Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.09.1982

Rechtsprechung
   BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82 (S)   

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BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82 (S) (https://dejure.org/1982,1441)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1982 - 3 StR 241/82 (S) (https://dejure.org/1982,1441)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1982 - 3 StR 241/82 (S) (https://dejure.org/1982,1441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Verfahrensrüge wegen Ablehnungsgesuchs gegen einen Schöffen - Ablehnung eines Beweisantrages wegen eigener Sachkunde des Gerichts - Voraussetzung für die Verurteilung nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wegen schweren Raubes - Strafrechtliche ...

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile - Verstoß gegen die Waffengesetze in Tateinheit mit dem Vergehen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - Folge des Ausscheidens des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Entschädigungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 517
  • StV 1982, 574
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82
    Wird durch einen Akt, durch den sich der Täter an einer kriminellen Vereinigung in Verfolgung ihrer Ziele als Mitglied beteiligt, eine andere Norm verletzt, so liegt, was der Senat wiederholt ausgesprochen hat, zwischen dem Vergehen nach § 129 StGB und der anderen Straftat Tateinheit vor (vgl. BGHSt 29, 288, 290 mit Nachw.).

    Diese Anklagepunkte dürfen auch nicht zum Gegenstand eines neuen Verfahrens gemacht werden (BGHSt 29, 288, 297).

  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil vom 2. August 1978 durch Beschluß vom 7. Dezember 1979 (BGHSt 29, 149 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]) wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben.

    Er hat dabei in einem (in BGHSt 29, 149 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S] nicht abgedruckten) rechtlichen Hinweis für die neue Hauptverhandlung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Abtrennungsbeschluß nicht wirksam sei.

  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82
    Das hat im Hinblick auf § 264 StPO grundsätzlich zu geschehen, wenn das Gericht ohne die Wiedereinbeziehung zum Freispruch kommen würde (BGHSt 22, 105; 29, 315; Schoreit in Karlsruher Kommentar, StPO § 154 a Rdn 31 mit weiteren Nachw.).
  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82
    Der in der genannten Vorschrift verankerte Grundsatz, daß Strafen nicht zum Nachteil des Angeklagten verändert werden dürfen (Verbot der reformatio in peius), wenn nur dieser - wie hier - Revision eingelegt hat, gilt nicht nur für Gesamt-, sondern auch für Einzelstrafen (BGHSt 4, 345, 346).
  • BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80

    Einbeziehung einzelner abtrennbarer Teile einer als fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82
    Das hat im Hinblick auf § 264 StPO grundsätzlich zu geschehen, wenn das Gericht ohne die Wiedereinbeziehung zum Freispruch kommen würde (BGHSt 22, 105; 29, 315; Schoreit in Karlsruher Kommentar, StPO § 154 a Rdn 31 mit weiteren Nachw.).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Insoweit kommt eine wirksame Beschränkung der Revision jedoch nicht in Betracht; denn zwischen der mitgliedschaftlichen Beteiligung des Angeklagten R. an einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und den im Fall II. 2. der Urteilsgründe angeklagten Delikten wäre Tateinheit im Sinne des § 52 StGB anzunehmen (vgl. BGHSt 29, 288, 290; BGH NStZ 1982, 517, 518).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Das Landgericht hat die Strafbestimmung der Urkundenfälschung zutreffend - ohne dass dies einen förmlichen Beschluss erfordert hätte - wieder aufgegriffen, um den angeklagten Sachverhalt im Hinblick auf den Freispruch erschöpfend zu würdigen (vgl. BGH, Urteile vom 12. August 1980 - 1 StR 422/80, BGHSt 29, 315, 316; vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83, BGHSt 32, 84, 85; vom 29. März 1989 - 2 StR 55/89 Rn. 15, BGHR StPO § 154a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 2 und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 (S) Rn. 5; Beschlüsse vom 12. März 1968 - 5 StR 115/68, BGHSt 22, 105, 106 und vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 273/15 Rn. 5).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    a) Zwischen einer Straftat, die ein Mitglied einer kriminellen Vereinigung in Verfolgung deren Ziele begeht, und dem darin liegenden Verstoß gegen § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB besteht Tateinheit (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79, juris Rn. 26; Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f.; Urteil vom 16. April 1980 - 3 StR 64/80, MDR 1980, 684, 685; Beschluss vom 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80, juris Rn. 2; Urteil vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82, NStZ 1982, 517, 518; Beschluss vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 446 f.; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 194; SK-StGB/Rudolphi/Stein, 63. Lfg., § 129 Rn. 34; S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 129 Rn. 27; Krauth, Festschrift für Kleinknecht, 1985, 215, 218; Cording, Der Strafklageverbrauch bei Dauer- und Organisationsdelikten, 1993, S. 112).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Es muß deshalb, auch ohne Antrag, wenn es sonst zu einem Freispruch kommen würde, den ausgeschiedenen Tatteil wieder einbeziehen (BGHSt 22, 105; 29, 315 ff; BGH NStZ 1982, 517; vgl. auch Urteil des Senats vom 25. August 1983 - 4 StR 381/83 - OLG Hamm NJW 1967, 1433 [OLG Hamm 17.01.1967 - 3 Ss 878/66]; KK § 154 a StPO Rdn. 31).
  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82

