Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.09.1981

Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81   

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https://dejure.org/1981,1312
BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81 (https://dejure.org/1981,1312)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1981 - 1 StR 561/81 (https://dejure.org/1981,1312)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 561/81 (https://dejure.org/1981,1312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Rüge einer Zeugenvereidigung - Entscheidung über den Tatverdacht eines Zeugen nach pflichtgemäßem Ermessen im Wege freier Beweiswürdigung - Ermessen bezüglich der Zulassung von Tonbandaufnahmen - Heranziehen eines psychologischen oder psychiatrischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 42
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81
    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (BGHSt 23, 8, 12).
  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79

    Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussagen als wesentliches Merkmal

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81
    Die Heranziehung eines psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit kann zwar dann geboten sein, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Ein Ausnahmefall, der zur Anhörung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens zwingt, lag nicht vor (vgl. BGH NStZ 1982, 42; BGH StV 1990, 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 73, 74).
  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, Tonbandaufnahmen zuzulassen oder nicht (vgl. BGH NStZ 1982, 42).
  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Diese Auslegung des § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 561/81 -, NStZ 1982, S. 42; Urteil vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86 -, StV 1987, S. 374; Beschluss vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96 -, NStZ-RR 1997, S. 106; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 45. Aufl., § 244, Rn. 74; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 25. Aufl., § 244, Rn. 300 ff., 305 mit Rn. 82; Herdegen, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 244, Rn. 27 ff., 31, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Geboten ist die Hinzuziehung eines psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen aber dann, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGH NStZ 1982, 42; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2 und Sachkunde 6; Senatsbeschluß vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97).
  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85

    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

    Das gilt allerdings nicht, wenn ein solcher Zeuge aus dem normalen Erscheinungsbild seines Alters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt (BGHSt 3, 27, 28 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]/29; 3, 52, 54; 8, 130, 131; 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636; BGH NStZ 1981, 400; 1982, 42; BGH StV 1985, 398).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85

    Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration -

    Die Heranziehung eines Sachverständigen ist nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130 [131]; 23, 8 [12]; BGH NJW 1961, 1636; NStZ 1982, 42, 170; 1985, 420, 421).
  • OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92

    Tonbandaufnahme; Hauptverhandlung ; Persönlichkeitsrecht; Wille des Zeugen ;

    Die Entscheidung BGH NStZ 1982, 42 auf die sich die Strafkammer außerdem beruft, betrifft die hier zu entscheidende Rechtsfrage nicht.
  • BGH, 27.02.1985 - 3 StR 501/84

    Anträge ohne Tatsachengrundlage als Beweisermittlungsanträge - Beurteilung der

    Ein Ausnahmefall, bei dem es geboten sein kann, ein Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen, liegt nicht vor (vgl. BGHSt 7, 82, 85; 8, 130, 131; 23, 8, 12; BGH NStZ 1982, 42 und 170; BGH bei Holtz MDR 1980, 274).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1591
BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81 (https://dejure.org/1981,1591)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1981 - 2 StR 406/81 (https://dejure.org/1981,1591)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1981 - 2 StR 406/81 (https://dejure.org/1981,1591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung eines "V-Mannes" unter Ausschluss der Öffentlichkeit - Ausschluss eines Angeklagten von der Hauptverhandlung während der Vernehmung eines "V-Mannes" - Entscheidungsträger hinsichtlich der Vernehmung eines "V-Mannes" vor Gericht - Voraussetzungen - Abwesenheit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 42
  • StV 1981, 596
  • StV 1982, 52
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81
    Dabei kann offen bleiben, ob eine solche Verfahrensweise zur Vermeidung eines sonst zu erwartenden Beweismittelverlustes generell zulässig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 155/80 (L) = NJW 1980, 2088 = MDR 1980, 773).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81
    Er war grundsätzlich zur uneingeschränkten Auskunftserteilung verpflichtet, es sei denn, die oberste Dienstbehörde hätte erklärt, daß dies dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (vgl. BGHSt 30, 34 ff).
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80

    Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81
    Der Verstoß gegen § 338 Nr. 5 in Verbindung mit § 230 Abs. 1 StPO konnte auch nicht dadurch geheilt werden, daß der Vorsitzende den Angeklagten über den wesentlichen Inhalt der Zeugenaussage unterrichtete (BGH, Urteil vom 1. April 1981 - 2 StR 791/80 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auch eine Beweisaufnahme unter optischer oder akustischer Abschirmung eines Zeugen, sieht das geltende Recht (entgegen Rebmann NStZ 1982, 315, 318 ff; ebenso BGHSt 3 148, 156; 31, 290, 293; offen gelassen in BGH NStZ 1982, 42 ) nicht vor.
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf

    Etwaige weitere Mängel brauchen danach nicht erörtert zu werden (vgl. z.B. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] ; 31, 148; BGH, Urteil vom 16. März 1983 - 2 StR 543/82, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGH, Beschluß vom 9. September 1981 - 2 StR 406/81; BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] = NStZ 1981, 357).
  • BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    In den Katalog der in Betracht kommenden Modalitäten (vgl. dazu BVerfG a.a.O. S. 286/287; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 31, 148, 156; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1981, 270; 1982, 79), deren Einhaltung die Behörde mit "zureichender Begründung" (BGHSt 31, 148, 155) nach dem Grundsatz verlangen kann, daß die Beeinträchtigung justizförmiger Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) und des Verteidigungsinteresses nicht weiter gehen darf, als berücksichtigungsfähige Gesichtspunkte des "Staatswohls" (BVerfG a.a.O. S. 289) es unabdingbar erfordern, gehört auch die Entfernung des Angeklagten während der Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung (zweifelnd BGH NStZ 1982, 42).
  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 635/84

    Schwangerschaftspsychose - Anstiftung zum Meineid - Anstiftung zur Abgabe einer

    Sie auf ihre Glaubwürdigkeit untersuchen zu lassen, wäre nur geboten gewesen, wenn ausnahmsweise Besonderheiten vorgelegen hätten, die die Sachkunde des Gerichts überfordert hätten (vgl. BGH NStZ 1982, 42).
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