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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,249
BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81 (https://dejure.org/1982,249)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1982 - 2 StR 700/81 (https://dejure.org/1982,249)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81 (https://dejure.org/1982,249)
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Erschießung

§ 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung, Schwereverhältnis

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Tateinheit zwischen Delikten - Strafbarkeit wegen Totschlags in Tatmehrheit mit unerlaubtem Erwerb einer Schusswaffe und unerlaubtem Ausüben tatsächlicher Gewalt über eine solche Waffe - Anforderungen an die Rüge der Verletzung ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Tateinheit ungleichgewichtiger Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 52, § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 29
  • NJW 1982, 2080
  • MDR 1982, 680
  • NStZ 1982, 376 (Ls.)
  • StV 1982, 468
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Durch das Vergehen der Ausübung der tatsächlichen Gewalt werden der unerlaubte Waffenerwerb und der Totschlag zur Tateinheit verbunden (BGHSt 1, 67, 68).

    Vor allem bedeutet die Verbindung der drei Straftaten zu einer rechtlichen Einheit hier nicht eine Umkehrung der sozialethischen Bewertung menschlichen Verhaltens (vgl. BGHSt 1, 67, 70).

  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Eine Straftat kann Tateinheit zwischen zwei anderen Delikten auch dann begründen, wenn eines von diesen schwerer als jene Straftat wiegt (gegen BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]).

    Allerdings wird in der Entscheidung eines früheren Ferienstrafsenats (BGHSt 3, 165 ff [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]) der Standpunkt vertreten, in einem solchen Fall müsse der Grundsatz, daß mehrere selbständige strafbare Handlungen nicht durch eine tateinheitlich begangene minder schwere fortgesetzte Straftat oder Dauerstraftat zu einer derartigen Einheit verknüpft werden können, entsprechend angewandt werden.

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Der 3. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 5. November 1953 (BGHSt 6, 92 ff) den gegenteiligen Standpunkt eingenommen und darauf hingewiesen, daß er sich damit in Übereinstimmung mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung befinde.
  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78

    Unerlaubtes Führen einer Schußwaffe in Tateinheit mit gerechtfertigtem

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Soweit sich andere Senate seiner Meinung angeschlossen haben (Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 224/78 - und Urteil vom 20. Januar 1981 - 5 StR 657/80 -), erfordert auch das nicht die Vorlegung beim Großen Senat.
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 342/80

    Einmaliges Schießen als rechtlich selbständige Handlung neben der Ausübung der

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Entsprechendes muß für das Ausüben der tatsächlichen Gewalt gelten, da das Führen nur eine spezielle Form der Ausübung tatsächlicher Gewalt ist (BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 20.01.1981 - 5 StR 657/80

    Unerlaubte Beförderung von Kriegswaffen außerhalb eines abgeschlossenen Geländes

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Soweit sich andere Senate seiner Meinung angeschlossen haben (Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 224/78 - und Urteil vom 20. Januar 1981 - 5 StR 657/80 -), erfordert auch das nicht die Vorlegung beim Großen Senat.
  • BGH, 11.04.1961 - 1 StR 65/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, daß Tateinheit zwischen dem Tötungs- und dem Waffendelikt gegeben ist, wenn in dem tödlichen Gebrauch der Schußwaffe zugleich ein unerlaubtes Führen der Waffe liegt (u.a. Urt. vom 11. April 1961 - 1 StR 65/61 -).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Ein einheitliches Dauerdelikt scheidet aber deshalb aus, weil ein durchgehender Besitz nicht in der Lage ist, mehrere selbständige Verbreitungstaten zu verklammern; denn der Tatbestand des Besitzes bleibt in seinem strafrechtlichen Unwert, wie er in der Strafandrohung zum Ausdruck kommt, hinter demjenigen der Verbreitung zurück (zur Klammerwirkung s. BGH, Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31; vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310, 311; vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; vom 10. August 2017 - AK 35 u. 36/17, juris Rn. 36; s. ferner - zu Verschaffungsdelikten nach § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF - BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Dass eines der von der Zusammenfassung betroffenen Delikte - die schwere räuberische Erpressung - einen höheren Unrechtsgehalt als das die Verbindung begründende Delikt - die Urkundenfälschung - aufweist, steht einer Verklammerung nicht entgegen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, NStZ 1993, 39, 40; Beschluss vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Dem steht der Beschluß des 2. Strafsenats BGHSt 31, 29 (vgl. dazu Laufhütte a.a.O. Rn. 22 Fußn. 11) nicht entgegen, worauf bereits der 3. Strafsenat zutreffend hingewiesen hat (vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. März 1983 - 5 StR 27/83), weil dort ein dem Erwerbsakt folgender neuer Willensentschluß nicht festgestellt ist.

