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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81   

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https://dejure.org/1981,878
BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81 (https://dejure.org/1981,878)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1981 - 1 StR 733/81 (https://dejure.org/1981,878)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1981 - 1 StR 733/81 (https://dejure.org/1981,878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit (Aufenthalt in der Türkei) - Pflicht zur Ladung im Wege der Rechtshilfe - Versuchte Anstiftung zum Mord - Fehlende Feststellung einer Mordqualifikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EuRHÜbk Art. 12; StPO § 244 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2738
  • MDR 1982, 338
  • NStZ 1982, 171
  • StV 1982, 208
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
    Von ihrer Beantwortung hängt ab, welcher Strafrahmen zur Anwendung kommt, wenn der Angeklagte sich vorgestellt hat, daß durch den (oder die) Täter Mordmerkmale verwirklicht werden, die - wie die niedrigen Beweggründe oder die Habgier - besondere persönliche Merkmale im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB sind (vgl. BGHSt 22, 375, 377; 25, 287, 289; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 64).

    Die Verwirklichung oder Nichtverwirklichung eines täterbezogenen Merkmals durch den Angeklagten selbst ist in diesem Falle lediglich eine Strafzumessungstatsache innerhalb des sich aus § 30 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB ergebenden Strafrahmens (vgl. BGHSt 1, 368, 370; 2, 251, 255; 6, 308, 309; 22, 375, 377/378; Jähnke a.a.O.).

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
    Ihre Rechtsnatur (Mord oder Totschlag) ist nach den Vorstellungen zu beurteilen, die der Angeklagte von den Tatumständen der von ihm angestrebten Tötungsdelikte hatte (BGHSt 2, 251, 255; 4, 17, 18; 6, 308, 309; BGH NJV 1951, 666).

    Die Verwirklichung oder Nichtverwirklichung eines täterbezogenen Merkmals durch den Angeklagten selbst ist in diesem Falle lediglich eine Strafzumessungstatsache innerhalb des sich aus § 30 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB ergebenden Strafrahmens (vgl. BGHSt 1, 368, 370; 2, 251, 255; 6, 308, 309; 22, 375, 377/378; Jähnke a.a.O.).

  • BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
    Ihre Rechtsnatur (Mord oder Totschlag) ist nach den Vorstellungen zu beurteilen, die der Angeklagte von den Tatumständen der von ihm angestrebten Tötungsdelikte hatte (BGHSt 2, 251, 255; 4, 17, 18; 6, 308, 309; BGH NJV 1951, 666).

    Die Verwirklichung oder Nichtverwirklichung eines täterbezogenen Merkmals durch den Angeklagten selbst ist in diesem Falle lediglich eine Strafzumessungstatsache innerhalb des sich aus § 30 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB ergebenden Strafrahmens (vgl. BGHSt 1, 368, 370; 2, 251, 255; 6, 308, 309; 22, 375, 377/378; Jähnke a.a.O.).

  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen

    Auszug aus BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
    Die Verwirklichung oder Nichtverwirklichung eines täterbezogenen Merkmals durch den Angeklagten selbst ist in diesem Falle lediglich eine Strafzumessungstatsache innerhalb des sich aus § 30 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB ergebenden Strafrahmens (vgl. BGHSt 1, 368, 370; 2, 251, 255; 6, 308, 309; 22, 375, 377/378; Jähnke a.a.O.).
  • BGH, 16.01.1979 - 5 StR 731/78

    Ablehnung eines Beweisantrags hinsichtlich der Vernehmung eines Zeugen auf Grund

    Auszug aus BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
    Erforderlich ist eine Würdigung der gesamten Motivation (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. April 1980 - 3 StR 130/80 - bei Holtz MDR 1980, 629 und vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80 - bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
    Das Verlangen nach erschöpfender Darlegung der wesentlichen Ablehnungsgründe (vgl. BGHSt 3, 213, 214; BGH, Urt. vom 7. April 1970 - 5 StR 308/69 - bei Dallinger MDR 1970, 899) ist in diesem Falle ohne Belang, weil diese Gründe auch im Urteil umfassend wiedergegeben worden sind (UA S. 26, 27) und der Angeklagte auf diese Wiedergabe Bezug nehmen durfte (BayObLGSt 1954, 20 = NJW 1955, 563; Sarstedt, Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 186 Anm. 18) und Bezug genommen hat.
  • BayObLG, 16.03.1954 - RReg. 2 St 847/53

