Weitere Entscheidungen unten: BGH, 11.05.1982 | OLG Düsseldorf, 23.12.1981

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1982 - 2 StR 710/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1673
BGH, 21.04.1982 - 2 StR 710/81 (https://dejure.org/1982,1673)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1982 - 2 StR 710/81 (https://dejure.org/1982,1673)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1982 - 2 StR 710/81 (https://dejure.org/1982,1673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Befreiung eines Schöffen durch den Strafkammervorsitzenden - Ablehnung eines Antrages auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 335
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80

    Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Revision wegen Bestellung

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 710/81
    Das Revisionsgericht kann die Befreiung eines Schöffen durch den Strafkammervorsitzenden nur daraufhin überprüfen, ob sie willkürlich erfolgt ist (§ 336 Satz 2 StPO i.V.m. § 77 Abs. 1, 3 Satz 3, § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG; vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 1981 - 2 StR 461/80 - undvom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80

    Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 710/81
    Das Revisionsgericht kann die Befreiung eines Schöffen durch den Strafkammervorsitzenden nur daraufhin überprüfen, ob sie willkürlich erfolgt ist (§ 336 Satz 2 StPO i.V.m. § 77 Abs. 1, 3 Satz 3, § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG; vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 1981 - 2 StR 461/80 - undvom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80).
  • BGH, 21.07.1981 - 1 StR 281/81

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 710/81
    Auf den Gehilfen ist der verschärfte Strafrahmen nur dann anzuwenden, wenn sein Beitrag selbst, allerdings bei Berücksichtigung der Haupttat, als besonders schwerwiegend erscheint (BGH, NStZ 1981, 394).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Die Rüge unterliegt nach der Neufassung von § 54 Abs. 3 GVG i.V.m. § 336 Satz 2 StPO nur noch der beschränkten Nachprüfung, ob die Entbindung des Schöffen auf Willkür beruht (Art. 8 Abs. 1 StVÄG 1979; vgl. BGH, Urt. v. 21.4.1982 - 2 StR 710/81).
  • KG, 18.05.2013 - 161 Ss 14/13

    Kein Verstoß gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters bei Verteilung der

    Die beanstandete Entscheidung des Vorsitzenden der 73. kleinen Strafkammer unterliegt nur der beschränkten Nachprüfung, ob die Entbindung des Schöffen auf Willkür beruht (vgl. BGH NStZ 1982, 335 m.w.Nachw.; NStZ 1982, 476; OLG Karlsruhe, NStZ 1981, 272), der Angeklagte hierdurch unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG seinem gesetzlichen Richter entzogen worden ist.
  • BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82

    Unterbrechung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Straftaten durch die

    Nach der Neufassung von § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG i.V.m. § 336 Satz 2 StPO kann das Revisionsgericht diese Maßnahme nur daraufhin überprüfen, ob sie willkürlich erfolgt ist, d.h. als grob fehlerhaft oder offensichtlich unhaltbar den Anspruch aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt (BGH MDR 1982, 511; Urteile vom 5.1.1982 - 5 StR 426/81; 21.4.1982 - 2 StR 710/81; 22.6.1982 - 1 StR 249/81).
  • BayObLG, 19.12.1983 - RReg. 4 St 253/83

    Rechtliche Einordnung der Bekanntgabe eines Erwerbswilligen; Beihilfe zum

    Hätte er jede Mitteilung, auch die nicht öffentliche und uneigennützige als (Unter-) Fall des Verschaffens einer Gelegenheit angesehen, wäre die erste Alternative der Vorschrift bedeutungslos und überflüssig (BGH NStZ 1982, 335 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1982 - 5 StR 181/82   

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https://dejure.org/1982,2103
BGH, 11.05.1982 - 5 StR 181/82 (https://dejure.org/1982,2103)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1982 - 5 StR 181/82 (https://dejure.org/1982,2103)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1982 - 5 StR 181/82 (https://dejure.org/1982,2103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verschweigen des erzielten Umsatzes einer GmbH sowie der sich daraus ergebenden Einkünfte - Möglichkeit des Bestehens der Tateinheit zwischen fortgesetzter Umsatzsteuerhinterziehung und einer fortgesetzten Hinterziehung der Einkommensteuer und Gewerbesteuer - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 335
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 428/80

    Abgabe unrichtiger oder unvollständiger Umsatzsteuervoranmeldung

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 5 StR 181/82
    Die Abgabe einer solchen unrichtigen Erklärung kann - wie hier - der Einzelakt einer Fortsetzungstat (BGH NJW 1980, 2591; RG RStBl 1940, 961), aber auch eine selbständige Handlung sein (Hübner a.a.O.; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl. § 370 Rdn. 230); eine mitbestrafte Nachtat ist sie nicht.
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Zwar beziehen sich die Voranmeldungen und die Jahreserklärung auf dieselbe Steuer; der Schaden ist aber anderer Art. Deshalb ist anerkannt, daß keine straflose Nachtat vorliegt, wenn in der Jahreserklärung nur die Angaben aus den unrichtigen Voranmeldungen wiederholt werden (vgl. Kohlmann AO 1977 § 370 Rdn. 146.3; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 9. Aufl. § 370 Rdn. 78; Schuhmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist UStG 6. Aufl. § 18 Rdn. 326; BGH NStZ 1982, 335).
  • BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91

    Anklagesatz bei Steuerhinterziehung

    Es sei nur am Rande bemerkt, dass die Auffassung, die falsche Angaben in den Voranmeldungen wiederholende Umsatzsteuerjahreserklärung sei eine mitbestrafte Nachtat, mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Meinung nicht übereinstimmt (BGH NStZ 1982, 335 ; wistra 1992, 93/94).