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn dieser sich entschließt, mit der Waffe ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB) zu begehen (vgl. hierzu auch die st. Rspr. des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen der Täter nicht nur eine gegenüber dem Waffenbesitz schwerer wiegende Straftat begangen hat, etwa Urt. vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76; BGHSt 29, 288 [291 f.]; 31, 29; dazu Puppe a.a.O. S. 208).

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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1111
BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82 (https://dejure.org/1982,1111)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1982 - 2 StR 41/82 (https://dejure.org/1982,1111)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - 2 StR 41/82 (https://dejure.org/1982,1111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des Hemmungsvermögens infolge Alkoholmissbrauchs gegenüber Mordtaten - Beurteilung der Schuldfähigkeit anhand der Blutalkoholkonzentration und aufgrund weiterer äußerer und innerer Merkmale

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 376
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80

    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung zwar selbst bei trinkgewohnten Tätern, zu denen der Angeklagte offensichtlich gehörte, Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH, Urteile vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80; Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78).

    Neben dem bloßen Blutalkoholwert kommt vielmehr bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters vor allem der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteile vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).

    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz hochgradiger Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76, vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).

  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung zwar selbst bei trinkgewohnten Tätern, zu denen der Angeklagte offensichtlich gehörte, Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH, Urteile vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80; Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78).

    Diesen Grundsätzen werden die Urteilsausführungen im vorliegenden Fall insbesondere deswegen nicht gerecht, weil die Strafkammer die Schuldfähigkeit des Angeklagten allein unter dem Gesichtspunkt eines pathologischen Rausches würdigt, ohne auf die hier ausschlaggebende Frage einzugehen, ob und inwieweit das Hemmungsvermögen des Beschwerdeführers aufgrund des Alkoholgenusses beeinträchtigt war (BGHSt 1, 384 ff; BGH, Urteile vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75, vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).

  • BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78

    Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Neben dem bloßen Blutalkoholwert kommt vielmehr bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters vor allem der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteile vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).

    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz hochgradiger Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76, vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Diesen Grundsätzen werden die Urteilsausführungen im vorliegenden Fall insbesondere deswegen nicht gerecht, weil die Strafkammer die Schuldfähigkeit des Angeklagten allein unter dem Gesichtspunkt eines pathologischen Rausches würdigt, ohne auf die hier ausschlaggebende Frage einzugehen, ob und inwieweit das Hemmungsvermögen des Beschwerdeführers aufgrund des Alkoholgenusses beeinträchtigt war (BGHSt 1, 384 ff; BGH, Urteile vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75, vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 29.07.1975 - 1 StR 363/75

    Strafbarkeit wegen räuberischen Diebstahls und Vergewaltigung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Diesen Grundsätzen werden die Urteilsausführungen im vorliegenden Fall insbesondere deswegen nicht gerecht, weil die Strafkammer die Schuldfähigkeit des Angeklagten allein unter dem Gesichtspunkt eines pathologischen Rausches würdigt, ohne auf die hier ausschlaggebende Frage einzugehen, ob und inwieweit das Hemmungsvermögen des Beschwerdeführers aufgrund des Alkoholgenusses beeinträchtigt war (BGHSt 1, 384 ff; BGH, Urteile vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75, vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 05.11.1975 - 2 StR 544/75

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Möglichkeit des Ausschlusses

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Zwar wird gegenüber Mordtaten das Hemmungsvermögen infolge Alkoholmißbrauchs nur in seltenen Fällen gänzlich fehlen (BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urteil vom 5. November 1975 - 2 StR 544/75), die vorstehend aufgezeigten Rechtsfehler ermöglichen jedoch keine abschließende Würdigung des Sachverhalts.
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76

    Rechtliche Folgen einer auf ein Schreibversehen gestützten Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz hochgradiger Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76, vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).
  • BGH, 01.03.1977 - 1 StR 844/76

