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   BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82   

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BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82 (https://dejure.org/1982,477)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1982 - 1 StR 416/82 (https://dejure.org/1982,477)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1982 - 1 StR 416/82 (https://dejure.org/1982,477)
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Pistole im Fluchtwagen

§§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub;

§ 250 StGB, 'Beisichführen'

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten schweren Raubes - Beisichführen eines Revolvers - Zurechnung von Handlungen nach Beendigung eines gescheiterten Überfalls

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Beisichführen einer Schußwaffe beim Raub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 249, § 250 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 105
  • NJW 1982, 2784
  • MDR 1982, 1035
  • NStZ 1982, 508 (Ls.)
  • StV 1982, 525
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
    Sie muß ihm jedoch "zur Verfügung stehen", d.h. so in seiner räumlichen Nähe sein, daß er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (vgl. BGHSt 20, 194, 197 [BGH 06.04.1965 - 1 StR 73/65]; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 487/79 - bei Holtz MDR 1980, 106; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 244 Rdn. 4; Lackner, StGB 14. Aufl. § 244 Anm. 2a; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 244 Rdn. 6; Samson in SK, StGB § 244 Rdn. 13).

    Wenn es auch nicht notwendig ist, daß der Täter die Waffe während des gesamten tatbestandsmäßigen Geschehens bei sich führt, so muß sie ihm doch zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung stehen (BGHSt 13, 259, 260 [BGH 06.10.1959 - 5 StR 377/59]; 20, 194, 197 [BGH 06.04.1965 - 1 StR 73/65]; Lackner a.a.O.; Eser a.a.O.; Samson a.a.O.; Schünemann JA 1980, 354).

    Überlegungen, ob nach Vollendung des Raubes noch Handlungen zum Tathergang gerechnet werden können, die in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Wegnahmehandlung der weiteren Verwirklichung der Zueignungsabsicht dienen (vgl. BGHSt 20, 194, 197 [BGH 06.04.1965 - 1 StR 73/65]; Eser a.a.O. § 250 Rdn. 10; Rudolphi in SK, StGB vor § 22 Rdn. 10 m.w.N.), erübrigen sich hier.

  • BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75

    Gaspistolen als Schußwaffen - Beispiele zur Unbeachtlichkeit der Entfernung zur

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
    Soweit der Bundesgerichtshof vereinzelt ausgesprochen hat, die Entfernung zur Waffe spiele für das Beisichführen keine entscheidende Rolle (GA 1971, 82;Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75), handelt es sich um eine in dieser Allgemeinheit mißverständliche, durch die zu entscheidenden Fälle nicht gebotene Formulierung: Den genannten Urteilen liegen Sachverhalte zugrunde, in denen sich die Waffe "nur wenige Meter" entfernt oder "in der Nähe" des Tatorts befand.

    Soweit wiederholt die Meinung vertreten worden ist, es reiche für das Beisichführen aus, wenn ein Teilnehmer die Waffe bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute in unmittelbarem Anschluß an die Tat bei sich hat (BGH, Urteil vom 24, Juni 1964 - 2 StR 202/64;Urteil vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 = GA 1971, 82;Beschluß vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70;Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 573/70;Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75), handelt es sich um durch den jeweils zu entscheidenden Fall nicht gebotene, zu allgemein formulierte Aussagen, die der Präzisierung in dem oben niedergelegten Sinne bedürfen und deshalb im Schrifttum auch mit Recht auf Ablehnung gestoßen sind (vgl. Geilen Jura 1979, 222; Kühl JuS 1982, 191; Lackner a.a.O.; Samson a.a.O.; Eser a.a.O. § 250 Rdn. 7; Schünemann JA 1980, 394).

  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 202/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
    Soweit wiederholt die Meinung vertreten worden ist, es reiche für das Beisichführen aus, wenn ein Teilnehmer die Waffe bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute in unmittelbarem Anschluß an die Tat bei sich hat (BGH, Urteil vom 24, Juni 1964 - 2 StR 202/64;Urteil vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 = GA 1971, 82;Beschluß vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70;Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 573/70;Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75), handelt es sich um durch den jeweils zu entscheidenden Fall nicht gebotene, zu allgemein formulierte Aussagen, die der Präzisierung in dem oben niedergelegten Sinne bedürfen und deshalb im Schrifttum auch mit Recht auf Ablehnung gestoßen sind (vgl. Geilen Jura 1979, 222; Kühl JuS 1982, 191; Lackner a.a.O.; Samson a.a.O.; Eser a.a.O. § 250 Rdn. 7; Schünemann JA 1980, 394).
  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe -

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
    Soweit wiederholt die Meinung vertreten worden ist, es reiche für das Beisichführen aus, wenn ein Teilnehmer die Waffe bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute in unmittelbarem Anschluß an die Tat bei sich hat (BGH, Urteil vom 24, Juni 1964 - 2 StR 202/64;Urteil vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 = GA 1971, 82;Beschluß vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70;Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 573/70;Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75), handelt es sich um durch den jeweils zu entscheidenden Fall nicht gebotene, zu allgemein formulierte Aussagen, die der Präzisierung in dem oben niedergelegten Sinne bedürfen und deshalb im Schrifttum auch mit Recht auf Ablehnung gestoßen sind (vgl. Geilen Jura 1979, 222; Kühl JuS 1982, 191; Lackner a.a.O.; Samson a.a.O.; Eser a.a.O. § 250 Rdn. 7; Schünemann JA 1980, 394).
  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 319/68
    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
    Das - in BGHSt 22, 230 nur teilweise abgedruckte - Urteil des 4. Strafsenats vom 30. August 1968 befaßt sich mit der Frage, ob es genügt, wenn ein zur Verwendung als Waffe geeigneter Gegenstand nur zu dem Zweck mitgeführt wird, damit den Rückzug zu decken, falls der Raub fehlschlagen sollte.
  • BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70

    Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
    Soweit wiederholt die Meinung vertreten worden ist, es reiche für das Beisichführen aus, wenn ein Teilnehmer die Waffe bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute in unmittelbarem Anschluß an die Tat bei sich hat (BGH, Urteil vom 24, Juni 1964 - 2 StR 202/64;Urteil vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 = GA 1971, 82;Beschluß vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70;Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 573/70;Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75), handelt es sich um durch den jeweils zu entscheidenden Fall nicht gebotene, zu allgemein formulierte Aussagen, die der Präzisierung in dem oben niedergelegten Sinne bedürfen und deshalb im Schrifttum auch mit Recht auf Ablehnung gestoßen sind (vgl. Geilen Jura 1979, 222; Kühl JuS 1982, 191; Lackner a.a.O.; Samson a.a.O.; Eser a.a.O. § 250 Rdn. 7; Schünemann JA 1980, 394).
  • BGH, 01.09.1981 - 5 StR 117/81

    Wirkungen fehlender Kenntnis von Beteiligten vom Mitführen einer Gaspistole eines

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
    Die Flucht ohne Beute steht weder mit der Wegnahme in Zusammenhang noch ist sie sonst ein Akt der tatsächlichen Beendigung des Raubes (BGH, Urteil vom 1. September 1981 - 5 StR 117/81; Eser a.a.O. Rdn. 12).
  • BGH, 01.12.1970 - 5 StR 573/70

    Bei sich führen von Schußwaffen - Qualifikationsmerkamle des Raubs -

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
    Soweit wiederholt die Meinung vertreten worden ist, es reiche für das Beisichführen aus, wenn ein Teilnehmer die Waffe bei der Hinfahrt zum Tatort und beim Wegschaffen der Beute in unmittelbarem Anschluß an die Tat bei sich hat (BGH, Urteil vom 24, Juni 1964 - 2 StR 202/64;Urteil vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 = GA 1971, 82;Beschluß vom 24. November 1970 - 2 StR 538/70;Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 573/70;Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 473/75), handelt es sich um durch den jeweils zu entscheidenden Fall nicht gebotene, zu allgemein formulierte Aussagen, die der Präzisierung in dem oben niedergelegten Sinne bedürfen und deshalb im Schrifttum auch mit Recht auf Ablehnung gestoßen sind (vgl. Geilen Jura 1979, 222; Kühl JuS 1982, 191; Lackner a.a.O.; Samson a.a.O.; Eser a.a.O. § 250 Rdn. 7; Schünemann JA 1980, 394).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
    Wenn es auch nicht notwendig ist, daß der Täter die Waffe während des gesamten tatbestandsmäßigen Geschehens bei sich führt, so muß sie ihm doch zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung stehen (BGHSt 13, 259, 260 [BGH 06.10.1959 - 5 StR 377/59]; 20, 194, 197 [BGH 06.04.1965 - 1 StR 73/65]; Lackner a.a.O.; Eser a.a.O.; Samson a.a.O.; Schünemann JA 1980, 354).
  • BGH, 09.10.1979 - 1 StR 487/79

    Bewusstes Beisichtragen einer gebrauchsbereiten Waffe zwischen Beginn und

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
    Sie muß ihm jedoch "zur Verfügung stehen", d.h. so in seiner räumlichen Nähe sein, daß er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (vgl. BGHSt 20, 194, 197 [BGH 06.04.1965 - 1 StR 73/65]; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 487/79 - bei Holtz MDR 1980, 106; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 244 Rdn. 4; Lackner, StGB 14. Aufl. § 244 Anm. 2a; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 244 Rdn. 6; Samson in SK, StGB § 244 Rdn. 13).
  • RG, 18.05.1920 - IV 199/20

    8. Wann führt ein Dieb Waffen bei sich?

  • RG, 10.11.1919 - III 492/19

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann Versuch eines Verbrechens nach § 243 Abs. 1

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGHSt 31, 105; BGH NStZ 1985, 547; 1984, 216, 217; BGHSt 20, 194, 197; 13, 259, 260; vgl. auch Herdegen in LK 11. Aufl. § 250 Rdn. 10).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Am eigenen Körper muß die Waffe nicht getragen werden; es genügt, wenn sie sich in Griffweite befindet (BGHSt 13, 259, 260; 29, 184, 185; 31, 105 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82]; BGH bei Holtz MDR 1990, 294 [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Führen 1).

    Erforderlich ist jedoch, daß sie ihm zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung steht (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; 31, 105, 106 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82]; BGH NStZ 1984, 216).

    Führt er sie nur auf der Fahrt zum Tatort oder bei der Flucht bei sich, ist der Qualifikationstatbestand nicht begründet (BGHSt 31, 105 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82]).

  • BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17

    BGH hält Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im

    Ein Verwenden lediglich im Vorbereitungsstadium der räuberischen Erpressung reicht zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht aus (vgl. Eser/ Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 250 Rn. 6 f., 30; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 250 Rn. 18; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. August 1982 - 1 StR 416/82, BGHSt 31, 105, 106 f.).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    bb) Dass das tatbestandliche Mit- oder Beisichführen nur bewegliche Gegenstände erfasst, gilt ungeachtet des weiten Verständnisses dieses Begriffs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in ihrer umfangreichen Kasuistik zum Begriff des Bei- bzw. Mitsichführens (vgl. nur BGHSt 20, 194, 197; 31, 105; 43, 8, 10; BGH NStZ 1997, 137; 2000, 433; BGH, Urteil vom 12. März 2002 - 3 StR 404/01; BayObLG NJW 1999, 2535) bislang allein maßgeblich auf die Zugriffsnähe des Tatmittels abgestellt hat (vgl. Körner aaO Rdn. 68 mit zahlr. weiteren Nachw. aus der Rspr.).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 583/12

