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OLG Hamburg, 27.05.1982 - 1 Ws 216/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 775
- NStZ 1982, 482
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84
Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss; …
Sie wirken sich aber mittelbar auf die Gestaltung - Art der Akteneinsicht und Leitung des Verfahrens - Vermeidung von Verzögerungen - (OLG Hamm NJW 1968, 169; OLG Hamburg, NStZ 1982, 482, 483) aus und sind daher im Rahmen des anhängigen Strafverfahrens getroffen worden. - OLG Hamm, 25.01.1996 - 1 VAs 126/95
Berufen auf eine frühere Beschuldigteneigenschaft als Begründung eines Gesuchs …
Der Vorsitzende trifft seine Entscheidung - anders als etwa der Vorstand des Gerichts nach § 299 Abs. 2 ZPO - nicht als (weisungsabhängiges) Organ der Landesjustizverwaltung, sondern im Rahmen seiner Verfahrensleitung in richterlicher Unabhängigkeit und wird damit nicht als Vollzugsorgan der Justizverwaltung tätig (…OLG Hamm, a.a.O.; Beschluß vom 23.03.1995 - 1 VAs 86/94; OLG Hamburg, NStZ 1982, 482;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 23 EGGVG Rz. 14). - OLG Hamburg, 19.01.1995 - 1 Ws 12/95
Akteneinsicht; Dritte; Nichtverfahrensbeteiligte; Anklagesatz; Angeklagter; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Hildesheim, 26.09.2002 - 20 Qs 78/02
1,56 Promille; absolute Fahruntüchtigkeit; Angemessenheit; Beschwerdegericht; …
Insofern war die Kammer nach Maßgabe von § 309 Abs. 2 StPO als Beschwerdegericht in der Lage und gehalten, eine eigene, den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bestimmende und zugleich erschöpfende Sach- und hiermit auch Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. hierzu auch HansOLG Hamburg vom 27.5.1982, 1 Ws 216/82, NStZ 1982 482;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 309 Rdn. 4). - OLG Karlsruhe, 27.10.1983 - 4 VAs 65/83 Gegen seine - ablehnende - Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO gegeben, und zwar auch dann, wenn (wie hier) die Akteneinsicht von an dem Verfahren nicht Beteiligten begehrt worden ist; das ist herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Hamburg NStZ 1982, 482 mwN).