Tat handelte es sich allerdings um einen schweren Angriff gegen Leib und Leben, bei dem bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Festschrift für Hanack 1991 S. 165, 175; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; NStZ 1991, 126, 127; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83

    Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des

  • OLG Koblenz, 08.10.2007 - 2 Ss 162/07
  • KG, 02.02.1999 - 5 Ws 1/99

    Strafprozeßrecht: Haftgrund der Fluchtgefahr bei Auslandsbeziehung

  • OLG Frankfurt, 21.11.1997 - 1 Ss 243/97

    Strafprozeßrecht: Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines

  • BGH, 20.03.1996 - 3 StR 53/96

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 363/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im besonders schweren Fall -

  • BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84

    Verlesung eines von einem Justizangestellten aufgenommenen Vernehmungsprotokolls

  • BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83

    Bedeutung des Blutalkohols und des tatsächlichen Verhaltens eines Angeklagten für

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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1979 - 5 StR 354/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3494
BGH, 25.09.1979 - 5 StR 354/79 (https://dejure.org/1979,3494)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1979 - 5 StR 354/79 (https://dejure.org/1979,3494)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79 (https://dejure.org/1979,3494)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach bereits erfolgter, abschließender Entscheidung über die Revision

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 25.09.1979 - 5 StR 354/79
    Eine solche Entscheidung des Revisionsgerichts läßt sich nicht durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beseitigen (BGHSt 17, 94).
  • BGH, 21.12.2018 - 1 StR 337/18

    Anhörungsrüge

    Der Angeklagte persönlich wird in einem solchen Fall nicht benachrichtigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2015 - 4 StR 168/15 Rn. 3; vom 10. April 1996 - 3 StR 321/95 und vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79, NStZ 1981, 95 (bei Pfeiffer); Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 349 Rn. 15), und zwar auch dann nicht, wenn er die Revision selbst eingelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 327/02 Rn. 3, StraFo 2003, 172) oder ergänzend zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 StR 93/98, NStZ 1999, 41).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 168/15

    Anhörungsrüge

    Der Angeklagte persönlich wird in einem solchen Fall nicht benachrichtigt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79, NStZ 1981, 95 (bei Pfeiffer), und vom 10. April 1996 - 3 StR 321/95; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 349 Rn. 15), und zwar auch dann nicht, wenn er die Revision selbst eingelegt (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 327/02, StraFo 2003, 172) oder - wie hier - ergänzend zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet hat (BGH, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 StR 93/98, NStZ 1999, 41).
  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 496/87
    Eine Benachrichtigung des Angeklagten selbst war, da es sich bei diesem Verwerfungsantrag nicht um eine Entscheidung im Sinne des § 145 a Abs. 3 Satz 1 StPO handelt, nicht erforderlich (BGH, Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; BGH GA 1980, 390; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1).
  • BGH, 18.02.1988 - 4 StR 621/87

    Voraussetzungen der Wahrung des rechtlichen Gehörs

    Eine besondere Benachrichtigung des Angeklagten selbst war nicht erforderlich; § 145 a Abs. 3 StPO findet keine Anwendung, weil es sich bei dem Antrag der Bundesanwaltschaft nicht um eine Entscheidung handelt (BGH GA 1980, 390, BGH, Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79, bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; BGHR StPO § 33 a Satz 1, Anhörung 1).
  • BGH, 23.02.1981 - 3 StR 239/80

    Nachholung der formgerechten Begründung einer rechtzeitig erhobenen

    Im übrigen enthielt dessen Antragsschrift auch keine neuen Tatsachen oder Beweismittel, zu denen der Antragsteller noch nicht gehört worden war (zum Ganzen vgl. BGH, Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79; BVerfGE 7, 327, 329 [BVerfG 13.03.1958 - 1 BvR 155/58] sowie den zu der vorliegenden Strafsache ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 1980 - 2 BvR 919/80).
  • BGH, 25.03.1992 - 5 StR 23/92

    Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger

    Eine Mitteilung des Antrags des Generalbundesanwalts an den Angeklagten war nicht erforderlich, weil es sich dabei nicht um eine Entscheidung i. S. des § 145 a StPO handelte (vgl. BGH GA 1980, 390; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1; BGH Beschlüsse vom 23. Mai 1978 - 5 StR 234/78 -, 24. August 1979 - 2 StR 466/79 -, 25. September 1979 - 5 StR 354/79 - und vom 29. August 1989 - 1 StR 365/89 -).
  • BayObLG, 03.03.1999 - 1St RR 9/99