    In den Beschlüssen vom 261.5.1988 (NJW 1989, 2145) und 23.12.1981 (NStZ 1982, 335 ) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf über sofortige Beschwerden entschieden.

  • BGH, 01.04.1992 - 5 StR 115/92

    Fortsetzungszusammenhang bei nachgereichten Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auf die Frage, ob bei neuem Tatentschluß derselbe Steueranspruch (Umsatzsteuern für einen bestimmten Zeitraum) im Sinne der Tatmehrheit mehrfach verletzt werden kann (vgl. Senatsentscheidung NStZ 1982, 335 sowie Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht, 3. Aufl., 1985, § 370 AO Rdn. 136 a.E.), kommt es unter diesen Umständen nicht an.
  • BGH, 01.09.1982 - 3 StR 185/82

    Annahme mehrerer selbstständiger Taten bei Hinterziehung von Steuern

    Das kann der Fall sein, wenn mehrere gleichzeitig abgegebene Steuererklärungen dieselben falschen Angaben enthalten (BGH, Urteil vom 30. September 1980 - 5 StR 394/80 bei Holtz MDR 1981, 100 f; Urteil vom 11. Mai 1982 - 5 StR 181/82 = WiStra 1982, 145), wenn eine falsche Erklärung (in einem Vordruck oder in einer Rechnung) förmlich für mehrere Steuerarten abgegeben wird (RG JW 1936, 1677, 1678; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1978 - 4 StR 604/78 bei Holtz MDR 1979, 279 f [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; Beschluß vom 22. März 1979 - 4 StR 641/78; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. August 1980 - 4 StR 428/80 = NJW 1980, 2591 betreffend Umsatzsteuervoranmeldung für mehrere Leistungen innerhalb desselben Voranmeldungszeitraums) oder wenn - bei Begehung durch Unterlassen - die verletzten Steuerpflichten durch eine und dieselbe Handlung zu erfüllen gewesen wären (BGH, Urteil vom 1. August 1979 - 3 StR 239/79 bei Holtz MDR 1979, 987).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.12.1981 - 3 Ws 601 - 605/81, 3 Ws 601/81, 3 Ws 602/81, 3 Ws 603/81, 3 Ws 604/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1880
OLG Düsseldorf, 23.12.1981 - 3 Ws 601 - 605/81, 3 Ws 601/81, 3 Ws 602/81, 3 Ws 603/81, 3 Ws 604/81 (https://dejure.org/1981,1880)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.1981 - 3 Ws 601 - 605/81, 3 Ws 601/81, 3 Ws 602/81, 3 Ws 603/81, 3 Ws 604/81 (https://dejure.org/1981,1880)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 1981 - 3 Ws 601 - 605/81, 3 Ws 601/81, 3 Ws 602/81, 3 Ws 603/81, 3 Ws 604/81 (https://dejure.org/1981,1880)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • NStZ 1982, 335
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer

    Zwar tritt auch bei einer Nichteröffnung wegen funktionaler Mängel der Anklage - wie zum Teil hier - die Sperrwirkung des § 211 StPO ein; jedoch ist die Einreichung einer mangelfreien Anklageschrift schon für sich betrachtet eine die Sperrwirkung beseitigende neue Tatsache im Sinne des § 211 StPO, die eine Fortsetzung des Verfahrens ermöglicht (vgl. Senat aaO; ebenso OLG Düsseldorf NStZ 1982, 335; LR-Stuckenberg, aaO § 211 Rn. 14; KK-Schneider aaO § 211 Rn. 6; Meyer-Goßner, aaO § 211 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

    In Steuerstrafsachen können in der Regel Tatablauf und Schuldumfang nicht schon durch die bloße Angabe der betroffenen Steuerart und der Summe der jeweils verkürzten Abgaben hinreichend deutlich gemacht werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 2145; NStZ 1982, 335 [336]; NStZ 1991, 99 [100]; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 1980 - 6 Ws 227/80).
  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

    Freilich ist auch in der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 23.12.1981 = NStZ 1982, 335, 336; Beschl. v. 26.05.1988 = NJW 1989, 2145 f. = wistra 1988, 365 = JR 1989, 435 m. Anm. Rieß; Urt. v. 30.10.1990 = NStZ 1991, 99 = wistra 1991, 32) die Ansicht vertreten worden, daß eine Anklage wegen Steuerhinterziehung, um ihrer Umgrenzungsfunktion zu genügen, einen Vergleich der gesetzlich geschuldeten Steuer mit derjenigen enthalten müsse, die aufgrund der unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Täters nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig angemeldet oder festgesetzt wurde.
  • OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
    4 St 159/91">NStZ 92, 403 f; OLG Düsseldorf, NStZ 82, 335 f; 336; Wistra 87, 307 f, 88, 365 f, 366; 91, 32 ff, 34; OLG Stuttgart, Wistra 84, 239; zu den rechtlichen Voraussetzungen des Gesamtvorsatzes bei Steuerhinterziehung nach bisheriger Rechtsprechung z.B. BGH, NStZ 89, 435 f; 91, 137).
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