Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.04.1982

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81   

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BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81 (https://dejure.org/1982,982)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1982 - 2 StR 374/81 (https://dejure.org/1982,982)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1982 - 2 StR 374/81 (https://dejure.org/1982,982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen einer überlangen Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 291
  • StV 1982, 339
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
    für befangen erklärt hat, nicht mitgeteilt (vgl. BGHSt 21, 334, 340; BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80 -).

    Das war nicht unverzüglich, da dieser Begriff (vgl. § 121 BGB) jede nicht durch die Sachlage begründete Verzögerung ausschließt (BGHSt 21, 334, 339).

    Die Unterbrechung der Hauptverhandlung rechtfertigt es nicht, das Ablehnungsgesuch erst bei Wiederbeginn der Verhandlung vorzulegen; der Antrag muß vielmehr erforderlichenfalls außerhalb der Verhandlung gestellt werden (BGHSt 21, 334, 339, 344, 345; BGH, Urteile vom 27. Januar 1981 - 5 StR 143/80 -, abgedruckt in Strafverteidiger 1981, 163, und 2. Dezember 1981 - 2 StR 229/81 -).

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
    Wegen Prozeßverschleppung darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung - obgleich sie geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern - nach der Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH GA 1968, 19; BGHSt 21, 118; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 186).

    Damit allein läßt sich der Nachweis der Verschleppungsabsicht jedoch nicht führen, da nach § 246 Abs, 1 eine Beweiserhebung nicht deshalb abgelehnt werden darf, weil das Beweismittel oder die zu beweisende Tatsache zu spät vorgebracht worden ist (BGH NJV 1964, 2118; BGHSt 21, 118, 123; BGH, Urteile vom 24. Juni 1955 - 2 StR 166/55 - und 22. August 1978 - 1 StR 385/78 - vgl. auch RG JW 1932, 2732).

  • BGH, 24.06.1955 - 2 StR 166/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
    Damit allein läßt sich der Nachweis der Verschleppungsabsicht jedoch nicht führen, da nach § 246 Abs, 1 eine Beweiserhebung nicht deshalb abgelehnt werden darf, weil das Beweismittel oder die zu beweisende Tatsache zu spät vorgebracht worden ist (BGH NJV 1964, 2118; BGHSt 21, 118, 123; BGH, Urteile vom 24. Juni 1955 - 2 StR 166/55 - und 22. August 1978 - 1 StR 385/78 - vgl. auch RG JW 1932, 2732).
  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 518/69

    Verjährung der Strafverfolgung bei Straftaten aus der NS-Zeit - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
    Zwar trifft es zu, daß ein Zeuge dann ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist, wenn er sich nach allgemeiner Lebenserfahrung unmöglich noch mit einiger Zuverlässigkeit an die Beweistatsache erinnern kann, über die er aussagen soll (BGH, Urteile vom 6. August 1970 - 4 StR 518/69 -, 28. November 1972 - 1 StR 334/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 372, und 26. Februar 1975 - 3 StR 414/74; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 234; vgl. auch RGSt 54, 181).
  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 334/72

    Verurteilung wegen Diebstahls und Bandendiebstahls - Konkurrierende

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
    Zwar trifft es zu, daß ein Zeuge dann ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist, wenn er sich nach allgemeiner Lebenserfahrung unmöglich noch mit einiger Zuverlässigkeit an die Beweistatsache erinnern kann, über die er aussagen soll (BGH, Urteile vom 6. August 1970 - 4 StR 518/69 -, 28. November 1972 - 1 StR 334/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 372, und 26. Februar 1975 - 3 StR 414/74; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 234; vgl. auch RGSt 54, 181).
  • BGH, 26.02.1975 - 3 StR 414/74

    Ungeeignetheit eines Beweismittels - Verbot der antizipierten Beweiswürdigung -

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
    Zwar trifft es zu, daß ein Zeuge dann ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist, wenn er sich nach allgemeiner Lebenserfahrung unmöglich noch mit einiger Zuverlässigkeit an die Beweistatsache erinnern kann, über die er aussagen soll (BGH, Urteile vom 6. August 1970 - 4 StR 518/69 -, 28. November 1972 - 1 StR 334/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 372, und 26. Februar 1975 - 3 StR 414/74; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 234; vgl. auch RGSt 54, 181).
  • BGH, 22.08.1978 - 1 StR 385/78

    Zulässigkeit der Ablehnung eines im Schlusswort gestellten Beweisantrages wegen

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
    Damit allein läßt sich der Nachweis der Verschleppungsabsicht jedoch nicht führen, da nach § 246 Abs, 1 eine Beweiserhebung nicht deshalb abgelehnt werden darf, weil das Beweismittel oder die zu beweisende Tatsache zu spät vorgebracht worden ist (BGH NJV 1964, 2118; BGHSt 21, 118, 123; BGH, Urteile vom 24. Juni 1955 - 2 StR 166/55 - und 22. August 1978 - 1 StR 385/78 - vgl. auch RG JW 1932, 2732).
  • RG, 05.12.1919 - IV 220/18

    Kann ein Antrag auf Vernehmung von Zeugen abgelehnt werden, weil der zu

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
    Zwar trifft es zu, daß ein Zeuge dann ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist, wenn er sich nach allgemeiner Lebenserfahrung unmöglich noch mit einiger Zuverlässigkeit an die Beweistatsache erinnern kann, über die er aussagen soll (BGH, Urteile vom 6. August 1970 - 4 StR 518/69 -, 28. November 1972 - 1 StR 334/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 372, und 26. Februar 1975 - 3 StR 414/74; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 234; vgl. auch RGSt 54, 181).
  • BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61
    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
    Der kraft Zusammenhangs auch für die anderen Angeklagten maßgebliche Gerichtsstand (§§ 3, 13 Abs. 1 StPO) entfiel nicht etwa deshalb, weil das Verfahren gegen Dr. Fritz B. nach Zulassung der Anklage wegen dessen Abwesenheit abgetrennt wurde; die vorher begründete Zuständigkeit dauert fort, auch wenn der Grund der Verbindung später wegfällt (RGSt 25, 406; 49, 9; BGH bei Dallinger MDR 1957, 653; BGHSt 16, 391, 393; Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 13 Rdn. 46).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
    Der Senat hat entschieden, daß aus Art. 6 MRK kein Verfahrenshindernis hergeleitet werden kann (BGHSt 24, 239; ebenso: BGH, Urteil vom 18. Februar 1976 - 2 StR 566/75 -).
  • BGH, 18.02.1976 - 2 StR 566/75

    Revision aufgrund Einstellung eines Verfahrens wegen Verletzung des Anspruchs des

  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 554/76

    Keine Rechtspflicht des Tagerichts gegenüber dem Angeklagten zur Überprüfung des

  • BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77

    Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt -

  • BGH, 25.10.1977 - 5 StR 616/77

    Verzögerung des Verfahrens ohne entscheidendes Zutun als Einstellungsgrund

  • BGH, 27.01.1981 - 5 StR 143/80

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit eines Richters eine Woche nach

  • BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80

    Strafbarkeit wegen Betruges und Untreue - Voraussetzungen für eine

  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 229/81

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • EGMR, 27.02.1980 - 6903/75

    DEWEER c. BELGIQUE

  • EKMR, 06.07.1983 - 8858/80

    G. c. REPUBLIQUE FEDERALE D'ALLEMAGNE

  • RG, 27.10.1914 - IV 532/14

    1. Hört im Falle der Verbindung mehrerer zusammenhängender Strafsachen, die

  • RG, 05.06.1894 - 1661/94

    Hört, wenn der Grund, der nach § 13 St.P.O. die Anhängigmachung mehrerer

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Der Spielraum, den das Gesetz insoweit gewähre, reiche aus, um den Belastungen, denen der Angeklagte durch das unangemessen zögerlich geführte Verfahren ausgesetzt gewesen sei, in hinreichender Weise Rechnung zu tragen (BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275 f.; BGH NStZ 1982, 291, 292 m. w. N.).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auch die vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung wird nicht als Verfahrenshindernis, sondern lediglich als - nur auf formgerechte Rüge zu beachtender - absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO angesehen (BGHSt 26, 84, 89 ff.)- Der Bundesgerichtshof hat es deshalb bisher auch stets abgelehnt, Verstöße gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250, 274 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/275; 63, 45, 68/69, jeweils m.w.N.) zum Anlaß für die Bejahung eines Verfahrenshindernisses zu nehmen, so etwa bei der Frage nach den Folgen überlanger Verfahrensdauer (BGHSt 21, 81 [BGH 12.07.1966 - 1 StR 199/66]; 24, 239; BGH NStZ 1982, 291 und 1983, 135 m.w.N.) oder bei Kenntnis der Staatsanwaltschaft vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (BGH MDR 1984, 335).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Der Verletzung des Beschleunigungsgebots kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine solche Wirkung nicht zu (BGHSt 21, 81; 24, 239; BGH GA 1977, 275; wistra 1982, 108; NStZ 1982, 291; 1983, 135; StV 1983, 502).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Zudem hat sich das Gericht auch selbst mit den Möglichkeiten auseinanderzusetzen, die gegen eine Verschleppungsabsicht sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1982 - 2 StR 374/81 -, NStZ 1982, S. 291 ; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 490/83 -, NStZ 1984, S. 230).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 153/21

    Erfolgreiche Rüge der fehlerhaften Gerichtsbesetzung bei Ausschluss der

    Angesichts dessen war die Stellung des Gesuchs erst im Hauptverhandlungstermin vom 13. März 2020, und dort auch erst nach der Mittagspause, nicht ohne schuldhaftes Zögern und damit verspätet (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 3. Februar 1982 - 2 StR 374/81, NStZ 1982, 291, 292).
  • LG Neubrandenburg, 23.06.2017 - 60 Ks 1/15

    Ablehnung aller Richter im "Auschwitz"-Verfahren wegen der Besorgnis der

    Gemäß § 28 I StPO ist die Begründeterklärung einer Ablehnung unanfechtbar, nach § 336 S. 2 StPO auch nicht durch die Revision, auch nicht im Rahmen des § 338 StPO (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage, § 336, Rdr. 6 mwN, Löwe-Rosenberg/Franke § 336 Rdr. 13; a.A. wohl noch BGH 2 StR 374/81; differenzierend SK-StPO/Frisch § 336 Rdr. 13 - 15, 18 - 21).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Er unterscheidet sich von jenem vor allem in den Voraussetzungen und in der Zielrichtung: So kommt es nicht auf die Beendigung der Tat, sondern auf den Beginn des Verfahrens im Sinne des Art. 6 Abs. 1 EMRK an, d.h. auf die Bekanntgabe des Schuldvorwurfs an den Betroffenen (vgl. BGH NStZ 1982, 291; Ulsamer, Art. 6 Menschenrechtskonvention und die Dauer von Strafverfahren, in: Festschrift Hans Joachim Faller, 1984, S. 373 ff., jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96

    Hauptverhandlung - Richter abgelehnt - Ablehnungsverfahren - Grundsatz der

    Die materielle Abschichtung des Ablehnungsgesuchs von der Hauptverhandlung und seine Zugehörigkeit zum eigenständigen, vom Öffentlichkeitsprinzip befreiten Ablehnungsverfahren finden nicht zuletzt darin ihren Ausdruck, daß das Ablehnungsgesuch zur Wahrung des Unverzüglichkeitsgebots in § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO bei längeren Hauptverhandlungsunterbrechungen außerhalb der Hauptverhandlung und damit unabhängig von ihr gestellt werden muß (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292; 1991, 50 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; 1993, 141) [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92].
  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen

    Eine Einstellung des Verfahrens kommt derzeit ebenfalls nicht in Betracht, selbst wenn man entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 und 1983, 135) die Ansicht vertritt, daß eine überlange Verfahrensdauer ein Verfahrenshindernis begründen kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 5 StR 92/86).
  • BGH, 14.09.2004 - 4 StR 309/04

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (fehlerhafte Ablehnung durch

    Ob ein Zeuge, der für länger zurückliegende Vorgänge benannt worden ist, völlig ungeeignet ist, weil auszuschließen ist, daß er sie zuverlässig in seinem Gedächtnis behalten hat (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH StV 1982, 339, 341; NStZ 1999, 362, 363), hat der Tatrichter anhand allgemeiner Lebenserfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände, die dafür oder dagegen sprechen, daß der Zeuge die in sein Wissen gestellten Wahrnehmungen gemacht und im Gedächtnis behalten hat, zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1993, 295, 296; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 244 Rn. 60 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter -

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2004 - Kart 41/01
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
  • OLG Oldenburg, 06.07.2020 - 1 Ss 90/20

    Prüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen anhand seiner früheren Vernehmung;

  • OLG Stuttgart, 18.03.1993 - 3 Ws 36/93

    Einstellung eines Strafverfahrens wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots

  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83

    Auswirkungen der fehlenden Unterschrift der Berichterstatterin nach Abänderung

  • BVerwG, 19.09.1989 - 1 D 69.88

    Bundesbeamter - Disziplinarverfahren - Menschenrechtskonvention

  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei

  • OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95

    Beschwerde gegen Terminierungsverfügung; Nichtanberaumung eines

  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
  • BGH, 26.01.1983 - 5 StR 513/82
  • BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 161

  • BGH, 26.01.1983 - 3 StR 513/82

    Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung

  • BGH, 01.06.1983 - 2 StR 583/82

    Ausschluss der vorsätzlichen Steuerhinterziehung bei Vertrauen auf die

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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1321
BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81 (https://dejure.org/1982,1321)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1982 - 2 StR 620/81 (https://dejure.org/1982,1321)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1982 - 2 StR 620/81 (https://dejure.org/1982,1321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im Betäubungsmittelgesetz (BetMG) - Zeitpunkt der Vollendung einer Einfuhr

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 291
  • StV 1982, 367
  • StV 1982, 470
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72

    Unerlaubte Einfuhr - Gestellpflicht - Überwachung durch die Zollstelle -

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81
    Sie ist vollendet, sobald die Pflicht zu unverzüglicher Gestellung der Ware beim Zoll dadurch verletzt wird, daß der Täter entweder die Überwachung durch die Zollstelle körperlich umgeht oder aber auf dem Zollamtsplatz dem überwachenden Beamten die mitgeführte gestellpflichtige Ware nicht unverzüglich von sich aus vorführt (vgl. BGHSt 25, 137, 139 [BGH 22.02.1973 - 1 StR 606/72], 140) .
  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 225/73

    Verbotene Durchfuhr durch ungenehmigtes Verbringen von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81
    Was unter Einfuhr im Sinne der hier noch anzuwendenden Vorschrift des § 11 BetMG aF zu verstehen ist, kann der in § 4 Abs. 2 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) vom 28. April 1961 (BGBl I 481) enthaltenen Begriffsbestimmung entnommen werden (BGH NJW 1974, 429 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]).
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Der 1. und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben allerdings die Auffassung vertreten, daß die Einfuhr erst vollendet sei, wenn der Täter das Betäubungsmittel nicht nur über die Grenze befördert, sondern auch seine Gestellungspflicht nach §§ 6 Abs. 1 ZollG, 7 Abs. 1 Nr. 1 AZO verletzt hat (BGHSt 25, 137, 139, 140; BGH NStZ 1982, 291 = StV 1982, 367 = b. Holtz MDR 1982, 625).
  • LG Berlin, 30.03.1983 - 508-13/83

    Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Einfuhr ist nach der dem § 4 Abs. 2 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zu entnehmenden Begriffsbestimmung (vgl. BGH NStZ 1982, 291 = bei Holtz MDR 1982, 625) das Verbringen von Sachen in das Wirtschaftsgebiet im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 AWG.

    Denn vollendet ist sie erst, wenn der Täter die Pflicht zur unverzüglichen Gestellung (§ 6 Abs. 1 ZollG) der Ware beim Zoll dadurch verletzt, daß er entweder die Überwachung durch die Zollstelle körperlich umgeht oder auf dem Zollamtsplatz dem überwachenden Beamten die mitgeführte gestellpflichtige Ware nicht unverzüglich von sich aus vorführt (vgl. BGHSt 25, 137 [140]; BGH NStZ 1982, 291 = bei Holtz MDR 1982, 625).

  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Wie aus diesen Ausführungen folgt, hat sich der Angeklagte der (vollendeten) unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln schuldig gemacht, als er die Frage der hierzu berechtigten deutschen Zollbeamten nach mitgeführter Ware verneinte und damit die Pflicht zu unverzüglicher Gestellung des Haschischs verletzte (vgl. BGHSt 25, 137, 139, 140; BGH, Urteil vom 21. April 1982 - 2 StR 620/81 -).
  • BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95

    Unterbrechung der Verhandlung - Ablehnungsgesuch - Ablehnung - Hauptverhandlung

    Bei einer längeren Unterbrechung muß daher das Gesuch außerhalb der Hauptverhandlung unverzüglich schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden (BGH NStZ 1993, 141 [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92]; 1982, 291, 292).
  • BGH, 05.09.1995 - 1 StR 456/95

    Anwesenheit des Angeklagten - Verzicht auf Vernehmung - Geladener und

    Zwar kann bei einer Vielzahl von Einzelfällen und bei insgesamt hohem Schaden die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich sein, doch kommt es auch in solchen Fällen immer auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH NStE Nr. 2 zu § 47 StGB; BGH StV 1982, 366; SchlH OLG StV 1982, 367).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90

    Zur Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
  • BGH, 26.01.1983 - 5 StR 513/82
    Nach diesen Ausführungen hat die Strafkammer den Milderungsgrund der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275 BGH GA 1977, 275, 276; BGH NStZ 1982, 291, 292 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81]) dem Angeklagten deshalb nicht zugute gehalten, weil er vor der Hauptverhandlung kein Geständnis abgelegt hatte.
  • BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 161

    Außerdem begründet eine überlange Verfahrensdauer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81] und 1983, 135).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1992 - 5 Ss 336/92
    Geschieht das, müssen die Urteilsgründe im einzelnen die Umstände anführen, die zur Ablehnung von Geldstrafen geführt haben (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 2, 4; Beschluß des 2. Senats vom 13.5.1970 in VRS 39, 328,329; OLG Schleswig, NJW 1982, 116; StV 1982, 367 f.).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 189/90

    Unverzüglichkeit eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit

    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
  • LG Frankfurt/Main, 06.06.1988 - 86 Js 36965/87
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