Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.09.1981 | BGH, 04.11.1981

Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,300
BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81 (https://dejure.org/1981,300)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1981 - 1 StR 471/81 (https://dejure.org/1981,300)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 471/81 (https://dejure.org/1981,300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen Feststellungen - Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts - Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen und den Vorstrafen des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 225
  • NJW 1982, 589
  • MDR 1982, 160
  • NStZ 1982, 80 (Ls.)
  • StV 1982, 103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an das Reichsgericht die Bezugnahme oder Verweisung auf vorangegangene Urteile desselben Verfahrens dann als sachlichrechtlichen Mangel angesehen, wenn hierdurch aufgehobene, also nicht mehr existente Feststellungen in die Urteilsgründe einbezogen worden sind (RG JW 1934, 44 Nr. 21; RG JW 1938, 1814 Nr. 20; RG HRR 1942 Nr. 746; BGH, U. v. 13.4.1956 - 2 StR 61/56 - LM Nr. 4 zu § 352 StPO;B. v. 17.12.1971 - 2 StR 522/71 - BGHSt 24, 274;B. v. 30.4.1976 - 5 StR 272/76;B. v. 4.6.1976 - 2 StR 247/76;B. v. 13.9.1976 - 3 StR 331/76;U. v. 7.3.1979 - 2 StR 798/78;B. v. 27.11.1979 - 5 StR 722/79;B. v. 25.3.1980 - 1 StR 125/80;B. v. 6.5.1980 - 5 StR 217/80;B. v. 30.9.1980 - 1 StR 421/80;B. v. 13.1.1981 - 1 StR 825/80;B. v. 23.6.1981 - 5 StR 266/81).

    Von den in § 267 StPO angeführten Ausnahmen abgesehen hat es die Praxis seit jeher zugelassen, daß auf das Ergebnis rechtskräftig abgeschlossener Abschnitte desselben, gegen den gleichen Angeklagten gerichteten Verfahrens - wie zum Beispiel den rechtskräftigen Schuldspruch und die ihm zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen - in der verfahrensbeendigenden Entscheidung ohne weiteres Bezug genommen werden darf (vgl. BGH, U. v. 20.9.1960 - 1 StR 286/60;U. v. 17.10.1961 - 5 StR 398/61; BGH NJW 1962, 59, 60 [BGH 31.10.1961 - 1 StR 401/61]; BGHSt 24, 274, 275 [BGH 17.12.1971 - 2 StR 5221/71]; BGH, B. v. 4.6.1976 - 2 StR 247/76; Fuhrmann JR 1962, 81, 83).

  • BGH, 04.06.1976 - 2 StR 247/76

    Zulässigkeit der Änderung der Feststellungen des ersten Urteils zum Schuldspruch

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an das Reichsgericht die Bezugnahme oder Verweisung auf vorangegangene Urteile desselben Verfahrens dann als sachlichrechtlichen Mangel angesehen, wenn hierdurch aufgehobene, also nicht mehr existente Feststellungen in die Urteilsgründe einbezogen worden sind (RG JW 1934, 44 Nr. 21; RG JW 1938, 1814 Nr. 20; RG HRR 1942 Nr. 746; BGH, U. v. 13.4.1956 - 2 StR 61/56 - LM Nr. 4 zu § 352 StPO;B. v. 17.12.1971 - 2 StR 522/71 - BGHSt 24, 274;B. v. 30.4.1976 - 5 StR 272/76;B. v. 4.6.1976 - 2 StR 247/76;B. v. 13.9.1976 - 3 StR 331/76;U. v. 7.3.1979 - 2 StR 798/78;B. v. 27.11.1979 - 5 StR 722/79;B. v. 25.3.1980 - 1 StR 125/80;B. v. 6.5.1980 - 5 StR 217/80;B. v. 30.9.1980 - 1 StR 421/80;B. v. 13.1.1981 - 1 StR 825/80;B. v. 23.6.1981 - 5 StR 266/81).

