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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82   

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https://dejure.org/1982,1788
BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82 (https://dejure.org/1982,1788)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1982 - 2 BvR 8/82 (https://dejure.org/1982,1788)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 (https://dejure.org/1982,1788)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Legalitätsprinzip - Verfolgungszwang - Verdächtiger - Aktualisierung des Willkürverbots - Rechtsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 2, Art. 3 Abs. 1; StPO § 152 Abs. 2
    Legalitätsprinzip im Strafverfahren - Kein Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen

Verfahrensgang

  • OLG Karlsruhe - NStZ 1982
  • BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 430
  • NStZ 1983, 130 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise

    Die Vorschrift ist - ebenso wie § 152 Abs. 2 und § 160 StPO - eine Ausprägung des Legalitätsgrundsatzes, der zu den wesentlichen Grundprinzipien des Strafverfahrensrechts zählt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1960 - 3 StR 28/60, BGHSt 15, 155, 159; Urteil vom 21. April 1988 - III ZR 255/86, NJW 1989, 96, 97; Urteil vom 18. Juni 1970 - III ZR 95/68, NJW 1970, 1543, 1544; Kölbel in MüKo-StPO, § 160 Rn. 29 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82, NStZ 1982, 430 (zu § 152 Abs. 2 StPO)).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19

    Aufnahme von Ermittlungen bei Wahlplakaten mit volksverhetzendem Inhalt

    Sie verpflichtet die Staatsanwaltschaft immer dann zur Aufnahme von Ermittlungen, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat besteht (BVerfG NStZ 1982, 430; BGH NJW 1989, 96 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    Beschlüsse vom 2.10.2003 - 2 BvR 660/03 -, juris, Rn. 5, vom 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82 -, juris, Rn. 6, und vom 23.7.1982 - 2 BvR 8/82 -, NStZ 1982, 430 (jeweils im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens).

    vgl. zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren unter Berücksichtigung des Legalitätsprinzips BVerfG, Beschluss vom 23.7.1982 - 2 BvR 8/82 -, NStZ 1982, 430.

  • BVerfG, 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82

    Effektivität des Rechtsschutzes während des staatsanwaltschaftlichen

    - Die Einleitung, Führung und Nichteinstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft waren ebenso wie die Prozeßentscheidung des Oberlandesgerichts bereits Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, deren Annahme der Vorprüfungsausschuß mit Beschluß vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 - (veröffentlicht in: NStZ 1982, 430 ) abgelehnt hat: mangels Erfolgsaussicht, soweit sie sich gegen das Verhalten der Staatsanwaltschaft richtete; wegen Unzulässigkeit, soweit sie den Beschluß des Oberlandesgerichts angriff, weil u.a. eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt war und der Beschwerdeführer dessen Nachholung noch nicht beantragt hatte.

    Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft verletzt den Beschwerdeführer auch insoweit nicht in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG , wie es nach dem Nichtannahmebeschluß vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 - einer verfassungsrechtlichen Prüfung noch zugänglich ist (§§ 41, 96 BVerfGG ; vgl. Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG , § 96 Rdn. 5).

    So liegt es hier aber ersichtlich nicht (siehe oben II. 2.; vgl. auch Nichtannahmebeschluß vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 -).

  • OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank

    Ein Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO ist bereits dann gegeben, wenn nach kriminalistischer Erfahrung Anhaltspunkte vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde (BVerfG, NStZ 1982, 430; Gercke in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019, § 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz, Rn. 12).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 726/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Einstellung eines

