Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.10.1981

Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1981 - 3 StR 35/81   

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https://dejure.org/1981,1255
BGH, 02.09.1981 - 3 StR 35/81 (https://dejure.org/1981,1255)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1981 - 3 StR 35/81 (https://dejure.org/1981,1255)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1981 - 3 StR 35/81 (https://dejure.org/1981,1255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen heimtückisch begangenen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen des Mordmerkmals der Heimtücke - Unverhältnismäßigkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 69
  • StV 1982, 22
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 35/81
    Mit diesem auf Vorlage des 4. Strafsenats gemäß § 137 GVG ergangenen Beschluß hat der Große Senat für Strafsachen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord vom 21. Juni 1977 (BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]) Rechnung getragen, wonach es auf der Grundlage der bisherigen Interpretation des § 211 StGB bei der Begehungsmodalität der Heimtücke nicht ausgeschlossen war, daß in einzelnen Grenzfällen die Verhängung dieser Strafe das Verfassungsverbot unverhältnismäßigen staatlichen Strafens verletzte.
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 35/81
    Soweit ein Rechtsfehler darin gesehen wird, daß ein entsprechender Beweisantrag des Angeklagten abgelehnt worden ist (§ 244 Abs. 4 StPO), trägt die Revision den Wortlaut oder wenigstens den genauen Inhalt des Antrags und des ablehnenden Beschlusses nicht vor, so daß der Senat nicht schon anhand der Revisionsbegründung prüfen kann, ob ein Rechtsfehler vorliegt, falls die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213).
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

    Vielmehr kann das Gewicht des Mordmerkmals der Heimtücke nur durch Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben, so verringert werden, daß jener Grenzfall eintritt, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich gemilderter Schuld unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH NStZ 1982, 69).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).

  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04

    Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche

    Vielmehr kann das Gewicht des Mordmerkmals der Heimtücke nur durch Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben, so verringert werden, daß jener Grenzfall eintritt, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich gemilderter Schuld unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH NStZ 1982, 69).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).

  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94

    Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand -

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände (BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGHR StGB § 211 I Strafmilderung 2) zu ermitteln.
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 107/04

    Mord; Heimtücke (Strafzumessung: Rechtsfolgenlösung, außergewöhnliche Umstände,

    Vielmehr kann das Gewicht des Mordmerkmals der Heimtücke nur durch Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben, so verringert werden, daß jener Grenzfall eintritt, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich gemilderter Schuld unverhältnismäßig wäre (vgl. Senat NStZ 1982, 69).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (Senat NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).

  • BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82

    Berücksichtigung gesetzlicher Milderungsgründe auf Grund ungewöhnlicher Umstände

    Der Beschluß enthält andererseits keine abschließende Definition oder Aufzählung der außergewöhnlichen Umstände, die in Fällen heimtückischer Tötung zur Verdrängung der lebenslangen Freiheitsstrafe führen können, er weist lediglich beispielhaft auf in Betracht kommende Fallgestaltungen hin, so u.a. auf in großer Verzweiflung begangene oder aus "gerechtem Zorn" aufgrund einer schweren Provokation verübten Taten, ebenso auf "Taten, die in einem vom Opfer verursachten und ständig neu angefachten, zermürbenden Konflikt oder in schweren Kränkungen des Täters durch das Opfer, die das Gemüt immer wieder heftig bewegen, ihren Grund haben" (vgl. dazu auch BGH NStZ 1982, 69; Rengier NStZ 1982, 225, 228 f).

    Dieser war nicht zuletzt auch durch die Morddrohung des Opfers gegenüber dem Täter gekennzeichnet (vgl. auch den Fall BGH NStZ 1982, 69).

  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Vielmehr kann das Gewicht des Mordmerkmals der Heimtücke nur durch Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben, so verringert werden, dass jener Grenzfall eintritt, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich gemilderter Schuld unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH NStZ 1982, 69).
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit -

    Denn das Tatgericht hat es an einer umfassenden Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände fehlen lassen (vgl. BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984 - 4 StR 578/84).
  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 228/82

    Unverhältnismäßigkeit lebenslanger Freiheitsstrafe bei Mord aus Heimtücke -

    Davon ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 35/81 - ausgegangen, in dem er das - in erster Linie vom Tatrichter zu beurteilende - Vorliegen außergewöhnlicher Umstände im Sinne der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen bei einem Sachverhalt für möglich hielt, der durch schwerste beleidigende Herabwürdigungen des Täters von seiten seiner Ehefrau und dadurch gekennzeichnet war, daß dieser von einem gegen ihn gerichteten Tötungsplan seines Nebenbuhlers, des späteren Opfers, ausging.
  • LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02
    3 StR 35/81) in einem Verfahren mit besonderem ethnokulturellen Hintergrund nochmals ausdrücklich bezogen.
  • BGH, 24.08.1994 - 3 StR 268/94

    Verpflichtung des Überlassers von Betäubungsmitteln zur Abwendung einer durch

    Für diesen vom Großen Senat für Strafsachen in Heimtückefällen aufgezeigten Weg ist nur dort Raum, wo der Tatrichter wegen des Fehlens gesetzlicher Milderungsgründe eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen müßte, die im Einzelfall aufgrund außergewöhnlicher Umstände schuldunangemessen wäre (BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20).
  • LG Wuppertal, 17.01.2017 - 25 Ks 17/16
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1981 - 4 StR 557/81   

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https://dejure.org/1981,1893
BGH, 22.10.1981 - 4 StR 557/81 (https://dejure.org/1981,1893)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1981 - 4 StR 557/81 (https://dejure.org/1981,1893)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 557/81 (https://dejure.org/1981,1893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an die Klammerwirkung bei der Tateinheit - Voraussetzungen der Tateinheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62

    Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung,

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 557/81
    Da die Vergewaltigung während des durch die Entführung herbeigeführten und noch aufrechterhaltenen Zustandes der Unfreiheit des Opfers begangen worden ist, besteht zwischen beiden Straftatbeständen Tateinheit (BGHSt 18, 29 ff).
  • BGH, 22.02.1973 - 4 StR 504/72

    Verurteilung wegen versuchter Notzucht, Entführung, Nötigung - Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 557/81
    Die Entführung, welche somit die beiden anderen Straftatbestände zur Tateinheit zusammenfaßt, ist auch nicht als minder schwere Tat, der eine solche Klammerwirkung nicht zukommt, anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72 - bei Dallinger in MDR 1973, 556).
  • BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77

    Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 557/81
    Ob bereits der Transport der Geschädigten in dem Pkw zum Tatort als Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB zu werten ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77) und deshalb schon aus diesem Grunde Tateinheit vorliegt, kann danach offen bleiben.
  • BGH, 26.03.1980 - 3 StR 54/80

    Erfordernis des Vorliegens der Absicht des Ausnutzens einer hilflosen Lage zum

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 557/81
    Zugunsten des Angeklagten ist von der Möglichkeit auszugehen, daß er bereits während der Fahrt mit dem Pkw, die er ohne Fahrerlaubnis durchführte, den Zweck verfolgte, sein Opfer durch die Ortsveränderung in eine Lage zu bringen, die es seinem ungehemmten Einfluß preisgab (vgl. BGHSt 29, 233).
  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat -

    Dieser verfahrensrechtliche Umstand ist auf das materiell-rechtliche Verhältnis der verwirklichten Straftatbestände ohne Einfluß (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72 - bei Dallinger in MDR 1973, 556 und vom 15. Januar 1981 - 4 StR 707/80 - bei Holtz in MDR 1981, 456 = DAR 1981, 124 = VRS 60, 292 = StrVert 1981, 116 und Beschlüsse vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 557/81 bei Holtz in MDR 1982, 102 und vom 12. November 1981 - 4 StR 569/81 - bei Hürxthal in DRiZ 1982, 222).
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

    Die Entführung ist nicht als minder schwere Tat anzusehen, der eine solche Klammerwirkung nicht zukommen könnte (BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72 - bei Dallinger, MDR 1973, 556; BGH, Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 707/80 - bei Holtz MDR 1981, 456 f.; BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1981 - 4 StR 35/81, vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 557/81 - bei Holtz MDR 1982, 102, vom 12. November 1981 - 4 StR 569/81 - bei Spiegel DAR 1982, 200, vom 3. Juni 1982 - 4 StR 569/81 - bei Spiegel DAR 1982, 200 vom 3. Juni 1982 - 4 StR 271/82 = JR 1983, 210 m. Anm. Keller und vom 9. August 1983 - 5 StR 319/83).
  • BGH, 03.06.1982 - 4 StR 271/82

    Entführungsstrafbarkeit auf Grund des mutmaßlich entgegenstehenden Willens einer

    Die Entführung, die die anderen Straftatbestände zur Tateinheit zusammenfaßt, ist nicht als minder schwere Tat anzusehen, der eine solche Klammerwirkung nicht zukäme (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1981 - 4 StR 35/81, vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 557/81 - und vom 12. November 1981 - 4 StR 569/81).
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