Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 14.05.1982 - 2 Ws 208/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Briefkontrolle; Untersuchungshäftling; Anklageerhebung; Beweismittel; Anhängiges Verfahren; Strafkammer; Beschlagnahmung; Ermittlungsrichter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 398
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 28.04.2009 - 2 Ws 85/09
Untersuchungshaft: Beschlagnahme und Beförderungsausschluss von Gefangenenpost; …
ccc) Bei diesen unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kammervorsitzendem und voll besetzter Kammer verbleibt es auch dann, wenn die Entscheidungen über Beförderungsausschluss und Beschlagnahme zusammenfallen (…im Ergebnis ebenso KG, a.a.O.; OLG Düsseldorf in NStZ 1982, 398; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Januar 2000, Az.: 2 Ws 541/99;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 98 Rdn. 5;… Schäfer, a.a.O., § 98 Rdn. 13; a.A. OLG Koblenz in OLGSt - alt - StPO § 94 S. 13).Wenn der Brief für das bei der Kammer anhängige Strafverfahren als Beweismittel von Bedeutung sein kann, fällt die Entscheidung über die Beschlagnahme in die Zuständigkeit der voll besetzten Kammer; begründet die Beweisbedeutung des Briefes einen Anfangsverdacht für ein neu einzuleitendes Ermittlungsverfahren, so hat der Kammervorsitzende den Brief entsprechend § 108 Abs. 1 StPO vorläufig zu sichern und der Staatsanwaltschaft vorzulegen, damit diese beim gemäß §§ 98 Abs. 2 S. 3, 162 Abs. 1 StPO zuständigen Ermittlungsrichter eine Beschlagnahmeentscheidung erwirken kann (vgl. OLG Düsseldorf in NStZ 1982, 398;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 98 Rdn. 5 m.w.N.).