    Dass das Ermittlungsverfahren durch die Bundesanwaltschaft so evident verzögert würde, dass diese Verzögerung und ein damit einhergehendes Unterlassen einer Abschlussentschließung nach § 170 StPO ausnahmsweise eine mit dem Rechtsstaatsgebot unvereinbare und den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG beeinträchtigende Dimension gewänne (vgl. dazu Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 -, NStZ 1982, S. 430), hat der Beschwerdeführer nicht dargetan.
  • OLG Hamburg, 07.07.1988 - 1 Ss 104/88
    Es ist zwar allgemeinkundig, daß die Verfolgungsbehörden in Hamburg das Legalitätsprinzip (vgl. §§ 152 Abs. 2, 163 Abs. 1 StPO ; BVerfG, NStZ 1982, 430 ) in bezug auf Bewohner mancher Häuser in der Hafenstraße häufig außer acht lassen.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81   

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https://dejure.org/1982,1206
BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81 (https://dejure.org/1982,1206)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1982 - 4 StR 565/81 (https://dejure.org/1982,1206)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1982 - 4 StR 565/81 (https://dejure.org/1982,1206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit Strafvereitelungsabsicht - Vollendungszeitpunkt einer Strafvereitelung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Versuch der Strafvereitelung durch Zusage einer Falschaussage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1601
  • MDR 1982, 593
  • NStZ 1982, 430
  • StV 1982, 342
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 296/78

    Vereidigungsverbot eines Zeugen wegen Vermutung der Absprache mit dem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
    § 60 Nr. 2 StPO käme nur zur Anwendung, wenn sich aus dem Verhalten der Zeugen vor der Hauptverhandlung der Verdacht einer Strafvereitelung oder des Versuchs dazu (§ 258 Abs. 1 und 4 StPO) ergäbe; die in den beeideten Falschaussagen selbst liegenden Vereitelungshandlungen vermögen ein Vereidigungsverbot nicht auszulösen (BGHSt 1, 360, 363; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und vom 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80).

    Der Bundesgerichtshof vertritt zwar in ständiger Rechtsprechung - weitgehend im Anschluß an Entscheidungen zu § 257 StGB a.F. - allgemein die Auffassung, daß § 60 Nr. 2 StPO eingreife, wenn die der Strafvereitelung dienende Falschaussage schon vor der Hauptverhandlung zwischen Angeklagtem und Zeugen abgesprochen worden sei (Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] , vom 27. September 1979 - 4 StR 509/79 -, vom 1. April 1980 - 5 StR 144/80 -, vom 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80 -, vom 26. März 1981 - 4 StR 76/81 - NStZ 1981, 268, vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81 - Strafverteidiger 1981, 329, vom 9. September 1981 - 3 StR 291/81 - und Urteil vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79).

  • BGH, 16.01.1980 - 2 StR 687/79

    Bestehen eines Vereidigungsverbots - Absprache und Vorbereitung von Aussagen -

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
    Der Bundesgerichtshof vertritt zwar in ständiger Rechtsprechung - weitgehend im Anschluß an Entscheidungen zu § 257 StGB a.F. - allgemein die Auffassung, daß § 60 Nr. 2 StPO eingreife, wenn die der Strafvereitelung dienende Falschaussage schon vor der Hauptverhandlung zwischen Angeklagtem und Zeugen abgesprochen worden sei (Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] , vom 27. September 1979 - 4 StR 509/79 -, vom 1. April 1980 - 5 StR 144/80 -, vom 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80 -, vom 26. März 1981 - 4 StR 76/81 - NStZ 1981, 268, vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81 - Strafverteidiger 1981, 329, vom 9. September 1981 - 3 StR 291/81 - und Urteil vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79).

    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß der Revisionsrichter in der Regel davon ausgehen, daß der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können (BGHSt 4, 130 ff; BGH, Urteile vom 4. März 1975 - 1 StR 662/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725 und vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1980 - 4 StR 146/80 - und vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81).

  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 345/80

    Widerspruch zwischen Urteilserwägungen und der als wahr unterstellten Tatsachen -

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
    § 60 Nr. 2 StPO käme nur zur Anwendung, wenn sich aus dem Verhalten der Zeugen vor der Hauptverhandlung der Verdacht einer Strafvereitelung oder des Versuchs dazu (§ 258 Abs. 1 und 4 StPO) ergäbe; die in den beeideten Falschaussagen selbst liegenden Vereitelungshandlungen vermögen ein Vereidigungsverbot nicht auszulösen (BGHSt 1, 360, 363; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und vom 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80).