    Rüge der Ablehnung eines Beweisantrags in der Revision

    Auszug aus BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
    Das Verlangen nach erschöpfender Darlegung der wesentlichen Ablehnungsgründe (vgl. BGHSt 3, 213, 214; BGH, Urt. vom 7. April 1970 - 5 StR 308/69 - bei Dallinger MDR 1970, 899) ist in diesem Falle ohne Belang, weil diese Gründe auch im Urteil umfassend wiedergegeben worden sind (UA S. 26, 27) und der Angeklagte auf diese Wiedergabe Bezug nehmen durfte (BayObLGSt 1954, 20 = NJW 1955, 563; Sarstedt, Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 186 Anm. 18) und Bezug genommen hat.
  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

    Auszug aus BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
    Denn im Falle einer solchen Vorstellung kommt es zur Strafrahmenmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB, wenn der Angeklagte selbst ein gleichartiges (vgl. BGHSt 23, 39, 40) täterbezogenes Merkmal nicht verwirklicht hat (Jähnke a.a.O.).
  • BGH, 07.04.1970 - 5 StR 308/69

    Beihilfe zum Mord - Vernichtung der Juden - Straftaten im Dritten Reich -

    Auszug aus BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
    Das Verlangen nach erschöpfender Darlegung der wesentlichen Ablehnungsgründe (vgl. BGHSt 3, 213, 214; BGH, Urt. vom 7. April 1970 - 5 StR 308/69 - bei Dallinger MDR 1970, 899) ist in diesem Falle ohne Belang, weil diese Gründe auch im Urteil umfassend wiedergegeben worden sind (UA S. 26, 27) und der Angeklagte auf diese Wiedergabe Bezug nehmen durfte (BayObLGSt 1954, 20 = NJW 1955, 563; Sarstedt, Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 186 Anm. 18) und Bezug genommen hat.
  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
    Von ihrer Beantwortung hängt ab, welcher Strafrahmen zur Anwendung kommt, wenn der Angeklagte sich vorgestellt hat, daß durch den (oder die) Täter Mordmerkmale verwirklicht werden, die - wie die niedrigen Beweggründe oder die Habgier - besondere persönliche Merkmale im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB sind (vgl. BGHSt 22, 375, 377; 25, 287, 289; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 64).
  • BGH, 08.01.1980 - 5 StR 716/79

    Beweisaufnahme - Unerreichbarer Zeuge - Bekannter ausländischer Aufenthaltsort -

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
  • BGH, 02.04.1980 - 3 StR 130/80

    Voraussetzungen der Annahme eines niedrigen Beweggrundes - Rückschluss von der

  • BGH, 25.06.1980 - 3 StR 223/80

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen

  • BGH, 04.12.1952 - 4 StR 272/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 691/78

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit der Zeugen (Ausland) -

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Deshalb kommt es für den Schuldspruch nicht darauf an, wie sich der Tatbeitrag des Teilnehmers in seiner Person darstellt; er ist vielmehr akzessorisch nach der Haupttat zu verurteilen (vgl. BGH NJW 1982, 2738; ebenso NStZ 1996, 384, von Otto und Engländer aber dahin mißverstanden, daß es ausreiche, wenn sowohl beim Täter als auch beim Teilnehmer ein niedriger Beweggrund vorliege, ohne daß der Vorsatz des Teilnehmers das Bestehen eines Mordmerkmals beim Täter umfassen müsse).
  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung

    Zu Recht hat die Strafkammer hinsichtlich des Schuldspruchs auf die Vorstellung des Anstiftenden von den Tatumständen des angestrebten Tötungsdelikts abgestellt (BGH bei Holtz MDR 1986, 794 = StV 1987, 386; NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]).

