Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.05.1982

Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1982 - 5 StR 27/82   

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BGH, 27.04.1982 - 5 StR 27/82 (https://dejure.org/1982,1575)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1982 - 5 StR 27/82 (https://dejure.org/1982,1575)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1982 - 5 StR 27/82 (https://dejure.org/1982,1575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Berücksichtigung der Förderung der Prostitution - Vorliegen des Merkmals der Überwachung einer Prostituierten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 379
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 27/82
    Der Freispruch des Angeklagten B. (UA S. 14) kann schon deswegen nicht bestehenbleiben, weil der Tatrichter insoweit die für erwiesen erachteten Tatsachen nicht angegeben und damit die Anforderungen verfehlt hat, die im Regelfall an die Begründung eines freisprechenden Urteils zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1980, 2423; BGH bei Holtz MDR 1980, 108).
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93

    Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit

    cc) Ob an der Rechtsprechung zu § 181a StGB festzuhalten ist, wonach zwischen ausbeuterischer und dirigierender Zuhälterei gegenüber derselben Person Tateinheit anzunehmen ist (BGHSt 19, 107, 109 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63]; BGH, Urteil vom 27. April 1982 - 5 StR 27/82, bei Holtz MDR 1982, 624), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Hierbei handelt es sich allerdings nicht bloß um zwei Varianten der Verletzung desselben Strafgesetzes, vielmehr um zwei Tatbestände, die in Tateinheit (§ 52 StGB) zueinander stehen (s. BGH, Urteile vom 27. April 1982 - 5 StR 27/82, NStZ 1982, 379; vom 28. Juni 1983 - 1 StR 44/83, bei Holtz, MDR 1983, 984; vom 16. Juli 1996 - 1 StR 221/96, BGHSt 42, 179, 185 f.).
  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02

    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der

    Damit ist nicht belegt, wie es das Merkmal des Überwachens voraussetzt, daß der Angeklagte kontrollierte, wie und was die Geschädigte verdiente (vgl. BGH NStZ 1982, 379; 1986, 358 f. m.krit.Anm. Nitze; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 181 a Rdn. 6 a).
  • OLG Köln, 14.01.1994 - Ss 567/93

    Ausbeutung; Prostitution; Erwerbsquelle; Lage der Prostituierten; Höhe der

    sind zwar an sich geeignet, die Tatvariante der sog. dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) auszufüllen (vgl. dazu auch: BGH NJW 1986, 596, 597 = NStZ 1986, 358, 359; BGH NStZ 1982, 379; BGHR StGB, § 181 Abs. 1 Nr. 2 "Dirigieren 1").
  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85

    Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der

    Sie kann auch darin bestehen, daß der Täter die Einnahmen der Prostituierten kontrolliert (BGH NStZ 1982, 379; BayObLG NJV 1977, 1209, 1210; Laufhütte in LK 10. Aufl. § 181 a Rdn. 5; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 181 a Rdn. 6; Hörn in SK § 181 a Rdn. 11; Lackner, StGB 15. Aufl. § 181 a Anm. 3 b).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87

    Förderung der Verstrickung in die Prostitution durch einen bordellartig

    Unerheblich ist insoweit, daß sich die Prostitution den Maßnahmen freiwillig unterworfen haben (vgl. BGH NStZ 1982, 379 und 1985, 453/454).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Der Angeklagte hat sich auch gegenüber den im Urteil namentlich genannten sechs Frauen der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) schuldig gemacht, und zwar dadurch, daß er "durch die Organisation des Geschäftsablaufs" (UA 9) seines Vermögensvorteils wegen Ort, Zeit und andere Umstände der Prostitutionsausübung der Frauen bestimmt (BGH NJW 1986, 596, 597 [BGH 17.09.1985 - 1 StR 279/85], insoweit in NStZ 1986, 358 nicht abgedruckt; LK 10. Aufl. § 181 a StGB Rdn. 6) und die Frauen bei der Ausübung der Prostitution durch Kontrolle der Einnahmen (BGH NStZ 1982, 379; NStZ 1986, 358, 359) überwacht hat (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 1).
  • BGH, 10.02.1994 - 1 ARs 2/94

