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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,358
BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82 (https://dejure.org/1982,358)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1982 - 3 StR 29/82 (https://dejure.org/1982,358)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1982 - 3 StR 29/82 (https://dejure.org/1982,358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe durch die Untersuchungshaft - Auswirkungen der Strafaussetzung zur Bewährung auf das Führungszeugnis - Auslegung des § 56 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) im Hinblick auf die Strafaussetzung zur ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 25
  • NJW 1982, 1768
  • MDR 1982, 591
  • NStZ 1982, 326
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 15/61

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Notzucht - Rechtliches Interesse eines

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82
    Denn der Bundesgerichtshof (NJW 1961, 1220 f) hatte zu § 23 StGB aF die Ansicht vertreten, daß die Vollstreckung einer Strafe, die durch Anrechnung der Untersuchungshaft voll verbüßt ist, begrifflich nicht mehr ausgesetzt werden könne; der Umstand, daß der Angeklagte seiner Person nach für aussetzungswürdig erachtet werde, gleiche in einem solchen Fall die schlechtere Lage nicht aus, in die er im Hinblick auf § 23 Abs. 3 Nr. 2 StGB aF - Verbot einer Strafaussetzung bei erneuter Straffälligkeit nach vorangegangener Strafaussetzung - gebracht werde.
  • BGH, 19.05.1981 - 1 StR 165/81

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht bei nicht vorgenommener

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82
    Die in den §§ 56 ff StGB vorgesehene Modifikation der Strafvollstreckung zur Einwirkung auf den Verurteilten und somit eine Strafaussetzung ist nach alledem nicht mehr möglich, wenn die Vollstreckung infolge der kraft Gesetzes eingetretenen Anrechnung der Untersuchungshaft bereits erledigt ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1981 - 1 StR 165/81 - Ruß in LK, 10. Aufl. § 56 Rdn 7; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 56 Rdn 2; Lackner, StGB 14. Aufl. § 56 Anm. 3 c).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82
    Der Gesetzgeber hat die Strafaussetzung zur Bewährung, ungeachtet ihrer Eigenständigkeit als besonderes Reaktionsmittel zur "ambulanten" Behandlung des Täters, als Modifikation der Strafvollstreckung ausgestaltet (BGHSt 24, 40, 43).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82
    Diesen Vorteil hat auch derjenige, dessen Untersuchungshaft nur geringfügig unter der Höhe der erkannten Freiheitsstrafe liegt, weil auch dann bei einem aussetzungswürdigen Angeklagten die gesamte Strafe zur Bewährung auszusetzen ist (vgl. BGHSt 27, 287 f).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82
    So heißt es in dem Ersten Schriftlichen Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (BT-Drucks. V/4094 S. 11) zu § 23 Abs. 4 StGB 1969, der wörtlich mit § 56 Abs. 4 StGB übereinstimmt: "Absatz 4 bestätigt die Rechtsprechung zum geltenden Recht.
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo); Totschlag; Körperverletzung

    Die erkannte Strafe ist deshalb bereits vollständig verbüßt und kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden (vgl. BGHSt 31, 25; BGH NJW 2002, 1356).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Ist aber die Strafe - wie hier - infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH, Beschl. vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01).
  • OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10

    Erledigung der laufenden Bewährung durch Vollzug der Sicherungshaft aufgrund

    Grundsätzlich ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung in einem Urteil nicht in Betracht kommt, wenn die verhängte Strafe auf Grund von Anrechnung bereits als voll verbüßt anzusehen ist (vgl. BGHSt 31, 25).

    Dass dem Verurteilten mangels zu verbüßender Reststrafe ein Widerruf der Strafaussetzung nicht mehr droht (vgl. BGHSt 31, 25 (28)), ändert nichts an der staatlich ihm aufgegebenen Anordnung, bestimmte Weisungen erfüllen zu müssen.

    Denn ein Widerruf setzt voraus, dass im Zeitpunkt seines Erlasses ein noch zu verbüßender Strafrest vorhanden sein muss (vgl. BGHSt 31, 25 (28)).