    Um ein derartiges persönliches Merkmal handelt es sich bei dem "täterbezogenen" Mordmerkmal der "Habgier" (BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; BGHSt 22, 375, 377; 25, 287, 289).

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß im allgemeinen ein solcher Hinweis erteilt worden sein, wenn ein in einem Beweisantrag benannter Zeuge, der zur Hauptverhandlung nicht erschienen ist, als unerreichbar im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO soll angesehen werden dürfen (u.a. NJW 1979, 1788; NStZ 1982, 171 = MDR 1982, 338; NStZ 1982, 212; Strafverteidiger 1982, 207, 208; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 630; Herdegen in KK § 244 Rdn 92; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. § 244 Rdn 63).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Da der Senat diese Ausführungen aufgrund der erhobenen Sachrüge zur Kenntnis genommen hat, ist der mangelhafte Vortrag der Revision unschädlich (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 272; BGH StV 1981, 164; 1982, 55); einer ausdrücklichen Verweisung auf die Urteilsgründe bedurfte es nicht (anders BGH NJW 1982, 2738, wo aber eine Verweisung vorlag).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Der Tatrichter hat aber beim Strafausspruch nicht berücksichtigt, daß der Strafrahmen wegen versuchter Anstiftung zum Mord doppelt zu mildern ist, wenn in der Person des Anstifters Gesinnungsmerkmale nach § 211 Abs. 2 StGB - als im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB strafbegründende besondere persönliche Merkmale - nicht vorliegen (BGHSt 22, 375, 377; 25, 287, 289; BGH NJW 1982, 2738; BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 3; Senat, Urt. vom 16. Februar 1993 - 1 StR 840/92 -).
  • BGH, 04.04.2001 - 5 StR 604/00

    Unzulässige Revision des Nebenklägers (Nähere Begründung); Verstoß gegen

    Dies gilt indessen nicht, wenn sich der wesentliche Inhalt dieser Niederschrift aus den Urteilsgründen ergibt (BGHSt 36, 384, 385; BGH StV 1981, 164; 1982, 55; NJW 1982, 2738).

    Ob es in einem solchen Fall immer erforderlich ist, daß der Beschwerdeführer auf den betreffenden Teil der Gründe des angefochtenen Urteils ausdrücklich Bezug nimmt (so wohl BGH NJW 1982, 2738), kann dahinstehen; eine solche Bezugnahme ergibt sich im vorliegenden Fall nämlich mit hinreichender Bestimmtheit aus dem Beschwerdevorbringen.

  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

    Wegen Beihilfe zu einem von A. begangenen Mord könnten H. und K. daher allenfalls dann verurteilt werden, wenn A. als Täter aus niedrigen Beweggründen gehandelt hätte und sie selbst als Gehilfen ihre Tatbeiträge entweder ebenfalls aus niedrigen Beweggründen (vgl. BGHSt 23, 39, 40) oder in Kenntnis der niedrigen Beweggründe A.'s erbracht hätten (vgl. BGHSt 2, 251, 256; 22, 375, 377, 381; BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 44; Horn in SK StGB 5. Aufl. § 211 Rdn. 23; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 62).
  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines

    Zu diesen geforderten Bemühungen hätte es vorliegend gehört, daß die Strafkammer den Versuch unternommen hätte, den Zeugen unter Hinweis auf seine Rechte aus dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbk) vom 20. April 1959 (BGBl II 1964 S. 1369, 1386), in Kraft seit dem 1. Januar 1977 (BGBl II 1976, S. 1778) zu laden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 1 StR 733/81 = NStZ 1982, 171 und Beschluß vom 28. Januar 1981 - 3 StR 483/80 - NStZ 1981, 146).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Zu diesen Bemühungen gehört, wenn der Zeuge nach Namen und Anschrift bekannt ist, in der Regel seine förmliche Ladung; ein im Ausland wohnhafter Zeuge, der vor dem deutschen Gericht erscheinen soll, ist zugleich auf das ihm nach Rechtshilferecht zustehende freie Geleit hinzuweisen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHSt 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]/74; BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; 1983, 528; BGH NStZ 1982, 212; 1984, 375; BGH StrVert 1982, 57; 1982, 207; 1983, 7; 1984, 60; 1984, 408; BGH wistra 1984, 77).
  • OLG München, 06.11.2006 - 4St RR 194/06