    Umfang tatrichterlicher Begründungspflicht im Falle verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung zwar selbst bei trinkgewohnten Tätern, zu denen der Angeklagte offensichtlich gehörte, Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH, Urteile vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80; Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78).
  • BGH, 23.03.1977 - 2 StR 8/77

    Tatbestandsvoraussetzungen des § 306 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Die

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Diesen Grundsätzen werden die Urteilsausführungen im vorliegenden Fall insbesondere deswegen nicht gerecht, weil die Strafkammer die Schuldfähigkeit des Angeklagten allein unter dem Gesichtspunkt eines pathologischen Rausches würdigt, ohne auf die hier ausschlaggebende Frage einzugehen, ob und inwieweit das Hemmungsvermögen des Beschwerdeführers aufgrund des Alkoholgenusses beeinträchtigt war (BGHSt 1, 384 ff; BGH, Urteile vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75, vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 04.01.1978 - 2 StR 459/77

    Revisionserfolg gegen Verurteilung wegen Totschlags aufgrund durchgreifender

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
    Nach den Urteilsausführungen liegt kein Fall vor, in dem mangels jeglichen Anhaltspunktes über die genossene Alkoholmenge die Frage der Schuldfähigkeit allein nach äußeren Symptomen festgestellt werden darf (BGH, Urteil vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77 = MDR bei Holtz 1978, 458).
  • BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Schuldfähigkeit

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Zwar ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, daß ab einer Blutalkoholkonzentration von 3 %o (bei Tötungsdelikten ab etwa 3, 3 %o) Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen ist, eine derartige Alkoholisierung aber nicht zwangsläufig Schuldunfähigkeit bedingt und es daher bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 20 StGB unter Einbeziehung des Blutalkoholwertes eine Gesamtschau aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände bedarf, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (siehe etwa BGH NStZ 1982, 376; 1987, 321 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Damit beachtet es, daß das Hemmungsvermögen bei Tötungsverbrechen nur in seltenen Fällen infolge Alkoholmißbrauchs gänzlich fehlen wird (BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urt. vom 5. November 1975 - 2 StR 544/75; BGH NStZ 1982, 376).

    Ohne Rechtsirrtum nimmt es an, daß trotz hochgradiger Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB hier nicht gerechtfertigt ist (vgl. BGH NStZ 1982, 376; zum Erfordernis einer Gesamtwürdigung vgl. BGH, Urt. vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86).

  • BGH, 01.11.1994 - 5 StR 276/94

    Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Vollrausch - Nichtbeachtung von Rauschtaten -

    Der Tatrichter muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB vorliegen, neben der Blutalkoholkonzentration auch alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 4; BGH NStZ 1982, 376).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGH NStZ 1982, 376 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Ob er es ist, bedarf näherer Erörterung im Urteil unter Berücksichtigung der Blutalkoholkonzentration sowie aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BGH NStZ 1982, 376 und BGH, Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86 - mit ausführlichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Literatur.
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Die Annahme der Schuldfähigkeit erfordert eine Gesamtwürdigung, bei der neben der Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen sind (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 6 und 9; BGH NStZ 1982, 376).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Der Tatrichter muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB vorliegen, neben einer festgestellten Blutalkoholkonzentration auch alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH NStZ 1982, 376; BGH VRS 71, 25 - jeweils mit Nachweisen - und.
  • KG, 20.12.2016 - 121 Ss 163/16

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs: Strafmilderung bei hoher

    Ob ein Beschuldigter schuldunfähig ist, bedarf bei einer so hohen Blutalkoholkonzentration daher näherer Erörterung, wobei die Blutalkoholkonzentration sowie alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu beurteilen und gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGH NStE Nr. 13 zu § 20 StGB; NStZ 1982, 376; 1987, 321 mwN).
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88

    Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke -

    Richtig ist zwar, daß für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Täters neben dem Blutalkoholwert der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung wesentliche Bedeutung zukommt; maßgebend ist also eine Gesamtwürdigung (BGH NStZ 1982, 376; 1987, 321).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 85/87

    Gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung -

    Es hat, da zuverlässige Feststellungen zu den genossenen Alkoholmengen nicht möglich waren, alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände gegeneinander abgewogen, die sich aus dem Erscheinungsbild und dem Verhalten der Angeklagten vor und während der Tat ergaben (vgl. dazu z.B. BGH NStZ 1982, 376 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85

    Revision gegen Verurteilung wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung und

  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85

    Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84

    Ordnungsgemäße Ausführung einer Besetzungsrüge - Wirkungen der Wiedereinsetzung

  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 280/92

    Prüfungsvoraussetzungen des § 20 StGB

  • BGH, 03.01.1989 - 1 StR 789/88

    Verzicht auf die grundsätzlich erforderliche Darlegung der Berechnungsgrundlagen

  • BGH, 10.01.1992 - 3 StR 521/91
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 735/86

    Versäumnis der Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der

  • BGH, 09.04.1992 - 1 StR 152/92

    Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit infolge Alkoholeinflusses -

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84

    Anforderungen an den tatrichterlichen Ausschluss der Verminderung des

  • BGH, 08.10.1985 - 5 StR 567/85

    Unzureichende Substantiierung der Freiwilligkeit des Rücktritts in den

  • BGH, 12.06.1984 - 4 StR 333/84

    Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung des Ergebnisses der

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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82 (S)   

Zitiervorschläge
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BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82 (S) (https://dejure.org/1982,1902)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1982 - 3 StR 110/82 (S) (https://dejure.org/1982,1902)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1982 - 3 StR 110/82 (S) (https://dejure.org/1982,1902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 376
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80

    Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der

    Auszug aus BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht zulässig, die straffreie Lebensführung eines Täters mit der Begründung als Milderungsgrund unberücksichtigt zu lassen, daß Straffreiheit kein Verdienst, sondern Selbstverständlichkeit sei (BGH bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH Strafverteidiger 1981, 236)".
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 677/80

    Anerkennung des Fehlens von Vorstrafen als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht zulässig, die straffreie Lebensführung eines Täters mit der Begründung als Milderungsgrund unberücksichtigt zu lassen, daß Straffreiheit kein Verdienst, sondern Selbstverständlichkeit sei (BGH bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH Strafverteidiger 1981, 236)".
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 133/23

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern,

    b) Die Unbestraftheit eines Angeklagten ist ein gewichtiger Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), dessen Berücksichtigung es regelmäßig bedarf (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2 mwN; Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15; Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, NStZ 1988, 70; Beschluss vom 26. Mai 1982 - 3 StR 110/82, NStZ 1982, 376).
  • BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83

    Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß straffreie Lebensführung nicht allgemein als bloßes Fehlen eines Strafschärfungsgrundes gelten und deshalb bei der Strafzumessung unbeachtet bleiben kann (BGH NStZ 1982, 376).
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87

    Unzulässige Beweisantizipation durch Ablehnung eines Beweisantrages als

    In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376; StV 1983, 237 und 1981, 236).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 142/20

    Strafzumessung (erforderliche strafmildernde Berücksichtigung fehlender

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es indes nicht zulässig, die straffreie Lebensführung eines Täters mit der Begründung unberücksichtigt zu lassen, dass Straffreiheit eine Selbstverständlichkeit sei (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 1982 - 3 StR 110/82 mwN; vgl. auch Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 37b).
  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 149/20

    Strafzumessung (individuelle Strafzumessung für jeden Mittäter erforderlich);

    Zwar hat die Kammer die bisherige Unbestraftheit des Angeklagten als wesentlichen Strafmilderungsgrund (vgl. BeckOK StGB/Heintschel-Heinegg, aaO § 46 Rn. 38; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1982 - 3 StR 110/82, juris Rn. 2) formelhaft aufgelistet (UA S. 26).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 94/87

    Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

    Dies ist aber schon mit der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten, die einen Milderungsgrund darstellt (BGH NStZ 1982, 376 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83), unvereinbar.
  • BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83

    Einbeziehung eines möglichen Endes des Beamtenverhältnisses aufgrund des Urteils

    Damit wird die strafmildernde Berücksichtigung der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten nicht nur, wie die Strafkammer ausführt, relativiert, sondern - in unzulässiger Weise (vgl. BGH, NStZ 1982, 376) - vollends in Frage gestellt.
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 429/87
    In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453 ; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376 ; StV 1983, 237 und 1981, 236).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/81   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafzumessung - Straffreie Lebensführung - Milderungsgrund - Selbstverständlichkeit - Verdienst - Straffreiheit - Normal

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 376
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