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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80   

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BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80 (https://dejure.org/1980,6)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1980 - 2 StR 355/80 (https://dejure.org/1980,6)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80 (https://dejure.org/1980,6)
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Bundesbankbeamte

§§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines Regelbeispiels, § 46 StGB, Strafzumessung, gerechter Schuldausgleich, Bewährung, § 56 Abs. 2 StGB

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Strafzumessung - Strafaussetzung zur Bewährung - Besonders schwerer Fall des Diebstahls ohne Verwirklichung eines der Regelbeispiele

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage des Diebstahls im besonders schweren Fall ohne Vorliegen eines Regelbeispiels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 46, § 56 Abs. 2, § 243

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorliegenden eines unbenannten Falls eines Regelbeispiels

  • spiegel.de (Pressebericht, 23.02.1981)

    Strafmaß: Die Richter würfeln

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ungeschriebene Regelbeispiele

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 319
  • NJW 1981, 692
  • MDR 1981, 63
  • NStZ 1981, 99 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (369)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Ein Eingriff des Revionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36 [BGH 09.01.1962 - 1 StR 346/61]; 20, 264, 266 f [BGH 04.08.1965 - 2 StR 282/65]; 24, 132, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]; BGH bei Holtz, NDR 1978, 109, 110; BGH, urteilvom 11. Januar 1980 - 1 StR 753/79).

    Von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich darf sich die Strafe weder nach oben noch nach unten inhaltlich lösen (BGHSt 24, 132, 134) [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70].

    Ebensowenig wie die Anordnung einer Maßregel zur Unterschreitung der schuldangemessenen Strafe führen darf (BGHSt 24, 132), darf das Bestreben, dem Täter die Rechtswohltat der Strafaussetzung zur Bewährung zu verschaffen, dazu führen, daß die Strafe das Schuldmaß unterschreitet.

  • BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Aussetzung der vollstreckung der

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Der Umstand, daß das bestehende Kontrollsystem "erhebliche Lücken und Mängel aufwies" (UA S. 42), kann im Rahmen der Strafzumessung den Angeklagten zugute kommen; er ist jedoch kein besonderer Umstand in der Tat (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 476/73).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Allgemeine Strafmilderungsgründe genügen nicht für die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB (BGHSt 24, 3, 5 [BGH 03.11.1970 - 1 StR 473/70]; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639 [OLG Bremen 26.01.1977 - 3 U 77/76]; BGH, Urteile vom 17. Juli 1979 - 1 StR 269/79 - undvom 30. Januar 1980 - 2 StR 781/79).
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Ein Eingriff des Revionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36 [BGH 09.01.1962 - 1 StR 346/61]; 20, 264, 266 f [BGH 04.08.1965 - 2 StR 282/65]; 24, 132, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]; BGH bei Holtz, NDR 1978, 109, 110; BGH, urteilvom 11. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Für die Annahme eines solchen Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGHSt 2, 181, 182 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 28, 318, 319; BGH bei Dallinger, MDR 1976, 16; Stree in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. vor § 38 Rdn. 47 m. Nachw.).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Denn die Regelbeispiele stellen keinen abschließenden Katalog dar; auch bei Fehlen eines Regelbeispiels kann ein besonders schwerer Fall gegeben sein (BGHSt 23, 254, 257) [BGH 21.04.1970 - 1 StR 45/70].
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Allgemeine Strafmilderungsgründe genügen nicht für die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB (BGHSt 24, 3, 5 [BGH 03.11.1970 - 1 StR 473/70]; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639 [OLG Bremen 26.01.1977 - 3 U 77/76]; BGH, Urteile vom 17. Juli 1979 - 1 StR 269/79 - undvom 30. Januar 1980 - 2 StR 781/79).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Allgemeine Strafmilderungsgründe genügen nicht für die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB (BGHSt 24, 3, 5 [BGH 03.11.1970 - 1 StR 473/70]; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639 [OLG Bremen 26.01.1977 - 3 U 77/76]; BGH, Urteile vom 17. Juli 1979 - 1 StR 269/79 - undvom 30. Januar 1980 - 2 StR 781/79).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 27, 2, 3) [BGH 13.09.1976 - 3 StR 313/76]; in Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGH NJV 1977, 639).
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Für die Annahme eines solchen Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGHSt 2, 181, 182 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 28, 318, 319; BGH bei Dallinger, MDR 1976, 16; Stree in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. vor § 38 Rdn. 47 m. Nachw.).
  • BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57

    Hausangestellte des Vaters - § 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam

  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 379/78

    Besonders schwerer Fall der Untreue - Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 30.01.1980 - 2 StR 781/79

    Anforderungen an besondere Umstände im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in

  • BGH, 22.01.1980 - 1 StR 753/79

    Strafzumessung im Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat, zum Ausmaß der Schuld

  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 269/79

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung - Folgen der Strafvollstreckung

  • OLG Bremen, 26.01.1977 - 3 U 77/76

    Erfolgsaussichten einer Berufung wegen vermeintlicher positiver

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107 sowie Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 StR 226/13, wistra 2013, 471; jeweils mwN).
  • OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16

    Vorliegen eines Computerbetruges beim Betreiber eines Card-Sharing-Servers und

    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt; eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. BGHSt 34, 345; 29, 319; StraFo 2006, 383).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Strafzumessung des Tatgerichts ist möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (BGHSt 29, 319, 320).

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist aber dann möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (BGHSt 29, 319, 320).

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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80   

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BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80 (https://dejure.org/1980,942)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1980 - 2 StR 469/80 (https://dejure.org/1980,942)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80 (https://dejure.org/1980,942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Versuchsbeginns bei mehreren Beteiligten - Abgrenzung zwischen Vorbereitungshandlung und Versuch bei Brandstiftungsdelikten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 99
  • StV 1981, 68
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80
    Dazu genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; die Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 26, 201; 28, 162, 163; BGH Urt. v. 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 -).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80
    Dazu genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; die Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 26, 201; 28, 162, 163; BGH Urt. v. 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 -).
  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80

    Voraussetzungen des Versuchs einer Vergewaltigung - Inhalt des Versuchsstadiums -

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80
    Dazu genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; die Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 26, 201; 28, 162, 163; BGH Urt. v. 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 -).
  • RG, 22.02.1932 - III 41/32

    Zur Frage der Abgrenzung des Versuchs von den Vorbereitungshandlungen bei der

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80
    Vor diesem Zeitpunkt beginnt bei keinem Beteiligten der Versuch (so schon RGSt 66, 141, 143; vgl. Rudolphi SK Rdn. 19 a zu § 22 StGB).
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80).
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Das "unmittelbare Ansetzen" zur Tatbestandsverwirklichung, wie es § 22 StGB voraussetzt, besteht in einem Verhalten des Täters, das nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur - vollständigen - Tatbestandserfüllung führt oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr steht (BGHSt 26, 201, 202 f. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75] m.w.N.; 28, 162, 163; 30, 363, 364; BGH, Urteil vom 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80; BGH NStZ 1981, 99).

    Ob der Täter zu der in diesem Sinne "entscheidenden" Rechtsverletzung angesetzt hat oder ob er sich noch im Stadium der Vorbereitung befindet, hängt von seiner Vorstellung über das "unmittelbare Einmünden" seiner Handlungen in die Erfolgsverwirklichung ab (BGH NStZ 1981, 99; BGHSt 30, 363, 364) [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81].

  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Im letzteren Fall wäre die im angefochtenen Urteil in anderem Zusammenhang erwähnte Entscheidung des Senats vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80 - (NStZ 1981, 99) zu beachten.
  • LG Kiel, 10.02.2021 - 5 KLs 597 Js 18481/20
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen hierfür nach der Vorstellung des Täters die von ihm vorgenommenen Gefährdungshandlungen in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur - vollständigen - Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichem Zusammenhang mit ihr stehen (BGH, Urteil v. 26.10.1978, 4 StR 429/78, NJW 1979, 378; BGH, Urteil v. 15.10.1980, 2 StR 469/80, NStZ 1981, 99; BGH, Urteil v. 26.01.1982, 4 StR 631/81, NJW 1982, 1164; BGH, Urteil v. 21.12.1982, 1 StR 662/82, NJW 1983, 1130, 1131; BGH, Urteil v. 25.10.1994, 4 StR 173/94, NJW 1995, 142, 143; BGH, Beschluss v. 27.05.2020, 5 StR 173/20, NStZ 2020, 598).

    Ob ein Ansetzen zu einer in diesem Sinne entscheidenden Rechtsverletzung vorliegt oder die ausgeführte Handlung sich noch im Stadium der (straflosen) Vorbereitungshandlung bewegt, hängt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wesentlich von der Vorstellung des Täters über das "unmittelbare Einmünden" seiner Handlungen in die Erfolgsverwirklichung ab(BGH, Urteil v. 15.10.1980, 2 StR 469/80, NStZ 1981, 99;BGH, Urteil v. 26.01.1982, 4 StR 631/81, NJW 1982, 1164; BGH, Urteil v. 21.12.1982, 1 StR 662/82, NJW 1983, 1130, 1131; BGH, Urteil v. 16.01.1991, 2 StR 527/90, NJW 1991, 1839).

  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteile vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80 - und vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 295/86

    nicht angezündetes Benzin - § 265 StGB aF, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, vermeintlicher

    Bei Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Ausführungshandlung unmittelbar ansetzt, und zwar unabhängig davon, ob - wie hier die Angeklagten - einzelne ihren Tatbeitrag schon im Vorbereitungsstadium erbracht haben (vgl. BGH NStZ 1981, 99; Lackner, StGB 16. Aufl. § 22 Anm. 1 c bb; Eser in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 22 Rdn. 54 a).
  • KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
    Von ausschlaggebender Bedeutung ist somit, daß nach der Vorstellung des.Täters von der Tat seine Handlungen unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollten (BGH NStZ 1981, 99 [99], BGHSt 30, 363 [364] ).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1981 - 3 Ss 167/81
    Dies bedeutet, daß Handlungen vorliegen müssen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 26, 201 = NJW 1976, 58; BGHSt 28, 162 = NJW 1979, 378; BGH, NJW 1980, 1759 und NStZ 1981, 99).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1975 - 1 StR 755/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,814
BGH, 16.12.1975 - 1 StR 755/75 (https://dejure.org/1975,814)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1975 - 1 StR 755/75 (https://dejure.org/1975,814)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 (https://dejure.org/1975,814)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung - Angeklagte Tat - Gerichtliche Ermittlung anderer Tatsachen - Strafzumessung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 46 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 99
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Der Grundsatz, dass sich Untersuchung und Entscheidung auf die in der Anklage bezeichnete Tat beschränken (§§ 155, 264 StPO), steht dem nicht entgegen (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75, NStZ 1981, 99 mwN).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94

    Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen;

    Bei der Bewertung des Schuldumfangs darf der Tatrichter auch solche Umstände einbeziehen, die mit dem eigentlichen Tatgeschehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen, aber gleichwohl geeignet sind, Rückschlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat, die Persönlichkeit und die Gesinnung des Täters zu ziehen (vgl. BGH NStZ 1981, 99; MDR 1983, 984).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 448/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung nicht angeklagter festgestellter Taten:

    Allerdings bedarf es für die gesonderte Bewertung sonstiger strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ohne gesonderte Anklage und damit außerhalb der Anforderungen eines geordneten Strafverfahrens nicht nur der Beachtung des Gewährleistungsgehalts der Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 5. April 2010 - 2 BvR 366/10, BVerfGK 17, 223, 225 mwN) und - mangels Verbrauchs der Strafklage - der Vermeidung einer Doppelbestrafung (BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74, MDR 1975, 195 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75, NStZ 1981, 99, 100; Urteil vom 17. April 1996 - 2 StR 57/96; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 26; Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404 bezüglich späterer Straftaten; Beschluss vom 25. April 2006 - 4 StR 125/06, NStZ 2006, 620).
  • BVerfG, 05.04.2010 - 2 BvR 366/10

    Unschuldsvermutung (verfassungs- und konventionsrechtliche Anforderungen;

