Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.08.1982 - Ws 637/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1579
OLG Nürnberg, 16.08.1982 - Ws 637/82 (https://dejure.org/1982,1579)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.08.1982 - Ws 637/82 (https://dejure.org/1982,1579)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. August 1982 - Ws 637/82 (https://dejure.org/1982,1579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Umfang der Prüfung des Versagungsgrundes der besonderen Schwere der Schuld durch das Strafvollstreckungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 338
  • NStZ 1982, 509
  • StV 1982, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Die unterschiedlichen Standpunkte in der Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Frankfurt NStZ 1987, 329; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 74, 75; JR 1988, 163, 164 einerseits, OLG Celle StV 1983, 156; OLG Nürnberg NStZ 1982, 509; 1983, 319 andererseits) sind weitgehend mit Gesetzeswortlaut und Entstehungsgeschichte begründet worden; ein übereinstimmendes Ergebnis wurde nicht erzielt (siehe auch die weiteren Nachweise bei Mysegades, Zur Problematik der Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe, 1988, S. 93 ff.; Revel, Anwendungsprobleme der Schuldschwereklausel des § 57 a StGB, 1988, S. 53 ff.).
  • BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93

    Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldbemessung

    Abweichend davon vertritt nur eine Mindermeinung die Ansicht, daß in der Regel aus Schuldschwere-Gesichtspunkten nur 15 Jahre einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu vollstrecken seien und eine längere Vollstreckung nur in Ausnahmefällen in Betracht komme (OLG Celle StV 1983, 156; OLG Nürnberg NStZ 1982, 509, 510; 1983, 319).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1998 - 2 Ss 364/97

    Graffiti auf Bahnwaggons - § 303 StGB, Substanzverletzung; § 105 JGG, 20½-jährige

    Unter Sachbeschädigung ist nach ständiger Rechtsprechung jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf eine Sache zu verstehen, durch die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre Unversehrtheit derart aufgehoben wird, daß die Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist (vgl. BGH, NStZ 1982, 509 m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht