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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1981 - 2 StR 727/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1512
BGH, 11.11.1981 - 2 StR 727/80 (https://dejure.org/1981,1512)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1981 - 2 StR 727/80 (https://dejure.org/1981,1512)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1981 - 2 StR 727/80 (https://dejure.org/1981,1512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Feststellung eines genauen Schuldumfangs - Vermittlung von Warenterminkontrakten - Vorliegen der Voraussetzungen eines Betruges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 128
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.1976 - 3 StR 472/75

    Bedeutung des Gesamtvorsatzes bei Annahme einer fortgesetzten Tat - Maß der

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - 2 StR 727/80
    Auch bei Vorliegen einer fortgesetzten Handlung ist das Gericht aber grundsätzlich verpflichtet, jeden Einzelfall kurz zu identifizieren (BGH, Urteil vom 11. Februar 1976 - 3 StR 472/75 - und vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
  • BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Identifizierung der Einzeltaten

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - 2 StR 727/80
    Auch bei Vorliegen einer fortgesetzten Handlung ist das Gericht aber grundsätzlich verpflichtet, jeden Einzelfall kurz zu identifizieren (BGH, Urteil vom 11. Februar 1976 - 3 StR 472/75 - und vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Für fortgesetzte Taten und Serien selbständiger Taten ist daher gleichermaßen notwendig, die der Verurteilung zugrunde gelegten Teilakte und Einzeltaten so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes nachprüfbar ergibt (BGHSt 17, 157, 158; BGH GA 1965, 92; 1959, 371, 372; BGH JR 1954, 268, 269; BGH bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NStZ 1993, 35; 1984, 565, 566; 1982, 128; vgl. BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 3, 4 und Sachdarstellung 6).
  • BGH, 21.12.1988 - 2 StR 596/88

    Vorliegen einer durch eine Täuschungshandlung veranlasste Vermögensverfügung -

    Diese ist auch bei Vorliegen einer fortgesetzten Handlung grundsätzlich geboten (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 1981 - 2 StR 727/80 mit Nachw.); ein Ausnahmefall ist hier nicht gegeben.

    Denn mit der nur pauschalen Darstellung der Geschäftstätigkeit des Angeklagten - 35 Abschlüsse mit zehn Kunden im Laufe eines halben Jahres - schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß der einzelne Kunde seine Optionen gleichzeitig oder in engem zeitlichen Zusammenhang erworben hat, die Geschäftsabschlüsse verschiedener Kunden aber erheblich auseinanderliegen und es an einem alle Fälle umfassenden Gesamtvorsatz fehlt (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH StV 1984, 242 f; BGH NStZ 1982, 128; 1986, 408; 1988, 25).

  • BayObLG, 26.02.1990 - 1 ObOWi 340/89

    Geldbuße wegen regelmäßigen verbotswidrigen Parkens eines Kraftfahrzeuges mit

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  • BGH, 29.03.1989 - 2 StR 54/89

    Risiko eines Totalverlusts einer Einlage - Erwerb von Warenterminoptionen auf

    Diese ist auch bei Vorliegen einer fortgesetzten Handlung grundsätzlich geboten (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 1981 - 2 StR 727/80 mit Nachw.); ein Ausnahmefall ist hier nicht gegeben.

    Denn mit der nur pauschalen Darstellung der Geschäftstätigkeit des Angeklagten - 23 Abschlüsse mit 15 Kunden im Laufe eines halben Jahres - schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß einzelne Kunden Optionen gleichzeitig oder in engem zeitlichen Zusammenhang erwarben, zwischen diesen und den Geschäftsabschlüssen anderer Kunden aber ein erheblicher Zeitraum lag und es an einem alle Fälle umfassenden Gesamtvorsatz fehlte (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33 [BGH 02.07.1969 - 2 StR 198/69]; BGH StV 1984, 242 f; BGH NStZ 1982, 128; 1986, 408; 1988, 25).

  • BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92

    Zusammenfassende Wertung - Einzelakt - Fortsetzung - Fortgesetzte Tat

    Selbst bei Annahme einer fortgesetzten Handlung muß für jeden Einzelakt der objektive und subjektive Tatbestand der Vergewaltigung vom Tatrichter ermittelt und - ggf. in zusammenfassender Wertung - festgestellt werden (BGHSt 17, 157 (158); BGH GA 1965, 92; StV 1981, 275; StV 1982, 17; NStZ 1982, 128; weit.
  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Überdies hat die Strafkammer die von ihr angenommene, für die Bestimmung des Schuldumfangs bedeutsame Mindestzahl von Einzelakten nicht angegeben (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 542; 1984, 243; BGH NStZ 1982, 128; 1983, 326).
  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 54/93

    Darlegungspflicht der Einzelakte durch den Tatrichter trotz der Annahme einer

    Darüberhinaus bedarf es der Mitteilung, von welcher festgestellten Mindestzahl von Teilakten das Tatgericht ausgeht, wenn sich das nicht aus den Urteilsgründen ohne weiteres ergibt (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1982, 128; 1983, 326; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung, Schuldumfang 1).
  • BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92

