Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82   

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https://dejure.org/1982,1576
BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82 (https://dejure.org/1982,1576)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1982 - 5 StR 125/82 (https://dejure.org/1982,1576)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1982 - 5 StR 125/82 (https://dejure.org/1982,1576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - In Dubio Pro Reo - Polizei - Lockspitzel - Anforderungen - Rechtsstaatswidrigkeit bei der Inszenierung eines Scheingeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 433
  • StV 1982, 509
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75

    Auswirkungen des Fehlens konkreter Verdachtsanhaltspunkte in Anklageschrift und

    Auszug aus BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82
    Der Senat ist von ihr auch nicht im Urteil vom 30. April 1976 - 5 StR 481/75 - NJW 1976, 1950 abgewichen, obwohl das verschiedentlich behauptet wird.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82
    Auch wenn die Sperrerklärung nach den im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 (BVerfGE 57, 250, 285 ff) niedergelegten Grundsätzen rechtsstaatlich nicht zu beanstanden sein mag, zwang sie doch zu einer besonders vorsichtigen Beweiswürdigung.
  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Behauptet der Angeklagte etwa, durch den Lockspitzeleinsatz polizeilicher V-Leute in die Tat verstrickt worden zu sein und ist die Vernehmung der V-Leute nicht möglich, weil die zuständige Innenbehörde deren Identität in entsprechender Anwendung des § 96 StPO nicht preisgibt, ist eine besonders vorsichtige Beweiswürdigung geboten, bei der der Tatrichter nicht übersehen darf, daß es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es der Verteidigung - und dem Gericht - unmöglich macht, dieser Behauptung nachzugehen (BGH NStZ 1982, 433; BGH StV 1983, 403; vgl. auch BGH StV 1989, 284 f.).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Hier darf der Tatrichter nicht übersehen, daß es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln bleibenden Fahnders oder Gewährsmannes zu überprüfen (BGH NStZ 1982, 433 = StVert 1982, 509 = bei Holtz in MDR 1982, 971 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH StVert 1983, 403).
  • OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10

    Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug

    Hier darf der Tatrichter nicht übersehen, dass es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln bleibenden Fahnders oder Gewährsmannes zu überprüfen (BGHSt 33, 178; BGH NStZ 1982, 433; StV 1983, 403).
  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94

    Hilfsbeweisantrag - Urteilsgründe - Urteilsfindung - Urteil - Beweis -

    Wenn die als Zeugen benannten Landsleute des Angeklagten nämlich V-Leute waren, die ihn - obwohl sie wußten, daß er bislang mit Rauschgift nichts zu tun hatte - in Kenntnis seiner schlechten finanziellen Situation zunächst davon überzeugten, durch ein Rauschgiftgeschäft könne er seine Schulden "auf einmal" loswerden, und ihn sodann an die verdeckten Ermittler vermittelten, so gaben diese Umstände der Geschäftsanbahnung der den Strafverfolgungsbehörden zuzurechnenden Verstrickung des Angeklagten in die illegalen Rauschgiftgeschäfte ein besonderes Gewicht, dem die Strafkammer nicht schon dadurch hinreichend Rechnung trug, daß sie pauschal strafmildernd eine "gewisse polizeiliche Provokation" durch die Scheinaufkäufer berücksichtigte (vgl. zu den Fällen mehrseitiger Tatprovokation BGH NStZ 1982, 433; StV 1993, 127; Körner BtMG 4. Aufl. § 31 Rdn. 217).
  • LG Darmstadt, 28.11.1990 - 18 Js 5790/90

    Anforderungen an das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beschaffen und Anbieten

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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1982 - 2 StR 237/82   

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https://dejure.org/1982,2413
BGH, 02.06.1982 - 2 StR 237/82 (https://dejure.org/1982,2413)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1982 - 2 StR 237/82 (https://dejure.org/1982,2413)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1982 - 2 StR 237/82 (https://dejure.org/1982,2413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse - Verstoß gegen sachliches Recht - Ausschließliche Verwertung der Tatumstände - Strafzumessung - Tatrichterfehler - Unzureichende Erörterung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 46 Abs. 2; StPO § 267 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 433 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85

    Strafschärfende Berücksichtigung fehlender "Geldnot"

    Demgemäß besteht in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß die Zumessung der Strafe eingehende Befassung mit den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters voraussetzt, zumal bei Straftaten, die sich gegen Eigentum und Vermögen richten (BGH, Beschluß vom 22. Februar 1985 - 2 StR 51/85; Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 237/82).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.03.1982 - 5 Ss 622/81 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4142
OLG Düsseldorf, 02.03.1982 - 5 Ss 622/81 I (https://dejure.org/1982,4142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.1982 - 5 Ss 622/81 I (https://dejure.org/1982,4142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 1982 - 5 Ss 622/81 I (https://dejure.org/1982,4142)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 433 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.09.1981 - 2 Ss 108/81   

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https://dejure.org/1981,2236
OLG Karlsruhe, 29.09.1981 - 2 Ss 108/81 (https://dejure.org/1981,2236)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.09.1981 - 2 Ss 108/81 (https://dejure.org/1981,2236)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. September 1981 - 2 Ss 108/81 (https://dejure.org/1981,2236)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 433
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 446/00

    Rüge der Verletzung des § 329 StPO ausschließlich mit Hilfe einer Verfahrensrüge

    Nach Ansicht des Senats ist daran festzuhalten, dass die Verletzung des § 329 Abs. 1 StPO durch rechtsfehlerhafte Annahme der Voraussetzungen für eine Berufungsverwerfung nur Gegenstand einer den Vorschriften des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge sein kann (so bisher BayObLG NJW 1999, 3424; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf StV 1982, 216 = JMBl NW 1982, 68; OLG Hamm NJW 1963, 65; OLG Hamm MDR 1973, 694 m. w. Nachw.; OLG Hamm VRS 59, 43 [44]; OLG Hamm VRS 98, 203 [204] = NStZ-RR 2000, 84; OLG Hamburg NJW 1965, 315 m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433; SenE v. 09.02.1988 - Ss 40/88 - VRS 75, 113 [115] = StV 1989, 53 m. w. Nachw.; SenE v. 25.06.1999 - Ss 255/99 - 1 Ws 15/99 = VRS 97, 362 [364]; Gollwitzer a.a.O. Rdnr. 99; AK-Dölling a.a.O. Rdnr. 46; KMR-Paulus § 329 StPO Rdnr. 68; Pfeiffer a.a.O.; zu § 412 StPO: …

    Das Revisionsgericht kann nur unter Bindung an die Tatsachenfeststellungen des Berufungsgerichts (BGHSt 25, 384 [387] = NJW 1979, 2319 [2320]; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433; OLG Düsseldorf StV 1982, 216 = JMBl NW 1982, 68; SenE v. 09.02.1988 - Ss 40/88 - VRS 75, 113 [115] = StV 1989, 53 m. w. Nachw.) nachprüfen, ob der Tatrichter die vorliegenden Entschuldigungsgründe überhaupt einer sachlichen Prüfung - soweit notwendig im Wege der tatsächlichen Aufklärung - unterzogen hat und ob er dabei den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung richtig angewendet hat (OLG Hamm NJW 1963, 65).

  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO kann nur mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden (OLG Hamburg NJW 1965, 316; OLG Düsseldorf NStZ 1983, 270 u. VRS 65, 446; OLG Hamm VRS 59, 43 u. NJW 1963, 65; OLG Karlsruhe NStZ 82, 433; SenE v. 28.01.1986 - Ss 826/85 = VRS 70, 458 = VM 86,S.52 = JMinBl NW 1986, 226), die den Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO entsprechen muss (SenE v. 09.02.1988 - Ss 40/88 = OLGSt § 329 StPO Nr. 11 = StV 1989, 53 = VRS 75, 113; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 84).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein

    Es darf sie weder prüfen noch ergänzen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 -, NJW 1979, S. 2319 ; Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 12. September 2000 - 5St RR 259/00 -, juris; Beschluss des Kammergerichts vom 19. Dezember 2001 - (3) 1 Ss 149/01 (92/01) -, NStZ-RR 2002, S. 218; Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. September 1981 - 2 Ss 108/81 -, NStZ 1982, S. 433; Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Juni 1999 - Ss 217/99 B -, NStZ-RR 1999, S. 337 ) und im Wege des Freibeweises nur dann korrigieren, wenn - was hier nicht der Fall war - mit der Rüge schlüssig vorgetragen ist, dass das Berufungsgericht seine Ermittlungspflicht verletzt habe (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 -, NJW 1979, S. 2319 ; Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Juni 1999 - Ss 217/99 B -, NStZ-RR 1999, S. 337 ).
  • OLG Köln, 04.06.1999 - Ss 217/99
    Soweit mit der Rechtsbeschwerde (bzw. in Fällen des § 329 Abs. 1 StPO: mit der Revision) geltend gemacht wird, der Betroffene (bzw. Angeklagte) sei entgegen der Ansicht des Tatrichters genügend entschuldigt gewesen und das Gericht habe einen gegebenen Entschuldigungsgrund anerkennen und als solchen rechtlich werten müssen, kann das Rechtsmittelgericht nur aufgrund des Urteilsinhalts selbst überprüfen, ob die Annahme einer fehlenden oder ungenügenden Entschuldigung zutreffend ist oder nicht (OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614; OLG Bremen NJW 1962, 881 u. StV 1987, 242 ; OLG Hamm NJW 1963, 65, 66; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433; KG GA 1973, 29, 30 f.).
  • OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 255/99
    Denn soweit mit der Revision geltend gemacht wird, der Angeklagte sei entgegen der Ansicht des Tatrichters genügend entschuldigt gewesen und das Gericht habe einen gegebenen Entschuldigungsgrund anerkennen und als solchen rechtlich werten müssen, kann das Revisionsgericht nur aufgrund des Urteilsinhalts selbst überprüfen, ob die Annahme einer fehlenden oder ungenügenden Entschuldigung zutreffend ist oder nicht (OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614; OLG Bremen NJW 1962, 881 u. StV 1987, 242 ; OLG Hamm NJW 1963, 65, 66; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433; KG GA 1973, 29, 30 f.).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 2 Ws 108/18

    Notwendige Würdigung des Entschuldigungsvorbringens des Angeklagten in Urteil

    Die Überprüfung beschränkt sich darauf, ob dem Tatrichter bei der Beurteilung der tatsächlichen Umstände Rechtsfehler unterlaufen sind, er etwa den Begriff der genügenden Entschuldigung verkannt oder an ihn zu strenge Anforderungen gestellt hat; deshalb muss das tatrichterliche Urteil zur Frage des unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten Stellung nehmen (OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433).
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