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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.03.1982 - 1 HEs 8/82   

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OLG Koblenz, 01.03.1982 - 1 HEs 8/82 (https://dejure.org/1982,1951)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.03.1982 - 1 HEs 8/82 (https://dejure.org/1982,1951)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. März 1982 - 1 HEs 8/82 (https://dejure.org/1982,1951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Haftprüfungsverfahren wegen nicht abgeurteilter Taten bei Vollzug der Untersuchungshaft wegen einer abgeurteilten Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 867
  • NStZ 1982, 343
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Flucht- und

    Die Verurteilung wegen einer Tat aus dem Bereich des "erweiterten Tatbegriffs" lässt die Voraussetzungen für ein Haftprüfungsverfahren auch wegen der anderen, noch nicht abgeurteilten Taten aus diesem Bereich entfallen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.1982 - 1 HEs 8/82 , NStZ 1982, 343; OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 10; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 10; Krauß, BeckOK-StPO [38. Ed.], § 121 Rn. 5; Posthoff, in HK-StPO6, § 121 Rn. 14; Schultheis, in KK-StPO8, § 121 Rn. 5a).

    Eine Anordnung betreffend Aufhebung oder Fortdauer der Haft wegen der nicht abgeurteilten Taten würde folglich für die Zeit der Fortdauer der Haft wegen der abgeurteilten Tat nichts bewirken und das Haftprüfungsverfahren insoweit ins Leere laufen lassen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.1982 - 1 HEs 8/82 , NStZ 1982, 343; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 10).

  • OLG Stuttgart, 26.10.1994 - 1 HEs 134/94
    Die dies ablehnende Gegenmeinung (OLG Koblenz NStZ 1982, 343 ; OLG Hamm NStZ 1985, 425 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Auflage 1993, § 121 Rdnr. 10, KMR Kommentar zur StPO , 7. Auflage, § 121 Rdnr. 4; die für diese Meinung regelmäßig zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg MDR 1964, 60 betrifft eine andere Konstellation) stellt darauf ab, daß das Haftprüfungsverfahren im Fall wie dem vorliegenden nicht sinnvoll durchzuführen sei.

    Die in vorliegendem Fall eine Haftprüfung für erforderlich haltende Meinung (Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO , 3. Auflage 1993, § 121 Rdnr. 5; OLG Frankfurt NJW 1966, 2423; OLG München NStZ 1986, 423 ; Löwe-Rosenberg-Wendisch, StPO , 24. Auflage 1989, § 121 Rdnr. 23; Dünnebier NStZ 1982, 343 ; Päffgen NStZ 1989, 518; Ellen Schlüchter, Strafverfahren, 239.1; OLG Stuttgart, Beschluß vom 17. Januar 1983, 3 Ws 8/83) beruft sich auf das Normziel der §§ 121, 122 StPO : Unter Berücksichtigung des Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK habe ein Beschuldigter Anspruch auf Aburteilung binnen angemessener Zeit in ein- und demselben Verfahren (Kaiser, NJW 1966, 435).

  • OLG Hamburg, 07.07.2005 - 2 Ws 147/05

    Untersuchungshaft: Keine Haftprüfung bei Erlass eines Urteils wegen eines

    Für die Prüfung steht aber das Beschwerdeverfahren als Grundverfahren offen, welches weitergehenden Rechtsschutz mit unmittelbarer Außenwirkung zur Verfügung stellt (siehe zu alledem OLG Koblenz, NStZ 1982, 343 m.abl.Anm. Dünnebier; OLG Hamm, NStZ 1985, 425 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 2002, 382 f.; Wankel in KMR-StPO, § 121 Rn. 6, 7 a; Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 Rn. 10; Krause in AK-StPO, § 121 Rn. 11; Lemke, a.a.O., § 121 Rn. 8; Pfeiffer, a.a.O., § 121 Rn. 3; ähnlich OLG Oldenburg, MDR 1974, 60; OLG Karlsruhe, MDR 1994, 191 f.).
  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 2 Ws 11/02

    Haftprüfung durch das OLG; Berechnung der Frist für die Vorlage der Akten beim

    Diese Verfahrenssituation bei zwei Haftbefehlen ist mit derjenigen der Teilabtrennung von Taten aus einem wegen mehrerer Straftaten erlassenen Haftbefehl vergleichbar, in dem das Verfahren gem. §§ 121, 122 StPO nicht veranlasst ist, wenn (und solange) der Vollzug des Haftbefehls auch die bereits abgeurteilte Tat betrifft (zu vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflg., § 121 Rdziff. 10; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflg., § 121 Rdziff. 22; OLG Koblenz NStZ 82, 343; OLG Hamm NStZ 85, 425; a.M. KK StPO, 4. Auflg., § 121, Rdziff. 25 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 13.12.2018 - 2 Ws 221/18

    Untersuchungshaft: Haftprüfungsverfahren bei mehreren Taten

    Neben den vorstehenden systematischen und teleologischen Erwägungen spricht hierfür auch, dass in der vorgenannten Verfahrenskonstellation die Überprüfung des derzeit vollstreckten Haftbefehls nach §§ 121, 122 StPO, hinsichtlich dessen zugrunde liegender Taten die Hauptverhandlung noch nicht begonnen hat, auch bei dessen Aufhebung nicht zu einer Haftentlassung, sondern lediglich dazu führen kann, dass nunmehr ein anderer, zuvor nur im Wege der Überhaftnotierung wirksam gewordener Haftbefehl vollzogen wird, der seinerseits für die Dauer der laufenden Hauptverhandlung wegen § 121 Abs. 3 Satz 2 StPO der Überprüfung nach §§ 121, 122 StPO nicht unterliegt (vgl. zu insoweit parallel verlaufenden Überlegungen für den Fall, dass hinsichtlich eines Teils "derselben Tat" i. S. d. § 121 StPO bereits ein Urteil ergangen ist und die Untersuchungshaft zumindest auch wegen der abgeurteilten Taten noch fortdauert: Senat, Beschl. v. 7. Juli 2005, Az.: 2 Ws 147/05 (juris); OLG Hamm NStZ-RR 2002, 382 f.; OLG Koblenz NStZ 1982, 343; OLG Hamm NStZ 1985, 425; Schmitt aaO. Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.02.1982 - 6 Ss OWi 1705/81   

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https://dejure.org/1982,2395
OLG Hamm, 19.02.1982 - 6 Ss OWi 1705/81 (https://dejure.org/1982,2395)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.02.1982 - 6 Ss OWi 1705/81 (https://dejure.org/1982,2395)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Februar 1982 - 6 Ss OWi 1705/81 (https://dejure.org/1982,2395)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 694 (Ls.)
  • MDR 1982, 516
  • NStZ 1982, 343 (Ls.)
 
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