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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1982 - 3 StR 56/82   

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https://dejure.org/1982,1530
BGH, 05.03.1982 - 3 StR 56/82 (https://dejure.org/1982,1530)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1982 - 3 StR 56/82 (https://dejure.org/1982,1530)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1982 - 3 StR 56/82 (https://dejure.org/1982,1530)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersuchungshaft - Anrechnung - Strafe im Ausland - Anrechnung erlittener Freiheitsentziehung - Freiheitsstrafe im Ausland - Ausdrücklicher Ausspruch im Urteil

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 51 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 326
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß sich die Angabe des Anrechnungsmaßstabes im Ausland erlittener Freiheitsentziehung aus denn Urteilsspruch ergeben muß (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB); die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß die Strafkammer sich ihrer Verpflichtung bewußt war, den Anrechnungsmaßstab nach ihrem tatrichterlichen Ermessen zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 499/79 - bei Holtz, MDR 1980, 454; BGH NStZ 1982, 326; BGH, Beschluß vom 8. August 1983 - 3 StR 494/82 - und vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen:

    Der für jeden Inhaftierungszeitraum neu festzulegende Anrechnungsmaßstab ist in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1982 - 3 StR 56/82, NStZ 1982, 326; Beschluss vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83, NStZ 1983, 455; Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 177).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Bejahendenfalls bedarf es nur einer Festsetzung des Anrechnungsmaßstabes in der Urteilsformel (vgl. BGH NStZ 1982, 326 ; 1983, 455; BGH StV 1985, 503).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20

    Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer

    Anderes gilt indessen in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Richter nach § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB den Maßstab der Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung in jedem Falle nach seinem Ermessen zu bestimmen hat; in dieser Konstellation ist die Anrechnungsanordnung nach § 51 Abs. 3 StGB im Urteil ausdrücklich auszusprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 1982 - 3 StR 56/82, NStZ 1982, 326; vom 17. Februar 2015 - 3 StR 505/14, juris Rn. 5; Urteile vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79, juris Rn.17; vom 11. Juli 1985 - 4 StR 293/85, juris Rn. 5; SKStGB/Wolters, 9. Aufl., § 51 Rn. 25; LK/Schneider, 13. Aufl., § 51 Rn. 39 f.; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 51 Rn. 46 ff.; SSWStGB/Eschelbach, 5. Aufl. § 51 Rn. 16; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 51 Rn. 16 jew. mwN).
  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83

    Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das

    Erforderlich ist aber die Angabe des Anrechnungsmaßstabes im Urteilsspruch (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB); die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß die Strafkammer sich ihrer Verpflichtung bewußt war, den Anrechnungsmaßstab nach ihrem tatrichterlichen Ermessen zu bestimmen (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1980, 454; NStZ 1982, 326; BGH, Beschluß vom 8. April 1983 - 3 StR 494/82; Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 51 StGB, Rdnr. 16).
  • BGH, 19.02.1997 - 5 StR 33/97

    Berücksichtigung und Anrechnung einer im Ausland vollstreckten Strafhaft auf eine

    Die Revision hat insoweit Erfolg, als das Landgericht die Anrechnung des § 51 Abs. 3 StGB nicht bedacht und es infolge dessen unterlassen hat, entgegen § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB den Maßstab für die Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung zu bestimmen (BGH NStZ 1982, 326; 1983, 455; BGH wistra 1994, 235).
  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 576/84

    Psychologische Deutung des Verhaltens der Angeklagten durch das Gericht -

    Das ist in neuer Verhandlung nachzuholen (BGH NStZ 1982, 326; 1983, 455; 1984, 214; vgl. ferner die Nachweise bei Mösl in NStZ 1983, 495).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 229/88

    Strafzumessung: Anrechnungsmaßstab im Ausland erlittener Haft, Südafrika

    Diese Entscheidung ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten (vgl. BGH NStZ 1982, 326; 1986, 312, 313); sie kann - jedenfalls im vorliegenden Fall - nicht vom Revisionsgericht nachgeholt werden.
  • BGH, 06.03.1986 - 1 StR 84/86

    Strafrechtliche Wirkungen eines Unterbleibens der Anfechtung eines Urteils durch

    In der neuen Verhandlung wird das Landgericht Gelegenheit haben, den Maßstab für die Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung zu bestimmen (§ 51 Abs. 4 S. 2 StGB; vgl. BGH NStZ 1982, 326).
  • BGH, 30.01.1986 - 1 StR 662/85

    Strafzumessung: Anrechnungsmaßstab im Ausland erlittener Haft, Italien

    Das ist in neuer Verhandlung nachzuholen; der Senat kann nicht ausschließen, daß die Strafkammer bei Anwendung jener Vorschrift zu einem Umrechnungsmaßstab gekommen wäre, der günstiger ist als das Regelverhältnis eins zu eins (vgl. BGH NStZ 1982, 326; 1983, 455; 1984, 214; 1985, 21).
  • BGH, 01.07.1982 - 3 StR 107/82

    Aufhebung des Urteils wegen Fehlens der Bestimmung des Maßstrabs der Anrechnung

  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 422/85

    Maßstab der Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Freiheitsentziehung

  • BGH, 06.08.1982 - 3 StR 234/82

    Nichtgebrauch des Anrechnungsmaßstabs für erlittene Freiheitsentziehungen bei der

  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 552/83

    Voraussetzungen der Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung

  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 819/82

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsstrafe

  • BGH, 01.02.1984 - 3 StR 549/83

    Anrechnung der türkischen Auslieferungshaft auf die auszusprechende

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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1982 - 2 StR 721/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2347
BGH, 05.05.1982 - 2 StR 721/81 (https://dejure.org/1982,2347)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1982 - 2 StR 721/81 (https://dejure.org/1982,2347)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1982 - 2 StR 721/81 (https://dejure.org/1982,2347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Rechtsfolgenausspruchs wegen fehlerhafter Nichtberücksichtigung von Vorleben und Geschehnissen um den Angeklagten bei der Strafzumessung - Unvollständige Strafzumessungserwägungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 326
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 05.05.1982 - 2 StR 721/81
    Er ist aber nicht gehindert, jenen Sachverhalt selbst daraufhin zu prüfen, ob er Anhaltspunkte für die bei den abzuurteilenden Taten aufgewandte Energie oder die vom Angeklagten künftig ausgehenden Gefahren bietet; wenn insoweit eindeutige Feststellungen getroffen werden können, darf er diese als Indiztatsachen in die Strafzumessungserwägungen einbeziehen (BGH NJW 1951, 769; BGH bei Dallinger MDR 1975, 195; BGH NStZ 1981, 99; BGH, Beschluß vom 27. Februar 1981 - 2 StR 31/81; Bruns NStZ 1981, 81 ff).
  • BGH, 30.10.1974 - 2 StR 402/74

    Unerlaubte Einfuhr - Betäubungsmittel - Strafschärfende Maßnahme - Nicht geringe

    Auszug aus BGH, 05.05.1982 - 2 StR 721/81
    Er ist aber nicht gehindert, jenen Sachverhalt selbst daraufhin zu prüfen, ob er Anhaltspunkte für die bei den abzuurteilenden Taten aufgewandte Energie oder die vom Angeklagten künftig ausgehenden Gefahren bietet; wenn insoweit eindeutige Feststellungen getroffen werden können, darf er diese als Indiztatsachen in die Strafzumessungserwägungen einbeziehen (BGH NJW 1951, 769; BGH bei Dallinger MDR 1975, 195; BGH NStZ 1981, 99; BGH, Beschluß vom 27. Februar 1981 - 2 StR 31/81; Bruns NStZ 1981, 81 ff).
  • BGH, 27.02.1981 - 2 StR 31/81

    Möglichkeit der Anordnungn eines Berufsverbots

    Auszug aus BGH, 05.05.1982 - 2 StR 721/81
    Er ist aber nicht gehindert, jenen Sachverhalt selbst daraufhin zu prüfen, ob er Anhaltspunkte für die bei den abzuurteilenden Taten aufgewandte Energie oder die vom Angeklagten künftig ausgehenden Gefahren bietet; wenn insoweit eindeutige Feststellungen getroffen werden können, darf er diese als Indiztatsachen in die Strafzumessungserwägungen einbeziehen (BGH NJW 1951, 769; BGH bei Dallinger MDR 1975, 195; BGH NStZ 1981, 99; BGH, Beschluß vom 27. Februar 1981 - 2 StR 31/81; Bruns NStZ 1981, 81 ff).
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 136/84

    Bedeutung von Vorstrafen für die Festsetzung einer Strafe - Bedeutung einer nicht

    Trotz Fehlens der Rechtskraft dieser dritten Verurteilung war hier die Prüfung geboten, ob dem betreffenden Urteil unter dem Aspekt der Warnfunktion Bedeutung zukam und ob der ihm zugrunde liegende Sachverhalt nach der Überzeugung des erkennenden Gerichts weiteren Aufschluß über die Täterpersönlichkeit des Angeklagten, insbesondere über von ihm künftig ausgehende Gefahren bot (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1982 - 2 StR 721/81).
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