Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.05.1982

Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1982 - 4 StR 561/81   

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BGH, 22.04.1982 - 4 StR 561/81 (https://dejure.org/1982,1193)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1982 - 4 StR 561/81 (https://dejure.org/1982,1193)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1982 - 4 StR 561/81 (https://dejure.org/1982,1193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - Absehen von einer Zeugenvereidigung - Auslegung der Tatbestände von abstrakten Gefährdungsdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2329
  • MDR 1982, 684
  • NStZ 1982, 420
  • StV 1984, 246
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 561/81
    War dieser Raum demnach tatsächlicher örtlicher Lebensmittelpunkt Frau St., blieb er auch dann ihre Wohnung im Sinne des § 306 Nr. 2 StGB, wenn sie ihn - wie zum Tatzeitpunkt - vorübergehend verlassen hatte (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75] mit zahlreichen Nachw.).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten zur Wohnung dienende Gebäude als Mittelpunkt menschlichen Lebens absolut geschützt werden, ohne im Einzelfall der Frage Bedeutung zukommen zu lassen, ob das geschützte Rechtsgut tatsächlich (konkret) gefährdet worden ist (BGHSt 26, 121, 123 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75] unter Hinweis auf die Materialien).

    Der erkennende Senat hat sich in der Entscheidung BGHSt 26, 121 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75] mit dieser Frage auseinandergesetzt, ohne sie abschließend zu entscheiden.

  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 470/79

    Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 561/81
    Bei einem dreistöckigen Hotel oder einem Bauernhaus mit Nebengebäuden (BGH, Urteil vom 12. März 1979 - 4 StR 470/79) hat es der Senat hingegen abgelehnt, die von den genannten Autoren geforderte einschränkende Auslegung des § 306 Nr. 2 StGB überhaupt in Betracht zu ziehen.
  • RG, 02.05.1892 - 1131/92

    Ist die Anwendung der §§. 309. 306 Ziff. 3 St.G.B.'s ausgeschlossen, wenn der

    Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 561/81
    Daher sieht es die Rechtsprechung als rechtlich unerheblich an, ob sich zur Tatzeit tatsächlich - sei es auch widerrechtlich - Menschen in dem in Brand gesetzten Gebäude befunden haben und ob der Täter sich davon überzeugt hat, daß im konkreten Fall ein Menschenleben nicht gefährdet werden konnte (vgl. RGSt 23, 102, 103; OGHSt 1, 244, 245).
  • BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13

    Brandstiftungsdelikte (Inbrandsetzen; Deckenverkleidung nicht ohne weiteres

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen zur Wohnung dienende Gebäude als Mittelpunkt des menschlichen Lebens absolut geschützt werden, ohne dass im Einzelfall der Frage Bedeutung zukommen soll, ob sich zur Tatzeit tatsächlich Menschen in dem Gebäude befinden und ob sich der Täter davon überzeugt hat, dass im konkreten Fall Menschenleben nicht gefährdet werden können (BGH, Urteile vom 22. April 1982 - 4 StR 561/81, NStZ 1982, 420, 421; vom 4. April 1985 - 4 StR 93/85, NStZ 1985, 408, 409; vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98, NStZ 1999, 32, 33 f.).
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Denn ein Täter kann das abstrakte Gefährdungsdelikt grundsätzlich nicht auf diese Weise ausschließen (BGH NStZ 1982, 420, 421 mit Anm. Hilger; BGH NStZ 1985, 408 f.).
  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 93/85

    Abgrenzung von einfacher zu schwerer Brandstiftung - Inbrandsetzen wesentlicher

    Daher sieht es die Rechtsprechung und ein Teil des Schrifttums als rechtlich unerheblich an, ob sich zur Tatzeit tatsächlich - sei es auch widerrechtlich - Menschen in dem in Brand gesetzten Gebäude befunden haben und ob der Täter sich davon überzeugt hat, daß im konkreten Fall Menschenleben nicht gefährdet werden konnten (BGH NStZ 1982, 420 m. w. Nachw.).

    Mit der von einem Teil des - vor allem neueren - Schrifttums erhobenen Forderung, mit Rücksicht auf das Schuldprinzip die Tatbestände der abstrakten Gefährdungsdelikte in den Fällen einschränkend auszulegen, in denen eine Gefährdung von Menschenleben nach den tatsächlichen Gegebenheiten mit Sicherheit ausgeschlossen werden könne, hat sich der Senat in der Entscheidung BGHSt 26, 121, 124 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]/125 auseinandergesetzt (vgl. auch BGH NStZ 1982, 420, 421 mit Anm. Hilger).