    Der Bundesgerichtshof vertritt zwar in ständiger Rechtsprechung - weitgehend im Anschluß an Entscheidungen zu § 257 StGB a.F. - allgemein die Auffassung, daß § 60 Nr. 2 StPO eingreife, wenn die der Strafvereitelung dienende Falschaussage schon vor der Hauptverhandlung zwischen Angeklagtem und Zeugen abgesprochen worden sei (Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] , vom 27. September 1979 - 4 StR 509/79 -, vom 1. April 1980 - 5 StR 144/80 -, vom 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80 -, vom 26. März 1981 - 4 StR 76/81 - NStZ 1981, 268, vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81 - Strafverteidiger 1981, 329, vom 9. September 1981 - 3 StR 291/81 - und Urteil vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79).

  • BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81

    Absprache einer Falschaussage in der Hauptverhandlung - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
    Der Bundesgerichtshof vertritt zwar in ständiger Rechtsprechung - weitgehend im Anschluß an Entscheidungen zu § 257 StGB a.F. - allgemein die Auffassung, daß § 60 Nr. 2 StPO eingreife, wenn die der Strafvereitelung dienende Falschaussage schon vor der Hauptverhandlung zwischen Angeklagtem und Zeugen abgesprochen worden sei (Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] , vom 27. September 1979 - 4 StR 509/79 -, vom 1. April 1980 - 5 StR 144/80 -, vom 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80 -, vom 26. März 1981 - 4 StR 76/81 - NStZ 1981, 268, vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81 - Strafverteidiger 1981, 329, vom 9. September 1981 - 3 StR 291/81 - und Urteil vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79).

    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß der Revisionsrichter in der Regel davon ausgehen, daß der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können (BGHSt 4, 130 ff; BGH, Urteile vom 4. März 1975 - 1 StR 662/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725 und vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1980 - 4 StR 146/80 - und vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81).

  • BGH, 04.03.1975 - 1 StR 662/74

    Rechtsfehlerhafte Vereidigung eines möglicherweise an einer Tat beteiligten

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß der Revisionsrichter in der Regel davon ausgehen, daß der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können (BGHSt 4, 130 ff; BGH, Urteile vom 4. März 1975 - 1 StR 662/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725 und vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1980 - 4 StR 146/80 - und vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81).
  • BGH, 30.04.1975 - 3 StR 396/74

    Versehentliche Vereidigung eines Zeugen - Würdigung der Zeugenaussage als

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
    Im vorliegenden Fall läßt sich jedoch ausnahmsweise ausschließen (vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 - und Beschluß vom 8. Oktober 1981 - 4 StR 517/81), daß der Angeklagte und sein Verteidiger wegen der Vereidigung der Zeugen die Beweissituation verkannt haben und davon ausgegangen sind, daß das Gericht den beeideten Aussagen der Zeugen folgen werde.
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
    Die Grenze zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und strafbarem Versuch wird nämlich gemäß § 22 StGB erst dann überschritten, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die im ungestörten Fortgang nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 28, 162, 163; BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 304/79).
  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 304/79

    Annahme einer versuchten räuberischen Erpressung bei Anfertigung einer Anweisung

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
    Die Grenze zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und strafbarem Versuch wird nämlich gemäß § 22 StGB erst dann überschritten, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die im ungestörten Fortgang nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 28, 162, 163; BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 304/79).
  • BGH, 27.03.1980 - 4 StR 146/80

    Zulässigkeit der Vereidigung eines Zeugen bei Verdacht der Beteiligung des Zeugen

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß der Revisionsrichter in der Regel davon ausgehen, daß der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können (BGHSt 4, 130 ff; BGH, Urteile vom 4. März 1975 - 1 StR 662/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725 und vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1980 - 4 StR 146/80 - und vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81).
  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 144/80

    Fehlerhafte Vereidigung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
    Der Bundesgerichtshof vertritt zwar in ständiger Rechtsprechung - weitgehend im Anschluß an Entscheidungen zu § 257 StGB a.F. - allgemein die Auffassung, daß § 60 Nr. 2 StPO eingreife, wenn die der Strafvereitelung dienende Falschaussage schon vor der Hauptverhandlung zwischen Angeklagtem und Zeugen abgesprochen worden sei (Beschlüsse vom 11. Oktober 1978 - 3 StR 296/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] , vom 27. September 1979 - 4 StR 509/79 -, vom 1. April 1980 - 5 StR 144/80 -, vom 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80 -, vom 26. März 1981 - 4 StR 76/81 - NStZ 1981, 268, vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81 - Strafverteidiger 1981, 329, vom 9. September 1981 - 3 StR 291/81 - und Urteil vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79).
  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80

    Zeitpunkt des Versuchsbeginns bei mehreren Beteiligten - Abgrenzung zwischen

  • BGH, 26.03.1981 - 4 StR 76/81

    Vorliegen eines Vereidigungsverbotes im Falle des Bestehens einer begünstigenden

  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 291/81

    Wirkungen einer gerichtlichen Verpflichtung zum Absehen von einer Vereidigung auf

  • BGH, 08.10.1981 - 4 StR 517/81

    Bestehen eines Verfahrensfehlers bei Fehlen weiterer Beweismittel neben bereits

  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81

    Auslösen des Vereidigungsverbotes gemäß § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) -

  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

  • BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11

    Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben

    Bei der Anfertigung der Erklärung handelt es sich also um eine straflose Vorbereitungshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81, BGHSt 31, 10 ff.; BGH, Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 565/81, JZ 1982, 434 f.).
  • BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85

    Beruhen des Urteils auf Eidesverbot bei angenommener Unglaubwürdigkeit des Zeugen

    Es erscheint zweifelhaft, ob dieser Ansicht - die sich allerdings auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes berufen könnte (vgl. Urt. vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 -, wohl auch Beschl. vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81; ferner BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.) - zu folgen ist.

    Zwar verlangt die einhellige Rechtsprechung (vgl. RGSt 72, 219; BGHSt 4, 130; BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.) einen Hinweis, wenn das Gericht eine beschworene Aussage als uneidliche werten will, um einen Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO zu heilen.

    Denn auch unter Zugrundelegung der von der Revision vertretenen Grundauffassung bedurfte es im vorliegenden Fall eines derartigen Hinweises nicht, weil nach dem Verlauf der Hauptverhandlung die Angeklagten trotz der Vereidigung der genannten Zeugen nicht darauf vertrauen konnten, daß die Strafkammer die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin durch die Aussagen als erschüttert ansehen werde (vgl. BGH, Urt. vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725; ferner BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.).

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Eine solche Absprache stellt aber nach der geltenden Fassung des § 258 StGB noch nicht den Versuch einer Strafvereitelung dar (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 342; 1982, 346).

    Zwar finden sich in zahlreichen Entscheidungen Formulierungen wie die, daß nur der Verdacht einer "vor der Hauptverhandlung", nicht aber der Verdacht einer "in der Hauptverhandlung" begangenen (versuchten oder vollendeten) Begünstigung oder Strafvereitelung die Anwendung des § 60 Nr. 2 StPO rechtfertigen könne (vgl. z.B. BGHSt 1, 360, 363 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]; BGH Strafverteidiger 1982, 342; BGH NStZ 1981, 269; BayObLG …

  • BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91

    Versuchsbeginn bei Strafvereitelung - Versicherungsbetrug bei Brandstiftung vor

    Vereinbarungen oder Zusagen, für den Vortäter in einem gegen ihn gerichteten gerichtlichen Verfahren falsch auszusagen, bewegen sich grundsätzlich im Bereich der straflosen Vorbereitungshandlung (BGHSt 31, 10, 13 [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81]; BGH NStZ 1982, 430, 431; LK StGB 10. Aufl. § 258 Rdn. 17 ); die Schwelle zum Versuch wird erst durch den Beginn der falschen Zeugenaussage überschritten.
  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99

    Verbot der Vereidigung bei Vernehmung im Ausland im Wege der Rechtshilfe

    Zu einem förmlichen Hinweis im Zusammenhang mit der Beweiserhebung oder in den Urteilsgründen, daß die nach ausländischen Verfahrensvorschriften zulässige, aber gegen das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO verstoßende eidliche Zeugenvernehmung nur als uneidliche Aussage gewertet werden würde, war das Gericht nicht gehalten, denn es hatte diese mit deutschem Verfahrensrecht nicht in Einklang stehende Vereidigung nicht zu verantworten und deshalb weder einen Anlaß für Rückschlüsse aus der Vereidigungsentscheidung auf die Beweissituation gegeben (vgl. BGH NJW 1982, 1601, 1602) noch einen etwa begangenen Fehler zu heilen (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einem Verstoß

    Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß das Revisionsgericht deshalb in der Regel davon ausgehen, dass der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflußen können (vgl. BGH StV 1981, 329; NJW 1982, 1601 ff. = NStZ 1982, 430 ff.; anderer Ansicht BGH in NStZ 1986, 130 = StV 1986, 89 ff. mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer 90 ff.; Dahs, in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 60 Rn. 63; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rnr. 504, S. 243).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82

    Zustellung - Anordnung - Wirksameit - Vorsitzender

    Nach alledem kann es auf sich beruhen, ob der Ehrengerichtshof bei dem gegebenen Sachverhalt die Verurteilung des Rechtsanwalts wegen versuchter Strafvereitelung im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81 = BGHSt 31, 10 und 18. März 1982 - 4 StR 565/81 = NStZ 1982, 430; vgl. auch BGHSt 30, 332) überhaupt in Zweifel ziehen konnte.
  • OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Es kann hingegen nicht die unrichtige tatrichterliche Würdigung der Beweislage gerügt werden (BGH StV 1982, 342; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 34 m. w. Nachw.).
  • BGH, 06.10.1982 - 2 StR 205/82

    Vereidigungsverbot bei einer möglichen Strafbarkeit des Zeugen durch seine eigene

    Eine in dieser Aussage selbst liegende Vereitelungshandlung kann das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO jedoch nicht begründen (BGHSt 1, 360, 363; 19, 113, 114; BGH bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 565/81 - Pelchen in KK StPO, § 60 Rdn. 24).
  • BayObLG, 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

    Von dieser Rechtsprechung ist [er] in BGHSt 30, 332 , BGHSt 31, 10 und NJW 1982, 1601 abgewichen.
  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 39/82

    Rüge der Glaubwürdigkeit eines Zeugen im Revisionsverfahren - Auswirkung der

  • BayObLG, 29.11.1990 - RReg. 3 St 160/90

    Berücksichtigung von Strafvereitelungshandlungen ; Verschrottung eines

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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1820
BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82 (https://dejure.org/1982,1820)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1982 - 2 StR 234/82 (https://dejure.org/1982,1820)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1982 - 2 StR 234/82 (https://dejure.org/1982,1820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung von zwei getätigten falscher Aussagen in einem Strafverfahren - Wiederholung einer falschen Aussage in einer Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 430
  • NStZ 1982, 431
  • StV 1982, 420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63

    Auskunftsverweigerung als "Berichtigung" einer falschen früheren Aussage -

    Auszug aus BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82
    Eine Berichtigung der widerrufenen Aussage gemäß § 158 StGB (vgl. BGHSt 18, 348) war dann nicht erforderlich; die Strafkammer hätte vielmehr prüfen müssen, ob und inwieweit die Aussage des Angeklagten unter Berücksichtigung dieses Widerrufs im ganzen gesehen (vgl. BGH NJW 1960, 731) richtig oder falsch war.
  • BGH, 02.02.1960 - 1 StR 697/59
    Auszug aus BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82
    Eine Berichtigung der widerrufenen Aussage gemäß § 158 StGB (vgl. BGHSt 18, 348) war dann nicht erforderlich; die Strafkammer hätte vielmehr prüfen müssen, ob und inwieweit die Aussage des Angeklagten unter Berücksichtigung dieses Widerrufs im ganzen gesehen (vgl. BGH NJW 1960, 731) richtig oder falsch war.
  • RG, 20.11.1924 - II 825/24

    1. Kann nach § 158 StGB. die falsche Aussage durch bloßes Stillschweigen,

    Auszug aus BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82
    Das wäre jedenfalls dann der Fall, wenn mit der Aussageverweigerung zum Ausdruck gekommen wäre, daß er die bisherigen Angaben zu bestimmten Fragen nicht aufrechterhalten wollte (vgl. auch RGSt 58, 380).
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Für die Frage des Bestehens eines Zeugnisverweigerungsrechts ist es unerheblich, ob und welche Angaben ein Zeuge bereits gemacht hat, denn der Zeuge kann die Entscheidung, im Rahmen einer Vernehmung nicht von einem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, jederzeit widerrufen bzw. sich im Falle einer weiteren Vernehmung erstmals auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen ( BGH, Beschluss vom 18. Juni 1982 - 2 StR 234/82 -, juris, Rn. 7; BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98 -, juris, Rn. 12; OLG Schleswig, Beschluss vom 22. November 1990 - 2 Ws 462/90 -, juris; Maier , in: MüKo StPO, 2. Auflage 2023, § 55, Rn. 5, 81; Ignor/Bertheau , in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage 2017, § 55, Rn. 5, 19; Eschelbach , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 5. Auflage 2023, § 55, Rn. 4; Schmitt , in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 55, Rn. 11; vgl. auch VGH München, Urteil vom 11. Juni 2013 - 10 B 12.1493 -, juris, Rn. 25; Damrau/Weinland , in: MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, § 386, Rn. 2 a. E.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 386, Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 8 A 740/18

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter für auf

    vgl. zum konkludenten Widerruf einer zunächst falschen uneidlichen Aussage bei späterer Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht: BGH, Beschluss vom 18. Juni 1982 - 2 StR 234/82 -, juris Rn. 7.
  • BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96

    Verwertbarkeit von früheren Zeugenaussagen durch die Vernehmung der

    Im übrigen wird unter Berufung auf BGH NStZ 1982, 431 und RGSt 44, 44; RG GA 62, 319 die Ansicht vertreten, wahrheitswidrige Angaben bei einer Vernehmung könne der Zeuge bis zum Abschluß der Vernehmung widerrufen und durch die nachträgliche Weigerungserklärung ungeschehen machen.

    In diesem Sinne ist auch die Entscheidung des 2. Strafsents vom 18. Juni 1982 (NStZ 1982, 431) zu verstehen, in der es allerdings um die Strafbarkeit des Zeugen wegen Falschaussage geht.

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 480/89

    Fortsetzungszusammenhang zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid -

    Da die Angeklagten "schon im Ermittlungsverfahren" damit gerechnet haben, daß sie "wiederholt und auch in einer Hauptverhandlung" würden aussagen müssen und dabei "fest entschlossen" waren, die "falschen Bekundungen bis zur ... Verurteilung des Zeugen zu wiederholen" (UA 126, 128), hat das Landgericht dies mit Recht jeweils als eine einzige - fortgesetzte - Straftat des Meineids angesehen, in der die falsche uneidliche Aussage aufgeht (vgl. BGHSt 8, 301, 313; BGH StV 1982, 420).
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