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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81   

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BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81 (https://dejure.org/1982,398)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1982 - 2 StR 314/81 (https://dejure.org/1982,398)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81 (https://dejure.org/1982,398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des Unternehmenstatbestandes der Begünstigung in den Erfolgstatbestand der Strafvereitelung - Voraussetzungen für das Vorliegen von Sachmängeln in der Beweiswürdigung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Versuchsbeginn bei der Strafvereitelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 258

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 10
  • NJW 1982, 1600
  • MDR 1982, 592
  • NStZ 1982, 329
  • StV 1982, 346
  • JR 1982, 516
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • KG, 19.02.1981 - Ss 220/80
    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81
    Die Grenze zum Versuch wäre hier erst durch den Beginn der falschen Zeugenaussage überschritten worden (so auch Hans.OLG Hamburg JR 1981, 158 ff mit zust. Anm. Rudolphi; OLG Bremen NJW 1981, 2711 [OLG Bremen 04.12.1980 - BL 337/80]; KG, NStZ 1981, 449 f; Pelchen in Karlsruher Komm. StPO § 60 Rdnr. 25; Stree in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 258 Rdn. 31).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 28, 162, 163).
  • OLG Bremen, 04.12.1980 - BL 337/80
    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81
    Die Grenze zum Versuch wäre hier erst durch den Beginn der falschen Zeugenaussage überschritten worden (so auch Hans.OLG Hamburg JR 1981, 158 ff mit zust. Anm. Rudolphi; OLG Bremen NJW 1981, 2711 [OLG Bremen 04.12.1980 - BL 337/80]; KG, NStZ 1981, 449 f; Pelchen in Karlsruher Komm. StPO § 60 Rdnr. 25; Stree in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 258 Rdn. 31).
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81
    Dabei reicht bedingter Vorsatz aus (BGHSt 2, 279, 281).
  • BGH, 22.10.1963 - 1 StR 397/63

    Übersehen der Möglichkeit zur Strafmilderung - Nichtbeachtung eines

    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81
    Während der Geltung des § 257 StGB aF hätte er sich allerdings der Begünstigung schuldig gemacht (vgl. u.a. BGHSt 19, 113, 114; BGH LM Nr. 6 zu § 60 Nr. 3 StPO; BGH bei Dallinger MDR 1969, 724; BGH bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80

    Zeitpunkt des Versuchsbeginns bei mehreren Beteiligten - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81
    Im letzteren Fall wäre die im angefochtenen Urteil in anderem Zusammenhang erwähnte Entscheidung des Senats vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80 - (NStZ 1981, 99) zu beachten.
  • BGH, 26.03.1981 - 4 StR 76/81

    Vorliegen eines Vereidigungsverbotes im Falle des Bestehens einer begünstigenden

    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81
    Damit weicht der Senat von der entsprechenden Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs ab (Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - (bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] ), 17. Oktober 1979 - 3 StR 301/79 -, 8. Mai 1981 - 3 StR 183/81 - (Strafverteidiger 1981, 329), 9. September 1981 - 3 StR 291/81 -, 27. September 1979 - 4 StR 509/79 -, 26. März 1981 - 4 StR 76/81 - (NStZ 1981, 268), 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und vom 1. April 1980 - 5 StR 144/80).
  • BGH, 26.02.1980 - 5 StR 9/80

    Verurteilung wegen versuchten erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81
    Damit weicht der Senat von der entsprechenden Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs ab (Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - (bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] ), 17. Oktober 1979 - 3 StR 301/79 -, 8. Mai 1981 - 3 StR 183/81 - (Strafverteidiger 1981, 329), 9. September 1981 - 3 StR 291/81 -, 27. September 1979 - 4 StR 509/79 -, 26. März 1981 - 4 StR 76/81 - (NStZ 1981, 268), 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und vom 1. April 1980 - 5 StR 144/80).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 291/81

    Wirkungen einer gerichtlichen Verpflichtung zum Absehen von einer Vereidigung auf

    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81
    Damit weicht der Senat von der entsprechenden Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs ab (Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - (bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] ), 17. Oktober 1979 - 3 StR 301/79 -, 8. Mai 1981 - 3 StR 183/81 - (Strafverteidiger 1981, 329), 9. September 1981 - 3 StR 291/81 -, 27. September 1979 - 4 StR 509/79 -, 26. März 1981 - 4 StR 76/81 - (NStZ 1981, 268), 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und vom 1. April 1980 - 5 StR 144/80).
  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 345/80

    Widerspruch zwischen Urteilserwägungen und der als wahr unterstellten Tatsachen -

    Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81
    Mit der dargelegten Ansicht gibt der Senat seine bisherige - im Zusammenhang mit § 60 Nr. 2 StPO vertretene - Meinung auf, nach der bereits die Absprache zwischen dem Vortäter und dem Zeugen über eine von diesem zu machende Falschaussage eine vollendete oder zumindest versuchte Strafvereitelung ist (Urteile vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 - und 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80 - sowie Beschluß vom 6. Februar 1980 - 2 StR 11/80).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 11/80