    So hat er in den Fällen der Inbrandsetzung eines dreistöckigen Hotels (BGHSt 26, 121, 125) [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75], eines Bauernhauses mit Nebengebäuden (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79) und eines zweistöckigen Wohn- und Gaststättengebäudes (BGH NStZ 1982, 420, 421) keinen Zweifel daran gelassen, daß es generell gefährlich im Sinne des § 306 Nr. 2 StGB ist, derartige, nicht einfach zu überschauende Gebäude in Brand zu setzen, auch wenn keine konkrete Gefährdung eines Menschenlebens eingetreten sein mag.

    Dieses Verhalten kann allenfalls für die Strafzumessung Bedeutung gewinnen (BGH NStZ 1982, 420).

  • BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Mindestanzahl für die Annahme der

    Schließlich führt es nicht zu einem anderen Ergebnis, dass das Grunddelikt § 308 Abs. 1 StGB anders als § 306 Abs. 1, § 306a Abs. 1 StGB als konkretes Gefährdungsdelikt ausgestaltet ist; denn die Herbeiführung des Gefahrerfolges ist zwar kein gesetzliches Merkmal des abstrakten Gefährdungsdelikts, wohl aber typische Folge der unter Strafe gestellten gemeingefährlichen Tathandlung und deshalb gesetzgeberisches Motiv der Vertatbestandlichung (BGH, Urteile vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 123; vom 22. April 1982 - 4 StR 561/81, NStZ 1982, 420, 421; vom 4. April 1985 - 4 StR 93/85, NStZ 1985, 408, 409).
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 118/88

    Inbrandsetzen eines nicht zum Aufenthalt von Menschen dienenden Teils eines

    Ob das geschützte Rechtsgut tatsächlich (konkret) gefährdet wird, ist unerheblich (BGHSt 26, 121, 123; BGH NStZ 1982, 420, 421).
  • LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08

    Vorlagebeschluss; Richtervorlage; konkrete Normenkontrolle; Schuldprinzip;

    Dies bedeutet, dass sich der Täter durch absolut zuverlässige lückenlose Maßnahmen vergewissert haben muss, dass die durch § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB verbotene Gefährdung mit Sicherheit nicht eintreten kann (BGH a.a.O.), was nur bei kleinen, insbesondere einräumigen Hütten oder Häuschen möglich ist, bei denen auf einen Blick übersehbar ist, dass sich Menschen dort nicht aufhalten können (BGH a.a.O.; BGH NJW 1982, 2329).
  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 249/86

    Brandlegungen innerhalb eines gemischt genutzten mehrstöckigen Gebäudes -

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten zur Wohnung dienende Gebäude als Mittelpunkt menschlichen Lebens absolut geschützt werden, ohne im Einzelfall der Frage Bedeutung zukommen zu lassen, ob das geschützte Rechtsgut tatsächlich (konkret) gefährdet worden ist (BGHSt 26, 121, 123 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGH NStZ 1982, 420, Nr. 3).
  • BGH, 12.04.1988 - 4 StR 94/88

    Anwendung des § 308 Strafgesetzbuch (StGB) neben § 306 Nr. 2 StGB bei

    Eine Verurteilung wegen tateinheitlicher (einfacher) Brandstiftung wäre nur in Betracht gekommen, wenn das Feuer außerdem noch auf ein weiteres Gebäude, das die Voraussetzungen des § 306 Nr. 2 StGB nicht erfüllte, hätte übergreifen sollen (BGH StV 1984, 246); das war hier nicht der Fall.
  • BGH, 09.02.1984 - 4 StR 751/83

    Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter

    Insoweit handelt es sich um einen Umstand, der bei § 306 Nr. 2 StGB als abstraktem Gefährdungsdelikt grundsätzlich nicht vom Vorsatz umfaßt zu sein braucht, der jedoch für die Strafzumessung bedeutsam sein kann (BGH NStZ 1982, 420).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 661/84

    Antrag auf Aussetzung der Verhandlung aufgrund fehlender Ladung des Rechtsanwalts

    Sollte er dies gewußt haben, aber davon ausgegangen sein, daß zur Tatzeit keine Menschen dort anwesend seien, so stünde dies der Anwendung des § 306 Nr. 2 StGB nicht entgegen, sondern wäre lediglich im Rahmen der Strafzumessung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen (BGH NStZ 1982, 420 Nr. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1632
BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82 (https://dejure.org/1982,1632)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 3 StR 51/82 (https://dejure.org/1982,1632)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 3 StR 51/82 (https://dejure.org/1982,1632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Blutalkoholgehalts - Abgrenzung Diebstahl und unbefugte Ingebrauchnahme eines Pkw - Vollendung eines Diebstahls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 33/74

