Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.09.1981 - 5 Ss OWi 1553/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1285
OLG Hamm, 01.09.1981 - 5 Ss OWi 1553/81 (https://dejure.org/1981,1285)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.09.1981 - 5 Ss OWi 1553/81 (https://dejure.org/1981,1285)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. September 1981 - 5 Ss OWi 1553/81 (https://dejure.org/1981,1285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 156
  • NStZ 1982, 76
  • StV 1982, 26
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 08.07.2019 - 121 Ss 86/19

    Rechtmäßigkeit der Diensthandlung

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der Anlass der Personenkontrolle für den Angeklagten in der konkreten Situation bereits aufgrund der Umstände sowie seines eigenen, vorausgegangenen Verhaltens (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 76) - namentlich des Umstandes, dass er sich an einer polizeilichen Sperrstelle einer etwa 20-köpfigen Gruppe von Gegendemonstranten angeschlossen hatte, die ersichtlich zum Teil vermummt waren und Steine in den Händen hielten - offensichtlich war.
  • OLG Hamm, 10.05.2012 - 3 RVs 33/12

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Rechtsmäßigkeit der

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Grund für die Personalienfeststellung für den Betroffenen offensichtlich ist (OLG Celle, a.a.O.; KG, a.a.O.; Meyer-Goßner, a.a.O.; vgl. auch OLG Hamm, NStZ 1982, 76) oder die Belehrung den Vollstreckungszweck gefährden würde (KG, a.a.O.; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • KG, 08.07.2019 - 3 Ss 49/19

    Rechtmäßigkeit der Diensthandlung

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der Anlass der Personenkontrolle für den Angeklagten in der konkreten Situation bereits aufgrund der Umstände sowie seines eigenen, vorausgegangenen Verhaltens (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 76) - namentlich des Umstandes, dass er sich an einer polizeilichen Sperrstelle einer etwa 20-köpfigen Gruppe von Gegendemonstranten angeschlossen hatte, die ersichtlich zum Teil vermummt waren und Steine in den Händen hielten - offensichtlich war.
  • OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Notwendige Urteilsfeststellungen zur

    Fehlt dieses wesentliche Formerfordernis, ohne dass ein Ausnahmefall vorliegt, so ist die zur Feststellung der Identität vorgenommene Diensthandlung nicht rechtmäßig (OLG Düsseldorf VRS 58, 398 und NJW 1991, 580; KG StV 2001, 260/261; OLG Köln StV 1982, 359/360, OLG Hamm NStZ 1982, 76/77).
  • KG, 12.06.2002 - 1 Ss 424/00

    Verstoß von Demonstrationsteilnehmern gegen das sog. Vermummungsverbot;

    Eine Festnahme zur Identitätsfeststellung, wie sie hier von der Polizei vorgenommen wurde, setzt als wesentliche Förmlichkeit gemäß § 163b Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz StPO i.V.m. § 163a Abs. 4 Satz 1 StPO voraus, dass dem Betroffenen bei Beginn der Maßnahme eröffnet wird, welcher Tat im prozessualen Sinne (§ 264 StPO ) er verdächtig erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1991, 580 und VRS 58, 398, 400; OLG Köln, StV 1982, 359; KG, StV 2001, 260, 261; Eser in Schänke/Schröder, aaO., Rdn. 26; v. Bubnoff in LK, StGB , 11. Aufl., Rdn. 30b; jeweils zu § 113 StGB ; Achenbach in AK, StPO , Rdn. 18; Wolter in SK, StPO , Rdn. 29; jeweils zu § 163b StPO ), es sei denn, dass die Belehrung den Vollstreckungszweck gefährden würde oder der Grund für die Identitätsfeststellung auf der Hand liegt (vgl. OLG Hamm, NStZ 1982, 76, 77; KG, StV 2001, 260, 261; v. Bubnoff, aaO., § 113 Rdn. 30b).
  • LG Berlin, 30.03.1983 - 508-13/83

    Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, ist auf Grund einer Gesamtbetrachtung zu entscheiden, die das gesamte Tatbild und die Täterpersönlichkeit einbezieht (vgl. BGH NStZ 1982, 465 ; StV 1982, 26; BGH bei Holtz MDR 1980, 105; Dreher-Tröndle, StGB 41. Aufl., § 46 Rdnr. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht