Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.02.1981 - 7 Vollz (Ws) 49/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVollzG § 29 Abs. 3
Papierfundstellen
- MDR 1981, 871
- NStZ 1981, 368
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 08.01.1985 - 1 Vollz (Ws) 32/84
Sicherheit und Ordnung; Anstalt; Anstaltsleiter; Briefe; Kontrolle; Empfänger; …
Der Anstaltsleiter darf aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt derartige Kontrollen der eingehenden Briefe anordnen und durchführen lassen, ohne daß es darauf ankommt, ob gerade in der Person des Empfängers Gefahren für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt begründet sind, also beispielsweise, ob der Empfänger selbst ausbruchsverdächtig ist oder ob die Gefahr besteht, daß er mit Drogen handelt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1979, 2525: OLG Hamm NStZ 1981, 368 ).
Rechtsprechung
KG, 01.08.1980 - 2 Ws 135/80 Vollz |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVollzG § 29 Abs. 3
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 368 (Ls.)
Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.02.1981 - 7 Vollz (Ws) 33/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVollzG § 109
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 368
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 18.05.2009 - 2 Ws 8/09
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs: …
Die von der Rechtsbeschwerde zitierte Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 12. Februar 1981 - 7 Vollz 33/81 - = NStZ 1981, 368; OLG Celle, Beschluß vom 22. Juli 1977 - 3 Ws 202/77 StVollz - und Senat, Beschluß vom 29. Januar 1979 - 2 Ws 145/78 Vollz -) ist insoweit überholt.Dem Gericht muß es möglich sein, den zugrundeliegenden Sachverhalt ohne Zuhilfenahme weiterer - erst zu ermittelnder - Erklärungen oder Unterlagen zu erfassen und nicht nur zu erkennen, durch welche Maßnahme sich der Gefangene beschwert sieht (Streitgegenstand), sondern inwiefern und wodurch er seine Rechte als verletzt erachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 368; OLG Frankfurt am Main ZfStrVO 1981, 317).
Zu den Mindestvoraussetzungen gehört es vor allem, daß nicht nur der Streitgegenstand bestimmt, sondern ein Sachverhalt mitgeteilt wird (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 368; Beschluß vom 7. Juni 2001 - 1 Vollz (Ws) 138/01 -).
- OLG Celle, 06.03.1989 - 1 Ws 34/89 Dieser Rechtsauffassung steht der Beschluß des OLG Hamm vom 12.2.1981 (NStZ 1981, 368 ) nicht entgegen; ihn kennzeichnet eine besondere verfahrensrechtliche Fallgestaltung: Die Strafvollstreckungskammer hatte auf einen (unzureichenden) Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine Stellungnahme der Antragsgegnerin eingeholt und aufgrund deren Sachvortrags eine Sachentscheidung getroffen.