Weitere Entscheidungen unten: OLG Bremen, 03.11.1981 | OLG Bremen, 07.10.1981

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,850
BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81 (https://dejure.org/1981,850)
BayObLG, Entscheidung vom 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81 (https://dejure.org/1981,850)
BayObLG, Entscheidung vom 20. August 1981 - BReg. 2 Z 56/81 (https://dejure.org/1981,850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister; Materielle Prüfung des Registergerichts; Verein "Insassen-Interessen-Vertretung in der JVA ..."; Ausschließlich Strafgefangene als Vereinsmitglieder; Grundrecht der Vereinigungsfreiheit im Rahmen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 60; GG Art. 9 Abs. 1; StVollzG § 160

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 773 (Ls.)
  • MDR 1982, 51
  • NStZ 1982, 84
  • Rpfleger 1981, 488
  • BayObLGZ 1981, 289
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81
    Der Vereinigung ist also - unbeschadet der Frage ihrer Rechtsfähigkeit - ein Recht auf Entstehen und Bestehen (Existenz, Funktionsfähigkeit) eingeräumt; insbesondere garantiert Art. 9 Abs. 1 GG die Gründungsfreiheit (BVerfGE 10, 89/102; 50, 290/3S4; Bonner Komm. GG letzte ErgLfg. April 1981 Rdn. 44, 47, Maunz/Dürig GG letzte ErgLfg. Sept. 1980 Rdn. 78, Leibholz/Rinck GG 6. Aufl. letzte ErgLfg. Nov. 1980 Anm. 1 a.E., je zu Art. 9 GG ; Reichert/Dannecker/Kühr Rdn. 1338).

    Die Notwendigkeit der gesetzlichen Ausgestaltung und Ordnung dieser Freiheit gehört von vornherein zum Inhalt des Art. 9 Abs. 1 GG (BVerfGE 50, 290/354 f.; Schmidt-Bleibtreu/Klein GG S. Aufl. Art. 9 Rdn. 1).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81
    auch für die Vereinigung selbst (BVerfGE 13, 174/175; 30, 227/241).

    Obwohl Art. 9 Abs. 1 GG nach dem Wortlaut des Grundgesetzes an sich nur durch Art. 9 Abs. 2 GG (Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten) beschränkt ist (vgl. BVerfGE 38, 281/298), sind dem Schutz des Art. 9 Abs. 1 GG auch außerhalb des Bereichs des Art. 9 Abs. 2 GG Grenzen gesetzt; denn sonst wäre Vereinen gestattet, was natürlichen Personen nur innerhalb des Rahmens des Art. 2 Abs. 1 GG gestattet ist (BVerfGE 30, 227/243).

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81
    Die in Art. 9 Abs. 1 GG gewährleistete Vereinigungsfreiheit ist ein wesentliches Prinzip freiheitlicher staatlicher Gestaltung; sie gehört zu den elementaren Äußerungsformen der menschlichen Handlungsfreiheit (BVerfGE 38, 281/303).

    Obwohl Art. 9 Abs. 1 GG nach dem Wortlaut des Grundgesetzes an sich nur durch Art. 9 Abs. 2 GG (Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten) beschränkt ist (vgl. BVerfGE 38, 281/298), sind dem Schutz des Art. 9 Abs. 1 GG auch außerhalb des Bereichs des Art. 9 Abs. 2 GG Grenzen gesetzt; denn sonst wäre Vereinen gestattet, was natürlichen Personen nur innerhalb des Rahmens des Art. 2 Abs. 1 GG gestattet ist (BVerfGE 30, 227/243).

  • BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81
    auch für die Vereinigung selbst (BVerfGE 13, 174/175; 30, 227/241).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81
    Der Vereinigung ist also - unbeschadet der Frage ihrer Rechtsfähigkeit - ein Recht auf Entstehen und Bestehen (Existenz, Funktionsfähigkeit) eingeräumt; insbesondere garantiert Art. 9 Abs. 1 GG die Gründungsfreiheit (BVerfGE 10, 89/102; 50, 290/3S4; Bonner Komm. GG letzte ErgLfg. April 1981 Rdn. 44, 47, Maunz/Dürig GG letzte ErgLfg. Sept. 1980 Rdn. 78, Leibholz/Rinck GG 6. Aufl. letzte ErgLfg. Nov. 1980 Anm. 1 a.E., je zu Art. 9 GG ; Reichert/Dannecker/Kühr Rdn. 1338).
  • BayObLG, 12.11.1973 - BReg. 2 Z 36/73
    Auszug aus BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81
    Gegen die Zurückweisung der sofortigen Erstbeschwerde findet sodann die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 27, 29 Abs. 2 FGG statt (vgl. BayObLGZ 1974, 242/243; BayObLG MittBayNot 1973, 340; Sauter/Schweyer Der eingetragene Verein 11. Aufl. Rdn. 19; Reichert/Dannecker/Kühr Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 2. Aufl. Rdn. 110, 977).
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81
    Diesen Gedanken hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt im Zusammenhang mit den Schranken der - insoweit gleichliegenden - Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG zum Ausdruck gebracht, soweit eine Einschränkung zum Schutz anderer Rechtsgüter von der Sache her geboten erscheint (vgl. BVerfGE 19, 303/322; 28, 29S/306; zuletzt BVerfG NJW 1981, 1829/1830).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81
    Diesen Gedanken hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt im Zusammenhang mit den Schranken der - insoweit gleichliegenden - Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG zum Ausdruck gebracht, soweit eine Einschränkung zum Schutz anderer Rechtsgüter von der Sache her geboten erscheint (vgl. BVerfGE 19, 303/322; 28, 29S/306; zuletzt BVerfG NJW 1981, 1829/1830).
  • BayObLG, 31.05.1974 - BReg. 2 Z 57/73
    Auszug aus BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81
    Gegen die Zurückweisung der sofortigen Erstbeschwerde findet sodann die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 27, 29 Abs. 2 FGG statt (vgl. BayObLGZ 1974, 242/243; BayObLG MittBayNot 1973, 340; Sauter/Schweyer Der eingetragene Verein 11. Aufl. Rdn. 19; Reichert/Dannecker/Kühr Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 2. Aufl. Rdn. 110, 977).
  • BayObLG, 26.01.1972 - BReg. 2 Z 135/71
    Auszug aus BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81
    Vielmehr ist auch zu prüfen, ob die beantragte Eintragung durch den Inhalt der Urkunden, die der Anmeldung beizufügen sind, gerechtfertigt ist (BayObLGZ 1963, 15/17; Brand/Marowski Die Registersachen in der gerichtlichen Praxis 4. Aufl. S. 444 f., 449; vgl. ferner BayObLGZ 1972, 29/32 ff. zur Berücksichtigung der Unwirksamkeit einer Satzungsänderung).
  • OLG Hamm, 02.06.2015 - 1 Vollz (Ws) 180/15

    Strafgefangener darf sich für eine Gefangenengewerkschaft einsetzen

    Diese Grundrechte unterliegen zwar verfassungsimmanenten Schranken (vgl. BVerfG NStZ 1983, 331; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Nürnberg a.a.O.; BayObLG NStZ 1982, 84 m. Anm. Seebode).
  • BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98

    Bestellung besonderer Vertreter durch den Vorstand eines eingetragenen Vereins

    Dies ist der Fall, wenn durch die Satzung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder ein solches umgangen wird, insbesondere wenn etwa der Verein auf einen gesetzwidrigen Vereinszweck ausgerichtet oder Sittenwidrigkeit anzunehmen ist (vgl. BayObLGZ 1981, 289/294; OLG Hamm NJW-RR 1995, 119 ; OLG Köln NJW 1989, 173; OLG Stuttgart OLGZ 1971, 465).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 03.11.1981 - Ws 163/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2551
OLG Bremen, 03.11.1981 - Ws 163/81 (https://dejure.org/1981,2551)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.11.1981 - Ws 163/81 (https://dejure.org/1981,2551)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. November 1981 - Ws 163/81 (https://dejure.org/1981,2551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 09.03.1983 - 3 Ws 53/83
    Diese jedoch liefe dem vom Gesetzgeber damit verfolgten Zweck als Behandlungsmaßnahme zuwider und wäre zudem, da die Aufzählung in § 103 Abs. 1 StVollzG abschließend ist, unzulässig (Calliess/Müller-Dietz a.a.O., § 103 Rdn. 1; Brühl in AK StVollzG a.a.O., § 103 Rdn. 4a: OLG Bremen NStZ 1982, 84 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 07.10.1981 - Ws 151/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1639
OLG Bremen, 07.10.1981 - Ws 151/81 (https://dejure.org/1981,1639)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.10.1981 - Ws 151/81 (https://dejure.org/1981,1639)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. Oktober 1981 - Ws 151/81 (https://dejure.org/1981,1639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Zweibrücken, 18.03.2009 - 1 Ws 365/08

    Maßregelvollzug: (Un-)Zulässigkeit der Zwangsbehandlung eines Verurteilten mit

    Eine solche Maßnahme ist im Verfahren nach dem StVollzG nicht vorgesehen; gemäß der ausdrücklichen Regelung durch § 120 Abs. 2 StVollzG; §§ 109 ff. ZPO besteht ausschließlich die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (KG bei Bungert NStZ 1994, 382; OLG Bremen NStZ 1982, 84; Schwind/Böhm/ Jehle/Schuler, StVollzG 4. Aufl. § 115 Rn. 8; Callies/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl. § 120 Rn. 2).
  • OLG Bremen, 26.09.1984 - Ws 88/84
    Gegen diesen Beschluß richtet sich die frist- und formgerecht eingelegte und begründete Rechtsbeschwerde des zur Einlegung berechtigten (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 26.10.1981 - Ws 151/81 -) Leiters der JVA Bremen-Oslebshausen, mit der die im gerichtlichen Verfahren vertretene Rechtsauffassung wiederholt wird.
  • KG, 31.03.1987 - 5 Ws 92/87
    Auch im Wege einer einstweiligen Anordnung kann das Gericht bei Entscheidungen, die im Ermessen der Vollzugsbehörde stehen und/oder in denen diese einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich eines unbestimmten Rechtsbegriffes hat, nur dann die beantragte Amtshandlung selbst anordnen, wenn feststeht, daß der Ermessensspielraum der Verwaltung aufgrund der konkreten Sachlage auf Null reduziert ist (VGH München BayVBl 1975, 562; OLG Bremen, Beschluß v. 7. Oktober 1981 Ws 151/81 (BL 172/81) - Schuler in Schwind/Böhm, StVollzG , § 114 Rdn. 7; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl., § 123 Rdn. 14; Redeker/von Oertzen, VwGO 7. Aufl., § 123 Rdn. 8; a.A. Kopp, VwGO 6. Aufl., § 123 Rdn. 12, der eine einstweilige Anordnung auch bei noch offenem Ermessen zulassen will).
  • OLG Frankfurt, 10.11.1982 - 3 Ws 793/82
    Die Rechtsbeschwerde kann sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch von dem durch die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer beschwerten Leiter der JVA eingelegt und begründet werden (vgl. OLG Bremen, Beschluß vom 26.10.1982 - Ws 151/81; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 2. Aufl., Rdn. 2 zu § 111).
  • KG, 12.01.1993 - 5 Ws 385/92
    Nach den Vorschriften über den Strafvollzug, die für die Sicherungsverwahrung entsprechend gelten (§ 130 StVollzG ) ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach den Grundsätzen der notwendigen Verteidigung, wie sie in der Strafprozeßordnung geregelt ist, nicht vorgesehen, sondern nur die Bewilligung von Armenrecht gemäß § 120 Abs. 2 StVollzG (vgl. OLG Bremen NStZ 1982, 84 ; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 5. Aufl., § 120 Rdn. 2 mit weiteren Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht