Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.06.1981

Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81   

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https://dejure.org/1981,553
BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81 (https://dejure.org/1981,553)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1981 - 3 StR 151/81 (https://dejure.org/1981,553)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1981 - 3 StR 151/81 (https://dejure.org/1981,553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren zu einer abgelegenen, keine Hilfe zu erwartenden Stelle als Gewaltanwendung - Vorliegen von Gewalt durch Einschließen einer Frau mit der Absicht des gemeinsamen Geschlechtsverkehrs

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Gewaltanwendung i. S. v. § 177 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1, § 178 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2204
  • MDR 1981, 857
  • NStZ 1981, 390
  • StV 1981, 543
  • StV 1982, 20
  • JR 1982, 116
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.12.1952 - 3 StR 50/52
    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den Entscheidungen, auf die sich eine Gegenmeinung allenfalls berufen könnte, war der Täter jeweils gegen das Opfer gewalttätig geworden, sei es durch Hineinzerren des Opfers in den Wagen (Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76, bei Holtz MDR 1976, 812), sei es später innerhalb des Wagens (Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147) oder im Anschluß an die Fahrt (BGH, Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77).

    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).

  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Schließlich ist dem Urteil auch nicht zu entnehmen, daß von dem Verhalten des Angeklagten eine Wirkung auf die Psyche des Mädchens ausgegangen wäre, die von ihm als körperlich wirksame Beeinträchtigung empfunden worden sei (vgl. BGHSt 23, 126, 127; BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 742/80; zweifelhaft wäre darüber hinaus, ob das Vorgehen des Angeklagten die in den genannten Entscheidungen - vgl. auch BGHSt 23, 46, 54 - als notwendig bezeichnete Voraussetzung einer - wenn auch nicht unbedingt erheblichen - physischen Kraftentfaltung erfüllte).
  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Schließlich ist dem Urteil auch nicht zu entnehmen, daß von dem Verhalten des Angeklagten eine Wirkung auf die Psyche des Mädchens ausgegangen wäre, die von ihm als körperlich wirksame Beeinträchtigung empfunden worden sei (vgl. BGHSt 23, 126, 127; BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 742/80; zweifelhaft wäre darüber hinaus, ob das Vorgehen des Angeklagten die in den genannten Entscheidungen - vgl. auch BGHSt 23, 46, 54 - als notwendig bezeichnete Voraussetzung einer - wenn auch nicht unbedingt erheblichen - physischen Kraftentfaltung erfüllte).
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Schließlich ist dem Urteil auch nicht zu entnehmen, daß von dem Verhalten des Angeklagten eine Wirkung auf die Psyche des Mädchens ausgegangen wäre, die von ihm als körperlich wirksame Beeinträchtigung empfunden worden sei (vgl. BGHSt 23, 126, 127; BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 742/80; zweifelhaft wäre darüber hinaus, ob das Vorgehen des Angeklagten die in den genannten Entscheidungen - vgl. auch BGHSt 23, 46, 54 - als notwendig bezeichnete Voraussetzung einer - wenn auch nicht unbedingt erheblichen - physischen Kraftentfaltung erfüllte).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 707/80

    Einstellung eines Verfahrens auf Grund eines Verbrauchs der Strafklage - Verbot

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Im Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 707/80 - hat es der 4. Strafsenat ausdrücklich offengelassen, ob bereits der Transport der Geschädigten zum Tatort - einem unbewohnten Bauernhaus - als Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB zu werten sei (ähnlich derselbe Senat in dem in GA 1968, 84 abgedruckten Urteil).
  • BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77

    Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den Entscheidungen, auf die sich eine Gegenmeinung allenfalls berufen könnte, war der Täter jeweils gegen das Opfer gewalttätig geworden, sei es durch Hineinzerren des Opfers in den Wagen (Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76, bei Holtz MDR 1976, 812), sei es später innerhalb des Wagens (Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147) oder im Anschluß an die Fahrt (BGH, Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77).
  • BGH, 19.06.1980 - 4 StR 148/80

    Vergewaltigung und sexuelle Nötigung - Annahme von Tateinheit - Zusammenfallen

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74

    Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 109/68

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Entführung - Herabsetzung der

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] hat der 2. Strafsenat den Angeklagten vom Vorwurf einer Entführung mit Gewalt (§ 236 StGB aF) freigesprochen, ohne Vergewaltigung anzunehmen, obgleich der Täter zwei Mädchen gegen deren erklärten Willen in einen Waldweg gefahren hatte und unter Ausnutzung dieser Situation, nach vergeblichem Versuch bei dem einen der Mädchen, mit dem anderen den Geschlechtsverkehr ausgeübt hatte.
  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 272/64

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen als Sache der Strafkammer - Gewalt

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 491/79

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung - Verneinung der Schuldunfähigkeit bei einem

  • BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76

    Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung -

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 460/77

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung im

  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 277/67

    Anfangs ausgeübte Gewalt - Nachwirkung der Gewalt - Einwilligung in unzüchtige

  • RG, 30.10.1885 - 2317/85

    Kann Nötigung durch Gewalt verübt werden ohne Aufwendung physischer Kraft und

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Die Ungewißheit, die dem erweiterten Gewaltbegriff anhaftet, ist auch nicht durch ein im Lauf der Zeit gefestigtes Verständnis seiner Bedeutung entfallen, zumal der Bundesgerichtshof in anderen Bereichen wie dem der Vergewaltigung von einem erheblich engeren Gewaltbegriff ausgeht (vgl. BGH, NJW 1981, 2204 ).

    Ebensowenig wurde die Vorhersehbarkeit der Anwendung von S 240 Abs. 1 StGB auf Fälle der vorliegenden Art durch das in Abschnitt B 1 3 b der Gründe erwähnte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 1981 (NJW 1981, 2204 ) beeinträchtigt.

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Als demgegenüber der Bundesgerichtshof zu einer Auslegung überging, für die es vor 1945 einer damals zulässigen, aber rechtsstaatswidrigen Analogie zu Lasten von Straftätern bedurfte (vgl. RGSt 72, 349 [351] - zur Anwendung von Betäubungsmitteln), und dann im Laepple-Urteil sogar die Verursachung einer unausweichlichen Zwangswirkung durch einen psychisch determinierten Prozeß als Gewalt einstufte (BGHSt 23, 46 [54]), hat sich dagegen alsbald Kritik gemeldet; eine für die Vorhersehbarkeit durch den Staatsbürger wesentliche und für den polizeilichen Einsatz wünschenswerte gefestigte Rechtsauffassung konnte sich daher nicht bilden, und zwar um so weniger als auch der Bundesgerichtshof an den Gewaltbegriff im Falle von Vergewaltigungen erheblich strengere Anforderungen stellte und nicht einmal ein Einschließen in einem umschlossenen Raum als Gewaltanwendung genügen ließ (NJW 1981, S. 2204).
  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Zudem trifft es zu, dass nach der damaligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein das bloße Fahren zu einer abgelegenen Stelle, an der die mitgeführte Frau keine Hilfe erwarten konnte, sofern keine weiteren besonderen Umstände hinzugetreten waren, keine Gewaltausübung i.S. von § 177 Abs. 1 StGB a.F. darstellte (vgl. BGH NStZ 1981, 390).
  • BGH, 09.03.1990 - 3 StR 58/90

    Anwendung von Gewalt - Anforderungen

    Vielmehr ist in einem solchen Fall aufgrund des gesamten Verhaltens des Täters und der durch ihn für die Frau geschaffenen Lage zu prüfen, ob die für eine Vergewaltigung tatbestandlich vorausgesetzte Zwangssituation vorlag und von der Frau als solche empfunden wurde (BGH MDR 1981, 857).

    Eine "körperlich wirksame Zwangseinwirkung"" (BGH MDR 1981, 857 (858)), die es dem Opfer "unmöglich macht, sich körperlich so zu verhalten", wie es es will (BGHSt 19, 263 (265)), die als "auch körperlicher Zwang empfunden" wird (BGH MDR 1982, 157 (158); BGHSt 23, 126 (127)), hat das Landgericht nicht festgestellt.

    Über einen Fall des Ausgeliefertseins des Opfers durch Ortsveränderung, das jeden Widerstand als sinnlos erscheinen läßt (vgl. Otto JR 1982, 116 (118)), hat der Senat nicht zu befinden.

    Nicht selten wird in solchen Fällen eine Prüfung aufgrund des gesamten Verhaltens des Täters vor, während und nach der Entführung gegen den Willen der Frau und der durch ihn für sie geschaffenen Lage ergeben, daß die in § 177 StGB vorausgesetzte Zwangssituation vorliegt und von der Frau als solche empfunden wird (vgl. BGH MDR 1981, 857 sowie etwa die dort genannten Entscheidungen; ferner BGHR StGB § 176 - Gewalt 3).