    Schwerer und besonders schwerer Raub (Fesselung; Verwendung eines gefährlichen

    "Zwar reichen ein Beisichführen und eine Verwendungsabsicht zu irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zu deren Beendigung, mithin auch im Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung des Raubes (entgegen RB S. 4) für die Annahme des Qualifikationsmerkmals des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB aus (st. Rspr.; BGHSt 13, 259 f.; 20, 194, 197; 31, 105, 107; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4; BGH StV 1988, 429; NStZ 1998, 354 (Senat); 1999, 242, 243; 2007, 332; NStZ-RR 2003, 202; Fischer StGB 59. Aufl. § 244 Rn. 29); auch genügt es, dass der Täter das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHSt 13, 259, 260; BGHR aaO; BGH StV 1988, 429; NStZ 1999, 242, 243; NStZ-RR 2003, 202; Fischer aaO und § 250 Rn. 12).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 125/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Strafverschärfung durch das "Beisichführen"

    Denn während dieses Zeitraums stand ihm die Waffe dergestalt zur Verfügung, daß er sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen konnte (BGHSt 31, 105 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82]), was ihm auch bewußt war (UA S. 20).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

    Beisichführen einer Waffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. la StGB setzt voraus, daß die Waffe dem Täter "zur Verfügung steht", d.h. sich so in seiner räumlichen Nähe befindet, daß er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (BGHSt 31, 105; 43, 8, 10).
  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 509/94

    Nichterreichen des Fluchtfahrzeugs - Gefangenenmeuterei, §§ 121 Abs. 3 Nr. 1, 22,

    Es kann daher nicht die Rede davon sein, sie hätten die in einer Entfernung von 200 bis 300 Meter außerhalb der Haftanstalt bereitgelegte Schußwaffe in dem Sinne "bei sich geführt", daß sie sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeit hätten bedienen können (vgl. BGHSt 31, 105 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82] zum Beisichführen einer Schußwaffe beim Raub).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 31, 105 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82] versuchten schweren Raub nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB in einem Falle verneint, in dem die Täter nach mißglücktem Überfall mit ihrem bereitgestellten Pkw geflohen waren, in dem sich eine Schußwaffe befand.

  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

    Erforderlich hierfür ist, dass der Gegenstand zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs - vom Ansetzen zur Tat an bis zu deren Beendigung - mitgeführt wird (vgl. BGH, Urt. v. 10. August 1982 - 1 StR 416/82, BGHSt 31, 105, juris Rn. 6 f.; Fischer, a.a.O., § 244 Rn. 29; LK/Vogel, a.a.O., § 244 Rn. 32).
  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99

    Gewaltsamer Schmuggel; Beisichführen einer Waffe; Steuerhinterziehung:

    Für die rechtliche Beurteilung als gewaltsamer Schmuggel ist es ausreichend, daß dem Täter - wie hier - die Waffen zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung standen (vgl. BGHSt 31, 105, 106; BGH NStZ 1984, 216).
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 300/96

    Betäubungsmittel - Schußwaffe - Mitsichführen

  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers

  • LG Dresden, 12.12.1997 - 8 Ns 101 Js 44995/95

    Schmuggel einer erheblichen Menge an Zigaretten aus Tschechien durch

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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82   

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BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82 (https://dejure.org/1982,1555)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1982 - 4 StR 387/82 (https://dejure.org/1982,1555)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1982 - 4 StR 387/82 (https://dejure.org/1982,1555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Parteikreisverband - Sachbeschädigung durch Überkleben eines Wahlplakats einer politischen Partei (FDP) - Vorliegen eines wirksamen Strafantrags - Streit über die Zuständigkeit des Jugendgerichts - Vollendete oder versuchte Sachbeschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 508
  • StV 1982, 575
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 25.11.1926 - II 810/26

    1. Kann ein Strafantrag durch einen vom Berechtigten hierzu ermächtigten Dritten

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82
    Sie hat somit für diesen als Vertreter in der Erklärung gehandelt, ihre Unterschrift genügt deshalb (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72; RGSt 61, 45, 46/47).

    Denn ein rechtzeitig für den Berechtigten gestellter Strafantrag ist auch dann wirksam, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung erst nach Ablauf der Antragsfrist erbracht wird (vgl. RGSt 60, 281, 282; 61, 45, 47).

    Es beeinträchtigt ebenfalls nicht die Wirksamkeit des Strafantrags, daß der Wille, im Namen des Kreisvorsitzenden zu handeln, aus dem Antragsschreiben selbst nicht erkennbar hervorgeht (vgl. RGSt 61, 45, 47).

  • BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59

    Luftablassen - § 303 StGB, Strafbarkeit auch der Minderung der bestimmungsgemäßen

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82
    Unter Sachbeschädigung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf eine Sache zu verstehen, durch die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre Unversehrtheit derart aufgehoben wird, daß die Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist (vgl. BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; 29, 129, 132, 133, [BGH 13.11.1979 - 5 StR 166/79]jeweils m.w.Nachw.; vgl. auch BGH NJW 1980, 602, 603 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 334/79 S], insoweit in BGHSt 29, 159 ff nicht abgedruckt).

    Unerheblich wäre sie nur dann, wenn ihre Beseitigung einen lediglich geringfügigen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert hätte (BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]/209; vgl. auch die Rechtsprechungsnachweise bei Vogler in LK 10. Aufl., § 303 Rdn. 7).

  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82
    Unter Sachbeschädigung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf eine Sache zu verstehen, durch die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre Unversehrtheit derart aufgehoben wird, daß die Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist (vgl. BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; 29, 129, 132, 133, [BGH 13.11.1979 - 5 StR 166/79]jeweils m.w.Nachw.; vgl. auch BGH NJW 1980, 602, 603 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 334/79 S], insoweit in BGHSt 29, 159 ff nicht abgedruckt).

    Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist danach jedenfalls dann erfüllt, wenn durch die Tat eine die Brauchbarkeit der Sache mindernde nicht unerhebliche Substanzverletzung oder -veränderung verursacht wird (vgl. BGHSt 29, 129, 132 [BGH 13.11.1979 - 5 StR 166/79]/133 m.w.Nachw.).

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82
    Das Landgericht war nicht gehindert, seine Überzeugungsbildung auf die in der Hauptverhandlung abgegebenen Erklärungen der Mitangeklagten Wardenbach zu stützen (vgl. BGHSt 3, 384, 385 [BGH 09.01.1953 - 1 StR 620/52]; Hürxthal in KK § 261 Rdn. 19 m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.02.1973 - 4 StR 504/72

    Verurteilung wegen versuchter Notzucht, Entführung, Nötigung - Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82
    Sie hat somit für diesen als Vertreter in der Erklärung gehandelt, ihre Unterschrift genügt deshalb (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72; RGSt 61, 45, 46/47).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79

    Verunglimpfung des Staates - Üble Nachrede gegen eine Person des politischen

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82
    Unter Sachbeschädigung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf eine Sache zu verstehen, durch die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre Unversehrtheit derart aufgehoben wird, daß die Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist (vgl. BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; 29, 129, 132, 133, [BGH 13.11.1979 - 5 StR 166/79]jeweils m.w.Nachw.; vgl. auch BGH NJW 1980, 602, 603 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 334/79 S], insoweit in BGHSt 29, 159 ff nicht abgedruckt).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82
    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wäre nur dann anzunehmen, wenn sie dabei willkürlich verfahren wäre (vgl. BVerfGE 3, 359, 364 [BVerfG 26.02.1954 - 1 BvR 537/53]; 9, 223, 230) [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58].
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82
    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wäre nur dann anzunehmen, wenn sie dabei willkürlich verfahren wäre (vgl. BVerfGE 3, 359, 364 [BVerfG 26.02.1954 - 1 BvR 537/53]; 9, 223, 230) [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58].
  • LG Bonn, 11.06.1975 - 10 O 200/75
    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82
    Diese Vorschrift betrifft ausschließlich die Aktiv- und Passivlegitimation politischer Parteien und ihrer Gebietsverbände der jeweils höchsten Stufe in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (vgl. Seifert, Erläuterung zu § 3 Parteiengesetz in Das deutsche Bundesrecht; vgl. auch LG Bonn NJW 1976, 810 [LG Bonn 11.06.1975 - 10 O 200/75]; LG Frankfurt NJW 1979, 1661).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.1979 - 1 Ss 399/78
    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82
    Das Plakat ist auch nach dem Aufbringen auf dem Plakatträger, da dieser ebenfalls im Eigentum des genannten Kreisverbandes stand, in dessen Eigentum geblieben (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1979, 2056 [OLG Karlsruhe 06.04.1979 - 1 Ss 399/78]; OLG Oldenburg Strafverteidiger 1982, 347, 348 m.weit.Nachw.).
  • OLG Oldenburg, 27.05.1981 - Ss 63/81
  • BGH, 15.08.1978 - 1 StR 139/78
  • RG, 17.06.1926 - II 394/26

    Bestehen für den Nachweis der Bevollmächtigung zur Stellung eines Strafantrags

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Es genügt, daß durch körperliche Einwirkung auf die Sache die bestimmungsgemäße (technische) Brauchbarkeit nachhaltig gemindert wird (BGHSt 29, 129, 131 f.; BGH NJW 1980, 602, 603 (insoweit in BGHSt 29, 159 nicht abgedruckt); BGH NStZ 1982, 508, 509; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 303 Rdn. 8 b und 10; Tröndle StGB 48. Aufl. § 303 Rdn. 5; a.A. Kargl JZ 1997, 283, 289).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH B 71/20

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren in Verbindung mit der

    Gleichfalls anerkannt ist, dass die Bevollmächtigung auch noch nach Ablauf der Einspruchsfrist nachgewiesen werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Mai 1994 - 1 Ss 113/94 -, juris Rn. 3; Allgayer, NStZ 2016, 192 [193]; Blum/Stahnke, in: Gassner/Seith [Hrsg.], OWiG, 2. Aufl. 2020, § 67 Rn. 10; Lay, in: Dötsch u.a. [Hrsg.], BeckOK Straßenverkehrsrecht, § 67 OWiG Rn. 10 [Oktober 2020]; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. August 1982 - 4 StR 387/82 -â , juris Rn. 9, zur Strafantragsfrist).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 2 Ss 39/03

    Sachbeschädigung durch unaufgeforderte Übersendung von Telefax-Werbung

    Die Beschädigung setzt eine unmittelbare Einwirkung auf die betroffene Sache und eine dadurch verursachte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit voraus (vgl. BGHSt 13, 207, 208; 29, 129; BGH NStZ 82, 508,509).
  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 617/87

    Vorsätzliche Verursachung eines Kurzschlusses bei einer Bahnanlage -

    Zwar könnte allein durch den Metallbügel, der - wie von den Angeklagten beabsichtigt - auf der Oberleitung liegengeblieben ist, diese in ihrer Substanz verletzt oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nachhaltig gemindert worden sein, wie es das Tatbestandsmerkmal des Beschädigens erfordert (vgl. Stree in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 303 StGB Rdn. 8 ff m. w. Nachw.; BGH NStZ 1982, 508/509).
  • OLG Hamburg, 31.03.1999 - II a 28/99