    Von den in § 267 StPO angeführten Ausnahmen abgesehen hat es die Praxis seit jeher zugelassen, daß auf das Ergebnis rechtskräftig abgeschlossener Abschnitte desselben, gegen den gleichen Angeklagten gerichteten Verfahrens - wie zum Beispiel den rechtskräftigen Schuldspruch und die ihm zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen - in der verfahrensbeendigenden Entscheidung ohne weiteres Bezug genommen werden darf (vgl. BGH, U. v. 20.9.1960 - 1 StR 286/60;U. v. 17.10.1961 - 5 StR 398/61; BGH NJW 1962, 59, 60 [BGH 31.10.1961 - 1 StR 401/61]; BGHSt 24, 274, 275 [BGH 17.12.1971 - 2 StR 5221/71]; BGH, B. v. 4.6.1976 - 2 StR 247/76; Fuhrmann JR 1962, 81, 83).

  • BGH, 20.09.1960 - 1 StR 286/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81
    Von den in § 267 StPO angeführten Ausnahmen abgesehen hat es die Praxis seit jeher zugelassen, daß auf das Ergebnis rechtskräftig abgeschlossener Abschnitte desselben, gegen den gleichen Angeklagten gerichteten Verfahrens - wie zum Beispiel den rechtskräftigen Schuldspruch und die ihm zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen - in der verfahrensbeendigenden Entscheidung ohne weiteres Bezug genommen werden darf (vgl. BGH, U. v. 20.9.1960 - 1 StR 286/60;U. v. 17.10.1961 - 5 StR 398/61; BGH NJW 1962, 59, 60 [BGH 31.10.1961 - 1 StR 401/61]; BGHSt 24, 274, 275 [BGH 17.12.1971 - 2 StR 5221/71]; BGH, B. v. 4.6.1976 - 2 StR 247/76; Fuhrmann JR 1962, 81, 83).
  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Er hält die Annahme eines besonders schweren Falles zwar auch beim versuchten Diebstahl für möglich (ebenso BGH, Urteil vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 471/81, insoweit in BGHSt 30, 225 nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Die Urteilsgründe müssen klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein (BGHSt 30, 225, 227; 33, 59, 60).

    Allerdings kann in demselben Verfahren zur Vermeidung von Wiederholungen ein neuer Tatrichter beispielsweise auf die von einer Teilaufhebung nicht erfaßten Feststellungen eines früheren Urteils Bezug nehmen (BGHSt 24, 274, 275; 30, 225, 227; 33, 59, 60).

  • KG, 08.04.2014 - 121 Ss 25/14

    Strafbarkeit von Falschangaben des GmbH-Geschäftsführers gegenüber dem

    Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss jedes Strafurteil jedoch aus sich heraus verständlich sein (st. Rspr., vgl. BGH NStZ-RR 2007, 22; BGHSt 30, 225, 227; 33, 59, 60; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1918
BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81 (https://dejure.org/1981,1918)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1981 - 3 StR 341/81 (https://dejure.org/1981,1918)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81 (https://dejure.org/1981,1918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren - Kostentragungspflicht bezüglich Mehrkosten bei zu Gunsten des Angeklagten ausgegangenen Untersuchungen zur Aufklärung bestimmter belastender oder entlastender Umstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 31.10.1974 - 2 Ws 203/74
    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81
    Der Umstand, daß der Vorwurf der Körperverletzung weniger schwer wiegt als der des Mordes, führt ebensowenig zur Anwendung des § 465 Abs. 2 StPO (anders wohl OLG Celle MDR 1975, 165, 166 [OLG Celle 31.10.1974 - 2 Ws 203/74]; vgl. dazu auch Schäfer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 465 Rdn 39) wie die Tatsache, daß die Ermäßigung von Schuldvorwarf und Strafe erst auf eine Revisionsentscheidung hin vorgenommen worden ist.
  • BGH, 29.01.1963 - 1 StR 516/62
    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81
    Das Verfahren des ersten Rechtszuges bildet kostenrechtlich auch dann eine Einheit, wenn es - wie hier - wegen zurückverweisender Entscheidungen des Revisionsgerichts zu mehreren Hauptverhandlungen gekommen ist (BGHSt 18, 231, 232; BGH, Beschluß vom 17. März 1978 - 2 StR 770/77).
  • BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72

    Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81
    Die Tatsache, daß die in zwei tatgerichtlichen Entscheidungen ausgesprochene Verurteilung (wegen Mordes) zu lebenslanger Freiheitsstrafe nicht bestehen geblieben ist, die Angeklagten vielmehr (wegen Körperverletzung mit Todesfolge) zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden sind, würde kostenrechtlich nur dann von Bedeutung sein, wenn - durch zu Gunsten der Angeklagten ausgegangene Untersuchungen zur Aufklärung bestimmter belastender oder entlastender Umstände (vgl. dazu Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 465 Rdn 6) - besondere gerichtliche Auslagen oder notwendige Auslagen der Angeklagten entstanden wären, die der Staatskasse - als "Mehrkosten" (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1979 - 2 StR 791/78) - nach § 465 Abs. 2 StPO auferlegt werden könnten (vgl. BGHSt 25, 109, 115; BGH, Beschluß vom 10. August 1977 - 3 StR 255/77).
  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81
    Auch bei rückschauender Betrachtung waren die Auslagen der Staatskasse und der Angeklagten auch dann unerläßlich, wenn von vornherein Anklage nicht wegen Mordes, sondern wogen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben worden wäre (vgl. BGHSt 26, 29, 33, 34).
  • BGH, 10.08.1977 - 3 StR 255/77

    Berichtigung eines Strafausspruchs durch das Revisionsgericht - Sofortige

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81
    Die Tatsache, daß die in zwei tatgerichtlichen Entscheidungen ausgesprochene Verurteilung (wegen Mordes) zu lebenslanger Freiheitsstrafe nicht bestehen geblieben ist, die Angeklagten vielmehr (wegen Körperverletzung mit Todesfolge) zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden sind, würde kostenrechtlich nur dann von Bedeutung sein, wenn - durch zu Gunsten der Angeklagten ausgegangene Untersuchungen zur Aufklärung bestimmter belastender oder entlastender Umstände (vgl. dazu Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 465 Rdn 6) - besondere gerichtliche Auslagen oder notwendige Auslagen der Angeklagten entstanden wären, die der Staatskasse - als "Mehrkosten" (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1979 - 2 StR 791/78) - nach § 465 Abs. 2 StPO auferlegt werden könnten (vgl. BGHSt 25, 109, 115; BGH, Beschluß vom 10. August 1977 - 3 StR 255/77).
  • BGH, 14.12.1977 - 3 StR 443/77

    Billigkeitserwägungen im Fall einer Belastung des Rechtsmittelführer mit den

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81
    Eine Freistellung von Verfahrenskosten nach § 8 GKG (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1977 - 3 StR 443/77) kommt nicht in Betracht.
  • BGH, 17.03.1978 - 2 StR 770/77

    Verteilung der Kosten bei einer verjährten Gesetzesverletzung

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81
    Das Verfahren des ersten Rechtszuges bildet kostenrechtlich auch dann eine Einheit, wenn es - wie hier - wegen zurückverweisender Entscheidungen des Revisionsgerichts zu mehreren Hauptverhandlungen gekommen ist (BGHSt 18, 231, 232; BGH, Beschluß vom 17. März 1978 - 2 StR 770/77).
  • BGH, 17.10.1979 - 2 StR 791/78