    Auswirkungen eines Vereidigungsverbotes beim Meineid im Rahmen der Beurteilung

  • BGH, 16.01.1980 - 2 StR 687/79

    Bestehen eines Vereidigungsverbots - Absprache und Vorbereitung von Aussagen -

  • BGH, 17.10.1979 - 3 StR 301/79

    Bewertung einer bewussten Falschaussage eines Zeugen - Nichtbelehrung über das

  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 296/78

    Vereidigungsverbot eines Zeugen wegen Vermutung der Absprache mit dem Angeklagten

  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 144/80

    Fehlerhafte Vereidigung eines Zeugen

  • BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81

    Absprache einer Falschaussage in der Hauptverhandlung - Möglichkeit der

  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52

    Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat

  • BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11

    Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben

    Bei der Anfertigung der Erklärung handelt es sich also um eine straflose Vorbereitungshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81, BGHSt 31, 10 ff.; BGH, Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 565/81, JZ 1982, 434 f.).
  • BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10

    Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale

    Für die Strafvereitelung ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass ein unmittelbares Ansetzen mit Beginn der Handlung gegeben ist, die den Vereitelungserfolg unmittelbar bewirken soll (vgl. BGHSt 31, 10, 12; BGHR StGB § 258 Abs. 4 Versuchsbeginn 1, 2; vgl. Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 28 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06

    Strafverfahren: Ausschließung des Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

    Ihr in den vier Terminen zur Hauptverhandlung intensiv an den Tag gelegtes Verhalten hat das Stadium strafloser Vorbereitungshandlungen überschritten und ist in das des strafbaren Versuchs der Strafvereitelung eingetreten (vgl. zur Abgrenzung von Versuch und Vorbereitungshandlung bei versuchter Strafvereitelung: BGHSt 31, 10; St 34, 68).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94

    Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme -

    Danach hat sich die Angeklagte entgegen der Auffassung der Revision nur der versuchten Strafvereitelung schuldig gemacht, denn der Tatbestand des § 258 Abs. 1 StGB setzt voraus, daß der Täter den Vereitelungserfolg herbeiführt (vgl. BGHSt 31, 10, 12) [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81].
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83

    Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns

    Der Täter muß also, anders als nach § 257 StGB a.F., den Vereitelungserfolg herbeiführen (vgl. BGHSt 31, 10, 12) [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81].
  • BayObLG, 13.05.1997 - 2St RR 52/97

    Versuchter schwerer Diebstahl - Regelbeispiel des Entwendens einer durch

    Vielmehr ist ein Versuch schon dann gegeben, wenn er Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals - oder eines diesem gleich zu behandelnden qualifizierenden Merkmals - vorgelagert sind, in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden und das geschützte Rechtsgut - nach der Vorstellung des Täters - in eine konkrete Gefahr bringen (BGHSt 30, 363, 364; 31, 10, 12; 36, 249, 250; 37, 294, 297).
  • OLG Köln, 14.10.2002 - 2 Ws 508/02

    Ausschließung eines Wahlverteidigers wegen versuchter Strafvereitelung; Hinweis

    Selbst wenn man aber insoweit von einem täterschaftlichen Verhalten des Verteidigers (und nicht nur von einer Anstiftung der Zeugin durch ihn) ausgehen wollte, so wäre doch durch eine Bemerkung wie vorliegend geschildert die Grenze zum Versuch noch nicht überschritten; in Ansehung des § 258 StGB als Erfolgsdelikt läge vielmehr nur eine (straflose) und damit auch für § 138 a StPO nicht genügende Vorbereitungshandlung vor (BGHSt 31, 10 = NStZ 82, 329).

    Es läge dann in einem Verfahrensstadium wie vorliegend bei Unterstellung der Richtigkeit der wiedergegebenen Äußerungen der betroffenen Verteidiger gegeben in Bezug auf § 258 StGB lediglich ein Fall der versuchten Anstiftung zur Strafvereitelung vor, die nicht unter Strafe steht (so auch Beulke NStZ 82, 330, dessen ansonsten angestellte Kritik an BGHSt 31, 10 = NStZ 82, 329 vom Bundesgerichtshof in der späteren Entscheidung BGH NJW 83, 2712 gerade nicht übernommen worden ist).

  • BGH, 16.05.1983 - 2 ARs 129/83

    Zur Abgrenzung zulässigen Verteidigerhandelns von versuchter Strafvereitelung -

    Aus BGHSt 31, 10 ff [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81] läßt sich für den vorliegenden Fall nichts herleiten.
  • BGH, 25.04.1989 - 1 StR 97/89

    Ausschluß des als Zeugen vernommenen Staatsanwalts von der Hauptverhandlung

    Nach allgemeiner Meinung setzt zwar der Versuch der Strafvereitelung mit dem Beginn der Aussage ein (BGHSt 31, 10, 13) [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81], doch begründet der Verdacht einer während derselben Hauptverhandlung gemachten Falschaussage die Anwendung von § 60 Nr. 2 StPO nicht (vgl. BGHSt 34, 68, 69 m.w.Nachw.), es sei denn, die Vernehmung war schon abgeschlossen und es kommt zu einer neuen Vernehmung des Zeugen (BGHSt 34, 68); das war hier nicht der Fall.
  • BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91

