Weitere Entscheidungen unten: BGH, 22.12.1981 | BGH, 03.12.1981

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,804
BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81 (https://dejure.org/1981,804)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1981 - 5 StR 566/81 (https://dejure.org/1981,804)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1981 - 5 StR 566/81 (https://dejure.org/1981,804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Diebstahls - Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes - Schöffenauswahl trotz Wohnsitzwechsels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 255
  • NJW 1982, 293
  • MDR 1982, 161
  • NStZ 1982, 125 (Ls.)
  • StV 1982, 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.06.1981 - 5 StR 175/81

    Widerruflichkeit der richterlichen Entscheidung über den Wegfall eines Schöffen -

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81
    Die Anordnung, daß ein Schöffe in der Schöffenliste zu streichen sei, wird mit ihrem Eingang bei der Schöffengeschäftsstelle unwiderruflich (BGH Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt NJW 1981, 2073 - MDR 1981, 278 = NStZ 1981, 399).
  • RG, 18.06.1931 - II 309/31

    In welcher Weise sind ausgeloste Schöffen, die für das ganze Geschäftsjahr oder

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81
    Dieser Wechsel trat mit dem Eingang des Beschlusses vom 15. Dezember 1980 bei der Schöffengeschäftsstelle kraft Gesetzes ein und war nicht von der Übertragung des bisherigen Hilfsschöffen in die Hauptschöffenliste abhängig (RGSt 65, 319, 321; Müller-Sax-Paulus KMR 7. Aufl. § 49 GVG Rn. 5).
  • RG, 07.12.1906 - IV 1312/06

    Liegt eine vorschriftswidrige Besetzung der Geschworenenbank vor, wenn Personen,

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81
    Der Verstoß macht weder die Wahl ungültig noch die Schöffin zu ihrem Amt unfähig (RGSt 39, 306; BGH GA 1961, 206).
  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10

    Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu

    Zwar handelt es sich bei § 33 GVG um eine bloße Ordnungsvorschrift; aus einem Verstoß hiergegen ergibt sich nicht schon ohne Weiteres eine gesetzwidrige Besetzung (BGHSt 30, 255, 257; 33, 261, 269).
  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

    Bedenken gegen das Verfahren bei der Aufstellung der Vorschlagsliste könnten schon deshalb bestehen, weil die Bezirksverordnetenversammlung Wedding dabei einer AV des Senats von Berlin gefolgt ist, der keine Befugnis hat, das Wahlverfahren zu beeinflussen (BGHSt 30, 255, 256 mit Anm. Katholnigg SV 1982, 7).
  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 06.03.2023 - 1 Ws 111/22

    Kein Ordnungsgeld für Schöffen wegen nicht rechtzeitigem Erscheinen zur

    Denn die Unanfechtbarkeit der Streichung aus der Hauptschöffenliste gem. § 52 Abs. 4 GVG (vgl. dazu OLG Koblenz NStZ-RR 2015, 122; siehe auch BGHSt 30, 255f.; RGSt 39, 306) führt zwar zu einer Änderung der Kammerbesetzung für noch bevorstehende Hauptverhandlungen, jedoch kann die Besetzungsrüge (§ 338 Nr. 1 StPO) nicht auf eine Entscheidung über die Streichung gestützt werden (vgl. § 336 S. 2 StPO), wenn es sich nicht um einen Fall der Entziehung des gesetzlichen Richters handelt.
  • LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
    In seinem Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 566/81 (NJW 1982, 293 ff.) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, die Gültigkeit einer Schöffenwahl werde nicht dadurch berührt, daß die ihr zugrunde liegende Vorschlagsliste entgegen der Vorschrift des § 36 Abs. 2 GVG nicht alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen und damit nicht die gesamte Bevölkerung der Gemeinde bzw. des Verwaltungsbezirks repräsentierten.
  • BGH, 04.12.1984 - 5 StR 746/84

    Auslosung eines Schöffen durch den Landgerichtspräsidenten - Vorschriftsmäßige

    Welcher Hilfsschöffe an die Stelle des in der Schöffenliste gestrichenen Hauptschöffen tritt, richtet sich allein danach, wann der Streichungsbeschluß bei der Schöffengeschäftsstelle eingeht und welcher Hilfsschöffe zu diesem Zeitpunkt an nächster Stelle steht (BGHSt 30, 255, 258) [BGH 03.11.1981 - 5 StR 566/81].
  • BGH, 22.10.1985 - 5 StR 325/85

