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   BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81   

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BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81 (https://dejure.org/1982,1029)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1982 - 1 StR 866/81 (https://dejure.org/1982,1029)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1982 - 1 StR 866/81 (https://dejure.org/1982,1029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für die Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung und sexueller Nötigung - Aufhebung eines Urteils durch ledigliche Einbeziehung strafmildernder Umstände und Nichtberücksichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2, § 178 Abs. 1, Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 246
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81
    Die gegenüber der Verurteilung des Angeklagten L. erhobene Verfahrensrüge , mit der geltend gemacht wird, das Landgericht habe versäumt aufzuklären, ob der Angeklagte L. von Anfang an Geschlechtsverkehr der Zeugin B. sowohl mit ihm als auch mit dem Angeklagten M. erzwingen wollte, ist nicht in zulässiger Weise erhoben, weil die Beschwerdeführerin nicht mitteilt, welcher Beweismittel sich das Landgericht bei der vermißten Aufklärung hätte bedienen sollen (vgl. BGHSt 2, 168, 169).
  • BGH, 12.08.1954 - 1 StR 387/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81
    Wenn damit auch offen bleibt, ob L. von vornherein beabsichtigte, auch M. in das Tatgeschehen einzubeziehen, so werden doch die beiden Teilakte der Tat durch die fortdauernde Gewaltauswirkung als Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen und die andauernde geschlechtliche Erregung des Angeklagten L. verbunden (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1954 - 1 StR 387/54).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81
    Dabei kann eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten infolge alkoholischer Beeinflussung allein Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 104).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände erforderlich (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände erforderlich (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304).
  • BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79

    Verknüpfung von Fragen eines minder schweren Falles mit Fragen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81
    Dabei kann eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten infolge alkoholischer Beeinflussung allein Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 104).
  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03

    Vergewaltigung (Ausschluss der Wirkung eines Regelbeispiels; ganz außergewöhnlich

    In die gebotene Abwägung sind alle wesentlichen entlastenden und belastenden Gesichtspunkte einzubeziehen (vgl. BGH NStZ 1982, 246).
  • LG Essen, 03.02.2017 - 32 KLs 11/16

    Computerbetrug, Fälschung beweiserheblicher Daten, Phishing

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung hat die Kammer alle Umstände und Aspekte herangezogen und gewürdigt, die für die Wertung der Tat und der Person des Angeklagten in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, NStZ 1982, 246).
  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    In die gebotene Abwägung sind alle wesentlichen entlastenden und belastenden Gesichtspunkte einzubeziehen (vgl. BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteil vom 05. Juni 2003 - 3 StR 60/03 -, Rn. 4, juris).
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Für diese Beurteilung ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Bewertung von Tat und Täter von Bedeutung sind, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (vgl. BGHSt 35, 148; BGH NStZ 1982, 246, 1985, 547, 1996, 539).
  • BGH, 02.08.1989 - 2 StR 310/89

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Sexualdelikten -

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).

    Warum die gegebenen Milderungsgründe angesichts sehr erschwerender Umstände bei der Tatausführung (s. zum gewaltsamen Mundverkehr BGHSt 33, 147 [BGH 13.02.1985 - 3 StR 481/84] = NStZ 1985, 359; BGH NStZ 1985, 117; zu Schlägen BGH NStZ 1982, 246) hier die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens gebieten sollen, wird nicht verständlich.

  • BGH, 28.05.1985 - 1 StR 217/85

    Angemessenheit des Normalstrafrahmens nach zweimaliger Milderung

    Das läßt besorgen, daß sich die Strafkammer nicht der Tatsache bewußt war, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Umstände, die zur zweimaligen Milderung des Normalstrafrahmens geführt haben, schon jeder für sich allein oder auch zusammen zur Annahme eines minder schweren Falles führen können, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts dieser Umstände vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maß abweicht, daß der Normalstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH NStZ 1982, 246).
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 283/89

    Waffe - Pistole - Schußwaffe - Trommelrevolver - Gastrommelrevolver

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  • BGH, 17.05.2010 - 5 StR 130/10

    Strafzumessung (minder schwerer Fall; Würdigung der Persönlichkeit des

    Insbesondere genügen die Erwägungen, mit denen das Landgericht in den Fällen 2 und 4 des Urteils das Vorliegen minder schwerer Fälle nach § 249 Abs. 2 StGB bzw. § 239a Abs. 2 StGB trotz eher atypisch gelagerter Straftaten im Drogenmilieu und einer Reihe gewichtiger Milderungsgründe ausgeschlossen hat, auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 29, 319, 320) nicht den Anforderungen der insoweit vorzunehmenden Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95

    Tatrichter - Minder schwerer Fall - Gebotene Gesamtwürdigung - Milderungsgründe -

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; NStZ 1982, 246; StV 1988, 248, 249).
  • BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10

    Strafzumessung; Urteilsgründe (zwingende Erörterung bestimmender

    Die Erwägungen, mit denen das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 3 StGB ausgeschlossen hat, genügen auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 29, 319, 320) nicht den Anforderungen der insoweit vorzunehmenden Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90

    Strafbemessung: Minder schwerer Fall der Vergewaltigung bei vorausgegangenem

  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 616/86

    Revision zur Überprüfung einer Strafzumessung

  • BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes - Vorliegen einer wirtschaftlichen

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von

  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 597/96

    Straferschwerende Berücksichtigung der Brutalität als Ausdruck und Folge einer

  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95

    Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falles der Vergewaltigung -

  • OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00

    Anforderungen an die Prüfung eines minder schweren Falles

  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 802/83

    Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung und wegen schwerer räuberischer Erpressung

  • BGH, 20.09.1984 - 1 StR 546/84

    Vorliegen eines besonderen Milderungsgrundes - WHoffnungen auf freiwillige

  • BGH, 24.07.1990 - 1 StR 341/90

    Keine Gesamtwürdigung und Nichtanwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes -

  • BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung, wegen Körperverletzung, wegen Widerstandes

  • BGH, 29.10.1990 - 5 StR 436/90

    Anforderungen an notwendige Gesamtbetrachtung durch Richter - Minder schwerer

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 336/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Verneinung eines minder

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.12.1981 - 2 Ss 47/81   

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OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.12.1981 - 2 Ss 47/81 (https://dejure.org/1981,1896)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Dezember 1981 - 2 Ss 47/81 (https://dejure.org/1981,1896)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • MDR 1982, 515
  • NStZ 1982, 246 (Ls.)
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   LG Saarbrücken, 01.03.1982 - I StVK 15/82   

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  • NStZ 1982, 246 (Ls.)
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