    Anforderungen an die Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen in den

    Im übrigen weist der Senat auf folgendes hin: Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu prüfen haben, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 273; 16, 124, 128 f.; 37, 45, 47 f.; BGH, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 und vom 9. September 1992 - 3 StR 364/92); zu diesen Voraussetzungen gehört, daß jeder Einzelakt den objektiven und subjektiven Tatbestand des angewandten Strafgesetzes erfüllen muß und dementsprechend in den Feststellungen hinreichend konkretisiert wird (vgl. BGH NStZ 1982, 128 und NStZ 1986, 275; BGH StV 1991, 245 st.Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 Ws (Kart) 5/91

    Folgen der Bekanntgabe der Nullsumme an ein nicht zum Kartell gehörendes

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  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 644/90

    Verwerfung einer Revision - Pflicht zur erschöpfenden Aburteilung der dem

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1982, 128; Gollwitzer a.a.O. § 264 Rdn. 32; Hürxthal a.a.O. § 264 Rdn. 19).
  • BGH, 18.05.1983 - 2 StR 735/82

    Verurteilung wegen Betruges - Vermittlung von Optionen auf Warenterminkontrakte

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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1981 - 5 StR 604/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1879
BGH, 08.12.1981 - 5 StR 604/81 (https://dejure.org/1981,1879)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1981 - 5 StR 604/81 (https://dejure.org/1981,1879)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1981 - 5 StR 604/81 (https://dejure.org/1981,1879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtausschöpfung des Eröffnungsbeschlusses durch das Landgericht - Erforderlichkeit einer Nachtragsanklage hinsichtlich des nachträglichen Einbeziehens von Tatsachen während der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 128
  • StV 1982, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.1963 - 5 StR 173/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1981 - 5 StR 604/81
    Dazu können bei einer angeklagten Fortsetzungstat auch Einzelakte gehören, die in der zugelassenen Anklage nicht im einzelnen ausgeführt werden, die aber während des angeklagten Tatzeitraums begangen worden sind (BGH Urteil vom 21. Mai 1963 - 5 StR 173/63; Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75; Urteil vom 21. April 1977 - 4 StR 654/76).
  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
    Auszug aus BGH, 08.12.1981 - 5 StR 604/81
    Dazu können bei einer angeklagten Fortsetzungstat auch Einzelakte gehören, die in der zugelassenen Anklage nicht im einzelnen ausgeführt werden, die aber während des angeklagten Tatzeitraums begangen worden sind (BGH Urteil vom 21. Mai 1963 - 5 StR 173/63; Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75; Urteil vom 21. April 1977 - 4 StR 654/76).
  • BGH, 21.04.1977 - 4 StR 654/76

    Einzelakt einer fortgesetzten Handlung - Teilweiser Freispruch - Fortgesetzte

    Auszug aus BGH, 08.12.1981 - 5 StR 604/81
    Dazu können bei einer angeklagten Fortsetzungstat auch Einzelakte gehören, die in der zugelassenen Anklage nicht im einzelnen ausgeführt werden, die aber während des angeklagten Tatzeitraums begangen worden sind (BGH Urteil vom 21. Mai 1963 - 5 StR 173/63; Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75; Urteil vom 21. April 1977 - 4 StR 654/76).
  • BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88

    Fortgesetzte Handlung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

    Dazu gehören bei einem Tatgeschehen, das sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung als eine Fortsetzungstat darstellt, auch Einzelakte, die in der zugelassenen Anklage nicht aufgeführt sind, die aber während des angeklagten Tatzeitraumes begangen worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 128; BGH Strafverteidiger 1985, 134, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1990 - 2 StR 250/90

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Schuldspruch - Strafzumessung - Bestimmung des

    Die Geschäfte müssen im übrigen von der bisherigen Anklage erfaßt sein (vgl. BGH, Urt. v. 8. Dezember 1981 - 5 StR 604/81) oder durch eine Nachtragsanklage in das Verfahren eingeführt werden.
  • BGH, 16.03.1984 - 2 StR 719/83

    Einstellung des Verfahren wegen Fehlens der Verfahrensvoraussetzung des

    Dies träfe nur zu, wenn sich die Annahme, die Fälle D. und H. gehörten zu ein und derselben Fortsetzungstat, nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung als richtig erwiesen hätte (vgl. BGH NStZ 1982, 128 Nr. 36).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1981 - 1 BJs 1/77 - 4 StB 45/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2024
BGH, 23.10.1981 - 1 BJs 1/77 - 4 StB 45/81 (https://dejure.org/1981,2024)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1981 - 1 BJs 1/77 - 4 StB 45/81 (https://dejure.org/1981,2024)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - 1 BJs 1/77 - 4 StB 45/81 (https://dejure.org/1981,2024)
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Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 115
  • NStZ 1982, 128 (Ls.)
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