    Rolle der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen bei der Vorbereitung von

    Daß in die Vorschlagslisten nur Personen mit den Anfangsbuchstaben L bis R aufgenommen wurden, widersprach der Sollvorschrift des § 36 Abs. 2 GVG, vermag aber die Revision nicht zu begründen (BGHSt 30, 255, 257).
  • LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84

    Senat; Besetzung; Richter; Beschluß; Entscheidung; Beratung; Prüfung; Ehrenamt;

    In diesem Zusammenhang sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. April 1968 (1 StR 87/68 in NJW 1968, S. 1436), vom 14. Oktober 1975 (1 StR 108/75 in NJW 1976, S. 432) und vom 3. November 1981 (5 StR 566/81 in NJW 1982, S. 293) einzuordnen.
  • BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88

    Begründung der Revision mit der Blindheit eines Schöffen

    § 33 Nr. 4 GVG ist nur eine Sollvorschrift (vgl. BGHSt 30, 255, 257; 33, 261, 269) [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85].
  • BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Vorschlagslisten für Schöffen

    Die Beschränkung der Vorschlagslisten für Schöffen auf Personen, deren Familienname mit den Buchstaben L bis R beginnt, stellt nur einen Verstoß gegen die Sollvorschrift des § 36 Abs. 2 GVG dar und kann schon deshalb keinen Einfluß auf die Gültigkeit der Schöffenwahl haben (BGHSt 30, 255, 257).
  • BGH, 04.10.1988 - 5 StR 373/88

    Blindheit eines Schöffen als Revisionsgrund

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,746
BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81 (https://dejure.org/1981,746)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1981 - 5 StR 540/81 (https://dejure.org/1981,746)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - 5 StR 540/81 (https://dejure.org/1981,746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Meineid durch vorsätzlich falsches Aussagen als Zeuge in einem Strafverfahren - Verwendung einer Tonbandaufnahme über die Absprache der Aussage als Vorhalt - Vorliegen einer Katalogtat für die Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunkation

  • rechtsportal.de

    StPO § 100 a, § 69 Abs. 3, § 136 a, § 261

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 317
  • NJW 1982, 455
  • MDR 1982, 337
  • NStZ 1982, 125
  • NStZ 1982, 390 (Ls.)
  • StV 1982, 99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in dem vom Landgericht angeführten Urteil BGHSt 27, 355 ausgesprochen, daß Aussagen eines Beschuldigten oder Zeugen, die durch Vorhalte eines bei einer Überwachung nach § 100 a StPO aufgenommenen Tonbandes beeinflußt sind, nicht zum Nachweis einer Tat verwertet werden dürfen, die nicht zu den in § 100 a StPO genannten gehört.
  • BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79

    Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81
    Außerdem besteht zwischen dem Zweck und der Tätigkeit der Vereinigung und der in jenem Verfahren abgeurteilten Straftat möglicherweise ein Zusammenhang (vgl. hierzu BGHSt 26, 298; 28, 122; 29, 23; BGH NJW 1979, 1370 = MDR 1979, 415).
  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81
    Die Entscheidung BGHSt 29, 244 steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81
    Außerdem besteht zwischen dem Zweck und der Tätigkeit der Vereinigung und der in jenem Verfahren abgeurteilten Straftat möglicherweise ein Zusammenhang (vgl. hierzu BGHSt 26, 298; 28, 122; 29, 23; BGH NJW 1979, 1370 = MDR 1979, 415).
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81
    Außerdem besteht zwischen dem Zweck und der Tätigkeit der Vereinigung und der in jenem Verfahren abgeurteilten Straftat möglicherweise ein Zusammenhang (vgl. hierzu BGHSt 26, 298; 28, 122; 29, 23; BGH NJW 1979, 1370 = MDR 1979, 415).
  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81
    Außerdem besteht zwischen dem Zweck und der Tätigkeit der Vereinigung und der in jenem Verfahren abgeurteilten Straftat möglicherweise ein Zusammenhang (vgl. hierzu BGHSt 26, 298; 28, 122; 29, 23; BGH NJW 1979, 1370 = MDR 1979, 415).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    In einer solchen Konstellation entspricht es bei Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Erkenntnisse aus diesen Ermittlungsmaßnahmen auch zum Nachweis der mit der Katalogtat in Zusammenhang stehenden Nichtkatalogtat verwertet werden dürfen (BGHSt 28, 122, 127 f.; 30, 317, 320; BGH StV 1998, 247, 248).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2004 - 2 Ss 188/03