    Anforderungen an die Zustellung eines Verwerfungsantrags der Staatsanwaltschaft

    Eine sinngemäße Anwendung dieser Vorschriften auf den nach § 349 Abs. 3 Satz 1 StPO lediglich mitzuteilenden Antrag kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei diesem Antrag nicht um eine (staatsanwaltschaftliche) Entscheidung handelt (BGH GA 1980, 390; BGH vom 25.9.1979 - 5 StR 354/79, mitgeteilt von Pfeiffer NStZ 1981, 95 ).
  • BGH, 22.04.1980 - 3 StR 87/80

    Einsetzung in den vorigen Stand zur Gewährung des rechtlichen Gehörs

    Eine besondere Benachrichtigung des Angeklagten war nicht erforderlich, weil es sich bei dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nicht um eine Entscheidung handelte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 1978 - 5 StR 234/78; 24. August 1979 - 2 StR 466/79 - und 25. September 1979 - 5 StR 354/79).
  • BGH, 25.10.1983 - 5 StR 525/83

    Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs - Erfordernis der besonderen

    Eine besondere Benachrichtigung des Beschwerdeführers selbst war deshalb nicht erforderlich; die Vorschrift des § 145 a Abs. 4 StPO war hier nicht anzuwenden, weil es sich bei dem Antrag der Bundesanwaltschaft nicht um eine Entscheidung handelt (BGH GA 1980, 390; BGH, Beschluß vom 23. Mai 1978 - 5 StR 234/78; Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79, mitgeteilt bei Pfeiffer, NStZ 1981, 95).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,10935
BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79 (S) (https://dejure.org/1979,10935)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1979 - 3 StR 327/79 (S) (https://dejure.org/1979,10935)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) (https://dejure.org/1979,10935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gezieltes Einwirken auf Angehörige der Bundeswehr und andere Sicherheitsorgane - Anklage und Eröffnungsbeschluss als Prozessvoraussetzungen und Fehlen dieser als Verfahrenhindernis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79
    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren formellen oder sachlichen (funktionellen) Mangel behaftet sind, so wenn die Strafkammer den Eröffnungsbeschluß nur mit zwei Richtern gefaßt hat (BGHSt 10, 278, 279); wenn an dem Beschluß ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), oder wenn die Anklageschrift den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (Urteil des Senats vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 - GA 1973, 111; vgl. auch BGHSt 5, 225, 227; BGH NJW 1954, 360, 361).
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79
    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren formellen oder sachlichen (funktionellen) Mangel behaftet sind, so wenn die Strafkammer den Eröffnungsbeschluß nur mit zwei Richtern gefaßt hat (BGHSt 10, 278, 279); wenn an dem Beschluß ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), oder wenn die Anklageschrift den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (Urteil des Senats vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 - GA 1973, 111; vgl. auch BGHSt 5, 225, 227; BGH NJW 1954, 360, 361).
  • BGH, 03.05.1972 - 3 StR 49/72

    Mängel des Anklagesatzes als Mängel des Eröffnungsbeschlusses - Ungenauigkeit und

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79
    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren formellen oder sachlichen (funktionellen) Mangel behaftet sind, so wenn die Strafkammer den Eröffnungsbeschluß nur mit zwei Richtern gefaßt hat (BGHSt 10, 278, 279); wenn an dem Beschluß ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), oder wenn die Anklageschrift den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (Urteil des Senats vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 - GA 1973, 111; vgl. auch BGHSt 5, 225, 227; BGH NJW 1954, 360, 361).
  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79
    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren formellen oder sachlichen (funktionellen) Mangel behaftet sind, so wenn die Strafkammer den Eröffnungsbeschluß nur mit zwei Richtern gefaßt hat (BGHSt 10, 278, 279); wenn an dem Beschluß ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), oder wenn die Anklageschrift den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (Urteil des Senats vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 - GA 1973, 111; vgl. auch BGHSt 5, 225, 227; BGH NJW 1954, 360, 361).
  • BGH, 15.01.1954 - 5 StR 703/53
    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79
    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren formellen oder sachlichen (funktionellen) Mangel behaftet sind, so wenn die Strafkammer den Eröffnungsbeschluß nur mit zwei Richtern gefaßt hat (BGHSt 10, 278, 279); wenn an dem Beschluß ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), oder wenn die Anklageschrift den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (Urteil des Senats vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 - GA 1973, 111; vgl. auch BGHSt 5, 225, 227; BGH NJW 1954, 360, 361).
  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Der im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) - enthaltene Hinweis auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 - war für die Entscheidung ohne Bedeutung.
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17

    Urteilsgründe (Begriff der offensichtlichen Fehler bei Unklarheiten zur Zahl der

    Dies führt aber nicht zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 und vom 15. November 1983 - 5 StR 657/83, NStZ 1984, 133).
  • BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79