    Prüfungsumfang des Rechtsmittels auf den Schuldspruch bei nicht verschuldetem

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81
    Die Tatsache, daß die in zwei tatgerichtlichen Entscheidungen ausgesprochene Verurteilung (wegen Mordes) zu lebenslanger Freiheitsstrafe nicht bestehen geblieben ist, die Angeklagten vielmehr (wegen Körperverletzung mit Todesfolge) zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden sind, würde kostenrechtlich nur dann von Bedeutung sein, wenn - durch zu Gunsten der Angeklagten ausgegangene Untersuchungen zur Aufklärung bestimmter belastender oder entlastender Umstände (vgl. dazu Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 465 Rdn 6) - besondere gerichtliche Auslagen oder notwendige Auslagen der Angeklagten entstanden wären, die der Staatskasse - als "Mehrkosten" (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1979 - 2 StR 791/78) - nach § 465 Abs. 2 StPO auferlegt werden könnten (vgl. BGHSt 25, 109, 115; BGH, Beschluß vom 10. August 1977 - 3 StR 255/77).
  • BGH, 29.04.1981 - 3 StR 113/81

    Auferlegung der Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen der Staatskasse

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81
    Der in dem Beschluß des Senats vom 29. April 1981 - 3 StR 113/81 - zum Ausdruck kommende abweichende - aus § 473 Abs. 4 StPO - hergeleitete Standpunkt wird nicht aufrechterhalten.
  • BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten

    Entscheidend dafür ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluss von vornherein dem späteren Urteil entsprochen hätten (BGH, Beschlüsse vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81, NStZ 1982, 80; vom 10. Januar 2002 - 3 StR 398/01; KK-StPO/Gieg, 7. Aufl., § 465 Rn. 5).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20

    Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht);

    (2) Die zusätzlichen Gebühren lassen sich auch für die erste Instanz dem Grund nach leicht ausscheiden und der Höhe nach einfach berechnen (vgl. LR/StPO-Hilger, 26. Aufl., § 465 Rn. 24; SSW-StPO/Steinberger-Fraunhofer, 4. Aufl., § 465 Rn. 9; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 StR 21/72, BGHSt 25, 109, 112 f., 116 und vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01

    Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums

    Daß die Verurteilung weniger schwer wiegt als der ursprüngliche Tatvorwurf (Straftat nach §§ 316 Abs. 2; 2 StGB), und über die Milderung des Schuldvorwurfes (Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG) erst in der Revisionsinstanz entschieden wurde, ist für die Anwendung des § 465 Abs. 1 ohne Bedeutung und rechtfertigt auch keine Ausnahmeentscheidung nach § 465 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, NStZ 1982, 80; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 465 Rn. 7).
  • BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20

    Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG lässt sich dem Grunde nach auch leicht ausscheiden und der Höhe nach einfach berechnen (vgl. auch LR/StPO-Hilger, 26. Aufl., § 465 Rn. 24; SSW-StPO/Steinberger-Fraunhofer, 4. Aufl., § 465 Rn. 9; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 StR 21/72, BGHSt 25, 109, 112 f., 116 und vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81 Rn. 3).
  • OLG München, 17.07.2018 - 4b Ws 8/18

    Erforderlichkeit einer neuen Hauptverhandlung wegen unvorschriftsgemäßen

    Dies gilt auch dann, wenn es wegen einer zurückverweisenden Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 2 StPO zu mehreren Hauptverhandlungen in einer Instanz gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss v. 23.9.1981, 3 StR 341/81, zitiert nach juris Rdn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt aaO; OLG München, Beschluss vom 7.10.2015, Gz.: 4b Ws 23/15).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 302/19

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Unbilligkeit)

    a) Soweit das Landgericht den Beschwerdeführer nicht, wie angeklagt, wegen Betruges, sondern wegen unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäfts verurteilt hat, wären - entsprechend der vom Landgericht gegebenen Begründung seiner Kostenentscheidung und ausweislich der insoweit bindenden Feststellungen (§ 464 Abs. 3 Satz 2 StPO) - die tatsächlich erfolgten Untersuchungen (bei rückschauender Betrachtung) auch dann notwendig gewesen, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluss von vornherein dem späteren Urteil entsprochen hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74, BGHSt 26, 29, 33/34; BGH, Beschluss vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81, NStZ 1982, 80; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 3 StR 398/01).
  • BGH, 07.10.1998 - 3 StR 387/98

