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OLG Nürnberg, 16.08.1982 - Ws 637/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Umfang der Prüfung des Versagungsgrundes der besonderen Schwere der Schuld durch das Strafvollstreckungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 57a Abs. 1 Nr. 2
Verfahrensgang
- LG Landshut - VRs 1 Ks 3
- LG Regensburg, 23.06.1982 - 1 StVK 47/82
- OLG Nürnberg, 16.08.1982 - Ws 637/82
Papierfundstellen
- MDR 1983, 338
- NStZ 1982, 509
- StV 1982, 528
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Die unterschiedlichen Standpunkte in der Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Frankfurt NStZ 1987, 329; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 74, 75; JR 1988, 163, 164 einerseits, OLG Celle StV 1983, 156; OLG Nürnberg NStZ 1982, 509; 1983, 319 andererseits) sind weitgehend mit Gesetzeswortlaut und Entstehungsgeschichte begründet worden; ein übereinstimmendes Ergebnis wurde nicht erzielt (…siehe auch die weiteren Nachweise bei Mysegades, Zur Problematik der Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe, 1988, S. 93 ff.;… Revel, Anwendungsprobleme der Schuldschwereklausel des § 57 a StGB, 1988, S. 53 ff.). - BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93
Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldbemessung
Abweichend davon vertritt nur eine Mindermeinung die Ansicht, daß in der Regel aus Schuldschwere-Gesichtspunkten nur 15 Jahre einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu vollstrecken seien und eine längere Vollstreckung nur in Ausnahmefällen in Betracht komme (OLG Celle StV 1983, 156; OLG Nürnberg NStZ 1982, 509, 510; 1983, 319). - OLG Düsseldorf, 10.03.1998 - 2 Ss 364/97
Graffiti auf Bahnwaggons - § 303 StGB, Substanzverletzung; § 105 JGG, 20½-jährige …
Unter Sachbeschädigung ist nach ständiger Rechtsprechung jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf eine Sache zu verstehen, durch die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre Unversehrtheit derart aufgehoben wird, daß die Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist (vgl. BGH, NStZ 1982, 509 m. w. Nachw.).