    Opferidentität - Tateinheit - Qualifikationstatbestand - Urteilsformel - Urteil

    Der 5. Strafsenat hat - im Anschluß an BGHSt 19, 107, 109 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63] - entschieden, zwischen ausbeuterischer Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) und dirigierender Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) könne, da es sich um verschiedene Straftatbestände handle, "gleichartige Tateinheit" bestehen(Urt. vom 27. April 1982 - 5 StR 27/82 - bei Holtz MDR 1982, 624).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 346/97

    Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an früheren Entscheidungen gegen

    Daß er diese Entscheidung ausdrücklich oder stillschweigend, etwa aus der Haft heraus, geändert habe, ist nicht festgestellt (vgl. zur Fortsetzung der Zuhälterei nach Verhaftung BGH NStZ 1982, 379 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 2a Ss 270/02

    Gewerbsmäßige Förderung der Prostitution; Anforderungen an das Täterverhalten

    Ein derartiges Vorgehen ist auch grundsätzlich geeignet, eine tatbestandsmäßige Überwachung im Sinne des § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB zu begründen (vgl. BGH NStZ 1986, 358 [359]; NStZ 1982, 379).
  • BayObLG, 19.12.2003 - 5St RR 308/03

    Revision gegen die Verurteilung wegen dirigierender Zuhälterei; Betreiben eines

  • BGH, 29.06.1982 - 5 StR 154/82

    Abänderung eines strafrechtlichen Schuldspruchs wegen eines Freispruchs -

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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1982 - 4 StR 200/82   

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https://dejure.org/1982,1953
BGH, 27.05.1982 - 4 StR 200/82 (https://dejure.org/1982,1953)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1982 - 4 StR 200/82 (https://dejure.org/1982,1953)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1982 - 4 StR 200/82 (https://dejure.org/1982,1953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Mordmerkmal der Grausamkeit - Erforderlichkeit der Auseinandersetzung der Schwurgerichtskammer mit den Feststellungen zur Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer familiären Situation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unbarmherzige, gefühllose Gesinnung fehlt

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 379
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 346/80

    Einstufung einer Tötung als aus niedrigen Beweggründen, wenn der Täter seine

    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 200/82
    Der innere Tatbestand erfordert hier die Kenntnis und das Wollen derjenigen Tatumstände, die die dem Opfer zugefügten besonderen Qualen bedingen, und eine gefühllose Gesinnung, in der dieser Tatwille wurzelt (BGH, Urteil vom 21. August 1980 - 4 StR 346/80 - BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1980 - 4 StR 592/80 -).
  • BGH, 04.12.1980 - 4 StR 592/80

    Voraussetzungen des Mordmerkmals der Grausamkeit - Innere Seite des Mordmerkmals

    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 200/82
    Der innere Tatbestand erfordert hier die Kenntnis und das Wollen derjenigen Tatumstände, die die dem Opfer zugefügten besonderen Qualen bedingen, und eine gefühllose Gesinnung, in der dieser Tatwille wurzelt (BGH, Urteil vom 21. August 1980 - 4 StR 346/80 - BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1980 - 4 StR 592/80 -).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 200/82
    Grausam tötet, wer dem Opfer besonders starke Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung, die ihn jedenfalls bei der Tat beherrscht hat, zufügt (BGHSt 3, 180; 3, 264).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52

    Grausame Tötung - Zufügung besonders starker Schmerzen oder Qualen körperlicher

    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 200/82
    Grausam tötet, wer dem Opfer besonders starke Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung, die ihn jedenfalls bei der Tat beherrscht hat, zufügt (BGHSt 3, 180; 3, 264).
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06

    Zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis

    Die unzulängliche Berücksichtigung der persönlichkeitsbedingten Besonderheiten der Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 5 StR 193/72; BGH NStZ 1982, 379) weckt die Besorgnis, das Schwurgericht habe es zum Nachweis der Grausamkeit für genügend erachtet, dass sich die Angeklagten der harten Auswirkungen ihrer Tat - des Todes des Kindes - bewusst waren.
  • BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85

    Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer

    Das Mordmerkmal "grausam" kennzeichnet eine bestimmte Gesinnung des Täters und Tatumstände, welche es bedingen, daß dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen zugefügt werden (BGHSt 3, 180, 181; BGH NStZ 1982, 379).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

    Damit ist auch der Schluß der Strafkammer nicht gerechtfertigt, der Angeklagte habe erkannt, daß sein Opfer durch die Art der Tatausführung übermäßige Schmerzen erleide (vgl. im übrigen zur inneren Tatseite beim Mordmerkmal "grausam" BGH NStZ 1982, 379; Witt a.a.O. S. 76 ff.).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    In subjektiver Hinsicht muss die Grausamkeit vom Tötungsvorsatz des Täters umfasst sein, d.h. der Täter muss die Umstände, aus denen sich die besonderen Leiden des Opfers ergeben, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen, kennen und wollen; überdies muss die Tat von einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung getragen sein; das äußere Tatbild allein genügt zur Beurteilung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1952, Az. 1 StR 243/52; Urteil vom 27.05.1982, Az. 4 StR 200/82; Urteil vom 11.05.1988, Az. 3 StR 89/88; Urteil vom 26.06.1997, Az. 4 StR 180/97; Beschluss vom 13.03.2007, Az. 5 StR 320/06).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 12/87

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht -

    "Grausam" tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGHSt 3, 180; 3, 264; BGH, Urt. vom 17. April 1973 - 5 StR 118/73 - bei Dallinger MDR 1974, 14; BGH NStZ 1982, 379; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 55; Eser in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 211 Rdn. 27).
  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

    Grausam tötet, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Mass hinausgehen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil v. 30.09.1952 - 1 StR 243/52, BGHSt 3, 180; BGH, Urteil v. 04.03.1971 - 4 StR 386/70 , NJW 1971, 1189; BGH, Urteil v. 27.05.1982 - 4 StR 200/82, NStZ 1982, 379-380; BGH, Urteil v. 08.09.2005 - 1 StR 159/05, NStZ-RR 2006, 236).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86

    Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen

    Grausames Handeln ist gekennzeichnet von einer bestimmten Gesinnung des Täters und Tatumständen, welche es bedingen, daß dem Opfer besondere Schmerzen und Qualen zugefügt werden (BGHSt 3, 180, 181; BGH NStZ 1982, 379, 380; BGH MDR 1986, 67, 68).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    In subjektiver Hinsicht muss die Grausamkeit vom Tötungsvorsatz des Täters umfasst sein, d.h. der Täter muss die Umstände, aus denen sich die besonderen Leiden des Opfers ergeben, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen, kennen und wollen; überdies muss die Tat von einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung getragen sein; das äußere Tatbild allein genügt zur Beurteilung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1952, Az. 1 StR 243/52; Urteil vom 27.05.1982, Az. 4 StR 200/82; Urteil vom 11.05.1988, Az. 3 StR 89/88; Urteil vom 26.06.1997, Az. 4 StR 180/97; Beschluss vom 13.03.2007, Az. 5 StR 320/06).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

    In subjektiver Hinsicht muss die Grausamkeit vom Tötungsvorsatz des Täters umfasst sein, d.h. der Täter muss die Umstände, aus denen sich die besonderen Leiden des Opfers ergeben, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen, kennen und wollen; überdies muss die Tat von einer gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung getragen sein; das äußere Tatbild allein genügt zur Beurteilung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1952, Az. 1 StR 243/52; Urteil vom 27.05.1982, Az. 4 StR 200/82; Urteil vom 11.05.1988, Az. 3 StR 89/88; Urteil vom 26.06.1997, Az. 4 StR 180/97; Beschluss vom 13.03.2007, Az. 5 StR 320/06).
  • BGH, 08.02.1994 - 1 StR 812/93

    Sachverständigengutachten - Mordmerkmal - Grausamkeit - Urteil - Zeugenaussage -

    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß die Bejahung von Grausamkeit eine umfassende Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Situation sowie seiner sonstigen Verhaltensweisen zur Zeit der Tat erfordert (BGH NStZ 1982, 379, 380), zu der die Strafkammer bisher von ihrem Standpunkt aus keine Veranlassung hatte.
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