    Kosten- und Auslagenentscheidung für das Beschwerdeverfahren

    Dies gilt auch dann, wenn es wegen einer zurückverweisenden Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 2 StPO zu mehreren Hauptverhandlungen gekommen ist (vgl. BGH NStZ 1982, 80; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 465 Rdn. 3; Schimansky in KK 3. Aufl. § 465 Rdn. 3 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.07.1985 - 4 StR 307/85

    Ausnutzung der Nötigung eines anderen; Begriff der Widerstandsunfähigkeit

    Der Umstand, daß der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger weniger schwer wiegt als der der Vergewaltigung, führt ebensowenig zur Anwendung des § 465 Abs. 2 StPO wie die Tatsache, daß die Milderung des Schuldvorwurfs und die Ermäßigung der Strafe erst auf eine Revisionsentscheidung hin vorgenommen worden ist (BGH NStZ 1982, 80).
  • BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01

    Mehrauslagen; Billigkeit

    Entscheidend ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß von vornherein dem späteren Urteil des Landgerichts entsprochen hätten (vgl. BGHSt 26, 29, 33/34; BGH NStZ 1982, 80).
  • AG Landstuhl, 31.01.2022 - 2 OWi 4211 Js 3063/21

    Anfechtung der Kostenentscheidung einer Beschlussentscheidung im Bußgeldverfahren

    Entscheidend dafür, ob besondere Kosten, die eigentlich der Veranlasser zu tragen hätte, der Staatskasse überbürdet werden, ist die Frage, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluss, hier der diese ersetzende Bußgeldbescheid, von vornherein dem späteren Urteil, hier Beschluss, entsprochen hätten (BGHSt 26, 29 (33 f.); BGH NStZ 1982, 80; BGH, BeckRS 2002, 1428 (Rn. 2)).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 777/97

    Tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Strafgesetze

  • OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15

    Kostentragungspflicht, Angeklagter, Ermittlungsmaßnahmen

  • LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 17 Ks 18/12

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit versuchtem Totschlag unter Eheleuten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1029
BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81 (https://dejure.org/1981,1029)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1981 - 2 StR 318/81 (https://dejure.org/1981,1029)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1981 - 2 StR 318/81 (https://dejure.org/1981,1029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des rechtzeitigen Bringens eines Urteils zu den Akten - Strafrechtliche Bedeutung einer Tötung aus übersteigerter Rachsucht und Eigensucht - Inhalt einer umfassenden Gesamtwürdigung - Wirkungen des Fehlens einer eingehenden Gesamtwürdigung - ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 80
  • StV 1982, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.09.1974 - 4 StR 390/74

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Gefährliche

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81
    Ob deren Vorliegen hier deshalb zu verneinen ist, weil sich die mehreren Willensbetätigungen gegen verschiedene höchstpersönliche Rechtsgüter richteten (BGHSt 2, 246 f; 16, 397 f; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 -, vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 -, vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81 -) oder weil sie nicht auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (BGH, NJW 1967, 60; 1977, 2321; GA 1970, 84; BGH, Urteile vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74 - und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 -), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81
    Ob deren Vorliegen hier deshalb zu verneinen ist, weil sich die mehreren Willensbetätigungen gegen verschiedene höchstpersönliche Rechtsgüter richteten (BGHSt 2, 246 f; 16, 397 f; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 -, vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 -, vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81 -) oder weil sie nicht auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (BGH, NJW 1967, 60; 1977, 2321; GA 1970, 84; BGH, Urteile vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74 - und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 -), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmung von Vorstrafenakten als Beweismittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81
    Ob deren Vorliegen hier deshalb zu verneinen ist, weil sich die mehreren Willensbetätigungen gegen verschiedene höchstpersönliche Rechtsgüter richteten (BGHSt 2, 246 f; 16, 397 f; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 -, vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 -, vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81 -) oder weil sie nicht auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (BGH, NJW 1967, 60; 1977, 2321; GA 1970, 84; BGH, Urteile vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74 - und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 -), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 01.06.1976 - 5 StR 237/76