    Insbesondere mit dem angegriffenen Urteil sind nicht etwa diese Taten (mit) bestraft worden, was auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig gewesen wäre (vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 -, NStZ 1981, S. 99 m.w.N.); vielmehr hat das Gericht im Rahmen der Strafzumessung unter anderem das vor dem Tatzeitraum liegende, zur Überzeugung des Gerichts festgestellte Verhalten des Beschwerdeführers zu dessen Lasten in seine Überlegungen einbezogen, wozu es nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ("Vorleben des Täters") berechtigt war (vgl. nur Theune, in: Strafgesetzbuch - Leipziger Kommentar, Bd. 2, 12. Aufl. 2006, § 46 Rn. 177).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Deshalb halten Rechtsprechung und Schrifttum das Gericht ganz allgemein für befugt, die Untersuchung über die durch Anklage und Eröffnungsbeschluß bezeichnete Tat hinaus auf andere Straftaten zu erstrecken, wenn dies zur Wahrheitsfindung erforderlich ist (BGH NStZ 1981, 99; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 264 Rdn. 63; Hürxthal in KK § 264 Rdn. 24; Kleinknecht/Meyer StPO 37. Aufl. § 264 Rdn. 11).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03

    Implizite Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; tragfähige

    Dabei hindert der Grundsatz, daß sich Untersuchung und Entscheidung auf die in der Anklage bezeichnete Tat beschränken (§ 155 Abs. 1, § 264 Abs. 1 StPO), das Gericht nicht daran, auch andere Tatsachen zu ermitteln und festzustellen, wenn diese zumindest mittelbar für die Beurteilung der Tat oder des Täters von Bedeutung sind (BGH NStZ 1981, 99 m. w. N.).
  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

    Der Grundsatz, daß sich Untersuchung und Entscheidung auf die in der Anklage bezeichnete Tat beschränken, hindert das Gericht nicht, andere Tatsachen - auch von der Anklage nicht erfaßte Straftaten - zu ermitteln und festzustellen, wenn diese zumindest mittelbar für die Beurteilung der Tat oder des Täters von Bedeutung sind (BGH NStZ 1981, 99; vgl. auch Bruns NStZ 1981, 81, 82/83).
  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Dies kann aber die Außerachtlassung des erörterten Belastungsindizes nicht rechtfertigen; denn der Grundsatz, daß sich Untersuchung und Entscheidung auf die in der Anklage bezeichnete Tat beschränken, hindert das Gericht nicht, andere, ordnungsgemäß festgestellte Tatsachen - auch von der Anklage nicht erfaßte Straftaten - in die Beweiswürdigung einzubeziehen (BGH NStZ 1981, 99; BGH, Urteil vom 11. Juni 1986 - 3 StR 10/86).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die in der Hauptverhahdlung gemäß §§ 154, 154 a StPO vorgenommene Ausscheidung von Verfahrensstoff nicht dazu, daß dieser Verfahrensstoff und die mit ihm zusammenhängenden Tatsachen nicht (mehr) anhängig sind, deshalb aus der richterlichen Kognition ausscheiden und aus diesem Grunde für die Urteilsfindung außer Betracht bleiben müssen; vielmehr ist der Tatrichter nicht gehindert, auch solchen Stoff zu ermitteln und festzustellen, wenn er zumindest mittelbar für die Beurteilung von Tat oder Täter von Bedeutung ist (BGH NStZ 1981, 99; BGH, Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; vgl. auch Bruns NStZ 1981, 81; Rieß GA 1980, 312; Terhorst JR 1982, 247 und JR 1984, 170).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen

  • BGH, 13.01.1986 - 3 StR 486/85

    Anforderungen an Beweiswürdigung bei Schädelhirntrauma - Änderung des

  • BGH, 05.08.1981 - 2 StR 202/81

    Beurteilung der Schuldfähigkeit von alkoholisierten Tätern durch einen

  • BGH, 18.04.1984 - 2 StR 865/83

    Erforderlichkeit der Zuziehung eines medizinischen Sachverständigen oder eines

  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 39/82

    Rüge der Glaubwürdigkeit eines Zeugen im Revisionsverfahren - Auswirkung der

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 437/79

    Vermögensschaden bei getäuschten Bestellern aufgenötigter Leistung -

  • BGH, 12.05.1977 - 4 StR 38/77

    Hinzuziehung eines über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im medizinischen

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 692/76

    Revision gegen Verurteilung aufgrund nicht ausreichend geprüfter Schuldfähigkeit

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