    Bindung des Revisionsgerichtes an die Überzeugung des Tatrichters vom

    Die Auffassung des Landgerichts, daß die Bedrohung mit einer nicht geladenen und nicht einsatzbereiten Gaspistole den Tatbestand des schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllen kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 26, 167, 170; BGH NStZ 1981, 436; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 - a.A. Eser JZ 1981, 761 ff mit Nachweisen; Küper NStZ 1982, 28 f).

    Ebenso kann auch ein minder schwerer Fall nach § 250 Abs. 2 StGB schon allein damit gerechtfertigt werden, daß die objektive Gefährdung des Opfers durch die Verwendung einer Scheinwaffe herabgesetzt war und dies angesichts der gesamten Tatumstände auf einen nicht gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters hindeutet (vgl. BGH NJW 1976, 248 rechte Spalte am Ende; BGH Strafverteidiger 1981, 68; 1982, 70 f; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82).

  • BGH, 08.06.1983 - 3 StR 476/82

    Verurteilung wegen Herstellens von Propagandamitteln verfassungswidriger

    Es ist daher geboten, die Sache zur Entscheidung dieser Frage an die Vorinstanz (I. Große Strafkammer in der für Beschlußentscheidungen vorgesehenen Besetzung) abzugeben [vgl. BGHSt 29, 168; Senatsbeschluß vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 (S)].
  • OLG Dresden, 18.03.2010 - 2 Ws 87/09

    "Kameradschaft Sturm 34": Hauptverfahren auch wegen Bildung einer kriminellen

    angeklagten Landfriedensbruch Tateinheit im Sinne des § 52 StGB anzunehmen wäre (vgl. BGHR StGB § 129 Konkurrenzen 1; BGHSt 29, 288, 290; BGH NStZ 1982, 517, 518).
  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 370/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gesetzesverletzung - Beschränkungsbeschluß -

    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 84, 85 f; BGH NStZ 1982, 517, 518; 1985, 515; NJW 1989, 2481; BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 641/94) und den im Schrifttum hierzu vertretenen Ansichten (Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154a Rdn. 47; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 154a Rdn. 24, 27, jeweils m.w.N.) stellt es einen Verstoß gegen Verfahrensrecht dar, wenn der Tatrichter es unterlassen hat, die gebotene Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile oder Gesetzesverletzungen durch Beschluß nach § 154a Abs. 3 Satz 1 StPO anzuordnen; dieser Rechtsfehler kann dementsprechend auch nur mit der Verfahrensrüge beanstandet werden.
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 641/94

    Vorwurf - Einbeziehung - Freispruch - Strafänderung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist regelmäßig die Wiedereinbeziehung eines gemäß § 154 a StPO ausgeschiedenen Vorwurfs von Amts wegen geboten, wenn das Gericht den Angeklagten von dem Tatvorwurf, auf den die Strafverfolgung beschränkt worden war, freisprechen will (vgl. BGHSt 32, 84, 85, 86 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BGH NStZ 1982, 517, 518; 1985, 515; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154 a Rdn. 47; Schoreit in KK-StPO 3. Aufl. § 154 a Rdn. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 154 a Rdn. 24, 27, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 297/83

    "Vernünftige Zweifel" an der Aussagetüchtigkeit eines Zeugen auf Grund der

    Entfällt jedoch der gewichtigere Vorwurf, so kann sich aus Absatz 3 Satz 1 des § 154 a StPO, auf den sich die teilweise "Einstellung" richtigerweise hätte stützen müssen, die Notwendigkeit der Wiedereinbeziehung der ausgeschiedenen Gesetzesverletzung ergeben (BGHSt 22, 105, 106; 29, 315, 316; BGH NStZ 1982, 517, 518; KK-Schoreit, § 154 a StPO Rdn, 31; Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 154 a StPO Rdn. 24).
  • BGH, 13.04.1988 - 2 StR 128/88

    Fehlerhafte Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) als Revisionsgrund

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 331/83

    Anforderungen an Würdigung einer Tat im prozessualen Sinne - Zulässigkeit der

  • BGH, 26.07.1983 - 1 StR 387/83

    Anwendbarkeit von § 250 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) bei Benutzung

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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1982 - 5 StR 604/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1549
BGH, 17.09.1982 - 5 StR 604/82 (https://dejure.org/1982,1549)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1982 - 5 StR 604/82 (https://dejure.org/1982,1549)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1982 - 5 StR 604/82 (https://dejure.org/1982,1549)
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Vergessener Dolmetschereid

§ 189 GVG, Aufhebung des Urteils, wenn aus dem Protokoll nicht hervorgeht, daß der Dolmetscher vereidigt wurde oder sich auf einen allgemeinen Eid berufen hat;

§ 274 StPO, unwiderlegbare Vermutung bei Schweigen des Protokolls

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteils aus verfahrensrechtlichem Grund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 517
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 5 StR 604/82
    Da diese Niederschrift mangels jeglichen Hinweises nicht als lückenhaft gelten kann (vgl. BGH in MDR 1982, 685), verbleibt es bei der förmlichen Beweiskraft des § 274 StPO, so daß es auf die dienstlichen Äußerungen hier nicht ankommt.
  • BGH, 17.10.1979 - 3 StR 401/79

    Vorschriftsmäßige Vereidigung eines Dolmetschers hinsichtlich des Vermerks "er

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 5 StR 604/82
    Dieser Mangel führt zwar nicht zum absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO; jedoch läßt sich nicht ausschließen, daß das Urteil auf diesem Mangel beruht (vgl. u.a. BGH in GA 1980, 184).
  • BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95

    Anspruch auf Erstattung selbstbeschaffter Aufwendungen

    Unabhängig davon, ob in der Revisionsbegründung darüber hinaus dargelegt werden muß, welche vom Landessozialgericht (LSG) zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen unrichtig sind und inwiefern die tatsächlichen Feststellungen darauf beruhen, daß der hinzugezogene Dolmetscher unrichtig übersetzt hat (vgl BSG SozR 3-1720 § 189 Nr. 1; möglicherweise anders der BGH, vgl NStZ 1982, 517; Strafverteidiger 1987, 238; NStZ 1988, 20), steht der mögliche Verfahrensfehler einer Entscheidung in der Sache nicht entgegen.
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    b) In der Regel beruht ein Urteil auch auf einem Verstoß gegen die Vereidigungsvorschriften des § 189 GVG, weil zumeist nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein nach § 189 Abs. 1 GVG vom Gericht einzelfallbezogen vereidigter oder ein nach § 189 Abs. 2 GVG allgemein beeidigter Dolmetscher, der sich zudem unmittelbar vor seinem Tätigwerden in der Hauptverhandlung auf die allgemeine Beeidigung berufen und sich damit seine Eidespflicht noch einmal vergegenwärtigt hat, sorgfältiger als ein nicht vereidigter Dolmetscher übersetzt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 1 StR 190/19, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Verteidigung 2 Rn. 4 ff.; vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 273/13, NStZ 2014, 356 f.; vom 17. September 1982 - 5 StR 604/82, NStZ 1982, 517; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 189 GVG Rn. 3 mwN).
  • OLG Köln, 23.05.2002 - Ss 171/02
    Grundsätzlich wird angenommen, dass ein Urteil auf einer fehlenden oder fehlerhaften Dolmetschervereidigung nach § 189 GVG beruht (BGH NStZ 82, 517; StV 84, 146; OLG Hamburg StV 84, 10; Senatsentscheidungen a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, § 189 GVG Rn 3; KK-Diemer, a.a.O.).
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