    Versuchsbeginn bei Strafvereitelung - Versicherungsbetrug bei Brandstiftung vor

    Vereinbarungen oder Zusagen, für den Vortäter in einem gegen ihn gerichteten gerichtlichen Verfahren falsch auszusagen, bewegen sich grundsätzlich im Bereich der straflosen Vorbereitungshandlung (BGHSt 31, 10, 13 [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81]; BGH NStZ 1982, 430, 431; LK StGB 10. Aufl. § 258 Rdn. 17 ); die Schwelle zum Versuch wird erst durch den Beginn der falschen Zeugenaussage überschritten.
  • BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86

    Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf

  • OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 3 Ws 190/03

    Verteidigerausschluss: Verwerfung der Vorlage ohne mündliche Verhandlung;

  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82

    Zustellung - Anordnung - Wirksameit - Vorsitzender

  • KG, 28.06.2004 - 4 ARS 27/04

    Bowlingcenter-Fall - Ausschließung des Verteidigers; versuchte Strafvereitelung;

  • BGH, 17.12.1985 - 4 StR 583/85

    Falschaussage, um die Gefahr einer Bestrafung wegen Begünstigung von sich

  • BayObLG, 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 258/85

    Die Revision des Angeklagten wird verworfen

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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1982 - 1 StR 88/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1950
BGH, 04.05.1982 - 1 StR 88/82 (https://dejure.org/1982,1950)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1982 - 1 StR 88/82 (https://dejure.org/1982,1950)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1982 - 1 StR 88/82 (https://dejure.org/1982,1950)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sexueller Mißbrauch - Abhängigkeit - Mißbrauch der Abhängigkeit - Machterkenntnis - Machtkenntnis - Ausnutzung der Abhängigkeit - Zusammenhang

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 174 Abs. 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 329
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 645/17

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Missbrauch einer aus dem

    Ausreichend ist aber auch, dass der Täter seine Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen erkennt und die auf ihr beruhende Abhängigkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt, wobei der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen beiden Teilen bewusst sein muss (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 1979 - 3 StR 98/79, BGHSt 28, 365, 367; vom 4. Mai 1982 - 1 StR 88/82, NStZ 1982, 329; vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 257/90, NStZ 1991, 81, 82; vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91, bei Miebach, NStZ 1993, 223; vom 23. Januar 1997 - 4 StR 591/96, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Missbrauch 2; Beschluss vom 17. Juni 1997 - 5 StR 232/97 aaO; Urteil vom 11. Juli 2017 - 5 StR 112/17 aaO).

    Ob eine Abhängigkeit des Jugendlichen bestand und diese zur Tat ausgenutzt wurde, beurteilt sich mithin nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1982 aaO).

  • LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen i.R.e. Obhutsverhältnisses (hier:

    Denn die Geschädigte U, die zu den einschlägigen Tatzeitpunkten das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, war dem Angeklagten in einem Obhutsverhältnis anvertraut, kraft dessen ihm das Recht und die Pflicht oblagen, deren Lebensführung zu überwachen und zu leiten (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1967 - 1 StR 595/65 - zitiert nach juris; Urteil vom 04.05.1982 - 1 StR 88/82 - zitiert nach juris).
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 257/90

    Mißbrauch der Abhängigkeit eines vom Jugendamt zugeteilten Pflegekindes -

    Die Voraussetzungen dafür können zum Beispiel fehlen, wenn ein sechzehnjähriger Lehrling bei der Tat gelegentlich im Hause des Arbeitgebers übernachtet (BGH NStZ 1982, 329) oder wenn der Anstoß zu ihr von der siebzehnjährigen Stieftochter des Täters ausgeht (BGHSt 28, 365, 367).

    Von einem Mißbrauch der Abhängigkeit ist aber auch dann zu sprechen, wenn der Täter seine Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen erkennt und die auf ihr beruhende Abhängigkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt; beiden Teilen muß dabei der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen bewußt sein (BGHSt 28, 365, 367; BGH NStZ 1982, 329).

  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96

    Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zum Missbrauch einer Schutzbefohlenen

    Damit setzte er bewußt in einer für die Schutzbefohlene erkennbaren Weise seine Macht und Überlegenheit als Mittel ein, sich diese gefügig zu machen (vgl. BGHSt 28, 365, 367; BGH StV 1981, 543; NStZ 1982, 329; vgl. auch Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 174 Rdn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.1995 - 1 Ss 74/95
    Hierfür ist erforderlich, daß der Täter die auf seiner Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen beruhende innere Abhängigkeit des Jugendlichen für seine Zwecke ausnutzt, wobei beiden Teilen der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen bewußt sein muß (BGHSt 28, 365, 367; BGH NStZ 1982, 329 ; BGH Beschluß vom 28. Mai 1985 - 1 StR 182/85 - BGH NStZ 1991, 81 f; BGH Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 -).
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