    Entgegen der Auffassung von Goy/Lohstötter (StV 1982, 20 (21); vgl. auch Frommel ZRP 1988, 233; Knapp DRiZ 1988, 149) fordert der Senat von dem Opfer eines Sexualverbrechens nicht, ein zusätzliches Verletzungs- und Todesrisiko einzugehen, wenn es sich in "ernstzunehmender äußerlich auswegloser Tatsituation" befindet und das Verhalten des Täters mit körperlicher Zwangswirkung für die Frau ergibt, er werde bei Gegenwehr seine erkennbare körperliche Überlegenheit gegen sie einsetzen.

  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    In diesem Sinn muß zwar das bloße Fahren an eine abgelegene Stelle, an der die Frau keine Hilfe erwarten kann, nicht ohne weiteres Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB sein (BGH NJW 1981, 2204 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96

    Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zum Missbrauch einer Schutzbefohlenen

    Damit setzte er bewußt in einer für die Schutzbefohlene erkennbaren Weise seine Macht und Überlegenheit als Mittel ein, sich diese gefügig zu machen (vgl. BGHSt 28, 365, 367; BGH StV 1981, 543; NStZ 1982, 329; vgl. auch Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 174 Rdn. 16).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94

    Gewaltanwendung - Körperliche Einwirkung - Besonders schwerer Fall des sexuellen

    Ein der Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1981 (BGH NJW 1981, 2204) vergleichbarer Fall liegt nicht vor, so daß offenbleiben kann, ob ihr in vollem Umfang zu folgen ist.
  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Wenn dies der Fall war und der Angeklagte damit (auch) den Zweck verfolgte, Birgit am Verlassen des Raumes zu hindern (UA Bl. 75) und mißbrauchen zu können (vgl. z.B. Karatas UA Bl. 35: "Du kommst hier nicht raus"), konnte bereits die Freiheitsberaubung die in der Vorschrift vorausgegesetzte Gewaltanwendung darstellen (BGH GA 1965, 57; 1981, 168; BGH bei Holtz in MDR 1976, 722; 1976, 812; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80; vgl. auch BGH NJW 1981, 2204 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 505/90
    Hierbei ist aufgrund des gesamten Verhaltens des Täters und der durch ihn für die Frau geschaffenen Lage zu prüfen, ob die für eine Vergewaltigung tatbestandlich vorausgesetzte Zwangssituation vorlag und von der Frau als solche empfunden wurde (BGH MDR 1981, 857 [BGH 01.07.1981 - 3 StR 151/81]).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1981 - 4 StR 313/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1047
BGH, 25.06.1981 - 4 StR 313/81 (https://dejure.org/1981,1047)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1981 - 4 StR 313/81 (https://dejure.org/1981,1047)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1981 - 4 StR 313/81 (https://dejure.org/1981,1047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hang des Angeklagten zur Begehung erheblicher Straftaten - Zur Vorzugswürdigkeit der alternativen Maßregeln der Sicherungsverwahrung und der psychiatrischen Unterbringung bei gleichmäßiger Geeignetheit beider Maßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 390
  • StV 1981, 518
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.1954 - 4 StR 755/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1981 - 4 StR 313/81
    Das muß nicht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sein, denn sie ist gegenüber der Sicherungsverwahrung "kein geringeres, sondern ein anderes Übel" (BGHSt 5, 312, 314).
  • RG, 07.02.1939 - 4 D 68/39

    1. Bei der Auswahl zwischen mehreren gesetzlich zulässigen Maßregeln der

    Auszug aus BGH, 25.06.1981 - 4 StR 313/81
    Das Gericht muß sich aber grundsätzlich in jedem Fall, in dem über die Anordnung einer Maßregel der Sicherung und Besserung zu entscheiden ist, zunächst Klarheit darüber verschaffen, welche Sicherungsmaßregeln bei dem Angeklagten nach dem vorliegenden Sachverhalt an sich zulässig sind (RGSt 73, 101, 102).
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Im Kontext des § 72 Abs. 2 StGB hat der Bundesgerichtshof deshalb wiederholt ausgeführt, die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus stelle gegenüber der Sicherungsverwahrung im Grundsatz kein geringeres, sondern ein anderes Übel dar (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 21 sowie BGHSt 5, 312 ; BGH, Beschluss vom 25. Juni 1981 - 4 StR 313/81 -, NStZ 1981, S. 390; Urteil vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01 -, juris, Rn. 14).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (oder in einer Entziehungsanstalt) ist daher gegenüber der Sicherungsverwahrung im Grundsatz "kein geringeres, sondern ein anderes Übel" (BGHSt 5, 312, 314; BGH NStZ 1981, 390), so dass deren gleichzeitige Anordnung grundsätzlich rechtlich möglich ist (§ 72 Abs. 2 StGB).

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (oder in einer Entziehungsanstalt) ist daher gegenüber der Sicherungsverwahrung im Grundsatz "kein geringeres, sondern ein anderes Übel" (BGHSt 5, 312, 314; BGH NStZ 1981, 390), so daß deren gleichzeitige Anordnung grundsätzlich rechtlich möglich ist (§ 72 Abs. 2 StGB).

  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Wenn die Voraussetzungen der Maßregeln sowohl nach § 63 StGB als auch nach § 66 StGB erfüllt sind, hat der Tatrichter nach Maßgabe des § 72 StGB über die Anordnung einer von beiden - oder beider nebeneinander - zu entscheiden (vgl. BGHSt 5, 312 f; BGH NStZ 1981, 390; 1995, 284; 1995, 588; Beschl.v. 18. Dezember 1990 - 4 StR 532/90; Hanack in LK 11. Aufl. Rdn. 27 mit Verweis auf Rdn. 24-26; Tröndle a.a.O. Rdn. 2 jeweils zu § 72 StGB).

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist gegenüber der Sicherungsverwahrung "kein geringeres, sondern ein anderes Übel" (BGHSt 5, 312, 314; BGH NStZ 1981, 390), so daß grundsätzlich die gleichzeitige Anordnung rechtlich möglich wäre.

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Eine solche, die frühere Maßregelanordnung nach § 63 StGB mitumfassende und sie damit miteinschließende bzw. ersetzende Rechtsfolge stellt die mit dem angefochtenen Urteil gegen den Angeklagten verhängte Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB nicht dar, da die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kein "geringeres", sondern ein "anderes Übel" als die Sicherungsverwahrung ist (BGHSt 5, 312, 314; BGH NStZ 1981, 390).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Sollten die Voraussetzungen der Maßregeln sowohl nach § 63 StGB als auch nach § 66 StGB erfüllt sein, wird nach Maßgabe des § 72 StGB über die Anordnung einer von beiden oder gar beider Maßregeln nebeneinander - zu entscheiden sein (vgl. BGH NStZ 1981, 390; Hanack in LK 10. Aufl. § 72 Rdn. 24 ff).
  • BGH, 16.12.1998 - 5 StR 407/98

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Bei Verneinung der genannten Frage hätte nach § 72 Abs. 2 und 3 Satz 1 StGB entschieden werden müssen (vgl. zu alledem BGHSt 5, 312, 314; BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1 und 4; BGH NStZ 1981, 390 und 1995, 284).
  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

    Liegen mithin die Voraussetzungen für die Anordnung mehrerer Maßnahmen der Sicherung und Besserung vor, hier sowohl derjenigen der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) als auch der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), und sind beide Maßregeln gleichermaßen geeignet, den erstrebten Zweck zu erreichen, so ist nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel der Vorzug zu geben, die den Täter am wenigsten beschwert (BGH NStZ 1981, 390); das kann sowohl die Unterbringung gemäß § 63 StGB als auch diejenige nach § 66 StGB sein oder auch die Anordnung beider Maßregeln nebeneinander (§ 72 Abs. 2 StGB; vgl. BGH NJW 1991, 1244; Hanack LK 10. Aufl. § 72 Rdn. 24 ff.; Schönke/Schröder/Stree 24. Aufl. § 72 Rdn. 5).
  • BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85

    Schuldunfähigkeit auf Grund einer Schizophrenie und chronischem Alkoholismus -

    Seine Auffassung, die Unterbringung gemäß § 63 StGB sei gerechtfertigt, weil "das Schwergewicht auf der Psychose des Angeklagten" liege (UA 11), ist im Hinblick auf § 72 StGB rechtlich nicht unbedenklich (vgl. auch BGH NStZ 1985, 309, 310; 1981, 390).
  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92

    Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung -

    Auch eine im Affekt begangene Straftat kann auf dem Hang zu erheblichen Straftaten beruhen, wenn diese und die vorangegangenen Taten insgesamt Ausdruck innerer Spannungen des Täters sind, die ihn zu Straftaten besonders bereit machen (vgl. BGH StV 1981, 518; BGH JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH wistra 1988, 304; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 2; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 249/79 - bei Holtz MDR 1979, 987).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 239/92

    Voraussetzung der Annahme der verminderten Schuldfähigkeit - Erfordernis der

    Unter diesen Umständen wäre hier weiterhin zu prüfen gewesen, ob der Zweck der Maßregel auch durch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB als weniger beschwerende Maßregel nach § 72 Abs. 1 StGB erreichbar ist (BGH NStZ 1981, 390; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1992 - 5 StR 174/92).
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