    Fehlerhafte Ablehnung des Beweisantrages bei Unerreichbarkeit von Zeugen

    Diese ist jedenfalls so lange nicht gegeben, als sich die Zeugen noch nicht auf ihr Auskunfts- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht berufen und eine Aussage in der Hauptverhandlung - trotz Zusicherung freien Geleits - wegen drohender Strafverfolgung (vgl. BGH NJW 1982, 2738) endgültig verweigert haben.
  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handel mit

  • OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 236/86

    Strafrahmenverschiebung zwischen Mord und Totschlag - Milderung der Strafe

  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84

    Voraussetzungen der Unerreichbarkeit eines Zeugen - Ablehnung eines

  • OLG Hamm, 18.01.1988 - 2 Ss 1359/87

    Revisionsrüge; Mitteilung des Beweisthemas in der Revisionsbegründung; Ablehnung

  • BGH, 11.07.1984 - 3 StR 216/84

    Feststellung der Unerreichbarkeit eines Beweismittels durch formlose Befragung -

  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83

    Auseinandersetzung des Gerichts mit allen festgestellten Umständen im Rahmen der

  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 13/85
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.10.1981 - 1 Ws 263, 358/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2446
OLG Hamburg, 19.10.1981 - 1 Ws 263, 358/81 (https://dejure.org/1981,2446)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.10.1981 - 1 Ws 263, 358/81 (https://dejure.org/1981,2446)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 1981 - 1 Ws 263, 358/81 (https://dejure.org/1981,2446)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 171
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 2542/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Strafverteidigers gegen Kostenauferlegung

    Es wird jedoch auch vertreten, § 145 Abs. 4 StPO erfasse alle Fälle pflichtwidrigen Verhaltens, in denen eine Aussetzung erforderlich wird, da das Kostenrecht der Strafprozessordnung von dem Grundgedanken bestimmt sei, dass jeder Verfahrensbeteiligte die Mehrkosten selbst zu tragen habe, die er in vorwerfbarer Weise verursache (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. November 1976 - 2 Ws 143 und 144/76 -, NJW 1977, S. 913; OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Oktober 1981 - 1 Ws 263 und 358/81 -, NStZ 1982, S. 171).
  • OLG Köln, 22.08.2000 - 2 Ws 405/00

    Kostentragung durch Pflichtverteidiger - Voraussetzungen - sonstiges

    Soweit - ohne nähere Begründung zum Zweck des § 145 Abs. 4 StPO und seine Einbindung in den sonstigen Zusammenhang dieser Vorschrift - zum Ausbleiben eines Verteidigers vereinzelt eine gegenteilige Ansicht vertreten wird, nach der jedes prozessordnungs- oder pflichtwidrige Verteidigerverhalten die Kostenfolge des § 145 Abs. 4 StPO nach sich zieht (OLG Frankfurt NJW 77, 913; OLG Hamburg NStZ 82, 171 = Anw.Bl. 82, 161 mit Abl. Anm. Chimnitz), ist dem nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.12.1981 - 1 ObOWi 502/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3546
BayObLG, 15.12.1981 - 1 ObOWi 502/81 (https://dejure.org/1981,3546)
BayObLG, Entscheidung vom 15.12.1981 - 1 ObOWi 502/81 (https://dejure.org/1981,3546)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Dezember 1981 - 1 ObOWi 502/81 (https://dejure.org/1981,3546)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 171 (Ls.)
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