    Revisionsentscheidung hinsichtlich der Überprüfung des vollständigen

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Sie waren nunmehr - anders als in dem vom Bundesgerichtshof am 20. Februar 1974 - 2 StR 33/74 - entschiedenen Fall (bei Dallinger MDR 1975, 367) - in der Lage, mit dem entwendeten Pkw fortzufahren, ohne von dem Eigentümer oder einem Dritten daran gehindert zu werden.
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Der Dieb braucht die eigene Sachherrschaft nur ganz kurze Zeit begründet zu haben (vgl. BGHSt 16, 271, 274 f).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Bei Kraftwagen ist die Wegnahme regelmäßig dann vollendet, wenn der Täter das Fahrzeug von dem Platz wegfährt, auf dem es der Gewahrsamsinhaber abgestellt hat, und es dadurch dessen Einwirkungsmöglichkeit entzieht (BGHSt 18, 66, 69; BGH VRS 13, 350, 351; BGH, Urteil vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75).
  • BGH, 26.01.1968 - 4 StR 495/67
    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Nur wenn dieser seine ursprüngliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ohne besondere Mühe wieder ausüben kann, liegt eine solche Rückführung vor (vgl. zum ganzen BGHSt 22, 45, 46).
  • BGH, 29.07.1975 - 1 StR 363/75

    Strafbarkeit wegen räuberischen Diebstahls und Vergewaltigung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Bei Kraftwagen ist die Wegnahme regelmäßig dann vollendet, wenn der Täter das Fahrzeug von dem Platz wegfährt, auf dem es der Gewahrsamsinhaber abgestellt hat, und es dadurch dessen Einwirkungsmöglichkeit entzieht (BGHSt 18, 66, 69; BGH VRS 13, 350, 351; BGH, Urteil vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75).
  • BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77

    Notwendigkeit des Hinweises auf rechtsfolgenverschärfende Umstände - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Denn dessen Voraussetzungen - Einschlagen des Pkw-Fensters, gewaltsames Überdrehen des Lenkradschlosses, Kurzschließen des Pkw - ergaben sich ohne weiteres aus dem äußeren, schon in der Anklage beschriebenen Sachverhalt, der Gegenstand der Hauptverhandlung war (vgl. BGH NJW 1977, 1830 und NJW 1980, 714; weitergehend Hürxthal in Karlsruher Kommentar, StPO § 265 Rdn. 14).
  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79

    Rechtlicher Hinweis hinsichtlich der Strafbarkeit von neue in der

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Denn dessen Voraussetzungen - Einschlagen des Pkw-Fensters, gewaltsames Überdrehen des Lenkradschlosses, Kurzschließen des Pkw - ergaben sich ohne weiteres aus dem äußeren, schon in der Anklage beschriebenen Sachverhalt, der Gegenstand der Hauptverhandlung war (vgl. BGH NJW 1977, 1830 und NJW 1980, 714; weitergehend Hürxthal in Karlsruher Kommentar, StPO § 265 Rdn. 14).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 318/80

    Rechtmäßigkeit der Annahme eines Vollrausches oder einer Schuldunfähigkeit allein

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Das zahlenmäßige Ergebnis der Blutalkoholbestimmung allein hat für das Vorliegen einer Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB regelmäßig noch keine ausreichende Aussagekraft (BGH, Urteil vom 10. Juli 1980 - 4 StR 318/80).
  • BGH, 04.05.1956 - 5 StR 36/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Deshalb liegt eine gegenüber dem Diebstahl selbständige gefährliche Körperverletzung vor (vgl. BGHSt 9, 162, 164).
  • BGH, 16.09.1986 - 1 StR 283/86

    Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs

    Mithin muß, soll lediglich unbefugter Gebrauch vorliegen, der Wille des Täters im Zeitpunkt der Wegnahme dahin gehen, den Berechtigten in eine solche Lage zu versetzen, daß er seine ursprüngliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ohne besondere Mühe wieder ausüben kann (BGHSt 22, 45, 46 [BGH 26.01.1968 - 4 StR 495/67]; BGH NStZ 1982, 420; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 06.07.1995 - 4 StR 321/95

    Gebrauchsanmaßung - Abgrenzung zum Diebstahl - Rückführungswille

    Mithin muß, soll lediglich unbefugter Gebrauch vorliegen, der Wille des Täters im Zeitpunkt der Wegnahme dahin gehen, den Berechtigten in eine solche Lage zu versetzen, daß er seine ursprüngliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ohne besondere Mühe wieder ausüben kann (BGHSt 22, 45, 46; BGH NStZ 1982, 420; NJW 1987, 266; st. Rspr.).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03

    Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; "Einbrechen" bei Öffnen eines verschlossenen

    Vollendet ist der Diebstahl mit Vollendung der Wegnahme der Sache in Zueignungsabsicht (vgl. BGH NStZ 1982, 420).
  • BGH, 16.01.1990 - 4 StR 652/89

    Abgrenzung des Diebstahls vom unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs

    Ob § 242 oder § 248 b StGB verwirklicht ist, hängt maßgeblich davon ab, ob der Täter den Willen zur Rückführung des Fahrzeugs in den Herrschaftsbereich des bisherigen Gewahrsamsinhabers hatte (BGH NStZ 1982, 420).
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