    Selbständigkeit von aufeinander folgenden Handlungen eines einheitlichen Tatplans

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81
    Ob deren Vorliegen hier deshalb zu verneinen ist, weil sich die mehreren Willensbetätigungen gegen verschiedene höchstpersönliche Rechtsgüter richteten (BGHSt 2, 246 f; 16, 397 f; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 -, vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 -, vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81 -) oder weil sie nicht auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (BGH, NJW 1967, 60; 1977, 2321; GA 1970, 84; BGH, Urteile vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74 - und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 -), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 331/78

    Voraussetzungen an das innere Erfordernis des Handelns aus niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81
    Ob deren Vorliegen hier deshalb zu verneinen ist, weil sich die mehreren Willensbetätigungen gegen verschiedene höchstpersönliche Rechtsgüter richteten (BGHSt 2, 246 f; 16, 397 f; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 -, vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 -, vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81 -) oder weil sie nicht auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (BGH, NJW 1967, 60; 1977, 2321; GA 1970, 84; BGH, Urteile vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74 - und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 -), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81
    Ob deren Vorliegen hier deshalb zu verneinen ist, weil sich die mehreren Willensbetätigungen gegen verschiedene höchstpersönliche Rechtsgüter richteten (BGHSt 2, 246 f; 16, 397 f; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 -, vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 -, vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81 -) oder weil sie nicht auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (BGH, NJW 1967, 60; 1977, 2321; GA 1970, 84; BGH, Urteile vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74 - und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 -), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß das Vorliegen niedriger Beweggründe bei einem Töten aus Wut oder Rache davon abhängig ist, ob dieses Motiv seinerseits auf niedriger Gesinnung beruht (BGH, NJW 1967, 1140; 1969, 2292).
  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß das Vorliegen niedriger Beweggründe bei einem Töten aus Wut oder Rache davon abhängig ist, ob dieses Motiv seinerseits auf niedriger Gesinnung beruht (BGH, NJW 1967, 1140; 1969, 2292).
  • BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76

    Einstellung des Verfahrens als eine richterliche Ermessensentscheidung -

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81
    Ob deren Vorliegen hier deshalb zu verneinen ist, weil sich die mehreren Willensbetätigungen gegen verschiedene höchstpersönliche Rechtsgüter richteten (BGHSt 2, 246 f; 16, 397 f; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 -, vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 -, vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81 -) oder weil sie nicht auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (BGH, NJW 1967, 60; 1977, 2321; GA 1970, 84; BGH, Urteile vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74 - und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 -), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 18.11.1966 - 4 StR 120/66

    Annahme einer prozessualten Tat - Änderung eines Schuldspruches

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81
    Ob deren Vorliegen hier deshalb zu verneinen ist, weil sich die mehreren Willensbetätigungen gegen verschiedene höchstpersönliche Rechtsgüter richteten (BGHSt 2, 246 f; 16, 397 f; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 -, vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 -, vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81 -) oder weil sie nicht auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (BGH, NJW 1967, 60; 1977, 2321; GA 1970, 84; BGH, Urteile vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74 - und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 -), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags - Tatmehrheit bei mehreren Tötungsdelikten -

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

  • BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10

    Urteilsabsetzungsfrist (Überschreiten; hinreichende Rechtfertigung;

    Spätestens zu dem Zeitpunkt, als der Vorsitzende einen Unfall an der Hand erlitt, musste er dafür sorgen, dass die rechtzeitige Abfassung der Urteilsgründe gesichert ist (vgl. Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 1; BGH StV 1982, 105; NStZ 1982, 80).
  • BGH, 09.08.1988 - 5 StR 295/88

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Nichteinhaltung des einem

    In Fällen dieser Art besteht für den Vorsitzenden besonderer Anlaß dafür zu sorgen, daß die rechtzeitige Abfassung der Urteilsgründe gesichert ist (BGH NStZ 1982, 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht