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   OLG Hamburg, 27.05.1982 - 1 Ws 216/82   

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OLG Hamburg, 27.05.1982 - 1 Ws 216/82 (https://dejure.org/1982,2019)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.05.1982 - 1 Ws 216/82 (https://dejure.org/1982,2019)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Mai 1982 - 1 Ws 216/82 (https://dejure.org/1982,2019)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 775
  • NStZ 1982, 482
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84

    Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss;

    Sie wirken sich aber mittelbar auf die Gestaltung - Art der Akteneinsicht und Leitung des Verfahrens - Vermeidung von Verzögerungen - (OLG Hamm NJW 1968, 169; OLG Hamburg, NStZ 1982, 482, 483) aus und sind daher im Rahmen des anhängigen Strafverfahrens getroffen worden.
  • OLG Hamm, 25.01.1996 - 1 VAs 126/95

    Berufen auf eine frühere Beschuldigteneigenschaft als Begründung eines Gesuchs

    Der Vorsitzende trifft seine Entscheidung - anders als etwa der Vorstand des Gerichts nach § 299 Abs. 2 ZPO - nicht als (weisungsabhängiges) Organ der Landesjustizverwaltung, sondern im Rahmen seiner Verfahrensleitung in richterlicher Unabhängigkeit und wird damit nicht als Vollzugsorgan der Justizverwaltung tätig (OLG Hamm, a.a.O.; Beschluß vom 23.03.1995 - 1 VAs 86/94; OLG Hamburg, NStZ 1982, 482; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 23 EGGVG Rz. 14).
  • OLG Hamburg, 19.01.1995 - 1 Ws 12/95

    Akteneinsicht; Dritte; Nichtverfahrensbeteiligte; Anklagesatz; Angeklagter;

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  • LG Hildesheim, 26.09.2002 - 20 Qs 78/02

    1,56 Promille; absolute Fahruntüchtigkeit; Angemessenheit; Beschwerdegericht;

    Insofern war die Kammer nach Maßgabe von § 309 Abs. 2 StPO als Beschwerdegericht in der Lage und gehalten, eine eigene, den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bestimmende und zugleich erschöpfende Sach- und hiermit auch Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. hierzu auch HansOLG Hamburg vom 27.5.1982, 1 Ws 216/82, NStZ 1982 482; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 309 Rdn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.1983 - 4 VAs 65/83
    Gegen seine - ablehnende - Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO gegeben, und zwar auch dann, wenn (wie hier) die Akteneinsicht von an dem Verfahren nicht Beteiligten begehrt worden ist; das ist herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Hamburg NStZ 1982, 482 mwN).
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