    Klaus Croissant

    Die Mängel sind jedenfalls dadurch geheilt worden [vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) m.w.Nachw.], daß der Vorsitzende der Strafkammer den Verfahrensgegenstand in einem eingehenden rechtlichen Hinweis für alle Verfahrensbeteiligten eindeutig präzisiert hat.
  • BGH, 20.02.1980 - 2 StR 828/79

    Anklage und Eröffnungsbeschluss als Prozessvoraussetzungen - Zulassung einer

    Da das Gericht die Anklage im Eröffnungsbeschluß nach der Neufassung des § 207 StPO in der Regel nur zuläßt, ohne den Verfahrensgegenstand selbst zu umschreiben, der in der Anklageschrift enthaltene Anklagesatz mithin integrierender Bestandteil des Eröffnungsbeschlusses wird, haften Mängel der genannten Art auch dem Eröffnungsbeschluß selbst an, wenn sie nicht behoben werden (BGH GA 1973, 111; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) -).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 8/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Durch diese wird, ebenso wie im Strafverfahren (BGHSt 10, 137, 139; 16, 73, 75; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S), abgedruckt bei Holtz NDR 1980, 104, 107), festgelegt, welches Tatgeschehen Gegenstand des Verfahrens und der Urteilsfindung ist (BGHSt 24, 81, 85).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2520
BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79 (https://dejure.org/1979,2520)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1979 - 5 StR 713/79 (https://dejure.org/1979,2520)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 (https://dejure.org/1979,2520)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwensenheitspflicht des Angeklagten bei Vernehmung seiner Mutter

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 95
  • StV 1981, 57
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79
    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist durch § 247 StPO nicht gedeckt (vgl. BGHSt 3, 187, 189; 15, 194, 195; 21, 332, 333).
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79
    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist durch § 247 StPO nicht gedeckt (vgl. BGHSt 3, 187, 189; 15, 194, 195; 21, 332, 333).
  • BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67

    Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck

    Auszug aus BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79
    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist durch § 247 StPO nicht gedeckt (vgl. BGHSt 3, 187, 189; 15, 194, 195; 21, 332, 333).
  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Eine Verwertung des nur so erhobenen Augenscheinsbeweises bewirkt den unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (BGHSt 15, 194, 195; 21, 332, 333; BGH StV 1984, 102; 1981, 57; ständige Rechtsprechung).

    In Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wurde in derartigen Fällen gefordert, daß "der Verfahrensvorgang" in Gegenwart des Angeklagten "voll", "vollständig" wiederholt wird (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 513/79 = StV 1981, 57 mit Anm. Strate; vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 - und vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86).

    Der Auffassung von Strate (StV 1981, 57), die Wiederholung des Augenscheins erfordere, daß "das ... Gesehene auch erneut zwischen allen Beteiligten - einschließlich des Angeklagten - erörtert" werde, kann nicht gefolgt werden.

  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80

    Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung

    Ist gegen das Anwesenheitsrecht des Angeklagten dadurch verstoßen worden, daß ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit stattgefunden hat, so kann der begangene Verstoß nur dadurch geheilt werden, daß der fehlerhafte Teil der Verhandlung in Anwesenheit des Angeklagten wiederholt wird (BGH, Beschluß vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1979 - 2 StR 475/78; Gollwitzer a.a.O. § 230 Rdn. 12; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 231 Rdn. 10).
  • BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

    Eine förmliche Augenscheinseinnahme durfte aber nicht in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen, denn es handelt sich dabei um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung, von dem er nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f.; BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 5, 25; BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3, 12; BGH StV 1981, 57; 1987, 475; 2000, 238; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 247 Rdn. 7, 19).
  • BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Augenscheinseinnahmen; wesentlicher Teil der

    Der damit erwiesene Verfahrensverstoß führt gemäß § 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, ohne daß es auf weiteres ankommt, denn bei Augenscheinseinnahmen handelt es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f; BGH StV 1981, 57; 1987, 475; BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5; BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3).
  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 420/86

    Erfordernis der Anwesenheit des Angeklagten bei der Hauptverhandlung - Ausnahmen

    Daß es sich bei den hier in Frage stehenden Augenscheinseinnahmen nicht um unwesentliche Teile der Hauptverhandlung handelte - die ausnahmsweise die Anwesenheit des Angeklagten nicht erfordert hätten (vgl. BGHSt 15, 263) -, liegt auf der Hand (BGHSt 21, 332; BGH, Beschl. vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; Beschl. vom 15. Februar 1983 - 5 StR 677/82 - bei Holtz MDR 1983, 450; Beschl. vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86; Beschl. vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85; Pikart in KK § 338 Rdn. 74).
  • BGH, 11.03.1986 - 5 StR 67/86

    Eigenschaft als wesentlicher Verfahrensbestandteil einer Inaugenscheinnahme von

    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist von dem Beschluß über seine Entfernung nicht gedeckt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - m. weit. Nachw., bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95 = StV 1981, 57, und vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85).
  • BGH, 26.02.1985 - 5 StR 108/85

    Folgen der Inaugenscheinnahme einer Lichtbildmappe ohne Anwesenheit des

    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist durch § 247 StPO nicht gedeckt (BGH, Beschluß vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95 = StV 1981, 57 m.weit.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1979 - 5 StR 145/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3502
BGH, 22.05.1979 - 5 StR 145/79 (https://dejure.org/1979,3502)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1979 - 5 StR 145/79 (https://dejure.org/1979,3502)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1979 - 5 StR 145/79 (https://dejure.org/1979,3502)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag zur Vernehmung von drei Zeugen zu dem Thema "Frau V. war ... erheblich angetrunken" - Ablehnung des Antrags, weil es sich bei der Beweisbehauptung um keine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Bewertung handele - Auslegung des Beweisantrag entsprechend dem ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 94
  • NStZ 1981, 95
  • NStZ 1981, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 28.01.1905 - 3446/04

    Ist in dem Antrage auf Vernehmung von Zeugen darüber, daß ein Kind verdorben und

    Auszug aus BGH, 22.05.1979 - 5 StR 145/79
    Ein Zeuge sagt deshalb auch dann über Tatsachen aus, wenn er zur näheren Kennzeichnung seiner tatsächlichen Beobachtungen Schlußfolgerungen und Werturteile verwendet, die seiner Lebenserfahrung entnommen sind (RGSt 37, 371; RG JW 1916, 1027; JW 1928, 2721).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Gleichwohl kann er die Behandlung des Antrages rügen, weil das Beweisbegehren auch in seinem Interesse lag (BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 96; BGH, Urteil vom 28. Januar 1975 - 1 StR 569/74 - Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 56); denn eine Bestätigung der Beweisbehauptung hätte alle Angeklagten, also auch ihn entlastet.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1979 - 4 StR 364/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,11421
BGH, 20.09.1979 - 4 StR 364/79 (https://dejure.org/1979,11421)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1979 - 4 StR 364/79 (https://dejure.org/1979,11421)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1979 - 4 StR 364/79 (https://dejure.org/1979,11421)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Straftaten - Vorliegen von Unterbrechungshandlungen - Erfordernis richterlicher Handlung - Durchsuchung und Beschlagnahme - Erkennbarkeit des Interesses an Geheimhaltung notarieller Verträge - Fortführung der Hauptverhandlung bei eigenmächtigem Fernbleiben ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 297
  • NStZ 1981, 94
  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1960 - 4 StR 409/60
    Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 4 StR 364/79
    Der vorliegende Fall liegt somit grundsätzlich anders als der, welcher der Entscheidung BGHSt 15, 234 zugrunde liegt, auf die sich die Revision beruft (vgl. im übrigen Mösl in LK 9. Aufl. § 68 StGB Rdn. 3 und die dort angegebenen Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 4 StR 364/79
    Bei der neuen Gesamtstrafenbildung wird das Landgericht auch die lange Dauer des Verfahrens zu berücksichtigen haben (vgl. BGHSt 24, 239, 242/243).
  • OLG Bremen, 23.10.1998 - VAs 1/98

    Rechtmäßigkeit der Art einer Durchsuchung im Rahmen eines wegen

    Das gilt um so mehr, als es für die Frage der Beschlagnahme solcher Unterlagen lediglich auf ihre potentielle Beweisbedeutung ankommt (BGH, NStZ 1981, 94 >Pf.<; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 94 Rdnr. 6 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1979 - 5 StR 550/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,8470
BGH, 25.09.1979 - 5 StR 550/79 (https://dejure.org/1979,8470)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1979 - 5 StR 550/79 (https://dejure.org/1979,8470)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1979 - 5 StR 550/79 (https://dejure.org/1979,8470)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch ein und denselben Verteidiger nach Verfahrenseinstellung hinsichtlich eines der Beschuldigten

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.1977 - StB 41/77

    Sukzessive Mehrfachverteidigung

    Auszug aus BGH, 25.09.1979 - 5 StR 550/79
    Das verstößt gegen § 146 StPO, der eine Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger auch dann verbietet, wenn dieser nacheinander für mehrere Beschuldigte tätig wird (BGHSt 27, 148, 27, 154).

    Der Beschwerdeführer kann sich von dem früher beauftragten Rechtsanwalt R. auch dann verteidigen lassen, wenn dieser später auch für die Ehefrau des Beschwerdeführers tätig geworden sein sollte, weil nur diese später übernommene Verteidigung unzulässig gewesen wäre (BGHSt 27, 148, 150 ff).

  • BVerfG, 21.01.1977 - 2 BvR 1260/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Verbots sukzessiver

    Auszug aus BGH, 25.09.1979 - 5 StR 550/79
    Daß das Verfahren gegen die Ehefrau des Beschwerdeführers nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist, ändert hieran nichts (vgl. BVerfG Beschluß vom 21. Januar 1977 - 2 BvR 1260/76 - NJW 1977, 800).
  • BGH, 15.03.1983 - 5 StR 51/83

    Verbot der Mehrfachverteidigung

    Einlegung und Begründung der Revision sind unwirksam, das Rechtsmittel mithin als unzulässig zu verwerfen (BGHSt 26, 367; BGH, Beschl. v. 7. Nov. 1978 - 5 StR 654/78 - u. vom 25. Sept. 1979 - 5 StR 550/79 -)".
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1979 - 5 StR 531/79   

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https://dejure.org/1979,7971
BGH, 25.09.1979 - 5 StR 531/79 (https://dejure.org/1979,7971)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1979 - 5 StR 531/79 (https://dejure.org/1979,7971)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79 (https://dejure.org/1979,7971)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlesung der Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1978 - 5 StR 554/77

    Vereidigung eines Protokollführers - Einhaltung eines zeitlichen Zusammenhangs

    Auszug aus BGH, 25.09.1979 - 5 StR 531/79
    Sie war mithin nicht zur Aufnahme des Protokolls befugt (BGHSt 27, 339).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Einen Verstoß gegen § 250 StPO wegen einer kompetenzwidrigen Anordnung des Vorsitzenden auf der Grundlage des § 251 Abs. 1 StPO konnte der Angeklagte daher mit der Revision auch dann geltend machen, wenn er diese Verfahrensweise in der Hauptverhandlung nicht gemäß § 238 Abs. 2 StPO beanstandet hatte (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, NJW 1999, 1724, 1725, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 44, 361 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79; Beschluss vom 26. Februar 1988 - 4 StR 51/88, NStZ 1988, 283; Beschluss vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00, BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 4).
  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

    Das Urteil kann auf dem nicht ergangenen Gerichtsbeschluss beruhen, wenn sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung nicht erschlossen hat und damit die der Anordnung der Verlesung zu Grunde liegenden Erwägungen rechtlich nicht überprüfbar sind (vgl. BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 1, 3, 4; § 251 Abs. 4 S. 1 Anordnung 1) bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (im Gegensatz zum Vorsitzenden) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79).
  • BGH, 26.02.1988 - 4 StR 51/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Das begründet die Revision (vgl. BGH, Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl. § 251 StPO Rdn. 91).
  • BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84

    Verlesung eines von einem Justizangestellten aufgenommenen Vernehmungsprotokolls

    Wegen dieses Mangels durfte die Vernehmungsniederschrift jedenfalls nicht als richterliche nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGHSt 22, 118, 120; 27, 339; BGH Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1979 - 5 StR 496/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,4546
BGH, 27.11.1979 - 5 StR 496/79 (https://dejure.org/1979,4546)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1979 - 5 StR 496/79 (https://dejure.org/1979,4546)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1979 - 5 StR 496/79 (https://dejure.org/1979,4546)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Rechts des Angeklagten zur Wahl eines neuen Verteidigers - Konsequenzen der Bestellung des ursprünglichen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger unter Widerspruch des Angeklagten - Rechtsfolgen der Weigerung des Pflichtverteidigers zum Halten des ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 295
  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1978 - 1 StR 468/78

    Widerruf einer Verteidigerbestellung - Verpflichtung des Gerichts zur Bestellung

    Auszug aus BGH, 27.11.1979 - 5 StR 496/79
    Nachdem dieser das Mandat niedergelegt hatte, weil zwischen ihm und dem Angeklagten Meinungsverschiedenheiten über die weitere Verteidigung entstanden waren, durfte der Vorsitzende Rechtsanwalt H. auch gegen den Widerspruch des Angeklagten zum Verteidiger bestellen, um einen ordnungsmäßigen Verfahrensablauf zu gewährleisten (BGH Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 468/78 - bei Holtz in MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]), Diese Bestellung war - entgegen dem Vorbringen der Revision - nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen Prof. Dr. Mi. beschränkt.
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