    Graffiti - Sachbeschädigung bei einem Eisenbahnwaggon

    Dabei liegt eine solche Substanzverletzung nicht nur vor, wenn die Einwirkung des Täters die Sachsubstanz unmittelbar beschädigt, sondern auch, falls die Beseitigung der vorgenommenen Veränderung der Sache - hier die Entfernung der aufgesprühten Farbe - notwendigerweise zu einer Substanzverletzung führt (vgl. OLG Köln, StV 1995, 592; OLG Frankfurt a. M., NStZ 1988, 411; OLG Celle, NStZ 1981, 223; OLG Düsseldorf, StV 1993, 366 [367]; BGH, NStZ 1982, 508 [509]; BayObLG, StV 1997, 80 [81]).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der

    Ihre Berücksichtigung darf nur nicht dazu führen, dass die obere Grenze der schuldangemessenen Strafe überschritten wird (BGH NStZ 1982, 508 ).
  • OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 2 U 205/95

    Anspruch auf Unterlassung unlauteren Wettbewerbs; Recht eines

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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1717
BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82 (https://dejure.org/1982,1717)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1982 - 1 StR 77/82 (https://dejure.org/1982,1717)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 (https://dejure.org/1982,1717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht - Ablehnung der Anhörung eines (weiteren) psychiatrischen Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2264
  • MDR 1982, 767
  • NStZ 1982, 508 (Ls.)
  • JR 1983, 28
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, es sei von der Richtigkeit des psychiatrischen Gutachtens des Nervenarztes Dr. N. aus Tübingen - nach dem die Schuldfähigkeit des Angeklagten weder ausgeschlossen noch erheblich vermindert war - überzeugt; der genannte Sachverständige sei ihm seit vielen Jahren als fachlich qualifizierter und forensisch erfahrener Gutachter bekannt; sein Gutachten gehe nicht von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen aus und enthalte auch keine Widersprüche; schließlich verfüge Professor Dr. C. nicht über Forschungsmittel, die denen des Sachverständigen Dr. N. überlegen erscheinen (vgl. BGHSt 23, 176, 186).

    Außergewöhnliche Umstände, die zur Anhörung eines weiteren psychiatrischen Sachverständigen hätten drängen können (BGHSt 23, 176, 187/188), lagen nicht vor.

  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 24/81

    Totschlag - Besonders schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit dieser Vorschrift - insbesondere unter dem Blickwinkel von Art. 103 Abs. 2 GG - bestehen nicht; denn bei einer am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten restriktiven Gesetzesauslegung, wie sie auch für § 211 StGB entwickelt worden ist (vgl. BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] sowie BGHSt 30, 105), darf lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einem Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BVerfG JR 1979, 28; vgl. ferner BGH Urteil vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310/2311; Jähnke in LK 10. Aufl. § 212 Rdn. 45).

    Ein besonders schwerer Fall des Totschlags, der die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe rechtfertigt, setzt also voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck kommende Verschulden des Täters außergewöhnlich groß ist; es muß ebenso schwer wiegen wie das eines Mörders; hierfür genügt nicht schon die bloße Nähe der die Tat kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal; es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1981, 2310/2311; Bruns, JR 1979, 29/30, nach dem "das minus, das sich im Zurückbleiben der Tat hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein plus an Verwerflichkeit ausgeglichen" werden muß; Eser in Schönke/ Schröder, StGB 21. Aufl. § 212 Rdn. 12; Bruns, MDR 1982, 65/66; vgl. auch Oske, MDR 1968, 811).

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Soweit er die von ihm (erst am 5. November 1980) wahrgenommene Handverletzung beschrieben hat, war dies die Wiedergabe einer Befundtatsache hinsichtlich des körperlichen Zustands des Angeklagten, die über sein Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden durfte (vgl. BGHSt 9, 292, 293/294; 18, 107, 108).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Entgegen der Auffassung der Revision ist nicht ersichtlich, daß der Sachverständige Dr. N. die Tragweite der §§ 20, 21 StGB verkannt hat, indem er davon ausgegangen sei, daß nur dauerhafte , nicht auch vorübergehende seelische Störungen in Betracht kämen (vgl. BGHSt 14, 30, 32).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Dafür, daß die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen worden ist (vgl. BGHSt 16, 306, 307; 17, 220, 221/222; BGH Urt. v. 5. Mai 1977 - 4 StR 33/77 -), hat die Revision nichts vorgetragen.
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Dafür, daß die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen worden ist (vgl. BGHSt 16, 306, 307; 17, 220, 221/222; BGH Urt. v. 5. Mai 1977 - 4 StR 33/77 -), hat die Revision nichts vorgetragen.
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Soweit er die von ihm (erst am 5. November 1980) wahrgenommene Handverletzung beschrieben hat, war dies die Wiedergabe einer Befundtatsache hinsichtlich des körperlichen Zustands des Angeklagten, die über sein Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden durfte (vgl. BGHSt 9, 292, 293/294; 18, 107, 108).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Die in den Urteilsgründen wiedergegebene Überzeugung des Gerichts beruht nicht allein auf dem Gutachten des Sachverständigen Dr. So., sondern auch auf dem von Professor Dr. M., Es ist im übrigen allein Sache des Tatrichters, das Ergebnis der Aussage eines Zeugen oder eines Sachverständigen festzustellen und zu würdigen; der dafür bestimmte Ort ist das Urteil (BGHSt 21, 149, 151; KK-Herdegen § 244 Rdn. 46; vgl. auch BGH NJW 1966, 63).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Die in den Urteilsgründen wiedergegebene Überzeugung des Gerichts beruht nicht allein auf dem Gutachten des Sachverständigen Dr. So., sondern auch auf dem von Professor Dr. M., Es ist im übrigen allein Sache des Tatrichters, das Ergebnis der Aussage eines Zeugen oder eines Sachverständigen festzustellen und zu würdigen; der dafür bestimmte Ort ist das Urteil (BGHSt 21, 149, 151; KK-Herdegen § 244 Rdn. 46; vgl. auch BGH NJW 1966, 63).
  • BGH, 05.05.1977 - 4 StR 33/77

    Besetzung des Gerichts als Revisionsgrund - Ein die Aussage verweigernder,

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Dafür, daß die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen worden ist (vgl. BGHSt 16, 306, 307; 17, 220, 221/222; BGH Urt. v. 5. Mai 1977 - 4 StR 33/77 -), hat die Revision nichts vorgetragen.
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 24.04.1978 - 1 BvR 425/77
  • LG Cottbus, 09.06.2017 - 21 Ks 1/17

    Tötungsdelikt: Verurteilung eines Ausländers wegen Totschlag oder Mord bei

    Das Minus, das sich im Zurückbleiben der Tat hinter den Mordmerkmalen zeigt, muss durch ein Plus an Verwerflichkeit ausgeglichen werden (BGH NJW 1982, 2264).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15

    Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82, NJW 1982, 2264, 2265; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80, NStZ 1981, 258, 259).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Ein besonders schwerer Fall des Totschlags, der die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe rechtfertigt, setzt voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck gekommene Verschulden des Täters so außergewöhnlich groß ist, daß es ebenso schwer wiegt wie das eines Mörders; zu der "Nähe" der die Tat oder den Täter kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal müssen noch schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; NStZ 1993, 342; BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3; Eser NStZ 1984, 49, 51 f.).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Einen solchen Mangel weist das angefochtene Urteil nicht auf: Es steht in Einklang damit, daß lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden darf, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einen Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BGH NJW 1981, 2310/2311 = NStZ 1982, 114/115; BGH NJW 1982, 2264, 2265; vgl. Bruns JR 1979, 29/30).

    Das sind besonders gewichtige Umstände, die für jeden der beiden Totschlagsfälle eine dem Mordvorwurf gleichkommende Strafwürdigkeit zu begründen vermochten (vgl. BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310 = NStZ 1982, 114, 115; BGH NJW 1982, 2264, 2265).

  • BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03

    Besonders schwerer Fall des Totschlages (Nähe zu Mordmerkmalen)

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; StV 2000, 309; BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3, 4).
  • BGH, 14.10.2021 - 4 StR 95/21

    Totschlag (besonders schwerer Fall: Vorliegen, bloße Nähe der kennzeichnenden

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82; vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81, NStZ 1982, 114, 115; Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18, NStZ-RR 2018, 313, 314; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5; vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35, jeweils unter Verweis auf Bruns, JR 1979, 28, 29 f.).
  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    Ist der Angeklagte eines dritten (versuchten) Tötungsdelikts schuldig, so können sich aus diesem Umstand für die Ermessensentscheidung, ob für jedes der drei Verbrechen von der in § 21 StGB vorgesehenen fakultativen Strafmilderung Gebrauch zu machen ist, weitere Gesichtspunkte ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 = NJW 1982, 2264, 2265) .
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86

    Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265).
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83

    Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts -

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck kommende Verschulden des Täters so schwer wiegt wie das eines Mörders (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 = NStZ 1982, 508).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1327
BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82 (https://dejure.org/1982,1327)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1982 - 3 StR 228/82 (https://dejure.org/1982,1327)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1982 - 3 StR 228/82 (https://dejure.org/1982,1327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unverhältnismäßigkeit lebenslanger Freiheitsstrafe bei Mord aus Heimtücke - Berücksichtigung besonderer kulturell-ethnischer Bewusstseinslage bei der Wertung der Schuld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 55
  • MDR 1982, 1032
  • NStZ 1982, 508 (Ls.)
  • StV 1982, 572
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
    Es hat geprüft, ob außergewöhnliche Umstände im Sinne der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105) vorliegen, welche die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheinen ließen, und hat dies verneint.

    Das Landgericht mißt die Gesamtheit dieser Umstände abwägend an den in der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen beispielhaft erwähnten Tätersituationen, die außergewöhnliche Umstände im Sinne der bezeichneten Entscheidung aufweisen können (BGHSt 30, 105, 119).

    Sie trägt der Auffassung des Bundesgerichtshofes Rechnung, daß der passende Maßstab für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nicht dem § 213 StGB zu entnehmen ist, daß es sich vielmehr um einen "Grenzfall" handeln muß, in dem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich geminderter Schuld unverhältnismäßig wäre (BGHSt 30, 105, 118/119 mit Hinweis auf BVerfGE 45, 187, 266, 267) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76].

  • BGH, 28.08.1979 - 1 StR 282/79
    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
    Die Rechtsprechung hat bei der Prüfung, ob Tötungsbeweggründe als "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB zu bewerten sind, die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt, denen ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Täter wegen seiner fortdauernden Bindung an die heimatliche Kultur verhaftet ist (vgl. BGH GA 1967, 244; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Urteil vom 28. August 1979 -1 StR 282/79; BGH, Beschluß vom 27. November 1979 - 5 StR 711/79; BGH, Urteil vom 5. Mai 1981 - 1 StR 145/81 = Strafverteidiger 1981, 399).
  • BGH, 27.11.1979 - 5 StR 711/79

    Voraussetzungen des Mordmerkmals aus niedrigen Beweggründen bei Bindung des

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
    Die Rechtsprechung hat bei der Prüfung, ob Tötungsbeweggründe als "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB zu bewerten sind, die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt, denen ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Täter wegen seiner fortdauernden Bindung an die heimatliche Kultur verhaftet ist (vgl. BGH GA 1967, 244; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Urteil vom 28. August 1979 -1 StR 282/79; BGH, Beschluß vom 27. November 1979 - 5 StR 711/79; BGH, Urteil vom 5. Mai 1981 - 1 StR 145/81 = Strafverteidiger 1981, 399).
  • BGH, 05.05.1981 - 1 StR 145/81

    Definition der niedrigen Beweggründe im Fall einer Ehebruchssituation

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
    Die Rechtsprechung hat bei der Prüfung, ob Tötungsbeweggründe als "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB zu bewerten sind, die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt, denen ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Täter wegen seiner fortdauernden Bindung an die heimatliche Kultur verhaftet ist (vgl. BGH GA 1967, 244; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Urteil vom 28. August 1979 -1 StR 282/79; BGH, Beschluß vom 27. November 1979 - 5 StR 711/79; BGH, Urteil vom 5. Mai 1981 - 1 StR 145/81 = Strafverteidiger 1981, 399).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 35/81

    Verurteilung wegen heimtückisch begangenen Mordes - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
    Davon ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 35/81 - ausgegangen, in dem er das - in erster Linie vom Tatrichter zu beurteilende - Vorliegen außergewöhnlicher Umstände im Sinne der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen bei einem Sachverhalt für möglich hielt, der durch schwerste beleidigende Herabwürdigungen des Täters von seiten seiner Ehefrau und dadurch gekennzeichnet war, daß dieser von einem gegen ihn gerichteten Tötungsplan seines Nebenbuhlers, des späteren Opfers, ausging.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82
    Sie trägt der Auffassung des Bundesgerichtshofes Rechnung, daß der passende Maßstab für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nicht dem § 213 StGB zu entnehmen ist, daß es sich vielmehr um einen "Grenzfall" handeln muß, in dem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich geminderter Schuld unverhältnismäßig wäre (BGHSt 30, 105, 118/119 mit Hinweis auf BVerfGE 45, 187, 266, 267) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76].
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen, denen ein Täter wegen seiner Bindung an eine fremde Kultur verhaftet ist, bereits bei der Gesamtwürdigung, ob ein Beweggrund objektiv niedrig ist, berücksichtigt (BGH NJW 1980, 537 = JZ 1980, 238 mit Anm. Köhler und Anm. Sonnen JA 1980, 747; StV 1981, 399; NJW 1983, 55; StV 1997, 565; Urteil des 1. Strafsenats vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - so auch Neumann in NK-StGB § 211 Rdn. 30; Maurach/Schroeder/Maiwald Strafrecht BT Teilbd.
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

    Da bei der Prüfung der Frage, ob Tötungsbeweggründe als "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB zu bewerten sind, die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt werden müssen, denen ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Täter wegen seiner fortdauernden Bindung an die heimatliche Kultur verhaftet ist (BGH, Urteil vom 8. September 1982 - 3 StR 228/82; vgl. auch BGH StV 1996, 208 mit Anm. Fabricius; Tröndle a.a.O. Rdn. 5 c jeweils m.w.N.), ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83

    Zugrundelegung eines gemilderten Strafrahmens bei einem Mord - Strafmilderung auf

    Der Senat hat in BGH NJW 1983, 54 = MDR 1982, 1033 (vgl. auch BGH NJW 1983, 55; Urteil vom 2. August 1983 - 1 StR 453/83) darauf hingewiesen, daß der Beschluß des Großen Senats für Strafsachen nichts daran geändert hat, daß im Regelfall für eine heimtückisch begangene Tötung auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen ist.
  • LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18

    Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere

    Allein eine andere kulturell-ethnische Bewusstseinslage kann dies vorliegend nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 08-09-1982 - 3 StR 228/82 = NJW 1983, 55).
  • BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85

    Verwerflichkeit eines Mordes zur Verdeckung von Hausfriedensbruch und

    Der passende Maßstab für solche Umstände ist nicht dem § 213 StGB zu entnehmen, vielmehr muß es sich um einen "Grenzfall" handeln (vgl. BGH NStZ 1983, 553; NJW 1983, 55; BGH, Urteil vom 26. August 1982 - 4 StR 357/82).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1982 - 2 StR 91/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1928
BGH, 05.05.1982 - 2 StR 91/82 (https://dejure.org/1982,1928)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1982 - 2 StR 91/82 (https://dejure.org/1982,1928)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1982 - 2 StR 91/82 (https://dejure.org/1982,1928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schutzverhältnis zwischen Täter und Verletzten bei Misshandlung einer Schutzbefohlenen - Eingehen einer rechtlichen Verpflichtung als Voraussetzung für Bestehen eines Schutzverhältnisses - Begründung der Fürsorgeverpflichtung auf Grund bloßem Gefälligkeitsverhältnis - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2390
  • MDR 1982, 682
  • NStZ 1982, 508 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1539
BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82 (https://dejure.org/1982,1539)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1982 - 4 StR 357/82 (https://dejure.org/1982,1539)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1982 - 4 StR 357/82 (https://dejure.org/1982,1539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung gesetzlicher Milderungsgründe auf Grund ungewöhnlicher Umstände bei heimtückischen Mord

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 54
  • NJW 1983, 54
  • MDR 1982, 1033
  • NStZ 1982, 508 (Ls.)
  • StV 1982, 573
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Es hat gleichwohl nicht auf die in § 211 Abs. 1 StGB vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe erkannt, sondern unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105 ff) den nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zugrunde gelegt und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren ausgesprochen, da es die Auffassung vertritt, die vorhandenen Schuldminderungsgründe ließen die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe unverhältnismäßig erscheinen.

    So hat auch der Große Senat für Strafsachen darauf hingewiesen, daß nicht jeder Entlastungsfaktor ausreicht, der nach § 213 StGB zur Annahme eines minder schweren Falles zu führen vermag (BGHSt 30, 105, 118).

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 35/81

    Verurteilung wegen heimtückisch begangenen Mordes - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Der Beschluß enthält andererseits keine abschließende Definition oder Aufzählung der außergewöhnlichen Umstände, die in Fällen heimtückischer Tötung zur Verdrängung der lebenslangen Freiheitsstrafe führen können, er weist lediglich beispielhaft auf in Betracht kommende Fallgestaltungen hin, so u.a. auf in großer Verzweiflung begangene oder aus "gerechtem Zorn" aufgrund einer schweren Provokation verübten Taten, ebenso auf "Taten, die in einem vom Opfer verursachten und ständig neu angefachten, zermürbenden Konflikt oder in schweren Kränkungen des Täters durch das Opfer, die das Gemüt immer wieder heftig bewegen, ihren Grund haben" (vgl. dazu auch BGH NStZ 1982, 69; Rengier NStZ 1982, 225, 228 f).

    Dieser war nicht zuletzt auch durch die Morddrohung des Opfers gegenüber dem Täter gekennzeichnet (vgl. auch den Fall BGH NStZ 1982, 69).

  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH NJW 1959, 396; NJW 1968, 1293; BGH 2 StR 135/80 bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH NJW 1959, 396; NJW 1968, 1293; BGH 2 StR 135/80 bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Jedenfalls darf die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht nicht den Gründen des Urteils überlassen werden (BGHSt 22, 124).
  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Eine unzulässige Doppelverwertung von Strafmilderungsgründen liegt nicht vor (vgl. BGHSt 26, 311).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH NJW 1959, 396; NJW 1968, 1293; BGH 2 StR 135/80 bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80

    Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH NJW 1959, 396; NJW 1968, 1293; BGH 2 StR 135/80 bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 20.08.1981 - 4 StR 406/81

    Vorliegen der Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe -

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Dieses Urteil wurde vom Senat auf die Revision der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang, auf die Revision des Angeklagten im Strafausspruch aufgehoben (4 StR 406/81).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82
    Der Große Senat für Strafsachen hat lediglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord vom 21. Juni 1977 (BVerfGE 45, 187 ff [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]) Rechnung getragen, wonach es auf der Grundlage der bisherigen Auslegung des § 211 StGB bei dem Begehungsmerkmal der Heimtücke nicht ausgeschlossen war, daß in einzelnen Grenzfällen die Verhängung dieser Strafe das Verfassungsverbot unverhältnismäßigen staatlichen Strafens verletzte.
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 107/04

    Mord; Heimtücke (Strafzumessung: Rechtsfolgenlösung, außergewöhnliche Umstände,

    Ob sich die Tat deshalb - wie das Landgericht meint - im Grenzbereich des § 35 Abs. 2 StGB bewegte (freilich ohne die Voraussetzungen dieser Vorschrift zu erfüllen), kann dahinstehen; denn jedenfalls hat die Strafkammer nicht berücksichtigt, daß sich bis zu jener Körperverletzung das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Opfer als gut und problemlos dargestellt hatte, der Übergriff des Opfers auf den Angeklagten in erkennbar erheblich alkoholisiertem Zustand geschehen war, sich das Opfer alsbald danach dafür entschuldigt hatte und seither nur eine kurze Zeit vergangen war, weshalb das Bestehen einer für den Angeklagten zermürbenden, nahezu ausweglosen, notstandsnahen Situation schwerster seelischer Bedrängnis oder Erregung, die der Tat den Stempel des Außergewöhnlichen aufgedrückt hätte (vgl. BGH NJW 1983, 54, 55; NStZ 1983, 553, 554; 1984, 20; 1990, 490; 1995, 231; 2003, 146), eher ferngelegen hatte.
  • OLG Oldenburg, 06.07.2020 - 1 Ss 90/20

    Prüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen anhand seiner früheren Vernehmung;

    Das könne er z.B. dadurch tun, dass er den abgelehnten Beweisantrag mit neuer, umfassenderer oder genauerer Begründung wiederhole oder dass er mit entsprechender Begründung einen anderen Beweisantrag stelle, so dass dann das Gericht genötigt sei, sachlich auf den neuen Beweisantrag einzugehen, nämlich entweder durch Erhebung des Beweises oder durch Wahrunterstellung bestimmter für den Angeklagten günstiger Tatsachen oder aber auch durch Ablehnung aus anderen, im Gesetz vorgesehenen Gründen (vgl. schon BGH, Beschluss v. 08.05.1968, 4 StR 326/67, BGHSt 22, 124; so auch BGH, Urteil v. 26.08.1982, 4 StR 357/82, NJW 1983, 54, sowie Beschluss v. 21.08.1997, 5 StR 312/97, NStZ-RR 1998, 14; vgl. auch Senatsentscheidung v. 23.01.1979, Ss 621/78, NdsRpfl 1979, 110).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83

    Zugrundelegung eines gemilderten Strafrahmens bei einem Mord - Strafmilderung auf

    Der Senat hat in BGH NJW 1983, 54 = MDR 1982, 1033 (vgl. auch BGH NJW 1983, 55; Urteil vom 2. August 1983 - 1 StR 453/83) darauf hingewiesen, daß der Beschluß des Großen Senats für Strafsachen nichts daran geändert hat, daß im Regelfall für eine heimtückisch begangene Tötung auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen ist.
  • BGH, 02.08.1983 - 1 StR 453/83

    Doppelte Strafrahmenmilderung bei Feststellung außergewöhnlicher Umstände -

    Die Umstände müssen vielmehr in einem Maße außergewöhnlich sein, daß von einem "Grenzfall" gesprochen werden kann (a.a.O. S. 119; vgl. auch BGH NJW 1983, 54 = MDR 1982, 1033).
  • BGH, 29.10.1985 - 1 StR 449/85

    Verwerflichkeit eines Mordes zur Verdeckung von Hausfriedensbruch und

    Der passende Maßstab für solche Umstände ist nicht dem § 213 StGB zu entnehmen, vielmehr muß es sich um einen "Grenzfall" handeln (vgl. BGH NStZ 1983, 553; NJW 1983, 55; BGH, Urteil vom 26. August 1982 - 4 StR 357/82).
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