    Telefonüberwachung: Unzulässige Umgehung des Verbots der Verwertung von

    Über die Unzulässigkeit der unmittelbaren Verwertung der Aufnahmen hinaus erstreckt sich das Beweisverwertungsverbot solcher Zufallserkenntnisse auch darauf, dass eine solche Aufnahme bei einer Vernehmung eines Beschuldigten nicht vorgehalten und eine durch den Vorhalt gewonnene Aussage nicht verwertet werden darf (BGHSt 27, 355; BGHSt 30, 317).
  • OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92

    Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Verwertung; Beweis; Aussagedelikt;

    Die Aussage, die die Beschwerdeführerin auf diesen zulässigen Vorhalt hin machte, ist infolgedessen ebenfalls rechtmäßig zustandegekommen (vgl. BGHSt 30, 317 [319]).
  • AG Nürnberg, 11.10.2016 - 53 Cs 372 Js 16020/15

    Strafverfahrensrechtliche Verwertung von Erkenntnissen aus einer

    Die Aussage, die der jetzige Angeklagte damals auf diesen zulässigen Vorhalt hin machte, ist infolgedessen ebenfalls rechtmäßig zustandegekommen (vgl. dazu auch BGHSt 30, 317, 319; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.01.1994, NStZ 1994, 201f).
  • KG, 27.02.2008 - 2 AR 3/08

    Anfechtbarkeit der Bescheidung eines Antrags auf Nachholung des rechtlichen

    Diese Entscheidung kann lediglich mit der Revision gegen das Urteil gerügt werden (vgl. BGH NStZ 1982, 125; LR-Rieß a.a.O., § 201 Rdn. 39; KK-Tolksdorf, StPO 5. Aufl., § 201 Rdn. 21) und ist daher mit der Beschwerde nicht anfechtbar.
  • KG, 27.02.2008 - 1 Ws 24/08

    Rechtliches Gehör: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags

    Diese Entscheidung kann lediglich mit der Revision gegen das Urteil gerügt werden (vgl. BGH NStZ 1982, 125; LR-Rieß a.a.O., § 201 Rdn. 39; KK-Tolksdorf, StPO 5. Aufl., § 201 Rdn. 21) und ist daher mit der Beschwerde nicht anfechtbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1774
BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81 (https://dejure.org/1981,1774)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1981 - 4 StR 564/81 (https://dejure.org/1981,1774)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1981 - 4 StR 564/81 (https://dejure.org/1981,1774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf die Geltendmachung eines Mangels durch unterlassene Mitteilung - Berichtigung der Urteilsformel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81
    Die Kennzeichnung der Tat als fortgesetzte Handlung gehört nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO (BGHSt 27, 287, 289).

    Auch die Kennzeichnung der Tat als besonders schwerer Fall des § 113 Abs. 2 StGB erübrigt sich (BGHSt 27, 287, 239).

  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 173/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81
    Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, daß auf die Geltendmachung des Mangels verzichtet worden ist (RGSt 58, 125, 127; BGH, Urteil vom 8. Juni 1955 - 3 StR 173/55 - Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 201 StPO Rdn. 39; Sax in KMR, 6. Aufl., § 201 StPO Anm. 9 c II).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81
    § 315 b Abs. 1 StGB ist sowohl in der Form des Hindernisbereitens (Nr. 2), durch das (wiederholte) Rammen und Abdrängen der verfolgenden Polizeifahrzeuge (BGHSt 21, 301, 303 [BGH 01.09.1967 - 4 StR 340/67]; BGH bei Hürxthal DRiZ 1979, 150 unter 18), als auch in der Form eines ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs (Nr. 3) durch das Zufahren auf die die Fahrbahn sperrenden Polizeibeamten (BGH bei Hürxthal DRiZ 1977, 308 unter 6), verwirklicht.
  • RG, 28.03.1924 - I 204/24

    1. Darf hinsichtlich einer im Eröffnungsbeschluß nicht berücksichtigten

    Auszug aus BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81
    Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, daß auf die Geltendmachung des Mangels verzichtet worden ist (RGSt 58, 125, 127; BGH, Urteil vom 8. Juni 1955 - 3 StR 173/55 - Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 201 StPO Rdn. 39; Sax in KMR, 6. Aufl., § 201 StPO Anm. 9 c II).
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Die unterbliebene Mitteilung der Anklageschrift begründet kein Verfahrenshindernis und führt insbesondere nicht zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses (BGH, Beschluss vom 19. April 1985 - 2 StR 317/84, BGHSt 33, 183; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Juli 2003 - III-2 Ss 88/03, NJW 2003, 2766; MK-StPO/Wenske, 1. Aufl., § 201 Rn. 2; LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 201 Rn. 44), da der Verstoß gegen § 201 StPO im weiteren Verfahren durch Nachholung der Mitteilung noch kompensiert werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 564/81; KG, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 4 Ws 78/15; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 201 Rn. 11; MK-StPO/Wenske, aaO, Rn. 35).
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Die Schuldform - Verurteilung wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs bzw. vorsätzlicher oder fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - muß sich bereits aus dem Urteilstenor ergeben (BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 564/81; Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl., § 260 StPO, Rdn. 28).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Namentlich für die Gebote, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss zuzustellen (§§ 201, 215 StPO), ist anerkannt, dass das Unterlassen der Zustellung nicht ein vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachtendes Prozesshindernis darstellt; ein solcher Verfahrensfehler berechtigt den Angeklagten lediglich, in der Hauptverhandlung die unterlassene Zustellung zu rügen und zur genügenden Vorbereitung seiner Verteidigung die Aussetzung der Hauptverhandlung zu beantragen (RGSt 55, 159; RGSt 58, 125 [127]; RG GA 35, 320; RG GA 36, 167; RG GA 46, 337; RG GA 69, 86; BGHSt 15, 40 [44] = NJW 1960, 2106 [2108]; BGHSt 33, 183 [186] = NJW 1985, 1967 = StV 1985, 490 [491] = NStZ 1985, 563 = VRS 69, 140; OLG Köln 3. StrS NStZ 1984, 475 = VRS 67, 127; BGH NStZ 1982, 125; Tolksdorf a.a.O. § 201 Rdnr. 5 u. § 215 Rdnr. 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 201 Rdnr. 9 u. § 215 Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03

    Anklageschrift; Übersetzung; Ausländer

    Unterlässt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (BGH NStZ 1982, 125).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00

    Übersetzung der Anklageschrift

    Unterläßt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (BGH NStZ 1982, 125; Senat a. a. O.; kritisch Paeffgen, a. a. O.).
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2021 - 1 OWi 2 SsBs 62/20

    Verhängung einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen das denkmalrechtliche Gebot der

    Grundsätzlich ist daher sowohl im Urteilstenor (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 03.12.1981 - 4 StR 564/81, juris, Rn. 12; Beschluss vom 25.08.1983 - 4 StR 452/83, juris, Rn. 14) als auch den Urteilsgründen klarzustellen, von welcher Schuldform der Tatrichter ausgeht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.05.2020 - 201 ObOWi 499/20, juris, Rn. 13; KG, Beschluss vom 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20 - 162 Ss 4/20, juris, Rn. 17), sofern sich diese, was hier nicht der Fall ist, nicht bereits aus der gesetzlichen Überschrift ergibt (KG a.a.O.).
  • BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96
    So liegt es beispielsweise auf der Hand, daß sich die Ausübung und Nichtausübung prozessualer Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte, die sich auf die Beweisaufnahme vor dem Tatrichter beziehen, wie etwa der Vereidigungsverzicht (§ 61 Nr. 5 StPO ) oder das Einverständnis mit der Nichtbenutzung präsenter Beweismittel (§ 245 Abs. 1 Satz 2 StPO ) in ihrer Bedeutung auf die jeweilige Hauptverhandlung beschränken, während etwa der Verzicht auf die Geltendmachung der unterbliebenen Mitteilung der Anklageschrift (§ 201 Abs. 1 StPO ; BGH NStZ 1982, 125 ), der eine Grundlage für das gesamte gerichtliche Verfahren betrifft, den Angeklagten in sämtlichen späteren Verfahrensabschnitten binden dürfte.
  • OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03

    Strafverfahren: Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift vor der

    Unterlässt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (BGH NStZ 1982, 125).
  • OLG Celle, 23.08.2004 - 22 Ss 81/04

    Auf die Verfahrensrüge und die Sachrüge gestützte Revision eines wegen Diebstahls

    Der Verteidiger hat auch die nicht rechtzeitige Übersetzung der Anklageschrift in der Verhandlung nicht gerügt (dazu BGH, NStZ 1982, 125).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht